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Ein Gespräch über soziale Ungleichheit: „Eigentlich wollte ich nie Beamtin werden“
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taz: Frau van der Wal, ich wohne ja direkt über Ihnen. Wenn wir zusammensitzen, fällt mir immer auf, wie viel Platz Sie haben – in Bremen ein echter Luxus. Haben Sie mal über einen Umzug nachgedacht?
Elisabeth van der Wal: In der Wohnung haben wir ursprünglich als Familie gelebt. Ja, sie ist jetzt eigentlich für mich alleine zu groß. Aber ein Umzug ist in meinem Alter, das muss ich zugeben, auch eine Herausforderung.
taz: Wie können Sie sich im Ruhestand die Wohnung noch leisten?
van der Wal: Als Umwelt- und Baujuristin in einer senatorischen Behörde habe ich gut verdient und bekomme eine auskömmliche Pension. Eigentlich wollte ich nie Beamtin werden. Damals, aktiv in der Studentenbewegung, war für uns das Beamtentum, auch wegen der Privilegien gegenüber Angestellten, verpönt. Aber es gab dann Gründe, weshalb ich dann doch Beamtin geworden bin.
Elisabeth van der Wal, 1947 in Kassel geboren und in Münster aufgewachsen, kam 1976 mit ihrer Familie nach Bremen. Nach der Trennung von ihrem Mann zog sie den gemeinsamen Sohn alleine groß. Sie studierte Soziale Arbeit und Jura und arbeitete als Juristin für Bau- und Umweltrecht. Nach ihrer Pensionierung engagierte sie sich in der Flüchtlingsarbeit und gab Deutschkurse. Seit einiger Zeit schreibt sie an ihrer Biografie.
Das Berufsbeamtentum basiert auf einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Staat und Beamten. Es soll die Funktionsfähigkeit des Staates sichern und eine unabhängige, rechtmäßige Verwaltung gewährleisten. Im Gegenzug für besondere Pflichten – etwa das Streikverbot und die Verpflichtung zur Verfassungstreue – genießen Beamtinnen und Beamte unter anderem einen besonderen Kündigungsschutz und eine eigenständige Besoldung.
Derzeit stehen für viele Beamte Nachzahlungen an, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen September ihre Besoldung als zu niedrig einstufte. Beamte in den unteren Besoldungsgruppen würden Gefahr laufen, in die Armut abzurutschen, der Staat verstoße deswegen gegen die sogenannte Alimentationspflicht.
Wegen des „Abstandgebots“, wonach die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt werden müssen, gelten die Nachzahlungen auch für die höheren Gehälter. Das Urteil bezog sich auf die Bezahlung der Beamten in Berlin, gilt darüber hinaus aber auch für andere Bundesländer und den Bund.
Das Bundesland Bremen gab Anfang August bekannt, seinen Beamten Nachzahlungen in Höhe von 2,5 Prozent für die Jahre 2024 bis 2026 zu gewähren, 120 Millionen Euro werden dafür fällig. Schleswig-Holstein hat vorige Woche ein Gesetz zur Anpassung der Bezüge für seine Beamten in den Jahren 2025 bis 2027 vorgelegt, dort geht es um Erhöhungen von insgesamt 11 Prozent.
van der Wal: Nach längerer Teilzeittätigkeit, auch später als Alleinerziehende, hätte ich sonst mit einer deutlich geringeren Rente rechnen müssen. Die Verbeamtung ermöglicht mir heute eine bessere Altersversorgung und damit eine finanzielle Unabhängigkeit. Mit diesen Argumenten hat mich seinerzeit ein Kollege aus dem Personalrat überredet, Beamtin zu werden.
van der Wal: Ich bekomme eine kleine Rente für die Jahre als Angestellte, die ich noch versteuern muss, und eine Pension, sodass ich insgesamt bei circa 4.000 Euro liege. Damit komme ich gut aus, auch mit den monatlichen Kosten für eine hohe Miete und dem Beitrag für die private Krankenversicherung.
taz: Und jetzt kommt dazu im November noch eine Nachzahlung – finden Sie das gerecht?
van der Wal: Überhaupt nicht. Rund 120 Millionen Euro an Nachzahlungen zahlt Bremen an aktive und pensionierte Beamte und reagiert damit auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das entschieden hat, dass die unteren und mittleren Beamten zu wenig verdient haben. Wegen der Abstandswahrung bekommen die Beamten der höheren Gehaltsgruppen, so wie ich, auch eine Nachzahlung. Und zwar 2,5 Prozent rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Da wären bei mir überschlägig 3.000 Euro. Bei noch höheren Gehaltsgruppen können die Nachzahlungen bis zu 8.500 Euro betragen.
van der Wal: Es erscheint mir einfach ungerecht, wenn höhere Beamte mit gutem Einkommen hohe Nachzahlungen bekommen, während Bremen kein Geld für Kinder- und Jugendprojekte hat.
van der Wal: Ich habe Gewerkschaften und den Beamtenbund angeschrieben und dazu aufgerufen, dass die höheren Beamten ihre Nachzahlungen an bedürftige Kinder- und Jugendprojekte spenden. Aus dem Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes geht hervor, dass in Bremen fast 200.000 Menschen als arm gelten. Deshalb bin ich mit dem Beirat des wohl ärmsten Stadtteils Gröpelingen in Kontakt und bekomme noch im September Vorschläge, welche Projektträger sich an einem Spendenaufruf beteiligen wollen.
