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Bundesregierung | Pflegereform: Koalition vertagt die großen Streitfragen

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Carsten Linnemann, Bundesminister für Gesundheit, konnte die großen Streitpunkte in eine zukünftige Kommission verschieben. Foto: Kay Nietfeld/dpa Nach langem Streit haben Union und SPD am Mittwoch den ersten Teil ihrer Pflegereform auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz. Damit soll die finanziell angeschlagene soziale Pflegeversicherung zunächst stabilisiert werden. Der allgemeine Beitragssatz von 3,6 Prozent soll dabei nicht steigen. Dafür kommen auf bestimmte Versicherte höhere Belastungen zu: Kinderlose müssen ab Januar 2027 einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Zuschlag zahlen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben. Außerdem sollen für Menschen mit Pflegegrad 1 zukünftig der Entlastungsbetrag komplett entfallen.

Gleichzeitig hat Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) gegenüber den ursprünglichen Plänen einige Änderungen vorgenommen beziehungsweise durchgesetzt. So soll die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin vollständig übernehmen. Außerdem soll es ab 2029 wieder eine regelmäßige jährliche Anpassung der Leistungsbeträge geben. Bei den zentralen Fragen der langfristigen Finanzierung aber vertagt die Koalition die Entscheidung. Eine Strukturkommission soll bis Januar 2027 Vorschläge erarbeiten. Dazu gehört auch die von der SPD angestoßene Frage, ob und wie ein finanzieller Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung möglich ist.

Am unmittelbarsten wird die Reform für kinderlose Versicherte spürbar. Ihr Beitragszuschlag steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Beitragssatzpunkte. Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bleibt dagegen bei 3,6 Prozent. Das entspricht der Vorgabe, die Einnahmen zu erhöhen, ohne den einheitlichen Beitragssatz für alle Versicherten weiter anzuheben. Hinzu kommt eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Die Grenze für die Pflegeversicherung wird um 300 Euro im Monat angehoben und damit an die entsprechende Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst.

Eine weitere Einnahmequelle soll ab Januar 2028 hinzukommen. Für Ehegatten und Lebenspartner, die bislang beitragsfrei mitversichert sind, ist ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten vorgesehen. Davon gibt es Ausnahmen, unter anderem für pflegende Angehörige sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen. Kinder bleiben in der Familienversicherung weiterhin beitragsfrei.

Daneben sollen künftig auch aus geringfügigen Beschäftigungen Beiträge zur Pflegeversicherung fließen. Nach der Finanzplanung des Gesetzentwurfs soll allein die Anhebung des Kinderlosenzuschlags der Pflegeversicherung ab 2027 zunächst rund 3,3 Milliarden Euro jährlich bringen. Die höhere Beitragsbemessungsgrenze soll weitere rund 500 Millionen Euro beitragen.

Bei einem der umstrittensten Punkte ist die Koalition vom ursprünglichen Entwurf abgerückt. Die Pflegeversicherung übernimmt die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin vollständig. Ursprünglich hatte Linnemanns Entwurf an dieser Stelle Einsparungen vorgesehen.

Im nun beschlossenen Entwurf wird allerdings an anderer Stelle bei den Rentenbeiträgen angesetzt. Die Pflegeversicherung soll Beiträge für Pflegepersonen künftig grundsätzlich nur noch bis zum Bezug einer Altersrente und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen. Damit soll eine Möglichkeit beendet werden, durch den Bezug einer geringfügigen Teilrente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin volle Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Der Gesetzentwurf beziffert die daraus erwarteten Minderausgaben auf rund 150 Millionen Euro jährlich.

Linnemann wertete den Verzicht auf die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei pflegenden Angehörigen als wichtigen Bestandteil des Kompromisses. Er wolle »keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen« machen, erklärte der Minister. Zugleich verteidigte er die Einsparungen an anderer Stelle. Das Pflegesystem stehe massiv unter finanziellem Druck, sagte Linnemann.

Das Gesetz beschränkt sich allerdings nicht auf die Finanzierung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neuordnung der Leistungen und der stärkeren Ausrichtung auf Prävention.

Menschen ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf einen zusätzlichen altersbezogenen Gesundheitscheck erhalten. Dabei sollen Risiken und Belastungen früher erkannt werden, die zu einem Verlust der Selbstständigkeit oder zu Pflegebedürftigkeit führen können. Krankenkassen sollen vorhandene Versichertendaten stärker nutzen dürfen, um passende Präventionsangebote zu empfehlen.

Auch bei der Pflegebegutachtung soll stärker nach dem Grundsatz »Reha vor Pflege« verfahren werden. Künftig soll systematischer geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf verringern kann. Gleichzeitig wird im Gesetzesentwurf eine höhere Eigenverantwortlichkeit betont, wonach nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Pflegebedürftigen »an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der aktivierenden Pflege mitzuwirken« haben.

