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Germany · taz · · 2h

Maßnahmen nach Anschlag auf CSD: Repression und ein bisschen Prävention

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Engere Überwachung, mehr Fußfesseln, höhere Strafen: Die Bundesregierung will nach dem Anschlag auf den Berliner CSD künftig härter gegen islamistischen Terror vorgehen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies bei der Vorstellung eines Zehn-Punkte-Plans am Mittwoch im Kanzleramt noch einmal auf den islamistischen Terrorakt vom 25. Juli. Damals war Abdul B. „mit einem Fahrzeug auf Menschenjagd gegangen“.

B. verletzte dabei 31 Menschen und ging anschließend mit einer Machete auf Passanten los. Er tötete eine Frau. Am Tag danach wurde B. von der Polizei in einer Kleingartenanlage gestellt und erschossen. Man habe anschließend deutlich gemacht, so Dobrindt, „dass wir gegen islamistischen Terror stärkere Maßnahmen ergreifen wollen“.

Der 21-jährige Täter war den Behörden bereits als Gefährder bekannt und erst im Mai 2025 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe einem Jahr und zehn Monaten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden. Er war in den Libanon gereist, um sich dem IS anzuschließen, soll zudem IS-Propaganda verbreitet haben. Das Gericht hatte ihn auch dazu verurteilt, im Rahmen einer Vorbewährung an einem sechsmonatigen Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Davon sollte abhängen, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt werde.

Die im Kabinett beschlossenen Maßnahmen zielen im Wesentlichen auf stärkere Repression: Täter, die eindeutig als Gefährder eingestuft seien, sollten stärker überwacht werden, häufiger Fußfesseln bekommen. Ebenso soll es höhere Strafen für Messerangriffe geben. Zudem soll es künftig möglich sein, dass auch Landesbehörden Daten wie IP-Adressen künftig länger speichern können. Der 10-Punkte-Plan soll nächste Woche in den Bundestag eingebracht werden.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte bei der Vorstellung des Plans: „Islamistischer Terrorismus bleibt die Gefahr für unser Zusammenleben.“ Terroristen lehnten die „Achtung der Person, gleiche Freiheit für alle Menschen und auch gleiche Würde“ ab, so Hubig. Nach dem Gedenkgottesdienst in Folge des Anschlags und einer anschließenden Tatbegehung habe man gemeinsam beschlossen, politische Konsequenzen zu ziehen.

Die Maßnahmen gingen auch mit Strafverschärfungen einher: So solle künftig das Verbreiten von Propagandamitteln für den „Islamischen Staat“ konsequent bestraft werden können. Dafür werde man den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen ausweiten. Zudem sollen auch Spendensammlungen für terroristische Zwecke bestraft werden können. Bei Gerichtsentscheidungen über Bewährungen sollen künftig die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden, so Hubig.

Eine direkte Lehre aus dem CSD-Anschlag dürfte zudem sein, dass der Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und der Justiz bei Gefährdern verbessert wird – gerade bei Bewährungsentscheidungen. Daneben bleibe Präventionsarbeit zentral, um Jugendliche von ihrem Weg in den Extremismus abzubringen, so Hubig. Deswegen wolle man zudem Extremismusprävention stärken und Programme ausbauen.

Der grüne Innenpolitiker Marcel Emmerich forderte weniger „vorschnelle Antworten“ und Ankündigungen, sondern stattdessen konsequentere Aufklärung: „Der Innenminister muss endlich erklären, warum die Tat nicht verhindert werden konnte, obwohl der Täter den Behörden bekannt war, als Hochrisikoperson galt und überwacht wurde.“ Die offenen Fragen gehörten in einen Untersuchungsausschuss in Berlin.

Auch Clara Bünger von der Linken kritisierte: „Jetzt reflexhaft das Strafrecht zu verschärfen, führt nicht zu mehr Sicherheit.“ Die Vorschläge zum Ausbau von Prävention seien zudem wenig glaubhaft angesichts der bevorstehenden Kürzungen in dem Bereich.

Jamuna Oehlmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG Relex) begrüßte grundsätzlich, dass Prävention und Deradikalisierung Teil des Maßnahmenpakets sind. Sie stellte allerdings ein Ungleichgewicht zugunsten von Strafrecht, Kontrolle und Gefahrenabwehr fest: „Das kann notwendig sein, setzt aber überwiegend dort an, wo Radikalisierung bereits weit fortgeschritten ist.“

Zivilgesellschaftliche Prävention setze früher an und erreiche Menschen, Familien und Communities, bevor sie überhaupt zum Fall für Sicherheitsbehörden werden, so Oehlmann. Auch begrüße man Ansätze zu digitaler Prävention und die Einbindung muslimischer Akteure, sagte Oehlmann: „Wer nah an den Lebenswelten junger Menschen arbeitet, erkennt neue Radikalisierungstrends früh und kann Prävention entsprechend weiterentwickeln.“

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Source: taz