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Präsidentschaftswahl in Kosovo: Auf den letzten Drücker

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Das war kurz vor knapp: Das Parlament in Kosovo hat gegen Mitternacht in der Nacht zu Mittwoch und damit kurz vor dem Ende einer verfassungsmäßig vorgeschriebenen Frist ein neues Staatsoberhaupt gewählt. Für Justina Shiroka Pula votierten gleich im ersten Wahlgang 81 der insgesamt 120 Abgeordneten, damit erhielt die 72-Jährige eine Stimme mehr als nötig. Wäre die Entscheidung nicht zustande gekommen, hätte es Neuwahlen geben müssen, was weitere politische Instabilität bedeutet hätte.

„Dieses Mandat gehört nicht einer einzelnen Person. Es gehört unseren Bürgern, unseren Institutionen und dem Staat, für den so viele Generationen Opfer gebracht haben“, sagte Shiroka Pula nach ihrer Vereidigung in einer Ansprache vor dem Parlament. Die Amtszeit für den Posten dauert fünf Jahre.

Seit dem vergangenen Jahr war sie Präsidentin der Akademie der Wissenschaften des Kosovo. Von 2008 bis 2011 hatte sie in der Regierung des ehemaligen Anführers der paramilitärischen Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) und späteren kosovarischen Präsidenten, Hashim Thaçi, den Ministerposten für Energie und Bergbau inne.

Von 2011 bis 2014 saß sie für die liberale Oppositionspartei PDK im Parlament. Shiroka Pula war erst wenige Stunden vor der Abstimmung von Regierungschef Albin Kurti von der Partei Vetëvendosje als Kandidatin vorgeschlagen worden.

Der Prä­si­den­t*in­nen­wahl war am Dienstag eine weitere Abstimmung im Parlament vorausgegangen. Nach einer zweiten Lesung stimmten 88 Abgeordnete für Änderungen des Gesetzes über das Kosovo-Sondertribunal in Den Haag. Das Gericht hatte seine Arbeit zwischen 2016 und 2017 aufgenommen.

Seine Gründung, die auf internationalen Druck hin erfolgt war, geht auf einen Bericht des Europarates unter Federführung des Schweizer Sonderberichterstatter Dick Marty zurück. Darin waren führende Mitglieder der UÇK – darunter auch Hashim Thaçi – schwerer Kriegsverbrechen, politischer Morde, Folter, Verschleppungen sowie des illegalen Handels mit Organen beschuldigt worden – letztere Vorwürfe konnten jedoch nie eindeutig bewiesen werden.

Die nun verabschiedeten Gesetzesänderungen schränken die Zuständigkeiten des Gerichtes empfindlich ein. Haftstrafen werden auf 15 Jahre begrenzt. Diese müssen in Kosovo verbüßt werden, eine Begnadigung durch das Staatsoberhaupt von Personen, die rechtskräftig verurteilt wurden, ist möglich.

Zudem beschränkt das Gesetz den vom Gericht abgedeckten Zeitraum auf den 1. Juli 1999 bis zum 31. Dezember 2000 und begrenzt die Zuständigkeit auf Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit mutmaßlichem Organhandel an Haftorten stehen, die in dem Bericht des Europarats benannt wurden.

Der Vorsitzende der PDK, Bedri Hamza, hatte die vorherige Abstimmung über die Gesetzesänderungen zu einer Bedingung für seine Mitwirkung an der Wahl des Staatsoberhauptes gemacht. Premier Kurti hatte zunächst auf einer umgekehrten Reihenfolge bestanden, war aber schließlich eingeknickt.

Die Abstimmung war von Applaus Protestierender vor dem Parlament in Pristina begleitet. Das besondere Interesse an dem Sondergericht hat einen guten Grund: Am 16. September hatten die Richter Hashim Thaçi wegen Kriegsverbrechen wie willkürliche Inhaftierung, Folter, grausame Behandlung und Mordes zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Drei weitere ehemalige Kommandeure der UÇK erhielten Haftstrafen zwischen 13 und 25 Jahren.

Die Urteile hatten in Kosovo Proteste ausgelöst, die sich teilweise in gewalttätigen Zusammenstößen mit Polizeikräften entluden. Am vergangenen Montag hatten einige Teilnehmer der Kundgebung Polizisten mit Flaschen und Pyrotechnik beworfen. Diese antworteten mit Tränengas und Wasserwerfern, um die aufgebrachte Menge zu zerstreuen. Laut Polizeiangaben wurden sechs Polizisten und elf Demonstranten verletzt und drei von ihnen festgenommen.

Ob die Gesetzesänderungen auch wirklich in Kraft treten, ist derzeit noch unklar. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Kosovo seine internationalen Verpflichtungen einhalten müsse und die Änderungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden könnten.

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Source: taz