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Seit Mai 2023 blockiertes Arbeitsgerichtsverfahren in Lissabon: Teleperformance Portugal, Google-Integration und die Frage nach wirksamem Rechtsschutz

Dossier " Im Mai 2023 reichte Marc S. Weidner beim Arbeitsgericht Lissabon Klage gegen Teleperformance Portugal ein. Er klagt, weil nach seiner Darstellung erhebliche Vergütungs- und Differenzansprüch

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Dossier

„Im Mai 2023 reichte Marc S. Weidner beim Arbeitsgericht Lissabon Klage gegen Teleperformance Portugal ein. Er klagt, weil nach seiner Darstellung erhebliche Vergütungs- und Differenzansprüche, Bonuszahlungen, Erstattungen, Prämien, Gratifikationen sowie Ansprüche aus Aufgaben- und Rollenentwicklung offen sind. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung seiner Tätigkeit: Nach Darstellung des Klägers war er nicht bloss in einem üblichen Call-Center-Beschäftigungsverhältnis tätig, sondern funktional weitgehend in Strukturen der Google Germany GmbH und Google LLC eingebunden, während die arbeitsrechtliche Führung formal über Teleperformance Portugal lief. (…) Nach einer ersten Anhörung im Juni 2023 kam das Verfahren nach Darstellung des Klägers weitgehend zum Stillstand (…) Der Fall hat inzwischen existenzielle Folgen…“ Siehe die vollständige Darstellung durch Marc S. Weidner seines Falls an der Schnittstelle von Big Tech, ausgelagerter Beschäftigung, prekärer Rechtsdurchsetzung und institutionellem Versagen – sowie eine Spendenkampagne zur Existenzsicherung und Rechtsverteidigung des Betroffenen:

