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Staatsräson als Strafgesetz: Gutachten soll hessischen Vorstoß legitimieren

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Der Gesetzesentwurf, der die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar machen will, geht in die nächste Runde. Hessen legt ein scheinheiliges Gutachten vor, dass die geplanten Repressionen rechtfertigen soll. – Ein Kommentar von Fynn Weber.

Im Juli beschloss der Bundesrat einen von der hessischen Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf: Die Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar werden.

Bei dem Entwurf handelt es sich bereits um den zweiten Anlauf für eine solche Regelung. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf der CDU aus dem Jahre 2023, der ebenfalls vorsah die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen, wurde von der Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Hessen scheint sich sicher zu sein, dass es jetzt im zweiten Anlauf funktionieren wird.

Die direkte Reaktion von Politiker:innen, Jurist:innen und auch vielen bekannten jüdischen Persönlichkeiten fiel ähnlich aus. Immer wieder wurde in Frage gestellt, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da dieser die Meinungsfreiheit deutlich einschränkt.

„Meinungsfreiheit“ und Staatsräson: Neues Gesetz soll Kritik an Israels „Existenzrecht“ strafbar machen

Gutachten soll Gesetzesentwurf legitimieren

Um dem entgegenzuwirken präsentiert Hessens Regierung nun ein selbst in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten, welches sie selbst in Auftrag gegeben hat, das die Verfassungskonformität beweisen soll. Verfasst wurde es von Dr. Steffen Augsberg, Rechtsprofessor an der Universität Gießen.

Dabei hat der Professor mit seinem Gutachten eine große Aufgabe zu bewältigen, denn die Meinungsfreiheit ist in der Verfassung verankert und darf nur begrenzt beschränkt werden. So darf vor allem nur ein „allgemeines Gesetz“ das Recht auf freie Meinungsäußerungen eingrenzen. Das heißt, dass beispielsweise Beleidigungen oder Volksverhetzung im allgemeinen verboten werden dürfen, spezifische Meinungen, wie ob der Staat Israel existieren sollte, allerdings grundsätzlich nicht.

Augsbergs Argumentation beruht dabei auf drei Pfeilern. Zum einen beruft er sich auf die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches eine Ausnahme für Sonderbestimmungen bei Anti-NS-Gesetzen bestätigte. In diesem Sinne könne auch eine Leugnung des Existenzrechts Israel strafbar gemacht werden, da der Staat Israel eine direkte Folge des Holocausts sei. Eine Leugnung des Existenzrechts Israels käme laut Augsberg einer Leugnung des Holocausts nahe und widerspreche dementsprechend dem Grundgesetz als Gegenentwurf zur NS-Herrschaft.

Auch seine anderen Begründungen sind ähnlich weit hergeholt. So beruft er sich auf den Schutz allgemeiner „Rechtsgüter“ wie Leib und Leben, sowie „kollidierendes Verfassungsrecht“ – also dem Schutz von Menschen die von antisemitischer Gewalt bedroht sind. Beiden Begründungen unterliegt die gleiche Argumentation: Die Leugnung des Existenzrechts Israels fördert Gewalt gegen Jüd:innen und weil die Verfassung verpflichtet ist, diese zu schützen, ist ein Verbot möglich.

Nicht nur ist diese Herleitung grundsätzlich unbewiesen, Dr. Christian Rath weist bei Legal Tribune Online auch auf ein anderes Problem mit dieser Rechtfertigung hin: „Beide Ansätze haben den Nachteil, dass von der bisher angenommenen Bedeutung des Begriffs ‚allgemeines Gesetz‘ nicht viel übrig bliebe. Letztlich könnte dann zu fast jedem Zweck in die Meinungsfreiheit eingegriffen werden. Ein allgemeines Rechtsgut bzw. ein kollidierender Verfassungswert findet sich schließlich fast immer.“

Zentralrat der Juden will einen Schritt weitergehen

Das Gutachten ist letztlich nur eine Einzelmeinung. Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden, müsste das Bundesverfassungsgericht letztlich darüber entscheiden, ob es mit der Verfassung vereinbar ist. Daran gibt es allerdings weiterhin große Zweifel.

