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Investorenklagen gegen Staaten: Wie russische Oligarchen Staaten verklagen
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Wirtschafts-Nobelpreisträger Joseph Stiglitz nannte sie vor Kurzem eine Form des „legalen Terrorismus“: die Investor-Staat-Schiedsverfahren, kurz ISDS. Staaten mit Investionsschutzabkommen räumen Investoren das Recht ein, sie vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie sich durch politisches Handeln eingeschränkt sehen. Das kann bei Umweltgesetzen der Fall sein oder auch bei der Übergewinnsteuer, die zuletzt im Zuge des Tankrabatts diskutiert wurde. Viele Unternehmen nutzen ISDS auch, um Entschädigungen für zukünftig kalkulierte Gewinne zu erstreiten.
Deutsche Investoren sind besonders klagefreudig, gleichzeitig nehmen auch die Klagen gegen die Bundesrepublik zu, wie nun eine aktuelle Untersuchung der Umweltorganisation PowerShift zeigt, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Derzeit sind vier laufende Klagen gegen Deutschland bekannt.
Die Verhandlungen sind geheim – und die Entschädigungssummen sind meistens viel höher als bei nationalen Gerichten. Hinzu kommt: Es geht vorrangig darum, ob Investoren ungerecht behandelt wurden, nicht um Umwelt oder soziale Fragen. Seit 1975 haben Kläger auf diese Weise 123 Milliarden US-Dollar zugesprochen bekommen – allerdings sind dies nur die öffentlich gewordenen Zahlen.
Der Industrierohstoffkonzern Klesch Group zum Beispiel verklagt die Bundesregierung wegen der Einführung einer Übergewinnsteuer von 2022, die Zufallsgewinne durch Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges abschöpfen sollte. Das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) klagt wegen des Kohleausstiegs und fordert eine Entschädigung von etwa 100 Millionen Euro, obwohl das Unternehmen lediglich 23 Millionen Euro in das betroffene Kraftwerk in Lünen im nördlichen Ruhrgebiet investiert hatte. Das gängige Argument: Zukünftige Gewinne würden eingebüßt.
Erst dieses Jahr hat außerdem der russische Aluminiumkonzern Rusal Deutschland verklagt auf Grundlage eines bilateralen Investitionsschutzabkommen von 1989. Diese Klage reiht sich ein in einen neuen Trend gegen die europäische Russland-Sanktionen-Politik. Powershift zählt 23 Konzernklagen seit 2022 von russischen sanktionierten Unternehmen und Oligarchen gegen EU- Mitgliedstaaten. Sie fordern Entschädigungen in Höhe von mehr als 42 Milliarden US-Dollar. Hinzu kommen 10 Klagen gegen die Ukraine.
Erst vor Kurzem wurde die politische Tragweite dieser Klagen deutlich: Ende September strich die EU zwei russische Oligarchen von der Sanktionsliste. Einer davon war Mikhail Fridmann. Der Putin-Unterstützer hatte zuvor Luxemburg vor einem privaten Schiedsgericht auf 16 Milliarden US-Dollar verklagt. Das Land setze sich danach aus „nationalem Interesse“ für seine Streichung von der Liste ein.
Allein Friedmann klagt über ISDS-Verfahren in drei Fällen als Person, dessen Vermögenswerte eingefroren wurden – gegen Luxemburg, die Niederlande und Großbritannien –, und in drei Fällen über seine Firmen.
„Der Fall Friedman ist ein Dammbruch“, sagt Fabian Flues, Experte für Investor-Staat-Schiedsverfahren bei PowerShift. Er befürchtet, dass nun noch mehr russische Oligarchen dieses Werkzeug nutzen könnten.
Im 18. Sanktionspaket vom Juli 2025 hat die EU eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um diese Klagewellen einzudämmen. Demnach sollen EU-Staaten die Urteile der privaten Schiedsgerichte zu Sanktionen nicht anerkennen und nicht zahlen, wenn sie dazu verurteilt werden.
Das Problem dabei ist laut Flues aber, dass diese Fälle nicht vor Schiedsgerichte in Europa kommen. Die Kläger argumentieren, dass sie in Europa kein faires Verfahren bekommen. Die Schiedsrichter, welche die Kläger bestimmen können, wählen dann einen Sitz in Singapur oder Dubai. Friedmans Klage gegen Luxemburg wurde in Hongkong verhandelt.
Bis jetzt gibt es noch kein abgeschlossenes Verfahren aufgrund der Russland-Sanktionen. Wie Europa die Maßnahmen aus dem Sanktionspaket umsetzten will, wird sich erst dann zeigen, wenn es zu Urteilen kommt.
Auch der Aufforderung aus Brüssel, bilaterale Verträge mit Russland zu kündigen, sind bisher nur wenige EU-Länder nachgekommen, so etwa Litauen. Das aber wäre der „logische Schritt“, sagt Flues. Ein Grund, warum Länder den scheuen, seien die langen „Sunset-Klauseln“, die festlegen, dass Investoren auch viele Jahre nach Vertragskündigung klagen dürfen.
So begründet es auch ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage: „Eine Kündigung von Investitionsschutzverträgen hat schon deshalb keine Auswirkung auf kurzfristige Klagerisiken, weil in diesen Verträgen jeweils eine Nachwirkung für die Zeit nach dem Außerkrafttreten vereinbart ist. Im Falle des Abkommens mit Russland sind dies 20 Jahre.“
„Das Problem ist, je länger man wartet, desto länger dauert auch die Sunset-Klausel“, entgegnet Flues.
Noch problematischer findet Flues aber, dass die Verträge mit der Ukraine nicht gekündigt werden. „Falls die Ukraine der EU beitritt, müsste dies ohnehin passieren, weil ISDS-Verfahren zwischen EU-Mitgliedsstaaten gegen EU-Recht verstoßen.“
Und auch das kommt vor: Russische Oligarchen klagen gegen die Ukraine über europäische Briefkastenfirmen oder Tochterunternehmen, so auch in Deutschland. So hat die in München sitzende AEROC Investment Deutschland GmbH im Juli 2025 Klage gegen die Ukraine eingereicht. Gegenstand ist die Verstaatlichung der ukrainischen Tochter AEROC LLC, die zwei Betonwerke betrieb. AEROC gehört der LSR Group des russischen Oligarchen Andrej Moltschanow.
„Es ist eine absurde Situation, dass die EU versucht, Geld für die Ukraine aufzutreiben, und gleichzeitig wird die Ukraine durch solche Klagen unter Druck gesetzt, müssen Geld und Aufwand in die Verfahren stecken.“ Für Flues ist die Situation eindeutig: „In Zeiten multipler Krisen müssen Staaten schnell reagieren können und Handlungsspielraum haben – und die Paralleljustiz für Konzerne und Oligarchen grundsätzlich abschaffen.“
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Source: taz