  • Teleperformance/Google: 19 Zeugen zugelassen – Hauptverhandlung erst am 7. Oktober 2027 – Unterstützung des Klägers bleibt notwendig New
    „In meinem Verfahren gegen Teleperformance Portugal gibt es endlich einen konkreten Fortschritt: Das Arbeitsgericht Lissabon hat die benannten Zeugen und sämtliche Beweismittel und Anlagenkonvolute zugelassen und inzwischen die Hauptverhandlung terminiert. Damit kommt ein Fall voran, dessen Bedeutung über meine persönlichen Ansprüche hinausreicht. Es geht darum, europäische Arbeitnehmerrechte auch dort durchzusetzen, wo Beschäftigte vertraglich einem Dienstleister zugeordnet sind, tatsächlich aber in der Arbeitsorganisation eines Technologiekonzerns arbeiten. Ein Erfolg könnte andere Beschäftigte in vergleichbaren Konstellationen ermutigen, ihre Ansprüche ebenfalls geltend zu machen.
    Dennoch wird weiter die zeitliche Karte gespielt, um Druck auf den Kläger auszuüben und aufrechtzuerhalten: Die Hauptverhandlung soll erst am 7. Oktober 2027 beginnen.
    Seit dem 22. Mai 2023 liegt meine Klage gegen Teleperformance Portugal beim Gericht. Sie umfasst 96 nummerierte Beweispositionen, teilweise umfangreiche Anlagenkonvolute, und benennt 19 Zeugen. Wesentliche Unterlagen sind Originalartefakte aus den Google-Systemen, in denen ich gearbeitet habe. Damit will ich konkret nachweisen, wer Aufgaben vorgab, Weisungen erteilte, Leistungen kontrollierte und meine Arbeit tatsächlich organisierte.
    Mit Beschluss vom 17. Juli 2026, mitgeteilt am 24. Juli, ließ das Gericht die benannten Zeugen und die eingereichten Dokumente zu. Alle 19 benannten Zeugen waren damit von der Zulassung erfasst.
    Am 18. September 2026 wurde eine Sitzung zur Vorbereitung der Hauptverhandlung für den 26. Oktober 2026 angesetzt. Bereits diese Terminierung beanstande ich als verspätet: Zwischen Anberaumung und Sitzung lagen 38 Kalendertage, während Art. 62 Abs. 2 des portugiesischen Arbeitsprozessgesetzes für eine audiência prévia eine Frist von 20 Tagen vorsieht.
    Beim Termin am 26. Oktobern 2026 sollte ich mich zudem auf zehn Zeugen beschränken. Auch dabei kam ich dem Gericht entgegen. Noch in derselben Sitzung wurde der erste Hauptverhandlungstermin auf den 7. Oktober 2027 festgelegt. Weitere 346 Tage. Seit Einreichung der Klage werden dann mehr als vier Jahre und vier Monate vergangen sein.
    Kooperationsbereitschaft war also vorhanden. Ein zeitnaher Hauptverhandlungstermin leider nicht.
    Europäische Rechtsprechung stärkt die Grundlage des Verfahrens
    Während mein Verfahren wartete, hat der EuGH am 24. Oktober 2024 in der Rechtssache C-441/23, Omnitel Comunicaciones und andere, unter Beteiligung von Microsoft Ibérica, wesentliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung geklärt. Das Urteil konkretisiert gerade die unionsrechtlichen Maßstäbe, auf die ich meine Klage stütze.
    Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Aufsicht und Leitung im Einsatzunternehmen. Eine fehlende behördliche Zulassung als Leiharbeitsunternehmen schließt den Schutz der Richtlinie 2008/104/EG nicht allein deshalb aus. Liegt Arbeitnehmerüberlassung im Sinne der Richtlinie vor, muss die Vergütung während des Einsatzes mindestens dem entsprechen, was der Arbeitnehmer bei unmittelbarer Einstellung durch das Einsatzunternehmen erhalten hätte.
    Zusammen mit den vorgelegten Unterlagen und den zugelassenen Zeugen sehe ich darin eine deutlich gestärkte Grundlage, meine Ansprüche durchzusetzen. Die tatsächliche Einbindung in die Google-Arbeitsorganisation muss nun endlich anhand dieser Beweise verhandelt werden.
    Auch zur Verfahrensdauer gibt es einschlägige Rechtsprechung. Im Urteil Ferreira da Silva e Brito und andere gegen Portugal vom 22. Mai 2012, Beschwerde Nr. 46273/09, stellte der EGMR wegen eines überlangen Verfahrens am Arbeitsgericht Lissabon eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK fest. Er betonte ausdrücklich die besondere Sorgfalt, die Arbeitsstreitigkeiten verlangen. Die Verpflichtung zu wirksamem und rechtzeitigem Rechtsschutz ist längst formuliert.
    Unterstützung bleibt notwendig
    Weiterhin brauche ich Mittel für eine verlässliche anwaltliche Vertretung. Besonders wichtig wäre mir, meinen erst befassten Rechtsanwalt als Wahlanwalt erneut beauftragen zu können, der bereits mit der Sache befasst war. Die Dokumentation und rechtliche Aufarbeitung habe ich über Jahre selbst vorangetrieben. Diese Arbeit weiterzuführen und die rechtlichen Möglichkeiten konsequent zu nutzen, erfordert jetzt auch finanzielle Unterstützung.
    Deshalb bitte ich um Solidarität für die Fortführung des Verfahrens und den Wiederaufbau meiner Lebensgrundlage. Ein Erfolg könnte zeigen, dass Beschäftigte auch gegenüber einem großen Dienstleister ihre tatsächliche Einbindung in einen Konzern offenlegen und daraus folgende Rechte durchsetzen können. Genau dafür lohnt es sich, diesen Fall weiterzutragen.
    Spenden für Rechtsverteidigung und Existenzsicherung: https://www.gofundme.com/f/rechtsverteidigung-existenzsicherung-arbeitsgericht-lisbon
    Auch der Kauf meiner Bücher hilft. Wer noch ein Weihnachtsgeschenk sucht, kann mich auf diesem Weg unterstützen. Wer selbst nichts beitragen kann, hilft durch Weiterleiten dieses Berichts und des Spendenaufrufs. Bücher und Weihnachtsgeschenke: https://buchshop.bod.de/catalogsearch/result/?q=marc+weidner“ Aktualisierung des Klägers für LabourNet Germany – Stand: 28. Oktober 2026

