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Germany · taz · · 2h

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung: Täter gesteht, Verfahren eingestellt

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Es passierte im Sommer und Herbst 2020. Ihr Vorgesetzter habe sie gegen ihren Willen geküsst und an Beinen und Po gestreichelt, berichtet Sonja M. Die junge Frau war zu diesem Zeitpunkt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung angestellt. Im Oktober 2020 erstattete sie gemeinsam mit ihrer Mutter Anzeige. Am 31. August 2026 findet schließlich die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Sechs Jahre hat es gedauert, bis der Fall zu einem juristischen Abschluss kommt. Wie kann das sein?

Sonja M. hat eine diagnostizierte leichte bis mittlere Intelligenzminderung. Ihr Fall ist kein Einzelfall. Frauen mit Behinderung sind laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums besonders oft von sexualisierter Gewalt betroffen – besonders dann, wenn sie in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten.

Die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs will künftig mehr Menschen mit Behinderung erreichen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Mit einer am Montag gestarteten Kampagne will sie Betroffene direkt ansprechen. Die Kommission will untersuchen, welche Umstände und Strukturen zu der Gewalt und zu ihrem Verschweigen geführt haben – und wie Aufklärung verhindert wird. Der Fall von Sonja M. zeigt viele Probleme auf.

Die Strafverfolgung bei Sexualdelikten ist ohnehin schwierig. „Das potenziert sich, wenn sich mehrere Diskriminierungsmerkmale bei einer verletzten Person überschneiden“, sagt Rechts­an­wäl­t*in Ronska Grimm der taz. Oft stehe in diesen Fällen Aussage gegen Aussage. Die Aussage der Betroffenen hat dann vor Gericht große Bedeutung. Sonja M. aber wurde die Aussagefähigkeit abgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft beauftragte ein Gutachten, in dem die Sachverständige Sonja M. eine „emotionale Instabilität“ attestierte. Im Verlauf der Befragung hatte sie begonnen zu weinen und gesagt, sie könne nicht mehr. „Meine Mandantin ist über Stunden hinweg ohne ausreichende Pause begutachtet worden“, regt sich Grimm auf.

„Das gesamte Setting war extrem diskriminierend“, sagt Grimm. Sonja M. seien Fragen gestellt worden und sie habe auf Kleinkinder zugeschnittene Tests absolvieren müssen. So habe sie etwa aus einem Bündel Buntstifte alle roten heraussuchen müssen. Diese „diskriminierende Aufgabenstellung“ habe sich durch die Begutachtung gezogen. „Meine Mandantin ist erwachsen. Auch mit Diagnosen wie einer leichten Intelligenzminderung haben Erwachsene das Recht, als solche behandelt zu werden“, betont Grimm. Behandelt worden sei sie aber, als sei sie fünf Jahre alt.

Solche Gutachten werden von dafür qualifizierten Psy­cho­lo­g*in­nen erstellt. Ob sie aber behindertenspezifisches Wissen haben, hängt vom Zufall ab. Im Fall von Sonja M. fehlte es der Gutachterin offensichtlich. Sie sprach der jungen Frau ihre Aussagefähigkeit vor Gericht ab. Dem folgte die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte die Ermittlungen ein. Auch bei der Staatsanwaltschaft fehle es an personellen Ressourcen und Fachwissen, bemängelt Grimm. Ob ein Fall sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderung vor Gericht landet, scheint also vor allem vom Glück abzuhängen.

Ronska Grimm legte damals erfolglos Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, auch ein Klageerzwingungsverfahren beim Kammergericht Berlin hatte keinen Erfolg. Das einzige Urteil des Rechtsstaats zu diesem Zeitpunkt: Die Stimme von Sonja M. hat kein Gewicht. „Das ist ein ganz grundsätzliches Menschenrecht. Ihr wurde aberkannt, dass ihr Wort in irgendeiner Weise zählt. Das konnten wir so nicht stehen lassen“, sagt Grimm.

Es folgte eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin. Der kam im Juni 2024 zu dem Schluss, dass Sonja M. in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sei, und verwies den Fall zurück ans Kammergericht. Ein erster Erfolg. Seit der Anzeige waren inzwischen rund vier Jahre vergangen. Es sollte weitere zwei Jahre bis zur Verhandlung dauern. „Die Verletzte hat aufgrund des Justizversagens sechs Jahre lang mit dem Trauma nicht abschließen können.“

Am 31. August dieses Jahres wurde der Fall von Sonja M. schließlich vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelt. Die Verhandlung endete mit einer Einstellung des Verfahrens. Ganz allgemein gilt: Die Verfahrensdauer muss strafmildernd berücksichtigt werden. Der Beschuldigte musste lediglich eine Geldstrafe an Sonja M. zahlen. Die taz konnte den entsprechenden Beschluss des Gerichts einsehen.

Ganz entscheidend war für Grimms Mandantin, dass der Angeklagte die Übergriffe gestand. „Für sie ist es ein Erfolg, dass er die Taten vollumfänglich zugegeben hat, dass sie nicht mehr als Lügnerin dasteht“, sagt Grimm. Das Wichtigste sei für M. gewesen, dass ihre Stimme das gleiche Gewicht habe wie die von Menschen ohne Behinderung.

Rechts­an­wäl­t*in Ronska Grimm und Sonja M. konnten in den sechs Jahren Kampf gegen die Berliner Justiz einige Erfolge erzielen, die über den Fall hinaus Strahlkraft haben werden. Grimm konnte etwa einen Beschluss erwirken, dass Sonja M. im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention ausschließlich von der Richterin befragt werden darf. Sie wurde außerdem von der Richterin in einem separaten Raum vernommen. Die anderen Verfahrensbeteiligten waren lediglich per Video zugeschaltet.

Trotzdem ging Grimm mit gemischten Gefühlen aus der Verhandlung. Die Einstellung gegen Geldauflage sei „besser als nichts“, gleichzeitig aber auch ein „enttäuschendes Ergebnis“. Verurteilt wurde der Angeklagte nicht. Dabei hätten gute Gründe dafür gesprochen, „Weil er gezielt seine Macht als Vorgesetzter missbraucht hat, und weil der Schutz von Menschen in Werkstätten vor sexualisierter Gewalt ernst genommen werden muss“, findet Grimm.

Bei Verfahren, in denen Menschen mit Behinderung betroffen sind, stößt man immer wieder an die gleichen Grenzen. Das beginnt schon bei der polizeilichen Vernehmung. Oft wird ein Anhörungsbogen rausgeschickt, der den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung nicht gerecht wird. Denn sie benötigen unter Umständen Hilfe beim Ausfüllen. Doch, macht Grimm deutlich: Vor Gericht seien solche Aussagen in der Regel nicht verwertbar. Dann sei im Grunde klar: „Das Verfahren ist für die Tonne. Das wird niemals zu einer Verurteilung führen.“

Bei Sonja M. konnte Grimm rechtzeitig intervenieren und erinnerte die Polizei, dass die Vernehmung unbedingt vor Ort erfolgen und per Video aufgezeichnet werden muss. Das wissen Betroffene oder deren Angehörigen oft nicht.

Dass das Verfahren von Sonja M. auf den letzten Metern doch noch eingestellt wurde, bezeichnet Grimm als „klassisch“. Damit ein Hauptverfahren eingestellt wird, müssen sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Angeklagter darüber einig sein. Der Wunsch der verletzten Person muss nicht berücksichtigt werden. Verhindern konnte Grimm die Einstellung nicht. „Es bleibt ein schales Gefühl zurück.“

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Source: taz