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Organspende | Organspende: »Ein Kind hat mich gerettet«

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Im Transplantationszentrum am Universitätsklinikum Leipzig wird eine Niere beim Empfänger transplantiert. Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch Die Uhr läuft. Hinter Ebru Yildiz, während sie darüber spricht, wie viele Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Für zu viele von ihnen erfüllt sich die Hoffnung auf einen rettenden Anruf nicht. Alle acht Stunden, sagt Yildiz, stirbt in Deutschland ein Mensch, weil es für ihn kein Spenderorgan gab. Besonders bitter sei das, weil es Therapien gebe, die diese Menschen retten könnten. »Sie erreichen aber nicht den Menschen«, erklärt die Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation. Yildiz hat die Initiative »Deutschland entscheidet sich« gegründet. Die Sekunden verrinnen, während sie auf einer Fachtagung in Erfurt über das Thema referiert.

Für Alexander Brick lief die Uhr schon früh in seinem Leben ab. Er war an der Leber erkrankt, wollte das aber lange verdrängen. Mit Mitte zwanzig, sagt Brick, sei er nicht bereit gewesen, »denen zu glauben«, dass er schon damals an einer Krankheit litt, die ihn töten könnte. Erst, als er einige Jahre später morgens in den Spiegel schaute und ihm ein Mann mit tiefgelb gefärbter Haut entgegenblickte, begriff Brick, wie es um ihn stand. Nach weiteren Untersuchungen war schnell klar: Er braucht eine neue Leber, wenn er noch länger leben will.

An seinem 31. Geburtstag wird Brick intensiv untersucht. Alles, um zu klären, ob er für eine Transplantation infrage kommt. Das Ergebnis ist positiv. »Von da an hieß es warten.« Im März 2014 wird er auf die Liste der Anwärter auf eine Spenderleber gesetzt. Mehr als zwölf Jahre sind seit diesem für Brick schicksalhaften Tag vergangen. Grundlegend verändert hat sich beim Thema Organspende seitdem wenig. Noch immer sterben Menschen zu früh, weil für sie kein Spenderorgan verfügbar ist.

In Deutschland werden jedes Jahr nur etwa 300 Herzen von Verstorbenen gespendet. Seit 2018 stagniert die Zahl nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation – allen Appellen zum Trotz. Ähnlich ist es bei den Nieren: Die Statistik weist seit vielen Jahren etwa 1400 bis 1600 postmortale Nierenspenden pro Jahr aus. Bei den Lebern bewegen sich die Zahlen zwischen etwa 700 und 800.

Auf der Warteliste für ein Spenderorgan standen nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit Anfang 2026 etwa 8200 Menschen. 2025 wurden 4792 neue Patienten auf eine Warteliste gesetzt. Gleichzeitig starben 633 Menschen, bevor sie ein passendes Organ erhalten konnten.

Dabei stehen die Deutschen der Organspende keineswegs grundsätzlich ablehnend gegenüber. Jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht den zahlreichen Mythen und Falschbehauptungen aufsitzen, die sich um das Thema ranken. Auch Yildiz kann davon erzählen.

Eine ihrer Kolleginnen etwa wollte ihre Organe zunächst nicht spenden, weil sie überzeugt war, ihr Körper müsse nach einer Organspende verbrannt werden. »Ich weiß nicht, wo sie das her hat«, erzählt die Medizinerin. Es sei schlicht falsch. Nachdem Yildiz den Irrglauben ausgeräumt hatte, war ihre Kollegin bereit, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden – und damit möglicherweise das Leben eines anderen Menschen zu retten.

Auch Umfragen zeigen eine grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende. Eine repräsentative Befragung aus dem Jahr 2024 ergab, dass 85 Prozent der Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 75 Jahren der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Drei Viertel von ihnen wären demnach bereit, selbst Organe zu spenden. Nur etwa jeder Fünfte schließt eine Spende für sich aus. Die hohe Zustimmung ist seit Jahren stabil.

Das Problem in Deutschland ist jedoch, dass viele Menschen ihre Haltung zur Organspende nicht dokumentieren. Weder ihre Zustimmung noch ihre Ablehnung – weder in einem Organspendeausweis noch im Organspende-Register oder an anderer Stelle. Unter der geltenden Rechtslage müssen deshalb in der Regel die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen entscheiden, ob seine Organe gespendet werden oder nicht. Und häufig entscheiden sie sich dagegen.

Brick überrascht das nicht. Wenn ein naher Angehöriger sterbe, sei das immer schlimm. »In einer emotionalen und traumatischen Situation eine solche Entscheidung treffen zu müssen, ist eine Zumutung sowohl für die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern als auch für die Familien«, sagt er.

Das Einzige, was gegen diese Diskrepanz helfe, sagt Brick, sei eine grundlegende Änderung der Rechtslage: die Einführung der Widerspruchslösung. Seit Jahren wird darüber gestritten, ob künftig alle Menschen als Organspender gelten sollen, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Brick, der für die Liga Selbstvertretung Thüringen arbeitet und sich im Vorstand des Vereins Lebertransplantierte Deutschland engagiert, hält diese Regelung für die einzig wirkungsvolle. Alle anderen Vorschläge seien »nur ein Kratzen an der Oberfläche«.

