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Pflege | Neu ordnen und sparen

Ein erstes Gesetz zur Pflegereform sortiert vor allem die häusliche Pflege neu, spart bei Leistungen und verschärft Zugangskriterien.

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Das Pflegeneuordnungsgesetz könnte zum Hindernislauf für Menschen mit Pflegebedarf führen. Foto: dpa/Uli Deck Eine Pflegereform steht schon seit Jahren aus. Jetzt kommt ein erstes Gesetz an diesem Donnerstag zur ersten Lesung in den Bundestag, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) benannt. Einerseits sollen hier die Grundlagen für eine stabilere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung gelegt werden. Andererseits sollen aus Sicht der Bundesregierung Leistungen einer Prüfung unterzogen werden, und zwar mit der Begründung steigender Zahlen von Pflegebedürftigen, parallel zum Wachstum des Anteils der Bevölkerung im Rentenalter. Die anstehenden Veränderungen sind allerdings nur der Anfang.

Eine Pflegestrukturkommission wurde gerade erst Mitte Oktober eingesetzt, sie wird vermutlich noch mehr an die Substanz der derzeitigen Pflegeversicherung und -ausgestaltung herangehen. Ergebnisse sollen bis Ende Januar 2027 vorgelegt werden.

Durch höhere Punktgrenzen wird es künftig schwerer, einen der niedrigen Pflegegrade zu erlangen.

Das PNOG indessen wird, wenn es ohne Änderungen den parlamentarischen Prozess durchläuft, unter anderem den Rahmen für die häusliche Pflege neu organisieren. Statt vieler Einzelleistungen in der häuslichen Pflege soll es dann vier Budgets geben: jeweils mit den Schwerpunkten Entlastung, Sachleistung, Sozialraum, Überbrückung. Hier wird die bisherige Ordnung kräftig durcheinandergewirbelt. Im Resultat kommt es zu Leistungskürzungen, darunter zum kompletten Wegfall aller Leistungen bei Pflegegrad 1. Hier wird es, im Gegensatz zu anderen Konstellationen, auch keinen Bestandsschutz geben.

Wer die möglichen Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst bisher nicht vollständig nutzte, konnte bis zu 40 Prozent für Angebote der Alltagsunterstützung umwandeln – auch das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Ebenfalls wegfallen wird der Entlastungsbetrag – für diesen wird das Sozialraumbudget eingeführt. Letzteres muss aber monatlich verbraucht werden, während der Entlastungsbetrag angespart und ins Folgejahr übertragen werden konnte.

Auf das Sozialraumbudget dürfen wiederum bestimmte ambulante Pflegedienste nicht mehr direkt zugreifen. Es ist ausschließlich für landesrechtlich anerkannte Alltagsunterstützung reserviert.

Dieser Punkt zeigt schon, dass nicht nur die Pflegebedürftigen sich neu organisieren müssen, sondern auch die Dienstleister verschiedener Ausrichtungen und Schwerpunkte. Da bisher ohnehin nicht alle Pflegebedürftigen alle möglichen Leistungen der Pflegekassen in Anspruch nahmen, weil sie keine Dienste dafür fanden, wird das Angebot vor Ort nun zumindest mittelfristig noch einmal eingeschränkt.

Bemerkenswert ist auch der Wegfall der klassischen Verhinderungspflege, die stundenweise durch Nachbarn oder Bekannte übernommen werden konnte, während die eigentlich pflegenden Angehörigen Urlaub machten. Das können sie auch weiter so machen, aber eben nicht mehr auf Basis des flexiblen gemeinsamen Jahresbetrags (bis zu 3559 Euro). Stattdessen kommt das strengere Überbrückungsbudget – und dies soll primär für vollstationäre Kurzzeitpflege genutzt werden.

Ein weiteres kleines Sparbeispiel zulasten der Pflegebedürftigen: Zum neuen Entlastungsbudget bei Pflegegrad 2 wird das bisherige Pflegegeld gehören, aber auch eine Pauschale für Hilfsmittel zum Verbrauch. Allein an dieser Stelle verlieren Berechtigte unter dem Strich real sieben Euro pro Monat.

Entgegen der Ankündigung der Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) werden nach Intervention des neuen Gesundheitsministers Carsten Linnemann (CDU) die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige jetzt doch nicht abgesenkt. Einen Haken gibt es hier dennoch: Sobald die pflegende Person die reguläre Altersgrenze erreicht hat und eine Altersrente bezieht, kann die laufende Rente über diesen Weg nicht mehr aufgestockt werden. Die Sparwirkung soll bei etwa 1,8 Milliarden Euro insgesamt liegen. Gerade pflegende Angehörige mit geringem Rentenanspruch werden hier noch einmal benachteiligt.

Neuordnung heißt in diesem Bereich, dass bestehende Elemente vor allem neu sortiert wurden – wobei nicht so schnell klar wird, welche Veränderungen das für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen bedeutet. Auf jeden Fall dürfte ein anderer organisatorischer Aufwand bei Neubeantragungen entstehen, zumal auch die Kriterien härter werden: Durch höhere Punktgrenzen wird es künftig schwerer, einen niedrigen Pflegegrad (1, 2 oder 3) zu erlangen. Außerdem ist geplant, die Einstufungen verstärkt zu befristen und häufiger konkrete Empfehlungen für Reha-Maßnahmen auszusprechen.

Im Bereich Finanzierung und Beiträge soll zunächst einmal der Kinderlosen-Zuschlag ab 1. Januar ansteigen, und zwar um 0,3 Beitragspunkte auf 0,9 Prozentpunkte. Auch auf Minijobs werden Unternehmen ab 2028 einen Versicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zahlen müssen.

Das Ende der völlig beitragsfreien Mitversicherung von Partnern schlägt in der Pflege ebenso durch und bringt hier ab 2028 einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent (zusammen mit der Krankenversicherung sind das dann 3,02 Prozent mehr). Für höhere Kosten könnte hingegen die Festlegung sorgen, dass die Pflegeleistungsbeträge ab 2029 regelhaft jährlich dynamisiert werden. Zunächst einmal für Entlastung sorgt hingegen die Verschiebung der Darlehensrückzahlung in die Jahre 2035 bis 2039. Insgesamt waren 2025 und 2026 Darlehen des Bundes von bis zu 4,4 Milliarden Euro geflossen beziehungsweise geplant.

Ebenfalls im PNOG-Entwurf enthalten sind Reformen in Versorgung und Beratung, die erst in den Jahren 2028 und 2029 in Kraft treten sollen. Unter anderem soll es ein sogenanntes Pflege-Cockpit geben, über das mittelfristig alle Anträge und Budgets komplett digital abgewickelt werden. Eine neue Dienstleistung könnte dann ab 2029 in Form der Pflegebegleitung geschaffen werden, die unter anderem auf Prävention orientiert ist – also Pflege oder mehr Pflege vermeiden soll. Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn es nicht nur um Einsparziele geht, sondern tatsächlich Lebensqualität und Selbstständigkeit erhalten bleiben.

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