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Gescheiterte „Ausländer-Maut“: Hat Scheuer bei der Aufklärung des Maut-Debakels gelogen?
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Jetzt holt ihn seine gescheiterte „Ausländer-Maut“ wieder ein: Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich ab Montag vor dem Landgericht Berlin verantworten. Bisher sind zwölf Verhandlungstage vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem einstigen Politiker vor, er habe am 1. Oktober 2020 im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags falsch ausgesagt. Der Ausschuss sollte auf Antrag der damaligen Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne klären, ob Scheuer bei der geplanten Einführung einer Pkw-Maut Fehler gemacht hat.
Die Pkw-Maut war ein Projekt der CSU. Sie wollte damit die vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigen, dass deutsche Autofahrer im Ausland Maut bezahlen müssen, während ausländische Autofahrer in Deutschland kostenlos fahren.
Die Koalition aus Union und SPD beschloss 2015 ein Bundesgesetz, wonach in Deutschland eine Pkw-Maut für alle Autofahrer eingeführt wird, aber alle in Deutschland gemeldeten Autofahrer eine finanzielle Kompensation bei der Kfz-Steuer erhalten. Diese Pkw-Maut wurde 2019 auf Klage Österreichs vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt, weil sie einseitig Ausländer belastet hätte.
Dass es rechtliche Risiken gab, war bekannt. Doch Scheuer wollte die „Ausländer-Maut“ noch 2020 einführen, rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl in Bayern. Er drängte deshalb auf einen Vertragsabschluss mit einem Firmenkonsortium zur Umsetzung der Abgabe – noch vor der EuGH‑Entscheidung. Am Ende musste die Bundesrepublik den potenziellen Betreibern des Maut-Systems 243 Millionen Euro Entschädigung zahlen.
Vor dem Landgericht Berlin I geht es nun aber nicht um Geldverschwendung und finanzielle Untreue; dafür ist bei politischen Fehlentscheidungen keine Strafe vorgesehen. Es geht nur um das Aussageverhalten von Scheuer im Untersuchungsausschuss zu dem Fall.
Konkret geht es um die Aussage von Scheuer zu einem informellen Treffen von ihm und seinem damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos) mit den potenziellen Betreibern des Mautsystems. Diese sollen bei dem Treffen am 29. November 2018 angeboten haben, mit dem Vertragsschluss bis zum EuGH-Urteil zu warten.
Bei einer Befragung im Bundestag im September 2019 bestritt Scheuer noch rundweg, dass es ein solches Angebot der Betreiber gab. Im Untersuchungsausschuss äußerte sich Scheuer ein Jahr später schon vorsichtiger und fügte die wichtigen Worte „nach meiner Erinnerung“ ein.
Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass Scheuer über seine Erinnerung falsch ausgesagt hat, dass er sich also durchaus an das Angebot und die Ablehnung erinnerte. Es handele sich, so die Staatsanwaltschaft, also um eine falsche Aussage über eine „innere Tatsache“.
Die Anklage, die noch nicht öffentlich ist, muss wohl in zwei Schritten argumentieren. Zum einen muss sie beweisen, dass es das Angebot gab, was schon anspruchsvoll ist, da das Gespräch nicht protokolliert wurde. Allerdings haben die Beteiligten von Betreiberseite hinterher mehreren Mitarbeitern und Geschäftspartnern von ihrem Angebot und Scheuers Ablehnung erzählt.
Im zweiten Schritt geht es dann wohl um Scheuers Erinnerung zum Zeitpunkt seiner Aussage im Untersuchungsausschuss. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte auf Nachfrage, dass „das Gesamtbild der Indizien und eine entsprechende Glaubwürdigkeitsbeurteilung“ für eine Falschaussage Scheuers spreche. Die Anklageschrift umfasst 171 Seiten.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage im August 2025 erhoben. Im Mai 2026 hat das Landgericht Berlin I die Anklage zugelassen. Das heißt, es hält eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch. Neben Scheuer ist auch Ex-Staatssekretär Schulz angeklagt, der ähnlich aussagte.
Falschaussagen vor einem Untersuchungsausschuss können laut Strafgesetzbuch genauso bestraft werden wie Falschaussagen vor Gericht (Paragraf 162). Scheuer droht deshalb eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren – die bei einem Ersttäter wie ihm aber wohl zur Bewährung ausgesetzt würde.
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Source: taz