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75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Der Hüter des Kapitalismus

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„Der Hüter der Freiheit“ – so beschreibt der ehemalige Präsident Andreas Voßkuhle das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer Sondersendung des ZDF zum heutigen 75. Geburtstag des Gerichts. Was Freiheit für die Menschen in Deutschland bedeute, erklärt kurz darauf der Jurist und Publizist Michel Friedman: „Jeden morgen, wenn ich aufstehe, kann ich den ganzen Tag auswählen – das ist Freiheit.“

Das nahm sich Friedman auch in seiner Karriere zu Herzen. Seine liebste Freiheit war es etwa, Prostituierte in sein Hotelzimmer zu bestellen und zu versuchen, sie zum Konsum von Kokain anzustiften – was er selbst reichlich tat. Heute tritt er im Staatsfernsehen auf, um die wichtige Rolle des Verfassungsgerichts und des Grundgesetzes vor der deutschen Gesellschaft zu verteidigen.

Diese personelle Wahl für den Auftritt sollte aber nicht davon ablenken, sich mit der Geschichte und Rolle des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen. Denn das Gericht hat immer wieder wichtige Entscheidungen getroffen, welche die erkämpften Freiheiten der Menschen in Deutschland meistens eher einhegten.

Eines der bekanntesten Urteile aus der Geschichte stammt aus dem Jahr 1956, als das Gericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verbot. Nach der faschistischen SRP im Jahr 1952 war es die zweite und bisher letzte Partei, die verboten wurde. Doch dem Verbot der Partei folgten in den folgenden Jahren und Jahrzehnten viele weitere Urteile, die die Kämpfe der deutschen Arbeiter:innenklasse klein halten sollte.

Heute vor 70 Jahren: Als die Bundesrepublik den Kommunismus verbot

Dazu zählt unter anderem das faktische Verbot von politischen Streiks. Bereits 1955 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass politische Streiks verboten sind. Hintergrund war der Aufruf der DGB-Gewerkschaften zu Streiks gegen das geplante Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 1952. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nie einzeln beantwortert, jedoch die Grundlage dieser Rechtsprechung in zahlreichen Urteilen zur Koalitionsfreiheit indirekt bestätigt und den verfassungsrechtlichen Rahmen gesteckt.

Doch auch die Tarifkämpfe werden vom deutschen Recht stark eingeengt. Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) von 2015 regelt, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Das BVerfG erklärte es am 11. Juli 2017 für verfassungsgemäß. Dadurch werden Gewerkschaften abseits der etablierten und sozialdemokratischen DGB-Gewerkschaften kleingehalten.

Für Beamt:innen ist die Möglichkeit, Arbeitskämpfe zu führen, noch kleiner. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2014 entschieden, dass das Streikverbot für Beamte ein „hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums“ sei. Am 12. Juni 2018 wies es die Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrkräften zurück, die wegen Teilnahme an Streiks diszipliniert worden waren.

Auch bei der Säuberung von linken Menschen aus dem öffentlichen Dienst stellte sich das Verfassungsgericht auf die Seite der Regierung unter Willy Brandt (SPD). Am 28. Januar 1972 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, mit dem Beschluss „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen“ sogenannte „Verfassungsfeinde“ aus staatlichen Berufen zu entfernen. Betroffen von dem „Radikalenerlass“ waren vor allem Anhänger:innen der DKP und der K-Gruppen.

In den folgenden 20 Jahren wurden über 3,5 Millionen Bewerber:innen überprüft, etwa 11.000 Verfahren eingeleitet sowie rund 1.250 Ablehnungen und 265 Entlassungen ausgesprochen. Das BVerfG bestätigte die Praxis am 22. Mai 1975 als verfassungsgemäß. Auch heute wird diese Praxis wieder gängiger. Zuletzt beschloss der Rot-Grüne Hamburger Senat die Wiedereinführung der Regelanfrage, seit dem 1. August 2026 ist diese in Kraft.

Nach der faschistischen Diktatur in Deutschland hatte der neue Staat auch einige Gesetzgebungen aus der Nazizeit übernommen. Darunter fiel auch der § 175 StGB, der Homosexualität unter Strafe stellte. 1957 und 1973 entschied sich das Verfassungsgericht dagegen, die Strafbarkeit zu verwerfen.