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taz: Wie kommen Sie auf die Kinder- und Jugendhilfe?
van der Wal: Weil die Kinder- und Jugendhilfe wichtige Unterstützung bei familiären Problemen vor allem im Erziehungs- und Schutzbereich anbietet. Wenn wir zulassen, dass zum Beispiel immer mehr Jugendzentren geschlossen werden, werden gerade Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen sich selbst überlassen. Denn in der offenen Jugendarbeit finden sie Unterstützung, die ihre Eltern ihnen nicht geben können, weil sie zum Beispiel in schwierigen Verhältnissen leben und überfordert sind. Jugendhilfezentren sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft.
taz: Sie könnten das Geld auch einfach behalten.
van der Wal: Also ich brauche das Geld nicht zwingend. Und ich habe auch ein schlechtes Gewissen, wenn ich so eine Nachzahlung kriege und weiß, dass ein Jugendzentrum geschlossen werden muss. Die Spenden werden das Problem der sozialen Ungerechtigkeit nicht grundsätzlich lösen, aber ich möchte mit der Aktion darauf aufmerksam machen.
van der Wal: Ich war lange politisch aktiv, früher in der Studentenbewegung, später in der Anti-AKW-Bewegung und bei Bündnis90/Die Grünen. Ich habe mich immer für Soziales und Umweltschutz eingesetzt. Und ich bin aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit der Meinung, dass die sehr reichen Menschen stärker besteuert werden müssten.
taz: Da wären Sie dann ja auch von betroffen.
van der Wal: Nein, ich bin gut situiert, aber nicht reich. Es geht um Menschen, die Millionen oder gar Milliarden an Vermögen haben. Wenn diese Reichen stärker besteuert würden, könnte mehr Geld für Bildung, Kinder- und Jugendprojekte und Klimaschutz zur Verfügung gestellt werden. Auch die Lebensbedingungen, vor allem für Alleinerziehende – was ja immer noch überwiegend Frauen sind –, müssen verbessert werden. Das heißt bessere Verdienstmöglichkeiten, mehr Entlastung bei der Care-Arbeit und bezahlbare Wohnungen. Damit könnte das Problem gelöst werden, dass viele Frauen kleine Renten erhalten, die nicht oder kaum zum Leben reichen.
taz: Sie waren selbst eine alleinerziehende Mutter und haben in dieser Zeit noch Jura studiert. Wie war das?
van der Wal: Das war eine Herausforderung. Jura ist ja ein arbeitsintensives Studium. Für unseren Lebensunterhalt habe ich im Jugendzentrum gearbeitet und nachts Examensarbeiten getippt. Irgendwie musste ich ja für meinen Sohn und mich sorgen.
taz: Wieso haben Sie ausgerechnet Jura studiert?
van der Wal: Das war immer mein Wunsch. Gerade Alleinerziehende waren auch früher gesellschaftlich nicht besonders anerkannt. Ich brauchte daher in vielen Alltagssituationen ein besonderes Durchsetzungsvermögen. Dabei haben mir gute juristische Kenntnisse sehr geholfen. Auch im politischen Rahmen hat es mir sehr geholfen, die Sprache der „Herrschenden“ zu verstehen.
van der Wal: Ja, vor allem auch aufgrund meiner Familiengeschichte. Mein Vater ist früh gestorben und für meine Familie wurde es finanziell sehr eng. Ich war die Älteste von sieben Kindern, und ich trug schon viel Verantwortung. Das war für mich nicht einfach. Seitdem wollte ich nie wieder finanziell abhängig sein – weder vom Staat noch von einem Mann. Es war für mich keine Option, darauf zu bauen, dass ich schon einen gut verdienenden Lebenspartner finden würde. Eine Haltung, die bei Frauen in meiner Generation damals nicht unüblich war.
taz: Wie viel haben Sie denn in Ihrer Zeit als Regierungsdirektorin verdient?
van der Wal: Ich weiß es nicht mehr genau, aber ich hatte ein gutes Gehalt. Heute verdient man in der entsprechenden Besoldungsgruppe A15 bis zu etwa 7.500 Euro.
taz: Damit lässt es sich gut leben, oder?
van der Wal: Ja. Und ich konnte das Studium meines Sohnes finanzieren. Allerdings waren meine Aufgaben auch anspruchsvoll und ich hatte oft lange Arbeitstage.
taz: Würden Sie heute jemandem empfehlen, sich verbeamten zu lassen wie Sie damals?
van der Wal: Damals habe ich mich aus Angst vor Altersarmut für die Verbeamtung entschieden. Ich stehe dem Beamtentum immer noch kritisch gegenüber und finde, dass in vielen Berufen der Beamtenstatus abgeschafft werden müsste. Zudem müsste Gerechtigkeit auch dadurch hergestellt werden, dass die dann verbliebenen Beamten in die Rentenversicherung einzahlen.
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Source: taz