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Rechnung für den Protest: Schweizer Parlament will Demo-Veranstalter an Polizeikosten beteiligen

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Nach einer Palästina-Kundgebung in Bern soll der Bund festlegen, dass Veranstalter:innen von Demonstrationen für Polizeieinsätze zahlen. Der Bundesrat muss dafür nun ein Gesetz ausarbeiten, das er selbst abgelehnt hat. Denn Polizei ist in der Schweiz Sache der Kantone – und die regeln die Frage längst, aber sehr unterschiedlich.

Wer in der Schweiz über Demonstrationen spricht, spricht über 26 Rechtsordnungen. Öffentliche Sicherheit ist Sache der Kantone, jedes hat sein eigenes Polizeigesetz. Der Bund wird hier nur tätig, wo ihm die Verfassung eine Zuständigkeit gibt. Ob eine Kundgebung bewilligt wird und wer einen Polizeieinsatz bezahlt, entscheiden Kantone und Gemeinden. Umso bemerkenswerter ist der Beschluss des Bundesparlaments vom 24. September: Es will eine schweizweite Grundlage dafür, dass Organisator:innen von Demonstrationen Sicherheits- und Interventionskosten ganz oder teilweise tragen müssen.

Auslöser war laut der Antragsteller der 11. Oktober 2025. Rund 8.000 Menschen kamen zu einer unbewilligten Pro-Palästina-Kundgebung nach Bern, laut Stadtregierung mehrheitlich friedlich. Am Ende steht jedoch aus Sicht des Schweizer Staates: 18 Polizist:innen verletzt, 57 Gebäude beschädigt, der Einsatz kostete rund 1,1 Millionen Franken.

Demonstrierende schildern den Abend anders. Die Polizei setzte Wasserwerfer, Tränengas und Gummischrot ein und hielt 536 Personen stundenlang in einem Kessel fest. Ein Bündnis von rund 40 Kollektiven wirft ihr „ungezügelte Brutalität“ vor und spricht von 326 Verletzten. Die Polizei wusste von zwei Verletzten, der Gemeinderat konnte die höhere Zahl nicht bestätigen. Amnesty Schweiz nannte den Einsatz ungerechtfertigt und exzessiv. Gegen Demonstrierende wie gegen Polizeiangehörige laufen Verfahren.

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Was das Parlament beschlossen hat

Eingebracht hat die Forderung der Walliser Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin. Der Nationalrat stimmte im März mit 119 zu 64 zu, der Ständerat nun knapp mit 24 zu 18 bei drei Enthaltungen. Eine gleichlautende Motion von Charles Juillard (Mitte) nahm der Ständerat schon im März an. Im Nationalrat empfiehlt die Sicherheitskommission dazu ein Nein. Der Bundesrat muss nun einen Gesetzentwurf vorlegen, über den das Parlament erneut entscheidet – ein Referendum ist möglich.

Der Auftrag ist knapp: Veranstalter sollen die Kosten „ganz oder teilweise tragen müssen“. Laut Begründung soll zahlen, wer keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen trifft – bei unbewilligten Demos ebenso wie bei bewilligten, auf denen Sicherheitsvorschriften missachtet würden. Gewalt ist darin keine Bedingung.

Der Bundesrat lehnte ab: Die Ordnung bei Demonstrationen sei Kern der kantonalen Polizeihoheit, eine Bundesregel widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip. Bei unbewilligten Kundgebungen könnten die Kantone die Kosten schon heute den Organisator:innen auferlegen. Der Grünen-Ständerat Mathias Zopfi sagte in der Debatte: „Kein Kanton hat nach dieser Lösung gefragt.“

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Was in den Kantonen schon gilt

Luzern, Bern, Solothurn und Zug kennen ähnliche Modelle: Kommt es zu Gewalt, können Kosten ab Beginn der Ausschreitungen verrechnet werden – an Veranstalter nur, wenn sie keine Bewilligung hatten oder Auflagen verletzten, an Teilnehmende nach ihrem individuellen Tatbeitrag, meist gedeckelt bei 30.000 Franken. Das Wallis verrechnet bei unbewilligten Kundgebungen 250 Franken pro Polizist:in und Stunde, ohne Obergrenze. Der Organisator einer verbotenen Palästina-Demo in Sion, die ohne Verletzte und Sachschäden blieb, erhielt Rechnungen über insgesamt mehr als 100.000 Franken.

