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Finanzen | Bayern droht Berlin mit Finanzhammer
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Lederhosenpflicht ist – bislang! – keine Auflage des Länderfinanzausgleichs. Foto: IMAGO/Mike Schmidt Während in Berlin in dieser Woche Linke, Grüne und SPD erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammenkommen, wächst in Bayern die Panik: »Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt«, sagte Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, am Sonntag nach einem Treffen der Unionsfraktionschef aus den CDU/CSU-geführten Bundesländern.
Es ist nicht der erste Angriff dieser Art aus dem Süden der Bundesrepublik. Bereits am Montag vergangener Woche hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder gefordert, den Länderfinanzausgleich neu auszuhandeln. »Es kann nicht sein, dass extremistische Politik, antidemokratische Politik noch belohnt wird, und vor allen Dingen antisemitische«, hatte Söder nach der Klausurtagung der bayerischen CSU-Fraktion im Kloster Banz in Bad Staffelstein gesagt. Söder forderte eine »grundlegende Neuordnung« des Länderfinanzausgleich, gegen den seine Landesregierung bereits vor längerer Zeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte.
Neben dem horizontalen Finanzausgleich zwischen den Bundesländern solle Berlin auch aus der vertikalen Finanzhilfe des Bunds weniger Geld erhalten. Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag, so Söder, müsse erneuert werden, sollte Berlin die Enteignung von Wohnungsunternehmen weiterverfolgen. Der Bund zahle »endlos Geld«, echauffierte sich Söder. Schützenhilfe erhielt er vom Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos, für CDU). Der sagte am Samstag gegenüber Pressevertretern, dass die im Hauptstadtfinanzierungsvertrag vorgesehenen Mittel für Kulturförderung nur dann investiert würden, wenn sichergestellt sei, dass in Berlin »keine Kulturpolitik gemacht wird, die jüdische Künstler systematisch ausgrenzt«.
Unklar ist, wie genau die Unionsparteien Berlin den Geldhahn zudrehen will. Eine einseitige Kündigung des Hauptstadtfinanzierungsvertrags durch eine Partei ist nicht möglich. Der Vertrag steht allerdings unter Haushaltsvorbehalt. Der Bundestag könnte sich also entscheiden, die im Vertrag vorgesehenen Mittel nicht zu verausgaben. Weil in einer rot-grün-roten Landesregierung auch die Bundesregierungspartei SPD mitsitzen würde, dürfte das allerdings unwahrscheinlich sein.
Noch schwieriger dürfte ein Anpassung des Länderfinanzausgleichs sein. »Ich weiß auch nicht, wie die Union das umsetzen will«, sagt Kristina van Deuverden im Gespräch mit »nd«. Die Ökonomin forscht am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zu öffentlichen Finanzen. Die Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern zum Länderfinanzausgleich laufe noch mindestens bis Ende 2030. »Das kann Bayern nicht einseitig aufkündigen«, so van Deuverden.
4,2 Milliarden Euro erhält Berlin aus dem Länderfinanzausgleich.
Sie hält den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern für sinnvoll. »Das Grundgesetz schreibt vor, dass eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse angestrebt wird«, sagt sie. »Da steht ein ganzes Wertesystem dahinter.« Im Rahmen des Föderalismus finde eine solidarische Umverteilung zwischen den Bundesländern statt. Dabei sei klar, dass finanzstarke Bundesländer mehr Lasten tragen müssten – nicht nur proportional, sondern auch progressiv. Ein Ausfall hätte schwere Folgen für die Länderhaushalte. »Die finanzschwachen Länder würden dann am Hungertuch nagen«, sagt van Deuverden.
Naturgemäß stößt der bayerische Vorstoß bei den möglichen Regierungsparteien in Berlin auf wenig Gegenliebe. »Bayern war jahrelang selbst Nutznießer des Länderfinanzausgleichs«, sagt Franziska Brychcy (Linke) gegenüber »nd«. Sie soll in der neuen Legislatur als haushaltspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus fungieren. »Das Prinzip der Solidarität darf nicht infrage gestellt werden.«
Der Länderfinanzausgleich sei auch für Bayern sinnvoll, weil er die gesamtdeutsche Wirtschaftsentwicklung stärke. »Dadurch entsteht Wertschöpfung«, sagt Brychcy. Für die aktuelle finanzielle Schieflage der Hauptstadt könnten die künftigen Regierungsparteien wenig. »Stefan Evers hat alle Rücklagen aufgebraucht«, sagt sie über den CDU-Finanzsenator. Die neue Koalition werde sich um einen langfristigen Ausgleich des Berliner Landeshaushalts bemühen und dazu auch Landessteuern und andere Einnahmen erhöhen. So solle die soziale Stadt gesichert werden.
SPD-Landeschef Steffen Krach hatte sich bereits in der vergangenen Woche kritisch zu dem Vorstoß geäußert. »Der Hauptstadtvertrag ist keine Belohnung für eine bestimmte Regierung oder ein bestimmtes Wahlergebnis«, sagte er gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online. Es sei verantwortungslos, die Finanzierung aus »parteipolitischem Frust« infrage zu stellen. Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus reagierte nicht auf eine nd-Anfrage.
Offiziell ist der Länderfinanzausgleich seit 2020 abgeschafft. Er wurde durch den sogenannten Finanzkraftausgleich ersetzt, der sich allerdings funktional kaum vom alten unterscheidet. Bei der Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen – die sich Bund und Bundesländer hälftig aufteilen – wird ein Ausgleichsmechanismus angewendet. Auf Basis von Einwohnerzahl und Steuereinnahmen des Landes wird den jeweiligen Bundesländern ein Bonus oder Malus zugesprochen. Die Ausgaben spielen bei der Berechnung dagegen keine Rolle.
Nur vier der 16 Bundesländer müssen bei der Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen auf Einnahmen verzichten. Bayern ist mit 11,7 Milliarden Euro am stärksten betroffen. Berlin führt dagegen mit 4,2 Milliarden Euro die Liste der Empfänger an, dicht gefolgt von Sachsen mit 3,5 Milliarden Euro. Die Zuweisung macht etwa 9 Prozent des Berliner Haushaltsvolumens aus.
Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag regelt die Finanzierung von Aufgaben, die Berlin durch seine Rolle als Bundeshauptstadt schultern muss. Darunter fallen etwa das erhöhte Demonstrationsaufkommen sowie die Kosten von Staatsbesuchen und Kultureinrichtungen mit bundesweiter Bedeutung wie die Berliner Philharmonie. Erst im September hatten der Bund und die noch amtierende Berliner Landesregierung den Vertrag neu aufgelegt. Er umfasst 2,1 Milliarden Euro für Sicherheitskosten und 2,9 Milliarden Euro für Kultur. Sowohl der Länderfinanzausgleich als auch der Hauptstadtfinanzierungsvertrag sind im Grundgesetz festgeschrieben.
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Source: nd