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Palästinenser Zaid Abdulnasser auf US-Sanktionsliste
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Zaid Abdulnasser, ein in Berlin lebender staatenloser Palästinenser und ehemaliges Mitglied von Samidoun, steht seit Ende August 2026 auf der US‑Sanktionsliste des US-Finanzministeriums (OFAC) und wird dort als mutmaßliches Mitglied der Gruppe Masar Badil geführt. Parallel dazu verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über den Entzug seines subsidiären Schutzstatus.
Das US-Finanzministerium hat Ende August eine Reihe von Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt und wirft ihnen Terrorismus vor: Das antifaschistische Kollektiv aus Italien Autistice/Inventati, die Gruppe “Palestine Action” sowie die pallästinensische Organisation “Masar Badil”. Auch zwei Einzelpersonen wurden sanktioniert: Rawa Alsagheer aus Brasilien und Zaid Abdulnasser, die das US-Ministerium mit Masar Badil in Verbindung bringt.
Praktisch bedeutet das: Vermögenswerte in den USA oder unter US-Kontrolle sind gesperrt, und US-Personen dürfen grundsätzlich keine Geschäfte mit ihm tätigen; Verstöße können zivil‑ oder strafrechtlich geahndet werden. Die Maßnahmen haben auch einen Effekt über den formellen Geltungsbereich der US-Gesetzgebung hinaus, etwa über Banken, die US-Geschäftsbeziehungen riskieren, und dadurch, dass Reisefreiheit sowie Kontoführung von Sanktionierten erschweren kann.
US-Regierung setzt NoBlogs und Palestine Action auf Terrorliste
Zaid Abdulnasser ist dabei nicht die erste Einzelperson, die durch ein Staat oder einen Staatenverband sanktioniert wurde: Auch dem Journalisten Hüseyin Doğru wurde durch die EU weitreichende Sanktionen auferlegt. Dabei ist Doğru jedoch direkter durch die Sanktionen betroffen, da er in der EU lebt.
Asylgesetze als Waffe der Repression
Der Beschluss zur Sanktionierung aus den USA fällt zusammen mit einem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht zu Zaid Abdulnassers Aufenthaltsstatus. Anfang September gab es erstmals einen Verhandlungstermin in einem Prozess, der sich schon über drei Jahre hinzieht, wie Zaid berichtet. Schon seit Sommer 2023 versuchen die Berliner Abschiebebehörden, ihm den Schutzstatus zu entziehen. Im Januar 2024 wurde der Status durch einen Bescheid aberkannt. Seitdem geht Zaid gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gerichtlich vor. Gemäß den EU-Asylregeln darf der Schutzstatus auch ohne eine strafrechtliche Verurteilung widerrufen werden.
„Unsere Antwort ist die Standhaftigkeit“ – Interview mit Zaid Abdulnasser
In der Tat ist Zaid Abdulnasser auch nicht vorbestraft. Die Behörden sind jedoch mit verschiedenen Mitteln vorgegangen. Zunächst versuchte das BAMF in Zweifel zu ziehen, dass Abdulnassers Geburtsland, Syrien, auch sein Herkunftsland ist, da er überwiegend in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgewachsen ist. Dies erwies sich jedoch schnell als aussichtslos, auch weil Abdulnasser im Asylverfahren nachweislich vollständige und korrekte Angaben zu seiner Biographie gemacht hatte. Das Herkunftsland Syrien ist die Grundlage für den sogenannten subsidiären Schutzstatus. Auch ohne anerkanntes Asyl dürfen Menschen mit diesem Status nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, wenn sie sich dort aufgrund von Kriegen oder politischer Verfolgung nicht sicher aufhalten können.
Im Vordergrund steht daher ein anderer Argumentationsstrang. Gemäß der EU-Asylgesetzgebung, konkret der sogenannten Statusverordnung, darf der Status Personen entzogen werden, wenn ihnen Handlungen nachgewiesen „gegen die Grundsätze und Ziele der UN verstoßen“. In diesem Kontext wirft das BAMF Zaid vor, eine „Unterstützung der Hamas“ betrieben zu haben, was diesen Bestand erfüllen würde. Im Gerichtsverfahren ging es dabei um Aussagen über den Angriff des palästinensischen Widerstands vom 7. Oktober, die diesen politisch einordnen.
Im Gespräch mit Perspektive wie auch vor dem Verwaltungsgericht betont Abdulnasser, dass der „palästinensische Widerstand legitim und notwendig ist“, eine Aussage, die auch nach Einschätzung des Gerichts nicht strafrechtlich relevant ist. Er sieht in genau dieser Position den Grund für die behördlichen Angriffe auf seine Person, die Teil der allgemeinen Repression gegen die palästinasolidarische Bewegung in Deutschland sind. Er findet es absurd, dass die Frage nach der Legitimität des Widerstands angesichts der Lage in Palästina überhaupt gestellt wird. Aus seiner Sicht sollte viel mehr in Deutschland gefragt werden, ob ein kolonialer Ethnostaat, der Kriegsverbrechen, Vertreibung und Völkermord begeht, noch zu retten ist. Für Zaid steht der Widerstand gegen Besatzung und koloniale Herrschaft in Palästina in derselben Tradition wie zahlreiche antikoloniale und auch antifaschistische Kämpfe der Geschichte auf der Welt, von Vietnam und Algerien bis Buchenwald und Warschau.
Abschiebung derzeit noch unklar
Selbst bei Verlust des Schutzstatus, ist unklar ob und wohin Abdulnasser als staatenloser Palästinenser aus Syrien abgeschoben werden kann. Eine Folge des sich verzögernden Verfahrens ist jedoch jetzt bereits ein rechtlicher Schwebezustand mit Ausreisepflicht und Duldung. Abdulnasser gibt an, in seiner Bewegungsfreiheit und im Alltag stark eingeschränkt zu sein. Er sieht genau darin den politisch gewollten eigentlichen Zweck des vermeintlich nur verwaltungsrechtlichen Verfahrens: die Asylgesetzgebung wird ganz direkt zu einer Waffe der Repression gemacht. Dadurch wird faktisch eine Art Paralleljustiz neben dem bestehenden Strafrecht geschaffen, die dezidiert Geflüchtete ins Visier nimmt, wenn sie sich politisch gegen die Interessen des Deutschen Staates betätigen. Diese politische Kriminalisierung wurde in Zaids Fall besonders deutlich, als die Richterin in seinem Verwaltungsprozess bei der Ausführung zu den Rechtsgrundlagen von „Schreibtischtätern” sprach und auch ihn einmal direkt als „Täter” bezeichnete. Dieser vermeintliche Versprecher hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin zur Folge, den Abdulnassers Anwalt direkt in der Situation stellte.
Zaid Abdulnasser führt zutreffend dazu aus: „Wenn ein deutscher Staatsbürger die selben Dinge gesagt hätte, hätte er nichts zu befürchten.”
Zusätzlich verschärft die US-Designation die Lage: Abdulnassers Anwalt Alexander Gorski warnt vor neuen Unsicherheiten bei Konten, Arbeitsverhältnis und der allgemeinen Handlungsfähigkeit. Die US-Sanktionen stünden „der Repression der Bundesrepublik in nichts nach“.
In Zaids Verfahren wird am 14. September ein Urteil erwartet. Dieses wird voraussichtlich weit über den Einzelfall hinaus wirken. So geht es unter anderem um die Frage, was für Freiräume der palästinasolidarischen Bewegung in Deutschland in einem extrem feindseligen Klima noch bleiben.
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Source: Perspektive Online