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Sozialkürzungen: Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung sind bedroht

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14 Wochen Ferien im Jahr sind nicht immer Anlass zur Freude. Martina Bell, Laborantin und Mutter einer 22jährigen Tochter braucht für die Zeit, in der das Förderzentrum ihrer Tochter geschlossen ist, generalstabsmäßige Planung. Denn Tochter Luisa ist wegen eines seltenen genetischen Syndroms mehrfach eingeschränkt und hat den höchsten Pflegegrad 5.

„In den Ferien habe ich Vertrauenspersonen, junge Leute aus dem Freiwilligendienst und eine Frau aus Mexiko, die Luisa betreuen“, erzählt Bell der taz. Dann kann Bell ihren Halbtagsjob im Labor trotz des geschlossenen Förderzentrums weiter ausüben. Bezahlt werden die Hel­fe­r:in­nen durch die sogenannte „Verhinderungspflege“, die es erlaubt, bis zu 3.540 Euro im Jahr mit der Pflegekasse für die Finanzierung von privaten Hel­fe­r:in­nen abzurechnen. Dieser Posten soll im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gestrichen werden.

„Für pflegende Angehörige wäre es eine Katastrophe, wenn durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz die Verhinderungspflege wegfallen würde“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die Lebenshilfe hat eine Kampagne gestartet, in der sie vor drohenden Kürzungen bei den Hilfen für Menschen mit Behinderungen warnt.

Drei Gesetzesvorhaben stehen dazu an. Im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz, zu dem Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) voraussichtlich in der nächsten Woche einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wird, finden sich empfindliche Kürzungen nicht nur in der Verhinderungspflege, sondern auch durch eine neue Begutachtungssystematik, die es erschwert, überhaupt in einen Pflegegrad oder gar in einen höheren Pflegegrad zu kommen. In der sogenannten Eingliederungshilfe, den Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung, soll ebenfalls gespart werden, ein Gesetzentwurf aus dem Bundessozialministerium dazu soll Ende des Jahres kommen.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Hause der Familien- und Bildungsministerin soll sich am Freitag (25. September) in einem ersten Durchgang der Bundesrat und Anfang Oktober dann der Bundestag befassen. Der Entwurf setzt laut Ministerium unter anderem auf „starke kommunale Strukturen statt teurer Einzelfallhilfen“ und soll auch Kosten dämpfen. Er sieht vor, dass Kinder mit Behinderung in den Schulen sogenannte „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ und damit verstärkt unterstützende Gruppenangebote bekommen. Die Lebenshilfe fordert, dass trotzdem die „individuellen Rechtsansprüche“ auf Einzelassistenz „rechtssicher geregelt“ und durchsetzbar sein müsste

In der Pflege soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf die sogenannte Verhinderungspflege wegfallen und teilweise ersetzt werden unter anderem durch ein monatliches „Sozialraumbudget“, das monatlich um etwa 40 Euro höher liegt als der bisher geltende Entlastungsbetrag. Aus diesem Budget müssen aber auch noch andere Leistungen finanziert werden als nur die Ersatz-Pflegepersonen. Dieses „Budget“ darf zudem nicht mehr angespart werden, sondern ist monatlich zu verbrauchen. „Damit könnte man die Hilfen, die verstärkt in den Schulferien anfallen, nicht mehr ausreichend finanzieren“, sagt Bell.

Große Befürchtungen in betroffenen Familien weckt die geplante Reform in der Eingliederungshilfe, deren Kosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. Das Stichwort heißt „Pooling“. Damit ist gemeint, dass sich einE As­sis­ten­t:in an der Uni oder bei Freizeitaktivitäten gleichzeitig um mehrere Menschen mit Behinderungen kümmern soll. Die 1:1-Begleitung, wo einE As­sis­ten­t:in einen einzigen Menschen mit Behinderung begleitet, soll zum Ausnahmefall werden- soweit das „zumutbar ist“, heißt es in den Empfehlungen der Mi­nis­ter­prä­si­den­t:in­nen der Länder und des Bundeskanzlers zur Reform der Eingliederungshilfe. Über die Zumutbarkeit entscheiden dabei „die Leistungsträger“, also die Behörden. „Das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit individueller Assistenz wird dadurch erheblich erschwert“, warnt die Lebenshilfe.

Petra Willich, Beraterin beim Verein „Selbstbestimmt Leben in Nordhessen“ (SliN) in Kassel berichtet der taz, dass es bereits Fälle gebe, in denen nur noch einE As­sis­ten­t:in mehrere Kinder im Unterricht begleite. „Das ist nicht bei allen Kindern möglich, es kommt auf den Bedarf an“, schildert die Beraterin, „wenn beispielsweise ein Kind im Autismus Spektrum vom Unterricht überfordert ist, mal vor die Tür muss, dann sollte die Assistentin natürlich mitgehen und kann sich dann nicht um die anderen Kinder kümmern“.

Was die Begleitung von Menschen mit Behinderungen betrifft, die selbständig leben wollen und dafür mehrere Stunden am Tag Hilfe durch As­sis­ten­t:in­nen brauchen, hat Willich beobachtet, „dass die Anträge jetzt schon sehr lange dauern, das zieht sich hin“. Mitunter versuchten die zuständigen Behörden die Zahl der erforderlichen Assistenzstunden herunterzurechnen, um die Kosten zu senken. „Wenn jemand dann vielleicht 24 Stunden am Tag Hilfe braucht, werden vielleicht nur 22 Stunden bewilligt“, sagt die Beraterin.

Wer am Tag rund um die Uhr Unterstützung benötigt, für den können 25.000 Euro im Monat an Kosten für die Eingliederungshilfe zusammenkommen. Eine Rollstuhlfahrerin mit einem Hilfebedarf von drei Stunden am Tag hingegen rechnet vielleicht nur 4.000 Euro für die Unterstützung ab. Die Eingliederungshilfe wird je nach regionaler Regelung von den kommunalen Sozialhilfeträgern oder von Landesbehörden finanziert.

Wird diese Unterstützung des Einzelwohnens nicht mehr bezahlt, wären Betroffene auf Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderung angewiesen. Die Wartezeiten für diese Wohneinrichtungen können aber mehrere Jahre betragen, erzählen Betroffene. Der Albtraum ist, dann vielleicht schon mit 40 Jahren in ein Pflegeheim für Senioren zu müssen, weil es sonst keine Alternativen gibt.

Das Bundesteilhabegesetz, das im Jahre 2016 in Kraft trat und die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll, sollte die Eingliederungshilfe von der Fürsorgeleistung in ein „personenzentriertes Leistungsrecht“ verwandeln. Laut Sozialgesetzbuch 9 werden dabei etwa Leistungen der „sozialen Teilhabe“ erbracht, um Leistungsberechtigte zu einer „möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen“. Laut Statistik sind die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für die „soziale Teilhabe“ von 2020 bis 2025 von 14 auf 21 Milliarden Euro gestiegen. Deswegen schlagen die Länder und Kommunen jetzt Alarm.

Wie sich das weiterentwickelt, ist die Frage. „Einige Menschen machen sich große Sorgen, dass sie künftig nicht mehr so selbstbestimmt leben können und dann doch in eine Einrichtung müssen“, erzählt Willich, „ich kann denen nur sagen: wir wissen noch nicht, was da kommt.“

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Source: taz