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AfD und Beamte: Widerstand oder Ruhestand
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N och ist die erste AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nicht im Amt. Aber schon weist die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) darauf hin, dass Beamte in der Pflicht zum Widerspruch sind, wenn eine AfD-geführte Landesregierung sie anweisen sollte, gegen geltendes Recht zu verstoßen: Wenn Beamten rechtswidrige Weisungen von Mitgliedern der AfD-Regierung erteilt würden, müssen sie Bedenken klar äußern. Beispielsweise wenn sie Anweisungen bekommen, Einbürgerungsanträge nicht mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zu schließen.
Immerhin gibt es unter beamteten Wählern in Sachsen-Anhalt mehr Vorbehalte gegen die AfD als anderswo. So waren Beamte bei der Landtagswahl am 6. September jene Berufsgruppe mit dem geringsten Anteil an AfD-Wählern. Nur 38 Prozent von ihnen wählten die rechtsextreme Partei. Und vor der Landtagswahl forderten in dem ostdeutschen Bundesland 50 Richter und 7 Staatsanwälte ein AfD-Verbotsverfahren.
Trotzdem werden Beamte in Ministerien, Rathäusern und Behörden nicht gerade darauf geeicht, ihren Vorgesetzten zu widersprechen. Im Gegenteil sollen sie in preußischer Tradition dafür sorgen, dass der Staat funktioniert. So postulierte ein CSU-Innenminister in Bayern vor vielen Jahren, dass Beamte nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen könnten. Gemeint waren jene Männer und Frauen vom Landesamt für Verfassungsschutz.
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Doch Widerspruch ist Pflicht. Laut Gesetz müssen sie dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und rechtliche Bedenken den direkten Vorgesetzten formulieren. Im Beamtenrecht heißt das Remonstration. Sieht der Vorgesetzte die Anweisung als gerechtfertigt an und räumt die Bedenken also nicht aus, muss sich der Beamte an den nächsthöchsten Vorgesetzten wenden. Ist der ebenfalls der Meinung, die Anweisung sei richtig, muss der tapfere Beamte die Anweisung ausführen. Seinen Widerspruch kann er aber in der Akte vermerken.
Wirksamer als Remonstration könnte für Exekutivbeamte das Whistleblowing sein, das seit 2023 mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz unterstützt wird. Mussten Beamte früher mit Beschwerden über rechtswidrige Behördenvorgänge streng den Dienstweg einhalten, könnten sich Beamte im vom Hubig skizzierten Fall heute an die Zentrale Meldestelle des Bundes wenden.
Nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern droht erstmals eine AfD-Regierung. Die taz berichtet, was auf dem Spiel steht – und wer jetzt die Demokratie verteidigt. Alle Texte zur Serie finden Sie hier.
Der Weg direkt an die Öffentlichkeit, etwa die Presse, ist dagegen mit Unsicherheiten verbunden. So müssen Beamte zuvor die Meldestellen erfolglos kontaktiert haben. Zudem müssen geleakte Verstöße eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen betreffen. Wird dies später in einem Disziplinarverfahren anders beurteilt, müssen Whistleblower mit harten Konsequenzen rechnen.
Gerade für Nichtjuristen im Staatsdienst ist es oft schwer, das richtig einzuschätzen. Der Rechtswissenschaftler Christian Thönnes am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg schlägt deshalb eine unabhängige Clearingstelle vor, die Beamten auf Anfrage eine rechtliche Einschätzung gibt. Insgesamt sieht Thönnes Beamte als wichtige Akteure einer wehrhaften Demokratie.
Das sieht der ehemalige Vizegewerkschaftschef der Polizei Sven Hüber ähnlich: „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil.“ Er deutete ein Szenario an, in dem Polizeibeamte womöglich gegen eine Landesregierung vorgehen müssten. Die AfD und ihr Umfeld nahmen das als Kampfansage, erhoben daraufhin schwere Vorwürfe aus seiner Zeit als DDR-Grenzpolizist, worauf Hüber zurücktrat. Beamte, die sich widersetzen, müssen – wie der Fall Hüber zeigt – mit Einschüchterung rechnen.
Druck erzeugt Anpassung. Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, drohte schon im Wahlkampf damit, bis zu 200 Beamte im Regierungsapparat auszutauschen – weit mehr als die Schicht politischer Beamter, die bei einem Regierungswechsel üblicherweise durch eigene Leute ersetzt werden. Man kann das als Einschüchterung verstehen. Trotz seiner „Versicherung“, niemand müsse sich Sorgen machen: „Wir reichen jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur. Außer wenn versucht wird, unsere Arbeit aktiv zu blockieren. Dann greifen sicherlich verwaltungsrechtliche Maßnahmen.“
Personalaustausch ist eine bewährte Methode autoritärer Regime, ihre Macht im Apparat zu festigen. Die Politikwissenschaftler Christian Gläßel und Adam Scharpf haben in ihrem Buch „Making a Career in Dictatorship“ herausgearbeitet, dass es als Ersatz für widerborstige Verwaltungskräfte keine große Zahl von überzeugten Parteianhängern braucht. Regelmäßig erweisen sich jene im Verwaltungsapparat als besonders geschmeidig, die unter der alten Führung – etwa wegen mangelhafter Qualifikation – bisher keine Karriere gemacht haben.
Man sollte die Widerstandsbereitschaft von Staatsdienern also nicht über- und ihre Anpassungsfähigkeit nicht unterschätzen. Das zeigen ebenso Untersuchungen in Israel. Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die mit der Schwächung der Justiz durch die Regierung Benjamin Netanjahus nicht einverstanden waren, gingen nicht in den Widerstand. Sie gingen in die innere Emigration oder in den Ruhestand.
Transparenzhinweis: Dieser Text ist im Rahmen eines Stipendiumsaufenthalts beim Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität Sicherheit und Recht entstanden.
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Source: taz