Grenzen setzen die Gerichte. 2017 kippte das Bundesgericht eine Luzerner Regel, die Kosten zu gleichen Teilen auf alle an der Gewalt Beteiligten verteilen sollte. Die differenziertere Berner Regel bestätigte es 2020. In Zürich ist eine 2024 vom Volk angenommene Verschärfung seit Januar formell in Kraft, aber blockiert, weil eine Beschwerde vor Bundesgericht aufschiebende Wirkung erhielt. Bern verrechnet ohnehin erst nach rechtskräftigen Strafurteilen. In Basel-Stadt stimmt die Bevölkerung am 27. September über eine SVP-Initiative ab, die Polizeikosten bei unbewilligten Demos auf „Störer“ überwälzen will. Unterstützt wird sie nur von SVP und FDP.

Palästinasolidarität als Anlass zur Repression

Die Palästina-Solidarität bringt in der Schweiz seit Oktober 2023 regelmäßig Tausende auf die Straße. Ein nationaler Dachverband zählte nach eigenen Angaben schon Anfang 2024 rund 80 Organisationen. Wie unterschiedlich mit ihr umgegangen werden kann, zeigte Bern 2025: Eine bewilligte Kundgebung nationaler Verbände im Juni blieb friedlich, auch dank eigenem Sicherheitsdienst. Andere, wie die im Oktober, wurden gekesselt und verprügelt.

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Der Aufruf zum 11. Oktober kam anonym. Laut Der Bund rechtfertigte er den Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 als Widerstand, die Organisator:innen der Juni-Demo gingen auf Distanz. Explizite Gewaltaufrufe stellte die Kantonspolizei jedoch nicht fest. Geteilt wurde er von Students for Palestine und Bern for Palestine ebenso wie von revolutionären Jugendgruppen und dem Klimastreik Bern. Die Stadt suchte vergeblich nach Verantwortlichen für eine Bewilligung.

Aus der Bewegung kam danach Kritik an den Behörden: Das Bündnis Solidarität mit Palästina, dem etwa Students for Palestine, die Partei der Arbeit und BDS angehören, forderte eine unabhängige Untersuchung und beklagten einseitige Berichterstattung. Die Jusos verurteilten die Gewalt „eines Teils der Demonstrant:innen und der Polizei“. Zur Kostenfrage äußert sich am deutlichsten das Collectif Valais Palestine: Sein Vertreter Gaël Ribordy nennt die Walliser Rechnung missbräuchlich und abschreckend und will sie anfechten, so weit es geht.

Amnesty Schweiz warnt, schon das Kostenrisiko halte Menschen vom Protest ab. Der Schutz gelte auch für friedliche unbewilligte Demos. Die Demokratischen Jurist:innen halten die Motionen für unnötig, weil Gewalt und Schäden schon heute verfolgt werden könnten. Wo die Behörden die Grenze ziehen, zeigte Basel im August: Eine Demo unter dem Slogan „Death to Zionism“ erklärte die Polizei wegen expliziter Gewaltaufrufe für nicht grundrechtskonform und verhinderte den Umzug. Für den 11. Oktober 2026 ist in Bern erneut eine unbewilligte Demo angekündigt. Auch dieses Jahr haben die Veranstalter:innen noch keine Anmeldung bei der Polizei vorgenommen.

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Fazit: Streit um die Zuständigkeit, weniger um das Prinzip

Ob aus der Motion ein Gesetz wird, ist offen. Der Bundesrat muss einen Entwurf schreiben, den er ablehnt, und die Nationalratskommission hat sich gegen die Parallelmotion gestellt. Auffällig ist, wie die Gegner:innen in Regierung und Parlament argumentieren. Der Bundesrat bestreitet nicht, dass Kosten überwälzt werden dürfen, sondern verweist auf die Kantone. Die Minderheit der Ständeratskommission sieht keinen Bedarf, weil die Kantone solche Regeln selbst erlassen könnten und manche es getan hätten.

Die Debatte dreht sich damit weniger um das Ob als um das Wer – und selbst die angestrebte Vereinheitlichung bliebe laut Bundesrat Stückwerk, weil Bewilligung, Auflagen und Einsatzführung bei den Kantonen blieben. Hinzu kommt: In Bern gab es niemanden, dem man eine Rechnung hätte schicken können. Entschieden wird die Frage vorerst weiter in den Kantonen – in Basel an der Urne, in Zürich vor Bundesgericht, im Wallis im Beschwerdeverfahren.

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Source: Perspektive Online