Politics · Perspektive Online · · 1d
Instrumentalisierung des CSD-Anschlags: Kabinett beschließt Aktionsplan zur „Terrorabwehr“
Deutsch (original) · Read in English ⇄
Der 10-Punkte-Plan der Regierung enthält neue Maßnahmen für Vorratsdatenspeicherung, Präventivgewahrsam und den Ausbau des Überwachungsstaates. Dabei werden genau jene Befugnisse ausgeweitet, die den CSD-Anschlag nicht verhindert haben. – Ein Kommentar von Yuri Dolan.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung im Kabinett einen Aktionsplan gegen „Terrorismus und Extremismus“ verabschiedet. Unter dem Motto „Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern – 10-Punkte-Plan zu einem besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus“ wollen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Justizministerin Stefanie Hubig Befugnisse für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ausweiten und das Jugendstrafrecht aushöhlen.
Als Anlass für den Aktionsplan sieht die Bundesregierung den islamisch-fundamentalistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day. Unmittelbar nach dem Anschlag forderte die Bundesregierung bereits eine härtere Abschiebepolitik sowie mehr Überwachung. Der Schutz queerer Menschen wird im 10-Punkte-Plan hingegen nicht thematisiert.
Strafverfolgung politischer Werbung und Spendensammlung
Ein Hauptaugenmerk des Aktionsplans liegt auf Änderungen in der Justiz. So soll zum Beispiel der Straftatbestand für das „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen“ erweitert werden. Laut Bundesinnenministerium sollen damit vor allem strengere Regelungen gegen ausländische, als „terroristisch“ eingestufte Gruppen ohne Organisationsstruktur in Deutschland – wie den Islamischen Staat (IS) – eingeführt werden. Zudem sollen mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen ausgeführte Körperverletzungen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zu Verbrechen hochgestuft werden.
Für das Sammeln von Spenden für als terroristisch eingestufte Organisationen sieht der 10-Punkte-Plan auch eine verstärkte Strafverfolgung vor. Finanzielle Unterstützung mutmaßlich terroristischer Vereinigungen wird bereits heute mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft – sofern bereits Kontakt zu einer terroristisch eingestuften Vereinigung besteht. Diese Bedingung soll nun gestrichen werden: Das bloße Sammeln von „Spenden für terroristische Zwecke“ soll künftig schon strafrechtlich verfolgt werden, bevor überhaupt ein Kontakt zu terroristisch eingestuften Vereinigungen besteht.
Überwachung, Sabotage, Datenhandel: Kabinett beschließt Reform der Geheimdienste
Das Vorhaben, „Spenden für terroristische Zwecke“ strafrechtlich zu verfolgen, birgt ein enormes Instrumentalisierungspotenzial seitens der Behörden und rüstet diese mit weiteren Repressionswerkzeugen auf. Vor allem für die palästinasolidarische Bewegung in Deutschland, die im Zuge der Staatsräson ständig als islamisch-fundamentalistisch und antisemitisch diffamiert wird, bedeutet das verheerende Folgen. Angesichts der bereits zahlreichen Vorwürfe, palästinasolidarische Aktivist:innen seien Hamas-Unterstützer:innen, wäre es denkbar, dass etwa einfache Solidaritätsveranstaltungen, bei denen Spenden für die Opfer des Genozids in Gaza gesammelt werden, ein terroristischer Zweck zugeschrieben und sie deshalb strafrechtlich geahndet werden könnten.
Volle Härte im Jugendstrafrecht
Auch das Jugendstrafrecht soll durch den Aktionsplan „zügig“ angepasst werden. So soll beispielsweise die Anwendung des Jugendstrafrechts ausdrücklich im Urteil begründet und das sogenannte „Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit“ im Gesetz verankert werden. Dadurch sollen nach Jugendstrafrecht nur noch dann Bewährungsstrafen erteilt werden, wenn sie dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.
Das Bundesinnenministerium sieht zudem eine „Lücke“ in den jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vor Rechtskraft eines Urteils. Bislang können vorläufige Maßnahmen wie die Unterbringung in einem Heim oder die Teilnahme an „De-Radikalisierungskursen“ nur bei Jugendlichen angewendet werden. Durch den Aktionsplan soll dies nun auch bei Heranwachsenden möglich sein.
