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Germany · taz · · 2h

Reform der Energiegesetze: Reiche will einen Mietendeckel für Windradflächen

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will einen Mietendeckel einführen – allerdings nicht für Wohnungen, sondern für Windräder. Das stößt auf heftige Kritik von Banken, der Erneuerbaren-Branche, Ver­päch­te­r:in­nen und dem Bundesrat. Kri­ti­ke­r:in­nen fürchten, dass die Pachtbegrenzung neue Projekte verhindert.

Der Hintergrund: Der Bundestag berät zurzeit über wichtige energiepolitische Vorhaben, mit denen Reiche nach eigenen Angaben die Energiewende neu justieren und kostengünstiger gestalten will. Dazu sollen das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und das sogenannte Netzpaket bis Mitte Oktober verabschiedet werden. Die Expert:innen-Anhörungen des zuständigen Wirtschaftsausschusses des Bundestags dazu finden in dieser Woche statt.

Kri­ti­ke­r:in­nen bemängeln seit Bekanntwerden der Gesetzentwürfe eine Vielzahl von vorgesehenen Hindernissen und neuen bürokratischen Vorgaben, die den weiteren Erneuerbaren-Ausbau erschweren würden. Reiche will unter anderem die Förderung von Solardächern kassieren, den Strom von Erneuerbaren-Anlagen nur noch begrenzt ins Netz lassen („Wirkleistungsbegrenzung“) und bei einem erzwungenen Abstellen von Windrädern die Be­trei­be­r:in­nen nicht mehr komplett entschädigen („Redispatch-Vorbehalt“).

Ein weiterer Punkt, der auf heftige Kritik stößt, ist der Pachtdeckel für Flächen, auf denen Windräder mit einer Förderung nach dem EEG stehen. Das ist überraschend, denn Ministerin Reiche ist ansonsten strikt gegen staatliche Eingriffe wie Preisbegrenzungen. Dazu, ob sie nun auch für einen Mietendeckel für Wohnungen ist, will sich ihr Ministerium mit Verweis auf das Bauministerium nicht äußern.

Der Grundgedanke der Mietpreisbremse für Windradflächen: Hohe Pachten werden über die EEG-Förderung indirekt vom Staat bezahlt. Sinken sie, wird es auch für die Steuerzahlenden günstiger. Tatsächlich konnten Bo­den­be­sit­ze­r:in­nen vor einigen Jahren enorme Summen nehmen, wenn sie Flächen für Windanlagen verpachtet haben. Denn es gab nicht genug Flächen für diese Projekte. Das hat sich allerdings geändert. Der frühere Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat durchgesetzt, dass die Bundesländer mehr Flächen für Windenergie ausweisen müssen. Dadurch ist das Angebot an Flächen größer geworden, die Pachtpreise sind gesunken.

Das räumt das Bundeswirtschaftsministerium auch ein. Es sei richtig, dass aufgrund des intensiven Wettbewerbs schon heute von einer deutlichen Abnahme von Pachtkosten auszugehen sei, so ein Sprecher. „Dennoch bieten die in der Vergangenheit teilweise sehr hohen Pachtkosten nach unseren Analysen erhebliches weiteres Potenzial zur Reduktion der EEG-Förderkosten und damit zur Entlastung des Bundeshaushalts.“ Der Deckel würde auch für Projekte gelten, für die es bereits Pachtvereinbarungen gibt, die aber noch nicht umgesetzt sind.

Banken bezweifeln, dass der Deckel zu einer Kostensenkung führt. Durch die Begrenzung würden die wirtschaftlichen Unsicherheiten steigen, was zu zusätzlichen Finanzierungskosten führt, warnen 18 Kreditinstitute in einem offenen Brief an Reiche. Diese Zusatzkosten würden die beabsichtigten Pachtsenkungen konterkarieren. Die Einhaltung des Deckels müsste über die gesamte Betriebszeit des Windrads kontrolliert werden.

„Für langfristige Finanzierungen entsteht damit ein zusätzlicher Prüf-, Dokumentations- und Überwachungsaufwand“, heißt es in dem Brief, den unter anderem die Norddeutsche Landesbank, die HypoVereinsbank, die Commerzbank und verschiedene Volksbanken und Sparkassen unterschrieben haben. Wird der Deckel nicht eingehalten, sind drastische Strafzahlungen vorgesehen. Das ist für Windradbetreiber ein kaum zu steuerndes Kostenrisiko, mahnen die Banken.

Der Gesetzentwurf für die EEG-Reform sieht vor, die Pachtpreise für Windenergie-Grundstücke für 20 Jahre zu begrenzen. Der Deckel soll bei 3,5 Prozent des vor Betriebsbeginn errechneten Bruttojahresertrags liegen, ursprünglich sollten es 2,5 Prozent sein. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte den Wert nach einer Verbände- und Länderanhörung angehoben.

Dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) reicht die Anhebung des Pachtendeckels nicht. „Dass dieser Wert pauschal sowohl für Regionen mit niedrigen Pachtpreisen als auch für solche mit hohen Pachtpreisen gilt, blendet die Bandbreite der Projektbedingungen komplett aus“, kritisiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Für Ei­gen­tü­me­r:in­nen bestehe kein Grund, unter den marktüblichen Preisen zu verpachten. „Windenergieprojekte dagegen sind auf geeignete Standorte angewiesen und können nicht einfach ausweichen“, sagt die Christdemokratin, die von 2018 bis 2022 Umweltministerin in NRW war. Der Pachtendeckel greife in einen Markt ein, der sich längst selbst reguliere.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums dürfte bei einer durchschnittlichen Windenergieanlage die maximal mögliche Pachthöhe bei rund 35.000 Euro im Jahr liegen. Bei Verstößen sollen empfindliche Strafen fällig werden. Vorgesehen ist, dass der Anlagenbetreiber eine Strafzahlung von 50 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung und Jahr an den Netzbetreiber zahlt. „Je nach installierter Leistung lag der Jahreserlös von Windenergieanlagen im vergangenen Jahr zwischen rund 115 bis 133 Euro je installiertem Kilowatt“, sagt Heinen-Esser. „Die Zusatzzahlung würde im schlimmsten Fall die Einnahmen um fast die Hälfte sinken lassen.“

Auch der Verband der Wald­ei­gen­tü­me­r:in­nen lehnt die Pachtbegrenzung ab. Immer mehr Windräder werden in Wäldern gebaut, die Rotoren drehen sich weit über den Baumwipfeln. Die Abstandsregeln zu Wohnhäusern lassen sich hier gut einhalten. Der Verband sieht viele Projekte gefährdet, weil die Pachtbegrenzung seiner Auffassung nach nicht dem Nutzungswert der Flächen entspricht. „Gleichzeitig würde ein Pachtdeckel den Grundstückseigentümern und Projektverantwortlichen zusätzliche Lasten auferlegen und das Flächenangebot mindern“, kritisiert Andreas Bitter, Präsident des Verbands AGDW-Die Waldeigentümer. „Die Ausbauziele der Bundesregierung für die erneuerbaren Energien und den Klimaschutz wären unter solchen Voraussetzungen infrage gestellt“, sagt er.

Der Verband der Wald­ei­gen­tü­me­r:in­nen und der Dachverband der Familienbetriebe Land & Forst haben beim früheren Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo di Fabio ein Gutachten in Auftrag gegeben. Danach ist der Pachtendeckel verfassungswidrig. „Die sorgfältige Prüfung des Gesetzentwurfs hat ergeben, dass der Pachtdeckel mit den geplanten Bestimmungen tief in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit eingreift und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt“, so Di Fabio. Und: Der Pachtendeckel würde sich auch auf angeschobene Projekte auswirken. Häufig vereinbaren Ver­trags­part­ne­r:in­nen Pachtverträge für Windprojekte Jahre, bevor eine Anlage läuft. Auch diese Rückwirkung hält Di Fabio für verfassungswidrig.

Zu den wenigen Be­für­wor­te­r:in­nen eines Pachtendeckels gehört der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), deren Hauptgeschäftsführerin Reiche von 2015 und 2019 war. Der Verband fürchtet, dass Stadtwerke im Wettbewerb um Flächen unterliegen, wenn Ei­gen­tü­me­r:in­nen sehr hohe Pachten fordern. „Wenn Verpächter bis zu 30 Prozent der Umsätze verlangen, ist das weder nachhaltig noch volkswirtschaftlich sinnvoll“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Die Energiewende darf nicht an überzogenen Renditeerwartungen einzelner Flächeneigentümer scheitern.“

Allerdings stellt sich der VKU den Deckel anders vor, als er zurzeit aussieht. Er plädiert für eine Begrenzung auf drei bis fünf Prozent der jährlichen Erlöse. Auch ist er dagegen, dass der Deckel bundesweit einheitlich ist. Seiner Auffassung nach müssen regionale Unterschiede berücksichtigt werden.

Ob der Pachtdeckel wie vorgesehen oder mit solchen Änderungen kommt, hängt vom Ausgang der Verhandlungen von Union und SPD ab, die bis zur entscheidenden Sitzung des zuständigen Bundestagswirtschaftsausschusses am 14. Oktober beendet sein sollen. Kurz danach sollen beide Gesetzesvorhaben vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.

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Source: taz