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Abschiebungen | Ausreise nach Aserbaidschan statt Abschiebung nach Russland

Ein Jeside aus Bielefeld sollte heute nach Russland abgeschoben werden. Der einzige Weg, das zu verhindern, ist seine freiwillige Ausreise.

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Im Abschiebegefängnis in Büren saß Arthur, bis er heute zur freiwilligen Ausreise nach Armenien genötigt wurde. Foto: dpa/Friso Gentsch Ein 21-jähriger Jeside sollte am Mittwoch nach Russland abgeschoben werden. Er befand sich seit dem 8. Oktober in Abschiebehaft. Stattdessen ist Arthur am Mittwochmorgen um 9.55 Uhr »notgedrungen freiwillig« nach Armenien ausgereist. Das berichtet Oezkan Aksoy vom Arbeitskreis Asyl aus seiner Heimatstadt Bielefeld. Der Verein setzt sich für die Rechte von Geflüchteten ein und hatte die drohende Abschiebung am Dienstag öffentlich gemacht.

Aksoy erzählt, dass Arthur bis zum Boarding von Beamt*innen der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde begleitet worden sei. »So viel zur Freiwilligkeit«, kommentiert er. Der Versuch, mit der Stadt Bielefeld eine Bleibeperspektive für Arthur statt der Abschiebung nach Russland zu verhandeln, sei gescheitert. Nur unter der Voraussetzung, dass er sich bereit erkläre, am selben Tag nach Armenien auszureisen, habe die Stadt von der Abschiebung abgesehen. Mit seinem russischen Reisepass könne Arthur dort visumfrei einreisen und sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten.

»Das Risiko, dass der junge Bielefelder in Russland aufgrund des drohenden Militärdienstes und seiner fehlenden Russischkenntnisse in eine existenzielle Gefahrenlage geraten könnte, spielte für die zuständige Behörde letztlich offenbar keine Rolle«, so Aksoy.

In seinem Aufruf, die Abschiebung zu stoppen, berichtete der AK Asyl von der Lebenssituation des 21-Jährigen. Er lebe seit seinem zehnten Lebensjahr in Bielefeld, gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern. Hier befinde sich sein gesamtes soziales Umfeld. Im August sollte er eine Ausbildung als Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice aufnehmen. Dafür beantragte er im Juli eine Aufenthaltserlaubnis.

Bevor er seinen Ausbildungsvertrag unterschreiben konnte, forderte ihn die Ausländerbehörde plötzlich auf, »freiwillig« nach Russland auszureisen. Die Arbeitserlaubnis zum Ausbildungsstart bekam er so nicht. Einer Entscheidung des Antrags bei der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen, die laut dem AK Asyl noch nicht abgeschlossen war, kam die Ausländerbehörde mit der erzwungenen »freiwilligen« Ausreise nach Armenien jetzt zuvor.

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Originally published bynd
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