Politics · taz · · 2h
Durchsuchungen bei SPD-Kandidat Krach: Eine Frage von Fingerspitzengefühl
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Geht das alles mit rechten Dingen zu? Das fragen sich viele, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover mehrere Räume des SPD-Spitzenkandidaten für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, Steffen Krach, durchsuchen ließ – nur wenige Tage vor dieser Wahl.
Zum einen stellt sich die Frage, ob die Razzia überhaupt gerechtfertigt war, zum anderen ist fraglich, ob der Zeitpunkt kurz vor der Wahl angemessen ist.
Zum Ermittlungsverfahren gegen Krach ist bisher wenig bekannt. Vor allem ist unklar, wann die Staatsanwaltschaft davon erfahren hat, dass Krach (nach eigenen Angaben) innerhalb eines Tages verfügte, dass die heikle Investoren-Spende zurücküberwiesen wird. Für eine Wohnungsdurchsuchung ist allerdings kein dringender Tatverdacht erforderlich. Es genügt ein einfacher Anfangsverdacht auf eine Straftat.
Ob gegen einen Politiker kurz vor der Wahl ermittelt und öffentlichkeitswirksam durchsucht werden darf, ist nicht fix geregelt. Bei Abgeordneten muss das jeweilige Parlament die Immunität aufheben. Das soll angeblich politische Einflussnahme der Exekutive verhindern. Faktisch wird so aber vor allem die Ermittlung frühzeitig dem politischen Gegner bekannt, der die Information dann oft der Presse steckt.
In diesem Fall war Krach im niedersächsischen Landtag ohnehin kein Abgeordneter, sondern beurlaubter Präsident der Region Hannover. Auch als Kandidat für die Abgeordnetenhauswahl genießt Krach keine Immunität. Hier ist es vor allem eine Frage des Fingerspitzengefühls der Staatsanwaltschaft, ob die Durchsuchung wirklich so kurz vor der Wahl sein musste, bei der Krach als Kandidat antritt. Bisher ist nicht bekannt, ob die Durchsuchung ohne Weiteres auch nach der Wahl hätte stattfinden können. Sollte an den Vorwürfen gegen Krach jedoch was dran sein, wäre es auch nicht schlecht, das vor der Wahl zu erfahren. Es ist gar nicht so einfach mit dem Fingerspitzengefühl.
Gegen die Vermutung politischer Einflussnahme durch die Konkurrenz spricht, dass nicht die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt, für die die CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg Verantwortung trägt. Für die Staatsanwaltschaft Hannover ist vielmehr die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann zuständig, eine SPD-Politikerin.
Sie dürfte von den Ermittlungen gegen Parteifreund Krach zwar gewusst haben, weil heikle Fälle in aller Regel dem Ministerium vorgelegt werden. Aber vermutlich hat sie bewusst nicht zugunsten Krachs Einfluss genommen – denn das wiederum hätte ihr selbst politisch schaden können.
Wenn also überhaupt jemand böse Absichten gegen Krach verfolgte, waren es eher die Verantwortlichen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft. Diese ermittelt derzeit aber auch – ganz ausgewogen – im Umfeld des Hannoveraner OB-Kandidaten der CDU, Peter Karst. Karst ist beruflich Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Hannover. Dort fanden am Donnerstagvormittag Durchsuchungen statt. Ermittelt wird wohl wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge.
Deutlicher war der Verdacht einer Einflussnahme, als 2021 kurz vor der Bundestagswahl im Bundesfinanzministerium die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss anrückte. Finanzminister Olaf Scholz war damals SPD-Kanzlerkandidat. Veranlasst wurde die Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück, deren Leiter CDU-Mitglied ist. Später wurde die Durchsuchung vom Landgericht Osnabrück als rechtswidrig eingestuft. Man hätte das Ministerium und den Minister als Zeugen eines Geldwäscheverdachts erst mal um Herausgabe der erforderlichen Papiere bitten können.
Kurz vor der Landtagswahl in Thüringen 2024 gab es sogar ein Gerichtsverfahren gegen AfD-Landeschef Björn Höcke, das dieser als politisch motiviert bezeichnete. Ihm wurde vorgeworfen, er habe eine verbotene SA-Parole verwendet, Höcke sagte, er habe den Hintergrund der Parole „Alles für Deutschland“ nicht gekannt. Verurteilt wurde er trotzdem, das Gericht glaubte ihm nicht. Höckes Verurteilung hat der Thüringer AfD aber nicht geschadet, so wie der Partei derzeit wohl nichts schadet.
Steffen Krach hingegen wird die Wahl krachend verlieren – ob mit oder ohne Ermittlungsverfahren.
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Source: taz