Skip to content
Faultline Prefer us on Google

Housing Perspektive Online

Dünnere Decken, weniger Steckdosen: Sorgen neue Billigwohnungen für geringere Mieten?

Ein Vorschlag zur Gesetzesänderung zweier SPD-Ministerinnen sieht vor, die Baustandards zu senken und „auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten“. Damit soll Bauen günstiger werden. Ob niedrigere Sta

Deutsch (original) ·Read in English ⇄

Ein Vorschlag zur Gesetzesänderung zweier SPD-Ministerinnen sieht vor, die Baustandards zu senken und „auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten“. Damit soll Bauen günstiger werden. Ob niedrigere Standards allerdings auch zu sinkenden Mieten führen, ist fraglich.

Ein neuer Gesetzentwurf soll die Baukosten für Neubauten senken. Er sieht vor, dass bestimmte „Komfortstandards“ beim Gebäudetyp E reduziert werden können. Die beiden SPD-Ministerinnen, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz, sind für diesen Vorstoß verantwortlich. Sie fordern eine Änderung des Bauvertragsrechts, um Rechtssicherheit beim Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Standards zu schaffen.

Bislang wurde davon ausgegangen, dass ein Gebäude nach den allgemein anerkannten Standards errichtet wird, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Diese Standards haben sich jedoch insbesondere hinsichtlich der verwendeten Baustoffe und der technischen Ausstattung immer weiter erhöht. Bauunternehmen und Architekt:innen scheuten sich daher häufig, von diesen Anforderungen abzuweichen – aus Angst vor teuren Klagen vor Gericht. Künftig soll gelten, dass niedrigere Standards umgesetzt werden können, sofern alle Projektbeteiligten dem ausdrücklich zustimmen.

Einzug in unfertigen Neubau – Mieter:innen wehren sich gegen Vonovia

Sicherheitsrelevante Vorgaben bleiben unberührt

Ausdrücklich ausgenommen von diesem Vorschlag sind die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz. Fragen des Brandschutzes, der Standsicherheit und der verbindlichen Anforderungen an gesundes Wohnen bleiben somit unberührt. Hier soll es bei den bisherigen Regeln des Bauvertragsrechts bleiben.

Dagegen sollen bisher übliche Ausstattungsmerkmale wie bestimmte Deckenhöhen sowie -dicken, Rollläden, oder eine bestimmte Anzahl von Steckdosen pro Zimmer nicht mehr verpflichtend sein. Dadurch könnten nach bisherigen Pilotprojekten die Baukosten durchschnittlich um zehn bis 15 Prozent gesenkt werden.

Bauministerin Hubertz erklärte dazu, mit dem entsprechenden Bautyp könne man „auf unnötigen Schnickschnack verzichten“. Die Initiative Gegen Hartz kritisiert diese Bagatellisierung: „Eine zusätzliche Steckdose und ein höherer Schutz vor Geräuschen aus der Nachbarwohnung haben für den Alltag sehr unterschiedliche Bedeutung. Wer im Schichtdienst arbeitet, Angehörige pflegt oder zu Hause auf Ruhe angewiesen ist, bewertet Schallschutz möglicherweise anders als ein Investor.“

Mit dem Gebäudetyp E möchte die Bundesregierung außerdem auch den Bau neuer Wohnungen grundsätzlich ankurbeln: Zwar gibt es derzeit mit knapp 170.000 genehmigten Neubauprojekten einen Anstieg von zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allerdings wird erwartet, dass sich dieser Trend aufgrund steigender Baustoffpreise infolge des Iran-Kriegs wieder umkehren könnte.

Bis zum 9. November haben Verbände und Bundesländer Zeit, zu den Plänen Stellung zu nehmen. Anschließend beginnt das reguläre Gesetzgebungsverfahren. Das neue Gesetz könnte frühestens Mitte 2027 in Kraft treten.

Niedrigere Baukosten gleich niedrigere Mieten?

Neben einem erwarteten Anstieg der Bautätigkeit sollen durch die Maßnahmen auch die Mietpreise sinken. Ob dies tatsächlich ein wirksamer Hebel sein wird, ist jedoch fraglich.

Der Mieterbund begrüßt beispielsweise grundsätzlich, dass künftig Baukosten eingespart werden könnten. Gleichzeitig fordert er jedoch weitere Anpassungen, um die Mietkosten nachhaltig zu senken. Die Präsidentin Melanie Weber-Moritz erklärte dazu: „Für Mieterinnen und Mieter ist besonders wichtig, dass die Kosteneinsparungen durch niedrigere Baustandards auch an sie weitergegeben werden, damit die Mieten tatsächlich sinken. Wir setzen darauf, dass der vorgelegte Gesetzentwurf an dieser Stelle nachgebessert wird.“

Jeder neunte Haushalt: Millionen Menschen leben in zu kleinen Wohnungen

Dazu kommt: Vielerorts sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch, wenn entsprechende Neubauten mit geringeren Standards errichtet worden sind.

Außerdem errechnet sich die finale Miete nicht nur durch die Baukosten, sondern auch die vorherige Investition sowie durch Grundstückspreise. Letztlich ist damit denkbar, dass der Verzicht auf Komfort dann für die Bewohner:innen spürbar wäre, der finanzielle Vorteil jedoch bei den Wohnkonzernen oder den Vermieter:innen bliebe.

Einsparungen könnten die Ausbeutung in der Baubranche verstärken

Neben den Materialkosten stellt vor allem der Personalaufwand einen bedeutenden Kostenfaktor in der Baubranche dar. Wenn künftig günstiger gebaut werden soll, liegt es nahe, dass auch in diesem Bereich Einsparungen vorgenommen werden. Allerdings ist die Beschäftigungssituation in der Branche bereits heute vielfach prekär.

Etwa sechs Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten in der Baubranche. Fast ein Drittel von ihnen besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Viele sind ohne regulären Arbeitsvertrag beschäftigt und arbeiten unter deutlich schlechteren Bedingungen als ihre deutschen Kolleg:innen. Ihre oftmals prekären Lebensumstände und ihre rechtliche Unsicherheit werden dabei nicht selten ausgenutzt.

Berlin: Bauarbeiter:innen erhalten Lohn erst nach Monaten

Dabei beschränkt sich das Problem nicht allein auf niedrige Löhne. Auch Mängel beim Arbeitsschutz stellen ein dauerhaftes Problem dar. Immer wieder kommt es zu schweren, teilweise tödlichen Unfällen auf Baustellen.

Der Beitrag Dünnere Decken, weniger Steckdosen: Sorgen neue Billigwohnungen für geringere Mieten? erschien zuerst auf Perspektive.

Originally published byPerspektive Online
Read the original