Diese Zweifel scheint auch Josef Schuster, der Zentralratspräsident des Zentralrats der Juden, zu teilen. Er begrüßte am Montag zwar die Initiative Hessens, sieht in dem Gesetzesentwurf allerdings große Risiken. Sollte das Bundesverfassungsgericht diesen als Verstoß gegen das Grundgesetz werten, würde dies seiner Meinung nach zu noch mehr Hetze gegen Israel und Jüd:innen führen.

Der Zentralrat der Juden fordert hingegen eine deutlich drastischere Maßnahme. Statt nur das Existenzrecht Israels zu schützen, soll dies einfach für alle Staaten gelten, mit denen Deutschland diplomatische Beziehungen führt. Auf Nachfrage erklärte er sogar, dass dies auch für Palästina gelten solle.

Was Schuster hier vorschlägt ist gewissermaßen ein Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels durch die Hintertür. Da ein solches Gesetz als „allgemeines Gesetz“ formuliert werden könnte, wäre es vermutlich einfacher am Bundesverfassungsgericht vorbeizukommen.

Keine Meinungsfreiheit: Bundesrat will Staatsräson in Gesetzesform gießen

Staatsräson soll Gesetz werden

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein sagte, als er den Gesetzesentwurf im April auf den Weg brachte: „Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson“. Bei einer Bundespressekonferenz am Montag untermauerte Justizminister Heinz diese Aussage und sprach davon, der Staatsräson eine „notwendige rechtliche Kontur“ zu verleihen.

Genau dieser Satz beschreibt das Vorhaben der CDU eigentlich bereits. Die deutsche Staatsräson soll auf ein neues Level gehoben werden. Anstatt nur eine politische Leitlinie für die Bundesregierung zu sein, soll sie nach und nach auch im Strafrecht mitmischen und zu einem Maßstab für die deutsche Rechtsprechung werden.

Der Staat soll nicht nur militärischer, diplomatischer und wirtschaftlicher Verbündeter Israels sein. Er soll künftig auch vermehrt dafür sorgen, dass die eigene Bevölkerung sich nicht gegen das Vorgehen Israels ausspricht. Wer sich nicht daran hält, kann sich dank des Gesetzesentwurfs auf neue und verschärfte Repressalien gefasst machen.

Antisemitismus als Deckmantel

Öffentlich begründet die CDU ihr Vorgehen und den Gesetzesentwurf immer wieder damit, dass man versuche den ansteigenden Antisemitismus im Lande zu bekämpfen. In den letzten Jahren wurde immer wieder in verschiedenen Kontexten mit dem Begriff Antisemitismus jongliert und seine Bedeutung wurde stark verwässert. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, zwischen Hass von Jüd:innen und Kritik an Israel zu unterscheiden.

Der Gesetzesentwurf hingegen sieht vor, den Paragraphen der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu ergänzen. Bestraft werden soll, wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft – mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft.

Das würde erstmals den Schutz eines Staates dem Schutz eines Volkes gleichstellen und somit den Antisemitismusbegriff und den tatsächlichen Jüd:innenhass relativieren. Bei dem geplanten Gesetz geht es also nicht darum jüdisches Leben zu schützen. Es geht darum politische Aussagen zu kriminalisieren.

Verbot von Palästina e. V. in Hessen: Der Staat kämpft weiter gegen Palästinasolidarität

Was ist legitime Kritik und was erfüllt den Straftatbestand?

Sollte der hessische Gesetzesentwurf im Bundestag auf Anklang stoßen, wird man sich immer und immer wieder die Frage stellen müssen, wann jemand legitime Kritik äußert und ab wann die Aussagen den Tatbestand des neuen § 130 StGB erfüllen. Die CDU führt immer wieder an, dass Kritik an der israelischen Regierung weiterhin erlaubt bleiben soll. Zeitgleich soll das Gesetz dem Staat ermöglichen Menschen für ihre Position vor Gericht zu zerren.

Die Kritik an Israel ist kein Angriff auf die Menschen, die dort leben. Die Ablehnung des Zionismus ist kein Antisemitismus. Die Forderung nach einem gemeinsamen Staat für Israelis und Palästinenser:innen mit gleichen Rechten für alle Menschen, die dort leben, hat nichts mit Jüd:innenhass zu tun.