Mit dieser Einschätzung ist Brick nicht allein. Auch innerhalb der Thüringer Landesregierung gibt es Stimmen, die nach all den Jahren des Lavierens in Deutschland eine große Reform wollen. Eine davon ist Thüringens Gesundheitsstaatssekretärin Tina Rudolph (SPD). Auf der Tagung, die der Verband der Ersatzkassen organisiert hat, spricht sie sich eindeutig für die Einführung einer Widerspruchsregelung aus.

»Unser Ziel ist es nicht, Menschen zu einer bestimmten Entscheidung zu bewegen, aber wir möchten Menschen ermutigen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen«, sagt Rudolph. Möglichst alle sollten sich entweder für oder gegen eine Organspende entscheiden und ihre Entscheidung so dokumentieren, dass sie im Fall der Fälle auch auffindbar sei. Das liege auch im Interesse ihrer Angehörigen, die dann in der Stunde eines großen Schmerzes eine schwierige Entscheidung weniger treffen müssten.

Derzeit dürfen in Deutschland Organe nur dann gespendet werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat oder – sofern keine eigene Entscheidung vorliegt – die nächsten Angehörigen einer Organspende zustimmen.

In Spanien dagegen gilt schon lange eine Widerspruchsregelung. Dort gab es 2022 etwa 46 postmortale Organspender pro eine Million Einwohner, in Deutschland waren es gerade einmal zehn. Spanien ist damit längst nicht das einzige Land, das mit einer Widerspruchsregelung gute Erfahrungen gemacht hat. Auch in Österreich gilt sie. Dort gab es 2022 etwa 25 postmortale Organspender pro eine Million Einwohner.

Dass in Deutschland auch Organe transplantiert werden, die aus Ländern mit Widerspruchsregelung stammen, regt Brick auf. Nicht, weil damit Menschen in Deutschland gerettet werden. Sondern weil es für ihn zeigt, wie widersprüchlich die deutsche Debatte ist. »Diese Praxis hinterfragt niemand«, sagt Brick – nicht einmal diejenigen in der Politik, die eine Widerspruchsregelung bislang verhindern. Aus seiner Sicht ist es ethisch höchst zweifelhaft, in Deutschland Organe zu transplantieren, die hierzulande unter der geltenden Rechtslage nicht hätten entnommen werden dürfen.

Brick selbst hatte fast unglaubliches Glück: Nur etwa drei Monate, nachdem er auf die Warteliste gesetzt worden ist, am 25. Juni 2014, bekommt er den Anruf: Für ihn gibt es eine neue Leber. Am 26. Juni wird er operiert. »Ich weiß es natürlich nicht hundertprozentig, aber ich bin mir heute sicher: Ein Kind hat mich gerettet«, sagt Brick. Auf der Warteliste stand damals ein hoch priorisiertes Kind, für das ein Organ gefunden worden war. Bei Lebertransplantationen bekommen Kinder jedoch häufig nur einen Teil der Spenderleber. Der größere Teil des Organs kann anschließend einem Erwachsenen transplantiert werden. In diesem Fall: Brick.

Was Brick zum Zeitpunkt der Transplantation noch nicht wusste: Die Ärzte schätzten, dass ihm nur noch etwa zwei Monate zu leben geblieben wären, wenn sich keine neue Leber für ihn finden würde. »Das Kind hat mich gerettet, definitiv«, sagt Brick. Für ihn war die Uhr damals fast abgelaufen. Heute ist er 43 Jahre alt.

Der Bundestag wird sich in der kommenden Woche mit zwei gegensätzlichen Anträgen zum Thema befassen. Befürworter und Gegner der Widerspruchslösung finden sich in allen Parteien. Soeben hat eine Abgeordnetengruppe einen Antrag vorgelegt, in dem sie mehr Aufklärung und Aufforderungen zum Entscheiden vorschlägt – und sich strikt gegen eine Widerspruchsregelung stellt. Das berichtete am Freitag die Nachrichtenagentur dpa. Diese würde »einen schwerwiegenden und rechtlich umstrittenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstellen«, heißt es dem Antrag, den 58 Parlamentarier von Union, SPD, Grünen und Linken unterstützen. 

Bereits vor der parlamentarischen Sommerpause hatte eine andere fraktionsübergreifende Gruppe von mehr als 200 Abgeordneten die Einführung einer Widerspruchsregelung gefordert. Erwachsene sollen danach automatisch als Spender nach dem Tod gelten, sofern sie der Entnahme von Organen zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen haben. Bisher ist dafür eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Im nun vorgelegten neuen Antrag heißt es dazu: »Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.« Das Recht auf Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, sich nicht zu entscheiden, ohne persönliche Nachteile und Konsequenzen fürchten zu müssen. Eine Widerspruchslösung berge zudem Risiken für das Vertrauen in das Gesundheitssystem.

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Source: nd