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Flüchtlinge | Grenzwertiges Asylverfahren
Eine Familie mit Kindern und ein kranker Mann aus Algerien müssen nicht länger im Transitbereich des Airports BER ausharren. Das entschied die Justiz.
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Wo fängt Deutschland an? Blick in die sogenannte Außengrenzeinrichtung am Flughafen BER Foto: dpa/Jens Kalaene Ein Flachbau mit Betten für 40 Personen, ein winziger Spielplatz mit Sandkasten und nur wenige Schritte bis zum Zaun, der Flüchtlinge davon abhält, sich frei in der Bundesrepublik zu bewegen. Fiktiv ist das hier mitten in Deutschland am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld die Außengrenze der EU. Wer seine Identität verschleiert, damit er nicht so leicht abgeschoben werden kann, oder wer seine Heimat da hat, wo gerade kein Krieg tobt, der muss hier ausharren, bis er vielleicht doch Asyl bekommt. Doch viel wahrscheinlicher ist, in ein Flugzeug zurück in die Heimat gesetzt zu werden.
»Oft hat sich aus der faktischen Einreise ohne Bleiberecht ein Bleiben entwickelt.« Damit solle nun Schluss sein, sagte Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) im Juni. Damals wurde diese sogenannte Außengrenzeinrichtung eröffnet und mehr als 70 Journalisten aus dem In- und Ausland berichteten darüber – der arabische Sender Al Jazeera, das slowenische Fernsehen, Kollegen aus Dänemark und Schweden. »Es ist und bleibt falsch, Menschen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen einzusperren«, kritisierte Rola Saleh vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Nun habe das Verwaltungsgericht Cottbus das Asylgrenzverfahren für eine Familie mit drei Kindern und für einen kranken Mann gestoppt, teilte der Verein Pro Asyl am Freitag mit. Nach Einschätzung des Gerichts sei nicht sichergestellt gewesen, dass die Kinder und der kranke Mann angemessen versorgt werden. Die Eltern mit ihren zehn, zwölf und 17 Jahre alten Kindern stammen aus Algerien, genauso wie der alleinstehende Mann, der Pro Asyl zufolge unter körperlichen Beschwerden und seelischen Belastungen leidet. Sie alle seien länger als zehn Tage im Transitbereich des Airports BER festgehalten worden. Ärztliche Hilfe sei angefordert, jedoch nicht geleistet worden, teilte Pro Asyl mit.
»Die Beschleunigung von Asylverfahren darf nicht auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden und auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden«, verlangte Rechtsanwalt Christoph Tometten. Die Algerier sind seine Mandanten. Sie dürfen nun offiziell einreisen und bekommen ein reguläres Asylverfahren.
»Tempo und Abschreckung zählen in den neuen Grenzverfahren mehr als Menschenrechte.«
»Das sind keine Einzelfälle«, versicherte Pro-Asyl-Geschäftsführerin Helen Rezene. »Dahinter steht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tempo und Abschreckung zählen in den neuen Grenzverfahren mehr als Menschenrechte.« Rezene forderte: »Asylsuchende gehören nicht hinter Zäune und Mauern. Grenzverfahren müssen ganz abgeschafft werden – und Familien mit Kindern und besonders Schutzbedürftige müssen schon jetzt davon ausgenommen werden.«
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