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Wahlkampf in Israel: Mit Paragraf 7A gegen arabische Parteien
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Israels Wahlkommission hat beschlossen, die drei Parteien der Arabischen Vereinigten Liste – Balad, Hadash und Ta’al – sowie die gemäßigt-islamistische Partei Ra'am von den Ende Oktober anstehenden Wahlen auszuschließen. Betroffen sind außerdem zwei Einzelpersonen.
Zur Wahl antreten dürfen hingegen die Partei Otzma Yehudit des Ministers für Innere Sicherheit, Itmar Ben Gvir, sowie die Partei Religiöser Zionismus des Finanzministers Bezalel Smotrich; beide gelten als rechtsextrem. Auch das hat die Kommission beschieden. Die Mitte-Links-Partei Demokraten darf ebenfalls weiterhin an der Wahl teilnehmen. Ein Ausschluss galt als möglich, doch einem entsprechenden Antrag gab die Kommission nicht statt.
Es ist Routine vor Wahlen in Israel, dass politische Konkurrenten versuchen, sich mithilfe der Wahlkommission gegenseitig aus dem Rennen zu kegeln. Anträge auf Ausschluss können vor der Kommission eingereicht werden, die dann darüber bescheidet. Die Wahlkommission besteht fast ausschließlich aus Vertretern der Parteien, die derzeit in der Knesset sitzen. Eine entsprechende Tendenz nach rechts hat sie derzeit also.
Das letzte Wort hat aber das Oberste Gericht, an das die betroffenen Parteien ihren Einspruch richten. In der Vergangenheit hatte es immer wieder die Ausschlussentscheidungen der Wahlkommission rückgängig gemacht.
Als Grund für die Disqualifizierung der arabischen Parteien führte die Kommission an, sie hätten gegen das israelische Basic Law verstoßen. In dessen Paragraf 7A sind die Gründe aufgeführt, wegen derer eine Partei oder ein Kandidat disqualifiziert werden kann: die Leugnung der Existenz Israels als jüdischer und demokratischer Staat, die Unterstützung des bewaffneten Kampfes eines feindlichen Staates oder einer terroristischen Organisation gegen Israel sowie die Anstiftung zum Rassismus. Die nun ausgeschlossenen Parteien unterstützten angeblich den bewaffneten Kampf.
Der Abschnitt 7A wurde ursprünglich eingeführt, um die Wahl nationalistisch-rechtsextremer Parteien in Israel zu verhindern: Im Jahr 1984 gewann die Kach-Partei unter Meir Kahane einen Sitz in der Knesset. Um sie fortan auszuschließen, änderte die Knesset im Jahr darauf das Grundgesetz. Kach durfte auf der Grundlage von Abschnitt 7A an den Wahlen 1988 und 1992 nicht teilnehmen und wurde 1994 schließlich verboten.
Zur Begründung eines möglichen Ausschlusses von Otzma Yehudit wurde vor der Wahlkomission etwa argumentiert, deren Ideologie beruhe auf Rassismus. Sie setze „das Erbe der verbotenen Kach-Bewegung von Meir Kahane fort“.
Das Bestreben der Wahlkommission, alle arabischen Parteien sowie die jüdisch-arabische Hadash auszuschließen, dürfte einer rechtlichen Prüfung durch das Oberste Gericht kaum standhalten. Zumal Ra'am von 2021 bis 2022 Teil einer Regierungskoalition war.
Der Ausschluss einer der beiden Einzelpersonen könnte allerdings vom Obersten Gericht bestätigt werden. Betroffen ist der Balad-Politiker Sami Abu Shehadeh. Der Grund für den Ausschluss: Abu Shehade hatte am 8. Oktober 2023 einen Text veröffentlicht, in dem er den Angriff palästinensischer Milizen am Vortag als „historisches Ereignis“ bezeichnete. Er schrieb außerdem: Es sei Physik, „wonach übermäßiger Druck zu einer Explosion führt“. Und führte weiter aus: Wenn es dem kleinen, belagerten Gaza gelungen sei, Israel so zu treffen, „dann können andere es noch effektiver und einfacher tun“.
Shehadehs Äußerungen könnten als Beweismittel für einen Ausschluss gemäß Abschnitt 7A dienen, so Baharav-Miara. Shehadeh selbst drückte vor der Wahlkommission Reue für seine Äußerungen aus und betonte, er habe sich stets für friedliche und politische Lösungen eingesetzt.
Es ist nicht das erste Mal, dass Shehadeh und Balad mit Forderungen nach einem Ausschluss konfrontiert sind. Vor den Wahlen im November 2022 hatte die Wahlkommission dem Ausschluss von Balad ebenfalls stattgegeben. Das Oberste Gericht hob die Entscheidung wieder auf, Balad trat bei den Wahlen an, verfehlte jedoch die Sperrklausel und zog nicht in die Knesset ein.
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Source: taz