Dass lange Haftstrafen das Gefahrenpotenzial von jugendlichen Straftäter:innen keineswegs abwehren, sieht auch die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen: „Dass formelle, insbesondere freiheitsentziehende Reaktionen kaum einen Beitrag zur Verhinderung oder Beendigung von kriminellen Karrieren, jedoch einen großen Beitrag zu ihrer Verfestigung leisten“, heißt es in einem Positionspapier zu den Vorschlägen von CDU/CSU, Heranwachsende völlig aus dem Jugendstrafrecht zu entfernen.
CSD-Anschlag als Legitimationskulisse für Aufrüstung
Getarnt als „Extremismusprävention“ möchte das Innenministerium muslimische Communities stärker ins Visier nehmen. Gesprochen wird von „Bildungsarbeit“, „sozialer Prävention“ und der „Förderung eines demokratischen Werteverständnisses“. Dabei wird insbesondere auch die Zusammenarbeit mit „muslimischen Akteuren“ zum Zwecke der Präventionsarbeit genannt. Vor allem im digitalen Raum sei die Etablierung von „Gegen- und Alternativangeboten“ geplant, um junge Menschen als „demokratische Akteure mit dem Bedürfnis nach Orientierung“ anzusprechen.
Auch die Informationsbeschaffung und der Datenaustausch zwischen den Behörden sollen erweitert werden: So taucht die altbekannte Vorratsdatenspeicherung im Aktionsplan – diesmal unter dem Deckmantel der „Verkehrsdatensicherung“ – auf: Das Speichern von IP-Verbindungsdaten, was aktuell den Bundesbehörden vorenthalten ist, soll nun auch den Landesbehörden erlaubt werden.
In dem Programm werden auch „präventiv-polizeiliche“ Anordnungen gefordert: „Wir wollen, dass ein besserer Schutz vor Gefährdern durch eine stärkere Anwendung von Fußfesseln ermöglicht wird“, so Bundesinnenminister Dobrindt. Zudem sollen die Standards für den Präventivgewahrsam auf Bundes- und Landesebene vereinheitlicht und „stärker zur Gefahrenabwehr herangezogen“ werden.
Zusätzlich soll der Informationsaustausch zwischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugsanstalten ausgebaut werden. Dabei sollen Ermittlungsbehörden „gefahrenabwehrrechtliche Erkenntnisse“ erhalten, Justizbehörden sollen Gefährdungseinschätzungen der Sicherheitsbehörden zur Verfügung bekommen und Untersuchungshaftanstalten sollen Gericht und Staatsanwaltschaft Erkenntnisse über „Radikalisierungstendenzen“ mitteilen müssen.
Spätestens hier wird deutlich, dass Dobrindt und Co. den CSD-Anschlag als Vorwand für weitere behördliche Befugnisse ausnutzen. Denn an Informationen mangelte es vor dem Anschlag keineswegs: Der Täter war den Behörden zuvor als sogenannter „Gefährder“ bekannt, und Polizei und Geheimdienste sprachen in ganzen acht Sitzungen über den Täter – das letzte Mal im Mai 2026, kurz vor seiner Haftentlassung, als Maßnahmen für die Zeit danach besprochen wurden. Bei der Bewertung wurde ihm ein „hohes Risiko“ zugesprochen, woraufhin zahlreiche Behörden – darunter das BKA, der Generalbundesanwalt, der Bundesverfassungsschutz, die Generalstaatsanwaltschaft und die Jugendstrafanstalt – zusammenarbeiteten.
Regierung fordert nach CSD-Anschlag mehr Repression statt Schutzmaßnahmen
Ein engerer Austausch zwischen den Behörden hätte den Anschlag somit nicht verhindert. Genauso wenig wie eine Vorratsdatenspeicherung: Der Täter wurde intensiv observiert, unter anderem durch Telefonüberwachung und eine Videokamera, die seinen Wohnort filmte.
Während die Bundesregierung einen Anschlag auf queeres Leben für die eigenen Zwecke instrumentalisiert und mit Worthülsen wie „Angriff auf unsere freiheitliche Demokratie“ um sich wirft, streicht sie Fördergelder für Beratungsstellen, erteilt Polizeischutz für queerfeindliche Gegendemonstrationen oder schiebt queere Menschen in Länder ab, in denen ihnen wegen ihrer Sexualität die Todesstrafe droht.
Der Beitrag Instrumentalisierung des CSD-Anschlags: Kabinett beschließt Aktionsplan zur „Terrorabwehr“ erschien zuerst auf Perspektive.
Read the full story at the source
Source: Perspektive Online