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Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren: Tagesordnungspunkt: AfD-Verbot
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Nach der Anhörung steht der Anwalt Chan-jo Jun im Raum vor dem Plenarsaal des Thüringer Landtags und schnauft kurz durch. Rund anderthalb Stunden haben die Abgeordneten des Justizausschusses ihn als Rechtsexperten befragt. Die öffentliche Anhörung fand am Mittwochnachmittag im großen Plenarsaal statt. Die Besuchertribüne war voll besetzt. Das Thema: ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
Es habe ihn überrascht, wie sehr die Fragen ins Detail gingen, sagt Jun danach mit einem Lächeln. Und noch etwas habe ihn gewundert: „Dass die Abgeordneten der AfD so verzweifelt schienen, dass der Weg zur Rechtsstaatlichkeit, den ich ihnen aufzeichnen wollte, ein so großes Dilemma für sie darstellte.“ Gleich zu Beginn hatte er erklärt, die AfD würde in einem solchen Verfahren nur dann einem Verbot entgehen, wenn sie sich radikal ändere. Genauer gesagt: Sie müsse sich ernsthaft und merklich von verfassungsfeindlichen Positionen abgrenzen.
Es ist das erste Mal, dass sich ein Ausschuss öffentlich mit der Frage nach einem AfD-Parteiverbot befasst. Insgesamt luden die Abgeordneten acht Sachverständige ein. Jun beantwortete als Erster die Fragen. Danach sprach Anwalt Christian Conrad, der die AfD seit Jahren vertritt. Am Abend standen unter anderem noch der Schauspieler Hape Kerkeling sowie der frühere CDU-Politiker und Chef des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen auf der Liste. (Zum Livestream des Thüringer Landtages gelangen Sie hier)
Die Anhörung wurde aufgrund eines Antrags der Partei Die Linke eingesetzt. Sie hatte vergangenes Jahr im Mai einen Beschlussentwurf eingereicht, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für „die Einleitung eines Verbotsverfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz“ gegen die AfD einsetzen solle.
Anlass war die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai 2025. Die AfD klagte dagegen per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln und bekam nach zehn Monaten Vorprüfung im Februar recht. Es gebe keine „Gewissheit“, dass die AfD-Bundespartei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sei. Allerdings sei ein „starker Verdacht“ für eine „gesichert extremistische Bestrebung“ durch zahlreiche Aussagen belegt.
Vor der Anhörung erklärte Katharina König-Preuss, Innenpolitikerin der Linkspartei in Thüringen, es gehe darum, „die Debatte zu versachlichen“. Einem Verbotsverfahren solle nicht vorgegriffen werden. Stattdessen gehe es darum, „die rechtlichen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Folgen verantwortungsvoll zu prüfen“.
Die AfD veranstaltete vor der Anhörung eine kurze Pressekonferenz im Landtag. Dort bedankte sich der justizpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, bei der Linken „für diese grandiose Bühne“. Ein Verfahren würde die AfD stärken, erklärte er da. Ein paar Stunden später im Plenarsaal richtete er dann eine Frage an den Rechtsexperten Jun. Wisse der, dass bei einem Verbot der AfD Schlösser selbst dann sein Mandat im Thüringer Landtag verlieren würde, wenn er während des Verfahrens aus der Partei austrete?
Jun erklärte, er sei sich der harten Folgen für die Abgeordneten bewusst. Aber genau deshalb glaube er, dass sich die Partei für eine Richtung entscheiden müsse. Schlösser habe es als AfD-Mitglied schließlich mit in der Hand, wie sich die Partei entwickle. Es sei nötig, sich von Personen distanzieren, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder bewerben. Als Beispiel nannte er ein „Remigrationskonzept“, das vorsieht, deutsche Staatsbürger auszugrenzen oder abzuschieben. Dann sei es auch möglich, dass die AfD ein Verbotsverfahren überstehe.
Wenig später warnte der Anwalt Conrad als zweiter Experte, allein die öffentliche Debatte über ein Verbot könne Wähler:innen abhalten. Ab einem gewissen Punkt könne die Polizei bei der fraglichen Partei Durchsuchungen durchführen. Deshalb sei es für die Partei auch dann schädlich, wenn das Verbotsverfahren am Ende ohne Erfolg bleiben würde. Er lehne ein Verfahren ab, das nach dem Motto „der Weg ist das Ziel“ geführt werde, und wünsche keiner Partei, überprüft zu werden.
Aber was, wenn die AfD ein Verbotsverfahren übersteht, obwohl sie eigentlich verfassungsfeindlich ist? Jun sagt dazu nach der Anhörung, er halte dieses Szenario für nicht wahrscheinlich. Entweder die AfD werde verboten, oder sie verändere sich so, dass sie sich entradikalisiert und demokratisiert. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dazu eindeutig.“
Wie sich die AfD entwickle, könne er nicht vorhersagen. Für ihn sei aber sicher, das erklärte der Anwalt während der Anhörung, dass die Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit genügen, um ein Verbotsverfahren einzuleiten.
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Source: taz