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»Grenzpartnerschaft« | Dobrindt-Ministerium schweigt zu US-Zugriff auf Polizeidaten
Die USA könnten in Deutschland bald auch sensible Daten zu Migranten oder Antifaschisten abfragen. Dieser neue Polizeivertrag wird geheim verhandelt.
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Für US-Grenzkontrollen können Reisende inzwischen eine App nutzen (Symbolbild). Die zuständigen Behörden wollen dafür jetzt Polizeidaten aus Partnerstaaten automatisiert abfragen. Foto: AFP/GETTY/JOE RAEDLE Die Bundesregierung verweigert jede Auskunft darüber, wie sie sich auf Verhandlungen mit den USA über einen Zugriff auf deutsche Polizeidatenbanken vorbereitet. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage von »nd« sowie aus der Reaktion auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Abgeordneten Clara Bünger hervor.
Gefragt war nicht einmal nach konkreten Positionen, sondern nur danach, welche Schritte das Ministerium zu anstehenden Verhandlungen unternimmt. Diese sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden – ansonsten droht der Rauswurf Deutschlands aus dem US-Programm zur visafreien Einreise.
Hintergrund ist die »Enhanced Border Security Partnership«, die die US-Regierung zur neuen Bedingung für das Visa-Waiver-Programm (VWP) gemacht hat. An diesem Programm nehmen mehr als 40 Länder teil, deren Bürger*innen bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA einreisen dürfen. Wer sich der neuen »Partnerschaft« verweigert, riskiert den Ausschluss aus dem VWP.
Zunächst muss aber ein Rahmenabkommen für den heiklen Datendeal in Kraft treten, das die Europäische Kommission im Auftrag der Mitgliedstaaten mit den USA inzwischen ausgehandelt hat. Die Frist dazu läuft bis Ende 2026. Wegen der Eile ist ein zweigleisiges Verfahren vorgesehen: Nachdem das Rahmenabkommen von den EU-Staaten und der US-Regierung unterzeichnet wurde, darf es sofort vorläufig angewendet werden. Die demokratische Legitimation mit Zustimmung des Europäischen Parlaments soll dann nachgeholt werden.
Anschließend muss die Bundesregierung wie alle übrigen VWP-Staaten mit Washington ein bilaterales Abkommen zur Umsetzung verhandeln. Auf deutscher Seite ist dafür das Bundesinnenministerium zuständig. Darin wird festgelegt, welche US-Einwanderungsbehörden zukünftig welche Polizeidaten auslesen dürfen. Sollte dazu auch die umstrittene Migrationspolizei ICE gehören, dürfte diese vermutlich auf die riesige deutsche Inpol-Datei mit biometrischen Einträgen zu mehr als fünf Millionen Personen zugreifen dürfen.
Auch für dieses deutsch-amerikanische Abkommen läuft die Frist bis Ende dieses Jahres. Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums ist derzeit noch nicht festgelegt, mit welchen Behörden und welchen Inhalten die Bundesregierung in die Verhandlungen gehen will – obwohl das bilaterale Abkommen in zehn Wochen unterschriftsreif sein muss. »Die Bundesregierung ergreift derzeit alle erforderlichen Schritte«, heißt es auf nd-Anfrage lediglich. Welche das sind, blieb offen.
Nach diesen »Schritten« hatte anschließend Clara Bünger parlamentarisch gefragt. Dazu schaltet das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) nun auf komplette Geheimhaltung: ob und welche »notwendigen Vorkehrungen« derzeit getroffen würden, gehöre zum »Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung«. Eine weitergehende Antwort könne die Bundesregierung nicht geben, weil dies unmittelbare Auswirkungen auf ihren »Willensbildungsprozess« habe.
Das Außenministerium unter Johann Wadephul (CDU), das spätestens bei Vertragsschluss ebenfalls eingebunden werden müsste, wollte dem »nd« erst gar nicht inhaltlich antworten.
Suchläufe durch US-Behörden sollen mittels Personendaten oder Fingerabdrücken automatisiert erfolgen. Findet sich die Person in Polizeidatenbanken, bekommt die abfragende Stelle zunächst eine Bestätigung und Stammdaten, darunter auch Fotos. Im zweiten Schritt können sie weitere Informationen anfordern. Diese Daten gibt die ersuchte Behörde dann erst nach einer menschlichen Prüfung heraus. Dann dürfen auch Angaben wie politische Meinungen, Religion oder Gesundheit übermittelt werden – jedoch nur, wenn sie »besonders relevant« sind.
Nach Angaben der US-Seite soll der Datenzugriff vor allem der Identitätsüberprüfung und dem Sicherheitsscreening von Reisenden bei Grenzverfahren und Visaanträgen dienen. Im ausgehandelten EU-US-Rahmenabkommen ist die Nutzung der Informationen jedoch breiter gefasst. Sie sollen auch zur Bekämpfung irregulärer Migration verwendet werden dürfen, ebenso wenn nach Einschätzung der Behörden die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist.
Das Abkommen umfasst außerdem die »Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten«. Damit geraten auch europäische Antifaschist*innen auf das Radar, die von den USA als »terroristisch« eingestuft und verfolgt werden.
Im nun auch auf Deutsch vorliegenden Entwurf gibt sich die Europäische Kommission damit zufrieden, dass interne Stellen der US-Einwanderungsbehörden das Monitoring übernehmen – in der EU übliche, behördenunabhängige Stellen gibt es dazu in den USA nicht. Weitere, im Rahmenabkommen vorgesehene Schutzmaßnahmen sind als Kann-Bestimmungen formuliert. Auch konkrete Speicherfristen nennt der Entwurf nicht; er verlangt nur, dass die Vertragsparteien sie jährlich prüfen.
Entscheidungen, die Betroffene erheblich beeinträchtigen, dürfen dem Entwurf zufolge nicht ausschließlich per Computer fallen, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: »… es sei denn, dies ist nach dem jeweiligen Rechtsrahmen der Vertragsparteien zulässig«. In den bilateralen Umsetzungsabkommen könnte demnach auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz erlaubt werden.
Laut dem nun unterschriftsreifen Entwurf für das EU-US-Rahmenabkommen können Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen aus Gründen der »öffentlichen und nationalen Sicherheit« eingeschränkt werden. Ob und wie die USA die Daten auch für die Verfolgung politischer Aktivist*innen nutzen, lässt sich deshalb nur schwer prüfen.
Die Fragestellerin Bünger weist darauf hin, dass in deutschen Polizeidatenbanken neben Beschuldigten und Verdächtigen außerdem Zeug*innen und Opfer von Straftaten gespeichert sind – die US-Behörden mithin auch diese Daten abfragen könnten. Das sei nicht nur ein klarer Verstoß gegen europäische Datenschutzregeln, sondern »angesichts des autoritären Umbaus des US-Staatsapparats brandgefährlich«.
Statt ein bilaterales Umsetzungsabkommen anzustreben, müsse sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass schon das Rahmenabkommen nicht zustande kommt, erklärt die Linke-Politikerin.
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