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Arbeitsrecht | Unionhilfswerk: Zwei Herzen für einen Tarifvertrag

Das Berliner Arbeitsgericht weist die Suspendierung von zwei Betriebsrätinnen zurück. Die Beschäftigten kämpfen weiter.

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Kundgebung von Beschäftigten des Unionhilfswerks protestieren vor dem Abgeordnetenhaus. Foto: dpa/Carsten Koall Gegen 14.30 Uhr brandete am Donnerstag Jubel auf im größten Sitzungssaal des Berliner Arbeitsgerichts. Die Richterin hatte verkündet, dass dem Antrag des Berliner Unionhilfswerks nicht stattgegeben werde, die zwei langjährigen Betriebsrastmitglieder Esra Çakmaz-Lahusen und Gabriele Tropf ihrer Ämter zu entheben. Kaum war diese Entscheidung verkündet, wurden die beiden Frauen von vielen Menschen umarmt.

Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann begrüßte die Gerichtsentscheidung. »Es ist eine neue Form der Eskalation, wenn unliebsame Betriebsrätinnen ihres Amtes enthoben werden sollen«, sagte sie. Kühnemann sieht auch die CDU in der Verantwortung. »CDU-Mitglieder haben im Unionhilfswerk maßgeblichen Einfluss. Sie müssen diesen Einfluss jetzt geltend machen, um mitbestimmungsfeindliche Vorgehensweisen der Geschäftsführung zu stoppen.«

»Es ist eine neue Form der Eskalation, wenn unliebsame Betriebsrätinnen ihres Amtes enthoben werden sollen.«

Es waren fast 100 Kolleg*innen nicht nur aus dem Unionhilfswerk zur solidarischen Prozessbegleitung zum Gericht gekommen. Nicht wenige hatten Westen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi oder des Deutschen Gewerkschaftsbunds übergestreift. Viele hatten sich an diesem Donnerstag zuvor schon um 9 Uhr gemeinsam mit Beschäftigten der Charité zu einer Streikkundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus eingefunden. Denn die Universitätsklinik Charité hatte den Tarifvertrag zur Entlastung der Beschäftigten gekündigt, der Personaluntergrenzen auf den Stationen vorsieht. Die Beschäftigten sehen das als Kampfansage. Sie fordern die Rücknahme der Vertragskündigung innerhalb von sechs Tagen. Sollte die Charité diese Frist verstreichen lassen, soll ein unbefristeter Arbeitskampf beginnen.

Die Beschäftigten des Unionhilfswerk haben sich an der Streikkundgebung mit eigenen Forderungen beteiligt. Dabei spielte die Solidarität mit den bedrohten Betriebsrätinnen eine zentrale Rolle. »Wir stehen zu Esra und Gaby«, stand auf einem Schild. Es wurde auf der Demonstration getragen, die vom Abgeordnetenhaus zum Arbeitsgericht führte. Auf einer Kundgebung vor Prozessbeginn kamen zahlreiche Beschäftigte zu Wort, die von dem langwierigen Kampf um einen Tarifvertrag im CDU-nahen Unionhilfswerk berichteten. Auf ihren T-Shirts beschrieben die Protestierenden ihre Position: »Wir sind Wegbereiter*innen für das Unionhilfswerk und der Charité.« Darüber prangten zwei rosa Herzen, die die beiden DGB-Gewerkschaften Verdi und GEW darstellen sollten. »Zwei Herzen für einen Tarifvertrag«, stand darüber.

Erinnerungen an die Berliner Krankenhausbewegung von 2021 werden wach, als gewerkschaftliche und soziale Gruppen die Forderungen der Beschäftigten in der Krankenpflege unterstützen. »Ich war das erste Mal solidarischer Begleiter bei einem Arbeitsgerichtsverfahren«, berichtete ein Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. »Das hat mir interessante Einblicke gebracht und das Wichtigste: Ich habe mich mit mehreren Kolleg*innen, mit denen ich schon lange zusammenarbeite, das erste Mal länger unterhalten«.

Bereits am Mittwoch hatte das Arbeitsgericht in einem weiteren Verfahren den Antrag des Unionhilfswerks auf Einsetzung einer Einigungsstelle über die Anpassung der Betriebsvereinbarung »Vergütung« zurückgewiesen. Die Einigungsstelle sei offensichtlich nicht zuständig, da die Betriebsvereinbarung ungekündigt bestehe. Eine abschließend regelnde Betriebsvereinbarung sperre im Zeitraum ihrer Geltung die Zuständigkeit einer Einigungsstelle zum selben Thema, lautete die Begründung.

Die juristischen Erfolge sind für die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten wichtige Etappensiege. Doch sie wissen, dass ihr Kampf für einen Tarifvertrag noch lange nicht gewonnen ist. Am Donnerstag machte der Rechtsanwalt des Unionhilfswerks im Gericht deutlich, dass der Konfrontationskurs nicht beendet ist. Er unterstellte den beiden Betriebsrätinnen, sie wollten womöglich aus einem Tarifvertrag persönliche Vorteile ziehen, weil sich dann auch ihr Verdienst erhöhen würde. Das war der Moment, in dem im Saal Unmut hörbar wurde. Der Anwalt insistierte, das Protokoll einer Betriebsratssitzung solle offengelegt werden. Dadurch sollte geklärt werden, ob die anonym erhobenen Vorwürfe stimmen, dass die beiden Betriebsrätinnen falsche Angaben zur Rolle des Betriebsrats bei der Mitwirkung an einer Betriebsvereinbarung gemacht haben.

Diese Betriebsvereinbarung setzt das Unionhilfswerk gegen die Forderung der Gewerkschaft Verdi nach einem Tarifvertrag. Im Betriebsrat herrscht zu diesen Fragen keine einheitliche Position vor. Es gibt neben der Verdi-Liste noch eine weitere Gruppierung in dem Gremium.

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