Germany · nd · · 2h
Hochschulen | Prüfung gescheitert, Klage zu teuer?
Deutsch (original) · Read in English ⇄
Studiert wird an der Universität, aber manchmal führen gescheiterte Prüfungen vor Gericht. Foto: IMAGO/Funke Foto Services Ein letzter Prüfungsversuch kann über Jahre des Studiums entscheiden. Wer eine entscheidende Prüfung endgültig nicht besteht, dem droht die Exmatrikulation. Mindestens 3.577 Berliner Studierende stehen derzeit in einem Fach vor ihrem letzten möglichen Prüfungsversuch. 2025 meldeten die Hochschulen 945 endgültig nicht bestandene Prüfungen.
Was aber, wenn Studierende eine Prüfungsentscheidung für falsch halten? Dabei geht es nicht nur um Bestehen oder Nichtbestehen. Streit gibt es auch über Noten, Akteneinsicht, Nachteilsausgleiche oder verlängerte Bearbeitungszeiten.
Emily ist Referent*in für Lehre und Studium in der Studierendenvertretung RefRat der Humboldt-Universität und berät Studierende in solchen Fällen. Die Erfahrungen im Gegenvorstellungsverfahren, mit dem Prüfungsergebnisse nochmals überprüft werden können, seien laut Emily unterschiedlich. »Die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sind sehr von ihrer Zusammensetzung abhängig«, sagt Emily. Die Ausschüsse seien Gremien innerhalb eines Instituts. Dort würden Menschen entscheiden, die häufig als Kolleg*innen im selben Fach zusammenarbeiteten.
Nach einem Gegenvorstellungsverfahren bleibt Studierenden nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht. Wie häufig das vorkommt, zeigt eine Anfrage des hochschulpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Tobias Schulze, die »nd« exklusiv vorliegt. Seit 2019 wurden demnach mehr als 600 prüfungsrechtliche Verfahren in erster Instanz geführt. Im letzten Jahr waren es 72. Dabei stellt sich für Studierende neben der Frage nach ihren Erfolgschancen noch eine zweite: Können sie sich das Verfahren überhaupt leisten?
Ein Prüfungsrechtsstreit kann mehrere Tausend Euro kosten. Sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab – etwa davon, ob es um eine einzelne Modulprüfung oder eine Abschlussarbeit geht. Hinzu kommen unter Umständen Anwaltskosten der Universitäten. Denn wer vor Gericht verliert, muss die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Lässt sich die Hochschule extern und nicht durch eine eigene Rechtsabteilung vertreten, erhöht das das Kostenrisiko für Studierende zusätzlich
Emily beschreibt das als Hürde. »Studierende sind oft ohnehin in einer finanziell schwierigen Situation. Gerichts- und Anwaltskosten sind schwer zu kalkulieren und können schnell in die Höhe steigen.« Zwar könne Prozesskostenhilfe beantragt werden, aber ein Kostenrisiko bleibe zunächst dennoch bestehen.
»Die eigenständige Vertretung vor Gericht gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen«
Auch Rechtsanwalt Michael Lippa, der regelmäßig Studierende in Prüfungsrechtsverfahren vertritt, sieht die Kosten als Problem und ergänzt: »Auch die hohe Verfahrenslaufzeit von bis zu drei Jahren ist eine Hürde.« Wer gegen eine endgültig nicht bestandene Prüfung klagt, kann zunächst weiter studieren – weiß aber jahrelang nicht, ob das Studium Bestand hat.
Unterschiedliche Praxis an den Hochschulen
Auch das finanzielle Risiko ist nicht für alle Studierenden gleich. Während viele Berliner Hochschulen Prüfungsrechtsstreitigkeiten selbst führen, lassen sich laut der Antwort des Senats Charité, Berliner Hochschule für Technik (BHT) und Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) grundsätzlich extern vertreten.
Die HWR begründet das mit fehlenden eigenen Kapazitäten. Ein Justiziariat oder Rechtsamt mit entsprechender personeller Ausstattung gebe es dort nicht. Die externe Vertretung sei deshalb eine »wirtschaftlich sinnvolle Verfahrensweise«, teilte die Hochschule »nd« mit. Trotz des höheren Kostenrisikos für Studierende hält die HWR die externe Vertretung für angemessen und verweist auf die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Trotz vergleichsweise geringer Studierendenzahl führen Studierende der HWR besonders viele Prüfungsrechtsverfahren vor Gericht. Warum das so ist, könne man sich nicht erklären, so die HWR. Eigene interne Prozesse ließen keine grundsätzlichen Probleme bei Benotung oder Prüfungsdurchführung erkennen.
Anders verfährt inzwischen die Freie Universität. Sie ließ sich bis 2024 ebenfalls extern vertreten. Nach der altersbedingten Aufgabe der beauftragten Kanzlei entschied sie, die Verfahren künftig im eigenen Rechtsamt zu bearbeiten. Dadurch lasse sich die enge Abstimmung mit den intern zuständigen Stellen besser gewährleisten, teilte die FU mit. Zusätzliches Personal habe es dafür nicht gegeben.
Schulze findet die Auslagerung an externe Kanzleien falsch. »Die eigenständige Vertretung vor Gericht gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen und sollte nicht an externe Kanzleien ausgelagert werden«, sagt er. Das zusätzliche Kostenrisiko könne insbesondere Studierende mit geringem Einkommen von einer gerichtlichen Überprüfung abhalten. Er fordert deshalb, das Widerspruchsverfahren im Hochschul- und Prüfungsrecht wieder einzuführen – als kostenloses Rechtsmittel vor dem Gang zum Gericht.
Die Unterschiede zwischen den Hochschulen sind deutlich. Unklar bleibt dagegen, wie viele Studierende eine möglicherweise fehlerhafte Entscheidung gar nicht erst gerichtlich überprüfen lassen, weil sie sich das Verfahren nicht leisten können. Bislang gibt es dazu keine Daten.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten → übersehene Themen aufgreifen → marginalisierten Stimmen Raum geben → Falschinformationen etwas entgegensetzen → linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.
Read the full story at the source
Source: nd