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[ Recht Haben? Reicht Nicht. ] Existenznot vor Gericht: Eilverfahren gegen Jobcenter mehr als verdoppelt Organisationen warnen vor weiteren sozialen Einschnitten
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„Eine heute von Tacheles e.V. in Berlin vorgelegte Expertise zeigt einen alarmierenden Anstieg sozialrechtlicher Auseinandersetzungen: 2026 nahmen Widersprüche und Klagen gegen Jobcenterbescheide deutlich zu, die Zahl gerichtlicher Eilverfahren hat sich binnen eines Jahres sogar mehr als verdoppelt. Hauptgrund für diese Entwicklung ist laut Expertise der hohe materielle Druck auf Menschen mit niedrigen Einkommen. Tacheles, Sanktionsfrei und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) warnen anlässlich der laufenden Haushaltsberatungen im Bundestag daher eindringlich vor weiteren Leistungskürzungen und sozialen Einschnitten…“ Gemeinsame Pressemeldung vom 10. September 2026
von Tacheles, Sanktionsfrei RAV und GKS Consult und mehr daraus sowie zur zur Expertise „Recht Haben? Reicht Nicht.“:
- „… Bundesweit wurden 2025 rund eine halbe Million Widersprüche gegen Jobcenter-Entscheidungen eingelegt. 2026 hat sich die Dynamik noch einmal verschärft: Von Januar bis Juli stieg die Zahl der Widersprüche gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31 Prozent, die der Klagen um rund 19 Prozent. Beim gerichtlichen Eilrechtsschutz beträgt der Anstieg sogar 125 Prozent. In allen 16 Bundesländern wurden mehr Eilverfahren registriert, in zwölf Ländern hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Dabei sind Betroffene mit ihrer Gegenwehr häufig gänzlich oder zumindest zu Teilen erfolgreich. 2025 führten etwa jedes dritte bis vierte abgeschlossene Widerspruchs- und jedes dritte Klageverfahren zu einer vollständigen oder teilweisen Korrektur der angegriffenen Entscheidung. Bei rund der Hälfte der erfolgreichen Widersprüche (51 %) waren Fehler oder Versäumnisse der Verwaltung ausschlaggebend für die Korrektur. Gerade deshalb komme unabhängiger Beratung außerhalb der Jobcenter eine besondere Bedeutung zu. Die Organisationen warnen, dass die jüngsten Verschärfungen durch die neue Grundsicherung, Sanktionen und Begrenzungen bei den Kosten der Unterkunft das Konfliktpotenzial und den Bedarf an Beratung und Rechtsschutz im zweiten Halbjahr 2026 weiter erhöhen könnten. (…) Die Organisationen appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, auf eine auskömmliche Höhe und Ausgestaltung von Leistungen zu achten und von weiteren Einschnitten zulasten von Menschen mit niedrigen Einkommen abzusehen. Zugleich müsse ein tatsächlich zugänglicher Rechtsschutz sichergestellt werden. Wer Leistungsansprüche begrenze oder Zugangsvoraussetzungen verschärfe, müsse gewährleisten, dass Betroffene Entscheidungen verstehen, überprüfen und ihre Rechte wirksam durchsetzen können. Dazu brauche es eine verlässlich finanzierte, unabhängige Sozialrechtsberatung. Mit Sozialportal.net hat Tacheles e.V. ein bundesweites Angebot geschaffen, das Betroffenen hilft, passende Beratungs- und Unterstützungsangebote zu finden. Zugleich unterstützt es Beratungsstellen und Anwältinnen und Anwälte bei Vernetzung und Verweisberatung.“ Gemeinsame Pressemeldung vom 10. September 2026
von Tacheles, Sanktionsfrei RAV und GKS Consult zur - Expertise
„Recht Haben? Reicht Nicht. Eine Expertise zu Hürden beim Zugang zu sozialen Rechten und unabhängiger Beratung“, herausgegeben von GKS Consult – Gesellschaft für Kommunikation und Soziales - und mit Verweis auf das Sozialportal

- Es gibt auch ein Video der Pressekonferenz auf YouTube

Siehe zum Hintergrund:
- Dossier: Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil – wie weiter? Auch beim Bürgergeld!
- das Dossier: ALG, Hartz IV, „Grundsicherung“: Von Absicherung des Existenzminimums und gar angstfreier Existenzsicherung immer weiter entfernt
- und zuvor das Dossier: Bürgergeld: Erst habt ihr uns den Begriff “Reform” versaut, jetzt wollt ihr eure Scheisse (bisschen) reformieren?
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Source: labournet.de