Für Menschen, die in Zukunft mit dem Pflegegrad 1 bewertet werden, fällt dagegen der bisherige Entlastungsbetrag weg. Dies stellt einen drastischen Einschnitt in die bisherige Praxis dar. Stattdessen soll dort die Pflegebegleitung stärker zum Tragen kommen. Für bereits bestehende Fälle soll es einen Bestandsschutz bei bestimmten Leistungen geben.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen soll die Organisation der Pflege außerdem einfacher werden. Ein digitales »Pflege-Cockpit« soll künftig Informationen, Anträge und Angebote an einem Ort bündeln. Ein einziges Log-in soll reichen, um beispielsweise Anträge zu stellen, Anbieter zu suchen oder einen Überblick über bereits bezogene Leistungen zu bekommen.

Auch Pflegeeinrichtungen sollen mehr Spielraum für technische und organisatorische Innovationen bekommen. Für Digitalisierung in der Langzeitpflege stehen insgesamt zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung: 1,6 Milliarden Euro kommen aus dem Sondervermögen des Bundes, bis zu 400 Millionen Euro sollen die Länder beitragen.

Eine weitere Einsparung soll durch eine veränderte Begutachtung erreicht werden. Die Bundesregierung will die Kriterien für die Pflegegrade 1 bis 3 verändern und die dafür maßgeblichen Schwellenwerte neu festlegen. Gleichzeitig wird ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, der das Begutachtungsverfahren künftig regelmäßig überprüfen und an medizinische, technische und gesellschaftliche Veränderungen anpassen soll.

Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, soll ein Bestandsschutz gelten. Dennoch werden Menschen, die zukünftig einen Pflegegrad beantragen werden, es schwerer haben, etwas von der Pflegeversicherung zu bekommen, in die sie jahrelang eingezahlt haben. Millionen Menschen werden somit zukünftig keine oder nur geringere Pflegegrade erhalten und somit auch weniger Leistungen.

Damit bleibt der Kern des Konflikts zwischen Union und SPD bestehen. Die Sozialdemokraten hatten darauf gedrängt, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung breiter aufzustellen. Insbesondere sollten auch die finanziell besser dastehenden privaten Pflegeversicherungen an der Stabilisierung beteiligt werden.

Eine solche direkte Beteiligung findet sich im jetzt beschlossenen Finanzierungspaket nicht. Stattdessen soll eine noch einzusetzende Strukturkommission grundsätzliche Fragen der Pflegeversicherung untersuchen. Dazu gehört auch, ob Ausgleichsmechanismen zwischen den Pflegekassen rechtlich möglich sind.

Die Kommission soll ab Oktober arbeiten und bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Danach soll ein neuer Gesetzentwurf entstehen. Linnemann nennt dafür Ostern 2027 als Ziel für einen Kabinettsbeschluss. Bundestag und Bundesrat sollen sich bis zum Sommer damit befassen. Zum 1. Juli 2027 soll der zweite Reformschritt in Kraft treten.

Auch im jetzt beschlossenen Gesetz wird bereits festgehalten, dass ab diesem Zeitpunkt Vorschläge der Strukturkommission umgesetzt werden sollen, mit denen eine längerfristig auskömmliche Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erreicht werden soll.

Damit liegt der Kompromiss der Koalition vor allem in der Aufteilung des Problems: Die Union bekommt kurzfristige Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben. Die SPD kann auf Änderungen gegenüber Linnemanns ursprünglichem Entwurf verweisen – etwa bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger. Ihre zentrale Forderung nach einer Beteiligung der privaten Pflegeversicherung oder die eines Pflegedeckels wird dagegen erst in einer zukünftigen Kommission debattiert.

Der politische Streit über die Reichweite des ersten Reformschritts dürfte damit kaum beendet sein. Die Grünen sprechen von einer Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und kritisieren, die eigentlichen Strukturreformen würden erneut an eine Kommission delegiert. So erklärt die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann: »Für echte Strukturreformen fehlt der Regierung eine Vision und die Kraft. Sie werden erneut in eine Kommission ausgelagert«.

Auch Die Linke übt am Gesetzesentwurf Kritik. Linke-Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann wirft der SPD vor, bei der Beteiligung der privaten Pflegeversicherung eingeknickt zu sein: »Das Kabinett hat heute eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibt, wie Gesundheitsminister Linnemann sie haben wollte.« Die zentrale Forderung der SPD »nach einer Beteiligung der privaten Pflegeversicherung ist hingegen vom Tisch und wurde in eine Kommission verschoben, die bis Januar Vorschläge erarbeiten soll. Die Kürzungen gelten aber schon jetzt.«

Auch Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz kritisierte den Gesetzesentwurf. Es sei »fraglich, ob die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Zuschläge für Kinderlose das Defizit der Pflegeversicherung in den nächsten zwölf Monaten ausgleichen kann.« Mit Agenturen.

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Source: nd