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Germany · Perspektive Online · 1970-01-01

Perspektive vs. rechter Ahriman-Verlag: Berufungsverfahren am 8. September in Freiburg

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Nach dem Erfolg vor dem Landgericht Freiburg geht das Verfahren um eine zulässige Meinungsäußerung in die zweite Instanz.

Anlass ist ein Artikel über den Ahriman-Verlag aus dem Jahr 2024.

Wir freuen uns über Unterstützung bei dem kommenden Prozess.

Eine „zutiefst beleidigende Diffamierung durch die Soros-nahe, mit der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung verbandelte Internetplattform ‚perspektive’“ – so schrieb sich der rechte Ahriman-Verlag über das Urteil vor dem Landgericht Freiburg in Rage.

Vor zwei Jahren hatte uns der Verlag verklagt.

Konkret ging es um die Äußerung, dass der Verlag „regelmäßig antisemitische Bücher“ verlege.

Ahriman-Verlag vs.

Perspektive: Antisemitismus-Vorwurf eine zulässige Meinungsäußerung?

Nun startet am 8.

September die nächste Runde vor Gericht.

In der Verhandlung geht es darum, ob die Aussage eine zulässige Meinungsäußerung ist oder nicht.

Das Landgericht hatte uns Recht gegeben.

Der Ahriman-Verlag nahm das Urteil nicht hin und legte Berufung ein, der vom Oberlandesgericht Karlsruhe stattgegeben wurde.

Für die erste Abmahnung hatte er die bekannte Kanzlei Höcker auf uns angesetzt.

Bei dem Verfahren vor Gericht wurde dann Michael-Hubertus von Sprenger beauftragt.

Der Anwalt hat bereits zahlreiche Faschist:innen vor Gericht vertreten, unter anderem den faschistischen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş oder die Neonazi-Partei Deutsche Volksunion.

Auch Holocaust-Leugner David Irving sowie der Compact-Gründer Jürgen Elsässer wurden bereits von ihm vertreten.

Sieg in erster Instanz In der ersten Instanz sprach das Gericht uns frei.

In dem Urteil ging es allerdings nur um die Frage, ob es sich bei der Aussage um eine Meinungsäußerung handele, und nicht um die Frage, ob der Verlag antisemitische Bücher verlege: „Auch eine überspitzte Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden.

Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das unternehmenspersönliche Ansehen mindert“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Sieg in erster Instanz: Rechter Ahriman-Verlag unterliegt Perspektive vor Landgericht Freiburg Auch eine Schmähkritik könne nicht vorliegen, da ein sachliches Anliegen im Vordergrund stehe und nicht eine persönliche Diffamierung.

Zudem würden weder der Verlag, noch seine Autor:innen selbst als antisemitisch bezeichnet, sondern nur der Inhalt mehrerer Veröffentlichungen.

Vor dem Prozess zeigt sich der Ahriman-Verlag bereits eingeschüchtert.

In einer Pressemitteilung moniert er eine kürzliche Veröffentlichung des Verfassungsschutzes zu antisemitischen Chiffren.

Darin kommen auch vom Ahriman-Verlag wiederkehrend genutzte Andeutungen vor, wie etwa das systematisch wiederholte Motiv der „Soros/Rockefeller-Bande“.

Berufung vor dem OLG Dagegen legte der rechte Ahriman-Verlag Berufung ein.

Dieser wurde dann von der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Karlsruhe, stattgegeben.

Wie das Gericht urteilen wird, ist unklar.

Es erwartet jedoch ein erhöhtes Beteiligungsinteresse der Öffentlichkeit und hat daher strengere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet.

So ist das Mitführen von Handys oder anderen technischen Geräten verboten.

Wem gehören die Medien?

Vor dem Gericht wird es einen Infostand geben, bei dem wir auf den Prozess aufmerksam machen werden.

Um 14 Uhr am kommenden Dienstag beginnt dann der Prozess im Sitzungssaal 1, 2.

OG in der Zivilsenate Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Salzstraße 28).

Wer zur Prozessbegleitung kommen möchte, sollte sich frühzeitig zur Sicherheitskontrolle einfinden.

Wir freuen uns über alle Unterstützer:innen vor Ort!

Wir werden am Dienstag ebenfalls über den Prozess berichten.

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Der Beitrag Perspektive vs. rechter Ahriman-Verlag: Berufungsverfahren am 8.

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Source: Perspektive Online