Germany · taz · · 2h
Lobbykritik an Wirtschaftsministerin: Katherina Reiche und ihre Lex Eon
Deutsch (original) · Read in English ⇄
Hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die einstige Managerin des Eon-Tochterkonzerns Westenergie, eine „Lex Eon“ geschrieben? In den kommenden Tagen wird ihr bereits vom Kabinett verabschiedetes Netzpaket in den Ausschüssen des Bundestags beraten.
Erneuerbaren-Expert*innen und -Verbände zerpflücken den Entwurf seit Monaten, weil er den Bau von Wind- und Solaranlagen in Deutschland abwürge. Am Dienstag hat der Bundesverband Neue Energien (BNE) nachgelegt: Eine BNE-Analyse zeigt, dass vor allem Töchter des Eon-Konzerns von den neuen Regelungen des Netzpakets profitieren dürften. Beim Eon-Unternehmen Westenergie war die CDU-Politikerin Reiche zwischen 2020 und 2025 Chefin.
Die Bundesregierung dürfe „sich nicht vor den Karren einzelner Konzerne spannen lassen“, sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Und forderte, den aus seiner Sicht größten Knackpunkt im Netzpaket komplett zu streichen: den sogenannten Redispatch-Vorbehalt. Er setze „genau den falschen Anreiz“, so Busch. Netzbetreiber würden „auf dem Papier effizienter“, aber die Engpässe in Deutschlands Stromnetzen blieben.
Der Hintergrund: Wegen des großen Erfolgs der Energiewende speisen immer mehr Wind- und Solaranlagen immer mehr Strom in zunehmend überlastete Stromnetze ein. Wenn zum Beispiel zu viel Windstrom aus dem Norden nicht komplett in den Süden transportiert werden kann, drosseln die Netzbetreiber die Erzeugung vor dem Engpass und erhöhen sie gleichzeitig hinter dem Engpass durch andere Kraftwerke: der Eingriff heißt Redispatch.
Die Kosten dieses „Engpassmanagements“ haben sich seit 2015 auf gut 3 Milliarden Euro im Jahr 2025 mehr als verdoppelt. Davon flossen 430 Millionen Euro in Entschädigungen für die Drosselung von Wind- und Solaranlagen an deren Betreiber, der große Rest an fossile Reserve- oder Ersatzkraftwerke.
Reiche will diese Kosten senken – offenbar zulasten der Erneuerbaren. Der Redispatch-Vorbehalt schränkt die Entschädigungen für die Erneuerbaren-Betreiber massiv ein: Wenn neue Wind- und Solarparks in überlasteten Netzgebieten („hot spots“) gebaut werden, soll es weniger Ausgleich für einen Teil des abgeregelten Stroms geben. Laut Netzpaket müssen die Betreiber bis zu sechs Jahre lang auf bis zu etwa ein Fünftel ihrer Erträge verzichten. Das soll verhindern, dass Anlagen „sehenden Auges“ in Engpassgebieten errichtet und auf Kosten der Allgemeinheit entschädigt werden, meint Reiche. Das mache die Ertragssituation unsicher, die Finanzierung der Erneuerbaren durch Banken werde nahezu unmöglich, die Energiewende ausgebremst, entgegnen die Kritiker*innen.
Reiches Gesetz nutze vor allem ihrem einstigen Brötchengeber, erklärt nun der BNE. Vor allem die Netztöchter von Eon profitierten vom Redispatch-Vorbehalt. Zwischen Januar 2023 und April 2026 seien rund 73 Prozent der abgeregelten Redispatch-Mengen im Verteilnetz auf Eon-Firmen wie Westnetz, Bayernwerk, Edis, Hansewerk oder Avacon entfallen.
Der Vorwurf, die Ministerin agiere als Büttel der Energiekonzerne, ist nicht neu. Mal geht es um zu viele neue Gaskraftwerke, mal trifft sie sich nie mit Umweltverbänden. Aber nun scheint Eon mit Reiches Hilfe direkt den Redispatch-Vorbehalt ins Gesetz zu bekommen, den der Energiekonzern selbst vor fünf Jahren in die politische Debatte einbrachte – das hatten erstmals Recherchen von fragdenstaat.de gezeigt. 2024 lobbyierte Reiche sogar persönlich bei Linkedin für den Redispatch-Vorbehalt. Der Eon-Konzern werde voraussichtlich dessen „wirtschaftlicher Hauptprofiteur“, meint BNE.
Bislang werden die Kosten für den Redispatch über die Netzentgelte umgelegt. Sie wirken sich so auf die Rechnungen der Stromkund*innen, aber nicht auf die Profite der Energiekonzerne aus. Das soll sich ändern. Da die die Branche regulierende Bundesnetzagentur Anreize für die Netzbetreiber setzen will, Leitungen oder Umspannwerke zu bauen, sollen Redispatch-Kosten künftig in den sogenannten Effizienzvergleich einfließen.
Dieser würde Netzbetreiber mit weniger Redispatch wirtschaftlich besserstellen: Effiziente Netzbetreiber dürften dann nach den Vorgaben der Regulierer höhere Renditen einfahren. Das soll für die Monopolisten Anreize schaffen, die völlig überlasteten deutschen Stromnetze zu renovieren. Der Redispatch-Vorhalt wirke kontraproduktiv, meint dazu der BNE. Denn er ermögliche es, „einen Teil des regulatorisch relevanten Kostenblocks zu reduzieren, ohne den Netzengpass zu beseitigen“.
Der Redispatch-Vorbehalt sei als „Instrument zur räumlichen Steuerung des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren notwendig“, sagt ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage der taz. Er treffe zudem nicht große Gebiete, sondern solle nur „punktuell in besonders belasteten Netzregionen wirken und zusätzliche Kosten dämpfen“. Zu den Lobbyismus-Vorwürfen gegen Reiche äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht.
„Die Behauptung, Eon sei der wesentliche Profiteur des Redispatch-Vorbehalts, stellt Ursache und Wirkung auf den Kopf“, schreibt ein Konzernsprecher in einer Stellungnahme für die taz. Die Eon-Netzbetreiber hätten bislang „mehr Erneuerbaren-Leistung in ihre Netze integriert als alle anderen deutschen Netzbetreiber zusammen“. Der Vorwurf, dafür lobbyiert zu haben, wird nicht dementiert: „Dass wir deshalb die Folgen eines regional nicht ausreichend mit dem Netz synchronisierten Erneuerbaren-Zubaus besonders früh und deutlich sehen, ist die logische Folge dieser enormen Leistung und besonderen Verantwortung für die Energiewende.“
Read the full story at the source
Source: taz