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Germany · taz · 1h

NSU-Aufarbeitung in Hamburg: Ein Untersuchungsausschuss käme weiter

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E ine wissenschaftliche Forschungsgruppe ist doch angemessen und völlig ausreichend, befand Hamburgs regierende Koalition aus SPD und Grünen vor drei Jahren. Um noch verbleibende offene Fragen über die Umstände des Mordes an Süleyman Taşköprü durch den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) im Juni 2001 zu beantworten, brauche es keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA). Die Wis­sen­schaft­le­r:in­nen würden schon alle nötigen Erkenntnisse aus dem Archiv- und Aktenmaterial herauskramen.

In der Zwischenzeit hat sich jedoch gezeigt: Die Forschungsgruppe kommt nicht an alle nötigen Akten heran; der Generalbundesanwalt, bei dem sie liegen, will sie nicht herausrücken. Und nun zeigt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Hätten SPD und Grüne einen PUA eingesetzt, dann hätte der Generalbundesanwalt die Herausgabe wohl nicht verweigern dürfen.

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Hamburger Bundestagsabgeordnete Cansu Özdemir (Linke). Darin stellt der wissenschaftliche Dienst fest, ein PUA verfügt über einen „verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Aktenvorlage“. Ein Forschungsprojekt hat dagegen nach Paragraph 476 StPO „nach überwiegender Auffassung keinen entsprechenden materiellen Rechtsanspruch“. Die Datenübermittlung stünde im „pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle“.

Özdemirs Parteigenosse Deniz Celik, der in der Bürgerschaft innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion ist, kritisiert deshalb Rot-Grün scharf: „Das Gutachten entzieht der rot-grünen Ausrede den Boden.“ Besonders von Seiten der SPD sei zuletzt suggeriert worden, dass wohl auch ein PUA die entsprechenden Akten nicht vom Generalbundesanwalt bekommen hätte. „Der Wissenschaftliche Dienst stellt unmissverständlich fest, dass ein Untersuchungsausschuss gegenüber der Bundesanwaltschaft eine stärkere und weitreichendere Rechtsposition hat“, sagt Celik. Der aktuelle Streit um die Akten würde zeigen, dass sich „SPD und Grüne bewusst für das schwächere Instrument entschieden“ hätten.

Dabei gab es im Frühjahr 2023 innerhalb der Koalition durchaus Streit um die Frage, ob es einen PUA geben sollte. Bis heute ist Hamburg das einzige Bundesland, in dem das NSU-Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mordeten und kein Untersuchungsausschuss folgte.

Die Grünen waren dementsprechend eigentlich dafür, konnten sich gegen die SPD aber als Juniorpartner nicht durchsetzen. Stattdessen einigten sie sich auf die Einrichtung des Forschungsprojekts. Mit der Verhinderung eines PUA habe Rot-Grüne „in Kauf genommen, dass der Aufklärung genau dort die Hände gebunden sind, wo es auf durchsetzbare Rechte gegenüber Behörden ankommt“, sagt Celik.

Die Hamburger Bürgerschaftskanzlei, bei der das Forschungsprojekt angedockt ist, erklärt nun hingegen, dass aus dem Gutachten nur bedingt Rückschlüsse auf den Anspruch auf Aktenvorlage für Untersuchungsausschüsse der Landesparlamente gezogen werden können. Ohnehin sei ja auch noch eine Klage beim Oberlandesgericht Karsruhe offen, den die Bürgerschaftskanzlei gemeinsam mit der Forschungsgruppe eingereicht hatte. Dass die Bundesanwaltschaft die Akten rechtmäßig zurückhalten darf, glauben sie nämlich nicht.

Theoretisch könnte die Forschungsgruppe hingegen schon jetzt die betreffenden Akten einsehen. Dem Hamburger Bündnis gegen rechts waren sie zugespielt worden, im Juni übergab das Bündnis einen USB-Stick mit den Akten an die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD). Sie erklärte, das Material sicher aufzubewahren, aber nicht einzusehen.

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Source: taz