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Queeres Leben | Behörde lenkt bei Regenbogen-Picknick ein
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Eine riesige Regenbogenfahne vor dem Görlitzer Bahnhofsgebäude Foto: DPA/Danilo Dittrich Im Streit um den Görlitzer CSD, der an diesem Samstag als letzter in diesem Jahr in Sachsen stattfindet, hat die Versammlungsbehörde eingelenkt. Auch ein abschließendes »Picknick der Vielfalt« mit Redebeiträgen sowie Auftritten von Künstlern und Infoständen werde als politische Versammlung anerkannt. Das sagte Wojciech M. Urlich, der Vorsitzende des Christopher Street Day Görlitz-Zgorzelec e.V., dem »nd«. Damit habe eine unerfreuliche Auseinandersetzung ein »positives Ende« genommen, sagte der Vereinschef. Allerdings sei es für die Organisatoren sehr misslich, dass es abschließende Sicherheit erst zwei Tage vor der Veranstaltung gebe, zu der rund 1500 Teilnehmer erwartet werden. Auch das Landratsamt Görlitz bestätigte auf Anfrage des »nd«, das Picknick werde »als Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes bewertet«.
Der CSD in der ostsächsischen Stadt besteht traditionell aus einer Auftaktkundgebung, einem daran anschließenden Umzug, der auch in die jenseits der Neiße gelegene polnische Zwillingsstadt Zgorzelec führt, sowie dem abschließenden »Picknick« auf dem Obermarkt. Bei diesem sind zahlreiche Redebeiträge geplant. Auf der Liste stehen unter anderem Sophie Koch, die Queerbeauftragte der Bundesregierung, zudem die SPD-Bundestagsabgeordnete Katrin Michel, die Linke-Landeschefin Anja Eichhorn oder Rafael Gronicz, der Bürgermeister von Zgorzelec. Das Görlitzer Stadtoberhaupt Oktavian Urdu (CDU) ist angefragt. Schirmherrin der Veranstaltung ist Georgine Kellermann, queere Aktivistin und Ex-Bundestagsabgeordnete der Grünen. Zu den Künstlern, die ihre Teilnahme angekündigt haben, zählt der Musiker Danger Dan.
»Die Bedingungen für queerpolitisches Engagement sind auf dem flachen Land oft viel härter als in den Großstädten.«
Das Landratsamt Görlitz als Versammlungsbehörde hatte in seinem ursprünglichen Bescheid nicht nur zahlreiche Auflagen für die Demonstration verhängt, sondern war auch zu dem Schluss gekommen, dass diese und das Picknick keine untrennbare Einheit darstellen und letzteres nicht als politische Versammlung nach dem sächsischen Versammlungsgesetz zu bewerten ist, sondern als »Veranstaltung«. Damit wären nach Angaben des Trägervereins erhebliche Kosten für Absperrung, Sicherheit und Reinigung angefallen. »Faktisch steht damit der Hauptteil des Görlitzer CSD auf dem Spiel«, hieß es in einer Erklärung. Urlich bezeichnete die Entscheidung als »absurd«. Die Rede- und Kulturbeiträge sowie Infostände seien »nicht das Beiwerk unserer Demonstration, sondern ihr Kern«. Dort würden die »Forderungen und Botschaften der queeren Community transportiert«.
Mit ihrer Entscheidung knüpfte die Behörde an eine der Landesdirektion Sachsen aus dem Frühsommer an. Diese hatte die Landeshauptstadt Dresden angewiesen, ein dreitägiges Straßenfest im Rahmen des dortigen CSD nicht als politische Versammlung einzustufen, gegen den erklärten Willen der Stadtverwaltung. Dieses habe den »Charakter eines öffentlichen Festes mit kulturellen Elementen«. Eine Klage dagegen blieb beim Verwaltungsgericht zunächst ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen revidierte dann indes die Entscheidung der Landesdirektion. Trotzdem griff das Landratsamt Görlitz deren Argumentation nun auf.
Das hatte für harsche Kritik auch über Görlitz hinaus gesorgt. Die linke Landtagsabgeordnete Jule Nagel erklärte: »CSDs sind politisch.« Ihre Partei stehe »an der Seite aller, die sich für queere Demonstrationen in Sachsen engagieren, auch in Görlitz«. Nagel betonte, dass die Bedingungen für entsprechendes Engagement »auf dem flachen Land oft viel härter sind als in den Großstädten«, und merkte an, CSDs stünden unter politischem Druck von Rechten und Rechtsextremen. Das äußere sich in Angriffen auf queere Demonstrationen ebenso wie in der Kürzung von Förderprogrammen und durch Gesetzesverschärfungen. Nach Angaben der Polizeidirektion Görlitz, die einen größeren Einsatz plant, ist dort an diesem Samstag neben dem CSD auch eine »Gegenveranstaltung« angezeigt.
Auch die Veranstalter des Görlitzer CSD waren gegen die Entscheidung der Versammlungsbehörde juristisch vorgegangen und hatten dafür Unterstützung durch den »Gegenrechtsschutz« der Initiative »Frag den Staat« erhalten. Allerdings hatte die Klage keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag aus formalen Gründen ab. Dieser habe sich gegen einen Bescheid gerichtet, der überhaupt keine Regelungen zu dem »strittigen Picknick der Vielfalt« enthalte.
Das Landratsamt verweist zur Begründung für seinen Sinneswandel auf einen neuen Kenntnisstand infolge des Rechtsstreits: »Die für die Bewertung der Veranstaltung notwendigen Unterlagen wurden erstmalig im Rahmen des Eilantrags eingereicht. Auf Grundlage der nunmehr vorliegenden Erkenntnisse wurde eine neue Entscheidung zur Versammlungseigenschaft getroffen und neu beschieden«, sagte Sprecherin Melanie Rohn. CSD-Vereinschef Urlich hält das für fadenscheinig; schließlich hätten die Veranstalter schon zuvor kooperiert und umfangreiche Ausführungen vorgelegt: »Wir haben begründet, welche Künstler als Aktivisten anzusehen sind, teils haben wir Ausschnitte aus Konzerten geliefert.« Gleiches gelte für die Redner und die Betreiber der Infostände. Urlich geht davon aus, dass der Sinneswandel durch die auch überregional geführte öffentliche Debatte bewirkt worden sei.
Abgeschlossen ist diese nach Einschätzung Urlichs nicht. Zwar gebe es nun zunächst Sicherheit für den CSD an diesem Samstag, aber weder für künftige Veranstaltungen in Görlitz noch in anderen Städten. Man überlege daher, wie sich eine grundsätzliche rechtliche Klarstellung erreichen lasse: »Sonst müssen wir mit einer Wiederholung dieser Diskussion bei jedem neuen CSD rechnen.«
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Source: nd