Faultline Faultline Kommando 161

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Porträt | Es ist komplizierter

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Ralf Rusch Foto: Sebastian Haak Ralf Rusch hat 2024 begonnen, als Schöffe in einer Jugendkammer des Landgerichts Erfurt zu arbeiten. »Ich bin gerade am Anfang immer wieder wirklich erschrocken über mich selbst, weil ich offensichtlich in einer anderen Welt gelebt habe, in der man viele Sachen gar nicht für möglich hält.« Mehrfach sagt Rusch solche Sätze, wenn er darüber spricht, welche Erfahrungen er in dem Amt bislang gemacht hat, das er angenommen hat, nachdem er im Jahr davor die ihm bis dahin vertraute Welt verlassen hat. Manchmal klingen Ruschs Sätze auch so: »Was ich ganz schnell gelernt habe im Schöffenamt ist, dass man zwar in einer Gesellschaft zusammenleben kann, aber es da trotzdem Lebenssachverhalte von – und das soll jetzt gar nicht abwertend gemeint sein – bestimmten Schichten gibt, die man sich nie vorstellt. Da sitzt man vor Gericht und denkt sich: ›Mein Gott …‹«

Die Welt von Rusch bestand über viele Jahre darin, die Interessen der Thüringer Kommunen zu vertreten. Tagein, tagaus war er als Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen damit beschäftigt, verschiedenen Landesregierungen damit in den Ohren zu liegen, sie müssten mehr für die Gemeinden und Städte in diesem Freistaat tun. Seit der Wende war er beim Gemeinde- und Städtebund beschäftigt, davon 18 Jahre in dem Spitzenjob. Vor allem mehr Geld – in vielen Jahren sehr zuverlässig: 200 Millionen Euro – müsse das Land an die Kommunen überweisen, hatte Rusch immer wieder gefordert, als er noch als Interessenvertreter arbeitete. Entsprechend ausgewählt waren die Menschen, mit denen er für gewöhnlich sprach: Ministerpräsidenten, Staatssekretäre, Abgeordnete, andere Verbandsfunktionäre, Bürgermeister.

Rusch hat das inzwischen selbstkritisch reflektiert. »Ich habe da eigentlich immer nur mit Entscheidungsträgern zu tun gehabt«, sagt er. Nun, als Schöffe, komme er regelmäßig mit Menschen in Kontakt, die es damals in seiner Lebenswelt gar nicht oder kaum gegeben habe. »Das ist eine ganz andere Ebene, das ist was Menschliches, sag ich mal, das gefällt mir gut.«

Dabei hatte Rusch nach eigenem Bekunden nie den festen Vorsatz, sich zum Schöffe wählen zu lassen; zu einem ehrenamtlichen Richter also. Im deutschen Rechtssystem sind die Männer und Frauen, die ein solches Amt bekleiden, eine wichtige Stütze der Justiz. Sobald es um erhebliche Tatvorwürfe geht, entscheiden sie neben Berufsrichtern mit darüber, ob Angeklagte vor Gericht schuldig gesprochen und zu welchen Strafen sie verurteilt werden. Sie sind Teil des Anspruchs der Justiz, Urteile »im Namen des Volkes« zu sprechen.

Der Einfluss von Schöffen auf die Verfahren ist nicht zu überschätzen. In den Großen Strafkammern der Landgerichte zum Beispiel sitzen zwei oder drei Berufsrichter sowie zwei Schöffen. »Über die Schuldfrage entscheidet das Gericht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen«, heißt es vom Thüringer Justizministerium zur Art der Urteilsfindung dort. »Die Stimmen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden gleich bewertet.« Meint: Wo Schöffen im Gericht mitarbeiten, können die Berufsrichter sie selbst dann nicht überstimmen oder übergehen, wenn sie sich untereinander zu einem Sachverhalt einig sind, die Schöffen aber geschlossen eine andere Auffassung vertreten.

Als er sich darauf vorbereitete, sein Geschäftsführer-Amt aufzugeben und in den Ruhestand zu gehen, war es nicht Ruschs erste Idee, von nun an viel Zeit in Gerichtsgebäuden zu verbringen. Zunächst habe er vorgehabt, sich intensiv um seine 15- und 17-jährigen Kinder zu kümmern, sagt Rusch. Wie bei jungen Menschen in der Pubertät nicht unüblich hätten die zwei aber nur »wenig Interesse« an einer engen Betreuung durch Papa gehabt.