Einen weiteren Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung hält das Gericht bis heute aufrecht. 1974 gab es den ersten parlamentarischen Versuch, mit der sogenannten Fristenlösung den Abbruch von Schwangerschaften innerhalb der ersten drei Monate straffrei zu machen. Zuvor hatte es jahrelange Kämpfe von Frauen gegeben, die die Forderung nach legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen auf die Tagesordnung setzten und politischen Druck erzeugten. Das Verfassungsgericht kippte 1975 jedoch das Gesetz.

Mein Körper, doch wessen Entscheidung? – Warum Selbstbestimmung heute nicht selbstverständlich ist

Auch die in der DDR bestehenden Rechte von Frauen wurden 1990 im Zuge des „Einigungsvertrags“ aufgehoben. 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht dann ein neues Gesetz ebenfalls für verfassungswidrig, ließ aber einen Spielraum für eine Straffreiheit innerhalb der ersten 12 Wochen mit verpflichtender Beratung. Bis heute bleiben Schwangerschaftsabbrüche jedoch grundsätzlich illegal.

Heute wird auch immer wieder auf einzelne Urteile Bezug genommen, die die Fortschrittlichkeit des Gerichts belegen sollen. Dazu zählen der Brokdorf-Beschluss von 1985, mit dem das Gericht ein weiträumiges Demonstrationsverbot aufhob und die Versammlungsfreiheit unter die Vermutung der Zulässigkeit stellte. Auch die „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung von 1995, in der das Gericht strafrechtliche Verurteilungen aufhob, wird hier angeführt. Scharfe Kritik an Institutionen sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange keine individuelle Beleidigung vorliege.

Hinzu kommt das Hartz-IV-Urteil von 2010, in dem Karlsruhe die Regelsatzberechnung für verfassungswidrig erklärte und aus der Menschenwürde ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ableitete. Ebenso erwähnenswert ist das Urteil zur Ehe für alle von 2017, mit dem das Gericht den Gesetzgeber verpflichtete, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. 2021 gab es dann den Klimabeschluss, in dem das Verfassungsgericht Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärte, weil die Lasten der Klimakrise einseitig auf jüngere Generationen verschoben würden.

All diese Urteile entstanden jedoch unter großem gesellschaftlichen Druck: Seien es die Anti-AKW-Proteste in den 80ern, die Montagsdemonstrationen gegen die Hartz-Gesetze oder die Fridays For Future-Bewegung. Zudem zeigt sich bei den Urteilen, dass sie letztendlich dazu geeignet waren, gesellschaftliche und politische Kämpfe zu besänftigen und auch politische Entscheidungen in eine Richtung zu lenken, die der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Staates dienen könnte.

Im Großen und Ganzen zeigt sich also: Das Verfassungsgericht sorgt vor allem dafür, dass möglichst alles so bleibt, wie es ist. Der legale Rahmen soll eng gehalten werden und keinen zu großen Spielraum für gesellschaftlichen Fortschritt lassen – außer er erweist sich für das kapitalistische System doch als nützlich.

Heute feiert die deutsche Politik-Elite in Karlsruhe das Jubiläum des Verfassungsgerichts: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und der Rest der Regierungs-Riege sind erschienen. „Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaats“, betont Steinmeier in seiner Rede in der Stadthalle.

Weiter erklärt er: „Viele Menschen sind beunruhigt über das Erstarken von Kräften an den politischen Rändern, die beides – die Demokratie und den Rechtsstaat – als ‚das System‘ diskreditieren und infrage stellen.“ Während er also den faschistischen Aufschwung mit der Forderung nach gesellschaftlichem Fortschritt und der Überwindung des ausbeuterischen kapitalistischen Systems gleichsetzt, fordert er einen stärkeren Schutz des Grundgesetzes und seiner Institutionen.

