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Umweltschutz | Streit um saubere Luft: Bundesgericht am Zug
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Unter einer Dunstglocke liegt die Hauptstadt. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt fehlende Maßnahmen für die Reinhaltung der Luft. Foto: dpa/Federico Gambarini Berlin. Mit der Rechtmäßigkeit des aktuellen Luftreinhalteprogramms hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst. Im Mittelpunkt der Revision des Bundesumweltministeriums gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG) steht die Frage, ob die dem Programm zugrunde liegenden Prognosen teilweise fehlerhaft sind, weil nicht die aktuellsten verfügbaren Daten berücksichtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entscheidung am 7. Oktober um 15 Uhr verkünden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das im Mai 2024 von der Bundesregierung beschlossene Luftreinhalteprogramm für unzureichend und hatte dagegen geklagt. Das OVG verurteilte die Bundesregierung im Juli 2024 dazu, Teile des Programms nachzubessern. Die vorgesehenen Maßnahmen reichten nach Auffassung des Gerichts nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Vorgaben zur Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen einzuhalten (Az.: 11 A 16.20). Gegen das Urteil legte das Bundesumweltministerium Revision ein. Wesentliche Teile des Nationalen Luftreinhalteprogramms bestätigte das Gericht jedoch.
Der Entwurf des Programms war bereits im Mai 2023 vorgelegt worden, wurde von der Bundesregierung aber erst ein Jahr später verabschiedet. Die DUH kritisierte, dass in diesem Zeitraum bereits aktuellere Prognosen vorgelegen hätten, die hätten berücksichtigt werden müssen.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden des 7. Senats erklärte der Prozessvertreter des Bundesumweltministeriums, die Abstimmung zwischen den zahlreichen beteiligten Ressorts habe so lange gedauert.
»Die Bundesregierung ergreift zu wenige Maßnahmen, um die Schadstoffbelastung zu verringern, oder führt sie gar nicht erst aus«, sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch. Nach Angaben der DUH gebe es in Deutschland jährlich etwa 60.000 vorzeitige Todesfälle im Zusammenhang mit der Belastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub. Im Erfolgsfall müsse die Bundesregierung das Programm um wirksame Maßnahmen ergänzen, mit denen der Ausstoß von Ammoniak, Stickstoffoxiden und Feinstaub bundesweit reduziert werde.
Das Programm zeige Wirkung, und beide Seiten hätten dasselbe Ziel, betonte dagegen ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Es werde mit den jeweils aktuellsten verfügbaren Daten gearbeitet. dpa/nd
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Source: nd