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BSW-Einspruch gegen Bundestagswahl: Wagenknecht hofft auf ihr Weihnachtswunder
Das Bundesverfassungsgericht wird bis Jahresende über den Einspruch des BSW gegen das Ergebnis der Bundestagswahl entscheiden. Das wird aber auch Zeit, schimpft Wagenknecht. mehr...
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Es ist der Strohhalm, an den sich das BSW seit der vergeigten Bundestagswahl 2025 klammert: Bei einer flächendeckenden Neuauszählung der Stimmen könnte die damals denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheiterte Wagenknecht-Partei nachträglich doch noch in den Bundestag einziehen – und endlich wieder bei den Großen mitspielen.
Nachdem der Bundestag eine vom BSW geforderte Neuauszählung vor gut einem Jahr abgelehnt hatte, zog die Partei im Februar mit einer knapp 180-seitige Wahlprüfungsbeschwerde vors Bundesverfassungsgericht. Passiert sei seither nichts, behauptet zumindest die Partei. Immerhin gibt es nun Licht am Ende des Tunnels: „Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden“, sagt ein Sprecher des Gerichts zur taz. Zuerst hatte der Stern berichtet.
Das werde jetzt auch mal höchste Zeit, findet Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Die angeblich skandalös lange Bearbeitungszeit der „Klage“ in Karlsruhe sei nicht nachvollziehbar. „Der Weg für eine Neuauszählung muss endlich freigemacht werden.“ Zumal es „unvorstellbar“ sei, „dass die Grünen oder die FDP ähnlich behandelt worden wären, wenn sie den Einzug in den Bundestag so knapp verpasst hätten wie wir“.
Nach dem amtlichen Endergebnis 2025 fehlten der Partei am Ende nur 9.500 Stimmen für den erneuten Einzug in den Bundestag. Bis heute steht für die Spitzen des BSW fest: Bei der Auszählung der Stimmen im Februar vergangenen Jahres kann es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das BSW habe ja schon unmittelbar nach der Wahl „auf fundierteste Weise Fehler nachgewiesen“, heißt es immer wieder. Da muss also noch mehr zu holen sein.
„Bei korrekter Auszählung der Bundestagswahl wären wir aller Voraussicht nach in den Bundestag eingezogen und hätten uns auch in den Ländern weiter etablieren können“, klagt der BSW-Vorstand auch aktuell wieder im Leitantrag für den anstehenden Bundesparteitag Ende November.
Klar ist: Für das jüngst in Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft umbenannte Bündnis Sahra Wagenknecht ist das Thema letztlich zu einer Überlebenserzählung geworden. So hat es das BSW zwar im September in Sachsen-Anhalt mit fünf Abgeordneten in den Landtag geschafft. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern scheiterte es hingegen an der 5-Prozent-Hürde. Und Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil.
2027 stehen fünf Landtagswahlen an, allesamt im Westen, bei allen fünf droht die Partei – wie schon in diesem Jahr in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – abzusaufen. Um bundespolitisch noch einmal einen Fuß auf den Boden zu kriegen, bräuchte es daher wieder eine große Bühne, eine größere jedenfalls als den Landtag von Sachsen-Anhalt, den Bundestag eben.
Wagenknecht und ihre Getreuen stellen gleichwohl wiederkehrend einen anderen Aspekt in den Vordergrund. Auf eine Neuauszählung, so die Botschaft, würde aus ihrer Sicht zwangsläufig der Sturz von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) folgen. „Ziehen wir durch eine Neuauszählung in den Bundestag ein, verliert diese Regierung ihre Mehrheit“, stellt die Parteigründerin fest. Wenigstens hiermit läge sie auch richtig.
Rechtsexpert:innen gehen unterdessen davon aus, dass es vor der Entscheidung in Karlsruhe in den kommenden Wochen keine mündliche Verhandlung der Wahlprüfungsbeschwerde mehr geben wird. Das Bundesverfassungsgericht will das auf taz-Nachfrage weder bestätigen noch dementieren. Man kommentiere Mutmaßungen über Beratungsdetails grundsätzlich nicht.
BSW-Bundeschef Fabio De Masi wittert mit Blick auf die wahrscheinlich ausfallende Verhandlung des Falls trotzdem schon den nächsten Skandal. Der Umstand, dass das Verfassungsgericht „bislang keinen Termin zur mündlichen Verhandlung hat ansetzen lassen“, deute „leider eher darauf hin, dass man unsere fundierte Beschwerde eher geräuschlos abwickeln möchte“, schreibt er auf X.
Tatsächlich werden die Chancen auf einen Erfolg der BSW-Beschwerde allgemein als gering eingestuft. Der Wagenknecht-Partei bliebe dann nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg. Das sei aktuell aber noch nicht entschieden, so ein Sprecher des Parteivorstands zur taz.