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Landtagswahlen 2026: Wahllokale in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern öffnen
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dpa | In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben die Wahllokale für die Landesparlamente geöffnet. Seit 8.00 Uhr können die Menschen ihre Stimmen für das Berliner Abgeordnetenhaus beziehungsweise den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern abgeben. Die Wahllokale sind bis 18.00 Uhr geöffnet.
In der Hauptstadt sind rund 2,5 Millionen Menschen zur Wahl für das Abgeordnetenhaus aufgerufen. Für die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen, an der auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen dürfen, gibt es gut 2,7 Millionen Wahlberechtigte. Im Nordosten sind rund 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. In beiden Ländern kann schon ab 16 Jahren gewählt werden.
In Berlin regiert derzeit ein Bündnis aus CDU und SPD. Für eine Neuauflage reicht es letzten Umfragen zufolge nicht. Dort zeichnete sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der Linken und der CDU ab. Dahinter waren in Umfragen auch die AfD, die Grünen und die SPD zweistellig. Das BSW kämpft um den Einzug ins Abgeordnetenhaus.
Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell von einer Koalition aus SPD und Linken regiert, laut Umfragen ist unsicher, ob es für eine Neuauflage reichen wird. Jüngste Umfragen sahen SPD und AfD in einem engen Rennen, die Linke mit Werten um zehn Prozent weit dahinter. Grüne und BSW müssen um den Einzug in den Landtag bangen, auch die CDU rutschte in Umfragen in die Nähe der Fünf-Prozent-Hürde.
Je nachdem wie die CDU abschneidet, könnte die Debatte über die politische Zukunft von Parteichef und Kanzler Friedrich Merz erneut Fahrt aufnehmen. Seit Tagen wird darüber debattiert, ob er sich halten kann. Merz hat das CDU-Präsidium für Sonntagabend ins Konrad-Adenauer-Haus eingeladen.
Bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin dürfen zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Das war zuvor schon bei der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen und bei der Europawahl möglich. Bei der Wahl für das Landesparlament galt bisher ein Mindestaltalter von 18 Jahren.
Wahlberechtigt sind alle, die vor dem 21. September 2010 geboren sind, erklärte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Das gilt auch also auch für alle, die am Wahltag Geburtstag feiern. Nach den offiziellen Berliner Meldedaten dürfen an der Wahl zum Abgeordnetenhaus knapp 55.400 Jugendliche ab 16 teilnehmen – angesichts von insgesamt rund 2,5 Millionen Wahlberechtigten eine eher kleine Gruppe. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind es mit rund 58.600 etwas mehr, weil dafür auch EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutschen Pass wahlberechtigt sind.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Dezember 2023 mit breiter Mehrheit beschlossen, das Alter für die Teilnahme an der Wahl zum Landesparlament von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Die Befürworter von CDU, SPD, Grünen und Linken argumentierten, damit werde jüngeren Menschen mehr politische Mitbestimmung ermöglicht und die Demokratie gestärkt. Die AfD lehnte das Vorhaben ab.
Am passiven Wahlrecht, das einem erlaubt, sich wählen zu lassen, hat sich nichts geändert. Kandidieren für das Landesparlament dürfen weiterhin nur Menschen ab 18.
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe bei Landtagswahlen für 16- und 17-Jährige gibt es nur in der Hälfte der 16 Bundesländer. Dazu zählen neben Berlin auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und neuerdings auch Nordrhein-Westfalen, wo im Frühjahr 2027 eine Wahl ansteht.
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Source: taz