Weil während seines Übergangs in die Rente neue Schöffen in Thüringen gesucht wurden, habe er begonnen, sich für ein solches Amt zu interessieren, gerade für den Bereich einer Jugendkammer. »Als Vater von zwei Heranwachsenden merkt man doch, dass die Jugend vor schweren Aufgaben steht«, sagt Rusch. Also bewarb er sich 2023 und wurde gewählt. So wie etwa 1800 andere Männer und Frauen, die derzeit für Thüringen als Haupt- und Hilfsschöffen bestellt worden sind. Die aktuelle Wahlperiode der Schöffen läuft seit dem 1. Januar 2024 und noch bis Ende 2028.

Inzwischen weiß Rusch, dass sein eigenes Vater-Dasein, seine eigenen Erfahrungen mit den Kindern von Verwandten, Freunden und Bekannten nur ein kleiner Teil der vielfältigen Lebenswirklichkeiten sind, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Vieles von dem, was er aus diesen, anderen Lebenswirklichkeiten inzwischen vor Gericht gehört hat, hat ihn erschüttert. Rusch erzählt zum Beispiel von einem jahrelangen Sorgerechtsstreit um ein Kind, den die Mutter verlor. Dem Mann, der das Sorgerecht erstritten hatte, sagte sie dann, er sei nicht der (leibliche) Vater des Kindes. Die gesamte erste Lebensphase des Kindes sei von diesem Rechtsstreit geprägt gewesen. »Und dann kommt so eine Aussage – jetzt stellen Sie sich mal die Situation des Kindes vor«, sagt Rusch.

Er erzählt auch von einem geständigen und einsichtigen drogenabhängigen Angeklagten. Der Mann habe zu diesem Zeitpunkt verstanden, dass er sich dringend Hilfe suchen muss, wenn er sein Leben noch in den Griff bekommen will. »Der Mann hat das dann auch wirklich gemacht, ist zu einer Drogenberatung gegangen«, sagt Rusch. »Die haben dann zu ihm gesagt: Wir haben kein Personal, wir können Ihnen gerade nicht helfen, schicken Sie eine E-Mail.« Der Mann sei dann nach Hause gegangen. »Sie können sich vorstellen, was er da gemacht hat …« Immer wenn Rusch solche Sätze sagt und er deren Ende in der Luft hängen lässt, spürt man, dass er fassungslos darüber ist, welche Defizite die Welt hat, die er als Schöffe kennenlernt. Das gilt erst recht, wenn er in Gerichtsverfahren miturteilt, in denen es um sexualisierte Gewalt an Kindern geht. »Das ist etwas, das ich auch nicht am Gericht lasse.«

Geändert hat sich bei Rusch deshalb auch seine Sicht darauf, wie in Deutschland mit Straftätern umgegangen werden sollte. Aus der Zeit vor dem Jahr 2024 weiß er noch genau, wie schnell in der Öffentlichkeit für Straftäter harte und noch härtere Strafen gefordert werden. Auch er selbst habe die größte Zeit seines Lebens so oder so ähnlich gedacht, sagt Rusch. »Für mich war ein Straftäter ein Straftäter. Da hat man gesagt, der muss seine Strafe kriegen und fertig.«

Nach etwa fünfzehn Gerichtsverfahren, an denen er bislang als Schöffe teilgenommen hat, darunter auch an der Verhandlung wegen des Überfalls auf eine Flüchtlingsunterkunft in Gehren, sieht Rusch die Sache deutlich differenzierter. Er sieht, wie kompliziert es gerade im Jugendbereich oft ist, Strafen zu verhängen, was dort gegeneinander abgewogen werden muss, wie wichtig es insbesondere bei jungen Menschen ist, dem Erziehungsgedanken mehr Raum als dem Strafgedanken einzuräumen. Aber immer wieder merkt er auch, dass solche Überlegungen an Systemgrenzen stoßen. »Ich bin ja Realist«, sagt Rusch. Deshalb wisse er, dass die Kapazitäten in der Sozial- und Jugendhilfe beziehungsweise im Bewährungssystem längst nicht so groß seien, um all jene so zu betreuen, wie sie es eigentlich bräuchten.

Wenn 2028 wieder neue Schöffen für die Gerichte in Thüringen gesucht werden, will Rusch sich erneut um ein solches Amt bewerben.

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Source: nd