Doch gerade diese Unterschiede verschwimmen, wenn jegliche Kritik am israelischen Staat kriminalisiert werden kann. Wenn Menschen dazu gedrängt werden, zweimal nachzudenken, bevor sie ihre Meinung kundtun – aus Angst vor Verfolgung und Repression.

Der Ministerpräsident sagte selbst: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.“ Zeitgleich versucht die CDU diese einzuschränken. Die Meinungsfreiheit schützt nicht nur Meinungen, die der CDU oder der Bundesregierung angenehm sind. Sie schützt alle subjektiven Meinungen und das Infrage stellen Israels zählt nun mal dazu.

Weitere Repressionen gegen Palästina-Solidarität

Seit Beginn des Genozids in Gaza vor fast drei Jahren erleben wir in Deutschland zunehmende Repressionen gegen Palästinasolidarität. Demonstrationen werden immer wieder verboten oder von Polizist:innen zusammengeschlagen. Aktivist:innen werden wegen Parolen verfolgt und Demonstrant:innen als Antisemit:innen diffamiert.

Der neue Straftatbestand würde dem staatlichen Repressionsapparat ein weiteres Werkzeug zur Verfügung stellen, mit dem er gegen Aktivist:innen vorgehen kann. Parolen, Redebeiträge, Schilder – diese Dinge könnten immer wieder vor Gericht überprüft werden, weil sie die Leugnung des Existenzrechts Israels erfüllen könnten.

Damit würde der deutsche Staat es sich leicht machen: Politische Gegner:innen, die sich der Staatsräson nicht unterwerfen möchten, können leicht kriminalisiert werden. Polizeigewalt, willkürliche Strafverfolgung und Verbote von Demonstrationen und Aktionen können leichter begründet und einfach durchgezogen werden.

Knapp ein Jahr danach: Israel greift Gaza trotz Trumps 20-Punkte-Plan weiter an

Anhaltender Gaza- Genozid und Besatzung im Westjordanland

Das alles passiert, während der Genozid in Gaza anhält. Während Politiker:innen in Deutschland darüber diskutieren, wie weit man die Meinungsfreiheit einschränken kann, um einen geopolitischen Verbündeten zu unterstützen, zerstört ebendieser in Gaza Krankenhäuser, Schulen und Wohnhäuser.

Israel hat zehntausende Menschen getötet und noch viel größere Teile der Bevölkerung vertrieben und blockiert dauerhaft humanitäre Hilfe im Gazastreifen. Während Israel am laufenden Band völkerrechtliche Verbrechen begeht und die Lebensgrundlage von Palästinenser:innen zerstört, haben deutsche Politiker:innen nichts besseres zu tun, als darüber zu diskutieren, welche Parolen noch erlaubt sind und welche „zu weit gehen“.

Auch im Westjordanland macht die Gewalt Israels keinen Halt. Die Regierung rund um Netanjahu hat in den vergangenen Jahren den Siedlungsbau im Westjordanland massiv unterstützt und beispielsweise Gesetze erlassen, die das Errichten von israelischen Siedlungen und die Annexion des Westjordanlands erleichtern sollen. Mit der zunehmenden Präsenz von israelischen Siedler:innen gehen immer mehr Angriffe auf Palästinenser:innen und die Zerstörung ihrer Häuser und Dörfer einher. Ein großer Teil der Bevölkerung wurde bereits von Siedler:innen und dem israelischen Militär vertrieben.

Zerstörung, Vertreibung, Völkermord: Israels Siedlungs- und Expansionspolitik schreitet weiter voran

Gleichzeitig eifert die israelische Regierung ihrem Traum von einem Großisrael nach und breitet in Vorbereitung darauf das eigene Gebiet weiter aus. In den letzten Jahren wurden immer mehr Gebiete im Westjordanland aber zuletzt auch im Südlibanon illegal besetzt und stehen nun unter Kontrolle des israelischen Militärs.

Israel führt die eigene Politik immer offener aus. Zeitgleich arbeitet Deutschland daran, die politische Kritik an genau diesem Vorgehen weiter zu begrenzen. Das ist kein Zufall – das ist die deutsche Staatsräson.

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Source: Perspektive Online