Währenddessen erklärt Michel Friedman im ZDF, wie friedliebend genau dieses Gesetz und seine Institutionen seien: „Der Diktator schickt seine Soldaten, schickt seine Mörder, um Ruhe zu haben. Die Demokratie kann es nur im Gespräch machen.“ Und er betont: „Die Demokratie will den fragenden Menschen.“ Doch infrage zu stellen, wie demokratisch dieses System überhaupt in der Realität ist, wie sehr wir wirklich freie Entscheidungen treffen können, oder auch „die da oben“ zu kritisieren, geht ihm dann schon zu weit: „Wenn wir jeden Tag hören: Die Demokratie ist nicht gut, die Freiheit gibt es nicht, in Wirklichkeit gibt es nur die da oben, resignieren Menschen.“

Das zeigt vor allem, dass diese Politik-Elite sehr weit entfernt von der Lebensrealität der Menschen in Deutschland ist, die jeden Tag zu spüren bekommen, dass es einen großen Unterschied zwischen uns und „denen da oben“ gibt. Auch die von Friedman propagierte „Freiheit“, jeden Tag auswählen zu können, ist nicht die Realität des Großteils der Menschen in diesem Land. Stattdessen ist der Weg zur Lohnarbeit genau vorprogrammiert.

Zudem werden im Zuge der aktuellen Kriegsvorbereitungen die Lebensbedingungen der Arbeiter:innenklasse immer schlechter, beispielsweise durch ausbleibende Lohnerhöhungen, die Aufweichung der 40-Stunden-Woche oder den Abbau des Sozialstaats.

Und auch die vermeintliche Freiheit, Kritik an dem Kurs des deutschen Staates zu äußern, wird immer stärker kriminalisiert. Besonders drastisch hat sich das in den letzten Monaten und Jahren an der Repression gegen palästinasolidarische und antimilitaristische Proteste oder zuletzt die Schulstreikbewegung gezeigt. Dort schickt der deutsche Staat dann gerne auch seine „Soldaten“, „um Ruhe zu haben“, und knüppelt Demonstrierende nieder, verhaftet sie und übergießt sie mit Strafverfahren.

BVerfG: Waffenexporte nicht gerichtlich angreifbar

Doch es gibt auch politische Kräfte, die fest an dem Glauben festhalten, „das Grundgesetz steht dem Sozialismus nicht im Weg“. So schreibt es beispielsweise das Jacobin-Magazin zum 75-jährigen Bestehen der deutschen Verfassung. Schaut man sich die reale Auslegung des Grundgesetzes und die Funktionsweise des Bundesverfassungsgerichts an, sollte jedoch deutlich werden, dass diese Institution vor allem die Hüterin des Kapitalismus in Deutschland ist.

Sicherlich spiegeln sich in Formulierungen im Grundgesetz die politischen Kräfteverhältnisse nach dem zweiten Weltkrieg wieder, in denen das sozialistische Lager unter Führung der Sowjetunion eine reale Macht war. Und ja, das Grundgesetz lässt in Worten beispielsweise zu, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel […] zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können.

Doch die Realität zeigt, dass beispielsweise Enteignungen nur dann stattfinden, wenn ein Konzern wie RWE Land für den Braunkohletagebau braucht oder Autobahnen gebaut werden sollen. Dafür wird einfachen Menschen ihr Zuhause genommen. Bei der Enteignung von Immobilienkonzernen stellt sich dagegen die politische Landschaft quer – und das obwohl es letztendlich sogar nur um den Rückkauf von ehemals verscherbelten Wohnungen geht. An den Eigentumsverhältnissen werden aber auch ein paar verstaatlichte Wohnungen – selbst wenn Gerichte dies zulassen würden – nicht rütteln.

Wer die Eigentumsfrage stellen will, wird sie nicht in Karlsruhe gewinnen, sondern nur dort, wo bisher jede Freiheit erkämpft wurde: im politischen Kampf. Und dabei wird das Bundesverfassungsgericht auch 75 Jahre nach seiner Gründung weiterhin ein Werkzeug sein, um gesellschaftlichen Fortschritt einzugehen und gegen diejenigen vorzugehen, die für eine reale Umwälzung dieses Systems kämpfen.

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Source: Perspektive Online