Faultline Faultline Kommando 161

Germany · taz · · 7h

Rechtsextremismus in Lippoldisberg: Buchhändlerin wegen Nazi-Propaganda verurteilt

Deutsch (original) · Read in English ⇄

Paketeweise wurde der Buchhändlerin Nazi-Propaganda der übelsten Art geliefert, immer wieder, manchmal mehrmals in der Woche. Zu Dutzenden kamen bei Margret Nickel im nordhessischen Lippoldsberg nachgedruckte Schriften führender Nationalsozialisten an, von Joseph Goebbels, Heinrich Himmler oder Alfred Rosenberg. Dazu Bücher, in denen die Shoah geleugnet wird, und jede Menge weitere zutiefst antisemitische Pamphlete. Am Dienstag wurde die 82-Jährige deshalb wegen Volksverhetzung und Verwendens verbotener NS-Symbole zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Dabei hatte die Angeklagte in der Verhandlung vor dem Kasseler Amtsgericht beteuert: Sie habe nichts von dem bestellt, was ihr der Neonazi-Verlag „Der Schelm“ da ins Haus geschickt habe. Nichts bezahlt. Und auch nicht weiterverkauft. „An wen soll ich es schicken, wenn ich keine Werbung dafür gemacht habe? An den lieben Gott?“, fragte Nickel. „Gibt es einen Nachweis, dass ich das gemacht habe?“ Ungefragt habe sie die Lieferungen bekommen, behauptete sie, das ganze Jahr 2020 über. Und sie hätte sie ja zurückgesendet. Aber es habe leider keine Absenderadresse auf den Paketen gestanden.

Während der rechtsextreme Anwaltsaktivist Björn Clemens als Verteidiger auf Freispruch plädierte, folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und befand: Für eine Verurteilung reiche es aus, dass die Buchhändlerin die volksverhetzenden Schriften vorrätig gehalten habe. Es nahm der Angeklagten jedoch ab, dass sie mit den Inhalten der Machwerke nichts habe zu tun haben wollen: „Wir glauben, dass Sie diese Gesinnung nicht haben“, sagte die Vorsitzende des Schöffengerichts – und sorgte im Publikum damit für ungläubiges Gelächter.

Denn das, was Margret Nickel sonst so verkauft, ist gar nicht allzu anders. In Lippoldsberg bei Kassel verwaltet die rüstige Rentnerin das Erbe des NS-Vordenkers Hans Grimm („Volk ohne Raum“). Grimm (1875-1959) hatte in dem kleinen Dorf an der Weser gelebt und 1951 den Klosterhaus-Verlag mit angeschlossener Buchhandlung gegründet, den Nickel bis heute betreibt. Im Angebot ist ungefähr alles, was ideologisch am rechten Rand zu finden ist. Nur strafrechtlich Relevantes geht zumindest nicht offen über den Ladentisch.

Die laut Gericht einer braunen Gesinnung unverdächtige Angeklagte engagiert sich zudem seit Jahren im Vorstand der rechtsextremen Gesellschaft für freie Publizistik (GfP). Gegründet 1960 von ehemaligen NSDAP- und SS-Mitgliedern, versteht sich die Vereinigung als überparteiliches Sammelbecken für den Kulturkampf von rechts. Bis heute spielt die Relativierung der NS-Verbrechen und der Kampf gegen den Volksverhetzungsparagrafen, der die Leugnung der Shoah unter Strafe stellt, dabei eine zentrale Rolle. Nickels Buchhandlung dient der GfP als Sekretariat.

Und auch mit dem Verlag „Der Schelm“ hatte Nickel schon vor den angeblich unerwünschten Lieferungen zu schaffen: Bis Ende 2019 übernahm sie für den Neonazi Adrian Preißinger, der den Verlag 2014 in Leipzig gegründet hatte, die Auslieferung von Büchern. Der heute 62-Jährige hatte sich nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den „Schelm“ ins Ausland abgesetzt und brauchte konspirative Vertriebsstrukturen. Wegen ihrer Mitwirkung war Nickel bereits 2024 vom Amtsgericht Leipzig zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, die nun im Kasseler Urteil aufging. Im selben Jahr verurteilte das Dresdner Oberlandesgericht drei weitere „Schelm“-Beteiligte und stufte ihr Tun dabei als Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ein.

Preißinger selbst wird von den Behörden in Moskau vermutet. Von dort betreibt er seinen Handel mit Nachdrucken von NS-Propaganda, einschließlich Hitlers „Mein Kampf“, mit Hitler-Büsten und Hitler-Bildern, mit Schriften von Shoah-Leugnern und anderen glühenden Antisemiten ungehemmt weiter – offenbar mithilfe eines Helfernetzwerks in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen acht Beschuldigte wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Volksverhetzung in mindestens 488 Fällen. Im März wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie in Spanien und Polen durchsucht. Wie ein Sprecher der Anklagebehörde mitteilte, läuft derzeit die „umfangreiche Auswertung der sichergestellten elektronischen Datenträger“.

Read the full story at the source

Source: taz