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Bundestagswahl | Behörde: Wahlwerbung nach Nutzerprofilen war rechtswidrig

Eine Browser-Erweiterung machte 2021 sichtbar, welche Wahlwerbung Nutzer zu sehen bekamen. Die daraus entstandenen Beschwerden führten zu Rügen für vier Parteien.

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Aus der Bundestagswahl 2021 ging die SPD als stärkste Kraft hervor. Anschließend bildete sie zusammen mit den Grünen und der FDP eine Koalition. Foto: dpa/Julian Degler Berlin. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Einsatz von sogenanntem politischem Microtargeting durch CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Bundestagswahlkampf 2021 beanstandet. Nach einem Bescheid, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, sprach die Behörde gegen die vier Parteien Rügen und Verwarnungen aus. Die Beschwerde gegen die umstrittene Werbemethode wurde von der europäischen Datenschutzorganisation Noyb unterstützt.

Nach Auffassung der Berliner Datenschutzbeauftragten verstießen die vier Parteien gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie hätten sensible Daten über die mutmaßlichen politischen Interessen von Internetnutzern verarbeitet, um ihnen gezielt Wahlwerbung anzuzeigen. Für diese Verarbeitung habe eine ausreichende Rechtsgrundlage gefehlt, etwa eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen.

Beim sogenannten Microtargeting werden Nutzerprofile anhand von Interessen, Gewohnheiten und Onlineaktivitäten erstellt. Parteien können solche Informationen nutzen, um bestimmte Personengruppen mit individuell zugeschnittenen Wahlbotschaften anzusprechen. Die Datenschutzbehörde beanstandete, dass dabei personenbezogene Daten ohne ausreichende rechtliche Grundlage verarbeitet worden seien.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Recherchen des ZDF Magazin Royale aus dem Jahr 2021. Die Redaktion hatte mithilfe einer Browser-Erweiterung Daten über ausgespielte Wahlwerbung gesammelt. Auf dieser Grundlage reichte die Datenschutzorganisation Noyb aus Wien im März 2023 Beschwerden im Namen betroffener Bürger bei der Berliner Behörde ein.

Der Datenschutzjurist Felix Mikolasch von Noyb begrüßte die Entscheidung. »Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien«, erklärte er.

Noyb-Gründer Max Schrems betonte, dass es in dem Verfahren vor allem um die Einhaltung der Datenschutzregeln bei künftigen Wahlkämpfen gehe.

Das Verfahren gegen die AfD ist noch anhängig. Die Partei hatte versucht, die Ermittlungsbefugnisse der Berliner Datenschutzbehörde gerichtlich anzufechten. Nach Angaben von Noyb entschied das Verwaltungsgericht Berlin jedoch, dass die AfD der Behörde die angeforderten Auskünfte erteilen muss.

Die Entscheidungen gegen die vier anderen Parteien ergingen den Angaben zufolge am 24. September 2026. Den Beteiligten wurden sie allerdings erst Mitte Oktober zugestellt. Bußgelder verhängte die Behörde nicht. Stattdessen blieb es bei Rügen beziehungsweise Verwarnungen. dpa/nd

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Originally published bynd
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