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»Antifa-Ost-Komplex« | Karlsruhe hebt zweite Beuge­haft gegen Lina E. auf

Die Bundesanwaltschaft verfolgt Deutschlands bekannteste Antifaschistin über die Maßen, urteilt Karlsruhe zum Verfolgungseifer im »Antifa Ost«-Komplex.

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Die Karlsruher Richter*innen kritisierten den Verfolgungswillen der Generalstaatsanwaltschaft als »befremdlich«. Foto: dpa/Sebastian Willnow Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. Oktober erneut im Eilverfahren entschieden, dass die bekannte Antifaschistin Lina E. vorläufig nicht für sechs Monate in Beugehaft genommen werden darf. Das gab ihr Anwalt Erkan Zünbül am Samstag bekannt.

Nach einer ersten Karlsruher Entscheidung war zunächst nur die Vollstreckung der Beugehaft aus dem Dresdner »Antifa Ost«-Prozess gegen E. ausgesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vollstreckte daraufhin einen früheren, gleichartigen Beschluss des Amtsgerichts Dresden aus einem anderen Ermittlungsverfahren. Dabei geht es um den Angriff auf einen Kanalarbeiter in Leipzig-Connewitz 2019. Auch dort hatte Lina E. als Zeugin geschwiegen, um sich nicht selbst zu belasten. Diese Selbstbelastungsfreiheit betont das Verfassungsgericht nun auch in der zweiten Entscheidung.

Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das Betroffene zwingen soll, als Zeug*innen auszusagen. Gegen Lina E. wurde die Maßnahme auf Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden verhängt, nachdem sie Ende Mai 2026 vorzeitig aus dem Gefängnis freigekommen war. Dort hatte sie eine Strafe verbüßt, die dasselbe Gericht im Mai 2023 im Komplex »Antifa Ost« wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mit einer Haftdauer von fünf Jahren und drei Monaten verhängt hatte. Die Antifaschistin soll von 2018 bis 2020 an Angriffen auf Neonazis beteiligt gewesen sein; die Staatsanwaltschaft bezeichnete sie als zentrale Figur der Gruppe.

Bereits als vorgeladene Zeugin im Dresdner »Antifa Ost«-Prozess berief sich E. auf ihr gesetzlich verankertes Auskunftsverweigerungsrecht, um sich nicht selbst strafrechtlich zu belasten. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof eine Beschwerde von Lina E. in der Sache verworfen. Im September entschied das Bundesverfassungsgericht aber im Eilverfahren, dass die Anordnung der Beugehaft einstweilig aufgehoben werden muss.

Die Karlsruher Richter*innen kritisierten die zweite Inhaftierung als rechtsstaatlich »befremdliche Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft«. Auch Zünbül nennt das Vorgehen einen »höchst bedenklichen Vorgang«. Die oberste Anklagebehörde habe die grundrechtlichen Bedenken aus Karlsruhe nicht respektiert, sondern einen weiteren Weg gesucht, Lina E. zu inhaftieren. »Eine solche Kritik aus Karlsruhe sollte für eine Strafverfolgungsbehörde ein unmissverständliches Warnsignal sein«, so Zünbül.

Eine endgültige Entscheidung über die beiden Verfassungsbeschwerden von Lina E. steht noch aus. Die Eilentscheidung gilt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens für sechs Monate.

Unterdessen ging der Antifa-Großprozess vor dem Oberlandesgericht gegen sechs Angeklagte am Montag weiter. Verhandelt wird unter anderem gegen Johann G., der als früherer Partner von Lina E. beschrieben wird, und gegen eine Frau aus ihrem angeblichen Umfeld. Auch in diesem Verfahren will die Bundesanwaltschaft gemeinschaftlich begangene Körperverletzungen gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextreme ahnden, darunter solche beim jährlichen rechtsextremen Aufmarsch »Tag der Ehre« in Budapest. Einzelnen Angeklagten wirft die Bundesanwaltschaft in zwei Fällen versuchten Mord vor.

Auch der 38-jährige Henry A. aus Leipzig stand in dem Komplex in Dresden vor Gericht. In der Nacht zum 24. Oktober 2026 starb er an den Folgen eines Suizidversuchs vom August.

Die zweite Karlsruher Eilentscheidung zur Selbstbelastungsfreiheit von Lina E. fällt in eine Zeit, in der die linke Szene grundsätzlich über Aussagen und Einlassungen diskutiert. Sechs Angeklagte hatten im Juli in einem parallelen »Antifa Ost«-Verfahren in Düsseldorf erklärt, dass Vorwürfe gegen sie zu Taten in Budapest grundsätzlich zuträfen. Einen Mordvorwurf wiesen sie gleichzeitig zurück.

Kritiker*innen befürchten, dass diese Erklärung andere Angeklagte, auch in Budapest, unter Druck setzen könnte, ebenfalls auszusagen, um nicht verschärften Urteilen ausgesetzt zu sein. Bislang ist dies aber – soweit bekannt – nicht eingetreten.

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Originally published bynd
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