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Erstes Halbjahr 2026: Eilverfahren gegen Jobcenter-Bescheide sprunghaft gestiegen
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Die Grundsicherung, ehemals Bürgergeld, soll Leistungsberechtigten die Existenz sichern. Theoretisch. Praktisch sieht es oft anders aus: Ein gesetzlich bestehender Anspruch bedeutet noch nicht, dass Menschen ihr Recht auch bekommen. „Wir erleben, wie immer mehr Menschen um existenzsichernde Leistungen kämpfen müssen“, sagt Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles.
Von Januar bis Juli 2026 nahmen Widersprüche und Klagen gegen Bescheide des Jobcenters im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zu. Die Zahl gerichtlicher Eilverfahren verdoppelte sich innerhalb eines Jahres sogar. Das zeigt eine Expertise mit dem Titel „Recht haben? Reicht nicht“, die Tacheles bei der Gesellschaft für Kommunikation und Soziales in Auftrag gegeben hat und die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
Die Zahl neu eingegangener Widersprüche nahm gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31 Prozent und die der Klagen um 18,6 Prozent zu. Bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz gab es einen sprunghaften Anstieg um 124,5 Prozent: Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind bereits mehr Eilverfahren eingeleitet worden als im gesamten Jahr 2025 zusammen.
Mithilfe von Eilverfahren können Betroffene ihre Rechte vorläufig sichern, bevor das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheidet. Bis das so weit ist, kann es mehrere Monate oder auch Jahre dauern. Relevant wird einstweiliger Rechtsschutz also dann, wenn eine Sache so dringend ist, dass Abwarten nicht möglich ist. „Der außergewöhnlich starke Anstieg ist deshalb ein wichtiges Indiz dafür, wie stark Betroffene inzwischen unter existenziellem Druck leiden“, heißt es in der Expertise.
Wenn das Jobcenter existenzsichernde Leistungen verwehrt, hat dies unmittelbar spürbare Konsequenzen: Geld für Wohnung oder Lebensunterhalt fehlt.
Es spreche einiges dafür, den Anstieg der eingelegten Rechtsmittel als „Ausdruck wachsenden sozialen Drucks“ zu sehen, steht in dem Papier. Je weniger Geld ein Haushalt zur Verfügung hat, desto größer die Notwendigkeit, eine ausgebliebene, gekürzte oder zurückgeforderte Sozialleistung rechtlich überprüfen zu lassen.
Erfahrungsgemäß hat das nicht selten Erfolg: In 30,9 Prozent der 2025 erledigten Widersprüche wurde die ursprüngliche Entscheidung korrigiert. Bei den Klagen waren es rund 31,5 Prozent.
Dabei spielten im Wesentlichen fehlerhafte Rechtsanwendung und eine unzureichende Dokumentation oder Sachverhaltsaufklärung eine Rolle – beides Aspekte, die nicht in der Sphäre der Betroffenen, sondern in den Verantwortungsbereich der Verwaltung fallen. Daneben gab es Fälle, in denen zusätzliche Unterlagen, eine nachgeholte Mitwirkung oder ein neuer Sachvortrag zu einer Änderung führte.
Gleichzeitig stehen Betroffene vor erheblichen Problemen, wenn sie sich rechtliche Unterstützung holen wollen. Beratungsstellen stehen wegen Kürzungen im sozialen Bereich und gestiegener Kosten, etwa durch gestiegene Gewerbemieten, selbst unter Druck. Hinzu kommt: Nicht alle Beratungsstellen kennen sich in Rechtsfragen aus, berichtet Thomé.
Spätestens vor Gericht wird anwaltlicher Beistand nötig. Die Vertretung können Beratungsstellen nicht übernehmen. Diese müssten als Rechtsbeistand vor Gericht eigentlich erlaubt werden, findet Thomé. Allein aus der Not heraus, denn Sozialrechtler:innen zu finden, sei schwer. Regelmäßig würden Menschen 30 bis 50 Kanzleien kontaktieren, ohne jemanden zu finden. Fälle in dem Bereich seien „hochkomplex“ und schlecht bezahlt.
Recht haben? Reicht nicht. Man kann es als Schlussfolgerung und Aufforderung zugleich verstehen.
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Source: taz