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Germany · taz · · 2h

Volksbad-Debatte: Rassistische Ausgrenzung mit Tradition

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V erstummt ist der Hass immer noch nicht. „Umgekehrter Rassismus“ und „Apartheid gegen Weiße“ wird gesagt, und immer, immer noch gibt es Menschen, die solch irritierende Vorwürfe für plausibel halten. Es geht um die Aktion der Berliner Volksbühne, für einige Sommermonate einen öffentlichen Pool, das Volksbad, anzubieten, der einmal gesondert für Schwarze Jugendliche geöffnet werden sollte.

Ich vermute, die Empörung fiele schwächer aus, wenn der Verein EOTO, der sich für Menschen afrikanischer Herkunft einsetzt, von der Volksbühne eine eigene Theatervorstellung bekommen hätte. Aber gerade in der Körperlichkeit des öffentlichen Schwimmens, so meine These, zeigt sich Rassismus besonders deutlich.

Ein Schwimmbad müsse für alle Menschen da sein, sagen die Gegner der Aktion der Volksbühne, doch sie haben dabei nicht im Blick, dass dieses Volksbad keinen Eintritt kostet. Hingegen ist das Tagesticket in Berliner Bädern bis zu 11,50 Euro teuer. Gerade gegen solchen sozialen Ausschluss argumentiert die Volksbühne: Es sei eine Aktion für eine Stadt, „in der in den letzten Jahrzehnten systematisch Infrastruktur abgebaut wurde, und öffentliche Orte zunehmend kommerzialisiert und kontrolliert werden“.

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Schon den ersten großen Bädern in Deutschland – in Berlin etwa das Stadtbad Neukölln – war sozialer Ausschluss eingeschrieben: Sie bestanden aus einem prunkvollen Herrenbad und einem kleineren Damenbad, alles gebaut für die gesellschaftlichen Eliten. Die Volksbäder hingegen waren meist nicht zum Schwimmen da, sondern nur für die Körperhygiene der Proleten: Wannenbäder und Duschen.

Nach der Novemberrevolution 1918 änderte sich vieles: Schwimmbäder waren für alle offen, wenngleich Geschlechtertrennung in weiten Teilen fortexistierte. Es ist bemerkenswert, dass sie gerade nach 1933, also nach der Machtergreifung der Nazis, an etlichen Orten aufgehoben oder zumindest durchlässiger wurde. Das überrascht nur auf den ersten Blick, denn die Abschaffung der einen Diskriminierung kann ja mit der Etablierung einer anderen einhergehen. Nicht nur in Deutschland.

In den USA beispielsweise waren seit den 1880er/1890er-Jahren die Bäder zunächst für die männliche Arbeiterklasse offen. Ausgeschlossen waren Frauen und Mädchen. Die rassistische Segregation setzte erst ein, als Frauen hineindurften. Der Historiker Jeff Wiltse schreibt: „In vielen Fällen vertrieben Weiße Schwarze buchstäblich mit Gewalt aus dem Wasser, wenn es sich um gemischtgeschlechtliche Bäder handelte, da sie nicht dulden wollten, dass schwarze Männer an solch intimen öffentlichen Orten mit weißen Frauen in Kontakt kamen.“

Mit den Erfolgen der Bürgerrechtsbewegung endete das Ressentiment nicht. „In den 1970er- und 1980er-Jahren schwammen zig Millionen überwiegend weißer Amerikaner der Mittelschicht in ihren eigenen Gärten oder in Schwimmclubs der Vororte, während vor allem Afroamerikaner und Latinos die städtischen Bäder in den Innenstädten nutzten“, so Wiltse. Über 90 Prozent der Weißen verließen einen Pool, sobald Schwarze hineinsprangen. Sie folgten der rassistischen Überzeugung, dunkle Hautfarbe verdrecke ein Schwimmbecken.

Ausschluss von sozialen Gruppen aus dem öffentlichen Raum Schwimmbad ist auch in Deutschland bekannt. Die Stadt Leipzig teilte 1935 mit, dass „das Auftreten der Juden in den Schwimmbädern von weiten Teilen als äußerst unangenehm empfunden“ werde. Eine Lokalzeitung notierte dazu: „Insbesondere wurden blonde deutsche Frauen und Mädchen derart belästigt, daß der Schwimm-Meister mehrmals eingreifen mußte.“

Bei allen großen Unterschieden fällt hier auch das Gemeinsame auf: Die neue Diskriminierung wurde leichter durchgesetzt, weil sie mit einer Gefahr für die vermeintlich schutzbedürftigen Frauen und Mädchen begründet wurde. Was in den USA folgte, war die systematische Verdrängung: kaum Schwimmkurse für Schwarze Kids, kaum Bäder in deren Wohnvierteln. Aufgehört hat der Ausschluss nie, trotz gezielter Programme, das Schwimmen in der afroamerikanischen Community zu fördern.

Auch in Deutschland gibt es aktuelle Beispiele der Diskriminierung. Jüngst wurde in Halle/Saale verfügt, dass Badegäste die deutsche Sprache beherrschen müssen. In Freiburg wurden Sintize hinausgeworfen, weil sie traditionelle Baderöcke trugen. 2023 erwuchs aus Schlägereien im Neuköllner Columbiabad eine bundesweite Debatte, in der junge Männer mit Migrationshintergrund pauschal als Gefahr für den öffentlichen Raum Schwimmbad gebrandmarkt wurden.

In Paderborn und Köln wurden vor wenigen Jahren Plakate aufgehängt, um für das Thema sexualisierter Übergriffe zu sensibilisieren; sie zeigten in einem Fall eine weiße Frau, im anderen Fall einen weißen Mann, die bzw. der grabscht. Von der Deutschen Polizeigewerkschaft war zu hören, das habe „kaum etwas mit der Wirklichkeit zu tun.“ Denn: „Nennen wir das Kind beim Namen – es sind vor allem Männer aus den Asylhauptherkunftsländern.“

Die rassistische Stigmatisierung geht einher mit der Überzeugung, Schwarze gehörten ohnehin nicht in öffentliche Bäder, ja, das Wasser sei ihnen fremd, es sei für Weiße geschaffen. In der sportwissenschaftlichen Fachliteratur wurde bis in die 1980er-Jahre das Fehlen von Schwarzen in der Weltspitze des Schwimmsports mit „anderer Muskelstruktur“, „ungünstigem Körperschwerpunkt“ und ähnlichem Unfug erklärt.

Dabei galt noch bis ins 18. Jahrhundert hinein das subsaharische Afrika als der Kontinent, auf dem die weltbesten Schwimmer lebten. Die besondere Fähigkeit, sich schnell im Wasser bewegen zu können, galt europäischen Kolonisatoren als gefährlich. Versklavte Menschen konnten ja hinausschwimmen und sich auf dem Wasser unbeaufsichtigt besprechen, oder sogar fliehen.

Hier schließt sich der Kreis zur Empörung gegen das Volksbad in Berlin. Kurz gesagt lautet die Botschaft: Öffentliche Plätze müssen prinzipiell immer für Weiße offen sein, und ob andere soziale Gruppen auch hineindürfen, entscheidet dann die weiße Mehrheitsgesellschaft. Im Wasser eines Pools sieht man manches ein bisschen klarer.

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Source: taz