  • Seit Mai 2023 blockiertes Arbeitsgerichtsverfahren in Lissabon: Teleperformance Portugal, Google-Integration und die Frage nach wirksamem Rechtsschutz
    „Im Mai 2023 reichte Marc S. Weidner beim Arbeitsgericht Lissabon Klage gegen Teleperformance Portugal ein. Er klagt, weil nach seiner Darstellung erhebliche Vergütungs- und Differenzansprüche, Bonuszahlungen, Erstattungen, Prämien, Gratifikationen sowie Ansprüche aus Aufgaben- und Rollenentwicklung offen sind. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung seiner Tätigkeit: Nach Darstellung des Klägers war er nicht bloss in einem üblichen Call-Center-Beschäftigungsverhältnis tätig, sondern funktional weitgehend in Strukturen der Google Germany GmbH und Google LLC eingebunden, während die arbeitsrechtliche Führung formal über Teleperformance Portugal lief. Dazu zählt unter anderem eine dokumentierte Quiet Period mit Tradingverbot für Google-Aktien, wie sie typischerweise auf eine besondere Nähe zu konzernrelevanten Informationen und internen Compliance-Strukturen verweist.
    Auch die ausgeübte Tätigkeit ging nach Darstellung des Klägers deutlich über klassische Call-Center-Arbeit hinaus. Sie umfasste spezialisierte Aufgaben, Qualitäts- und Prozessverantwortung sowie Personalentscheidungskompetenz. Der Fall wirft damit eine grundsätzlichere Frage auf: Wenn selbst hochqualifizierte Spezialisten mit faktischer Verantwortung in Konzernabläufe eingebunden, aber arbeitsrechtlich über externe Dienstleisterstrukturen geführt werden, wie belastbar ist dann der Schutz vor ausgelagerter Verantwortung überhaupt noch?
    Der Umfang des Verfahrens zeigt zudem, dass es sich nicht um eine Petitesse handelt. Die Klageschrift umfasst 63 Seiten mit 319 Absätzen. Dazu kommen 96 Beweiskonvolute, teilweise mit mehr als 30 Seiten je Konvolut, darunter Unterlagen aus internen Google-Systemen beziehungsweise internen Unternehmenssystemen, sowie 20 benannte Zeugen u.a. der Google Ireland Ltd., die die Europa Geschäfte koordiniert. Dieser Umfang macht Aktenzugang, strukturierte Aufbereitung und prozessuale Interventionen zwingend und zugleich kostenintensiv.
    Nach einer ersten Anhörung im Juni 2023 kam das Verfahren nach Darstellung des Klägers weitgehend zum Stillstand: keine Beweisaufnahme, keine Entscheidung, keine wirksame Verfahrensförderung. Hinzu kommt ein weiteres Problem, das für Beschäftigte ohne eigene Mittel besonders schwer wiegt: die wiederholt instabile Pflichtvertretung. Mehrere beigeordnete Anwälte schieden aus oder blieben aus Sicht des Klägers untätig. Damit wird aus einem arbeitsrechtlichen Verfahren auch eine Frage des Zugangs zum Recht: Was nützt ein formal eröffneter Rechtsweg, wenn er über Jahre nicht praktisch durchgesetzt werden kann?
    Der Fall hat inzwischen existenzielle Folgen. Nach Angaben des Klägers führten Verfahrensdauer, ausbleibende Klärung und fehlende stabile Vertretung zum Verlust von Wohnung, Haushalt und zuletzt auch zur Sperrung wesentlicher Infrastruktur. Die ursprüngliche Falldokumentation ist deshalb derzeit nicht mehr auf der eigenen Seite erreichbar, aber über das Web Archive abrufbar. Eine Spendenkampagne zur Existenzsicherung und Rechtsverteidigung besteht ebenfalls; sie ist Folge der Situation, nicht ihr Ausgangspunkt.“ Darstellung durch Marc S. Weidner seines Falls

Siehe zum Fall:

  • Arbeitsgerichtsverfahren Lissabon
    Umfangreiche Archivierte Falldarstellung von Marc Weidner externer Link zuletzt updated am 9. Mai 2026  
  • Rechtsverteidigung, Existenzsicherung: Arbeitsgericht Lisbon
    „… Die Klage ist eine klassische arbeitsrechtliche Streitigkeit vor dem Arbeitsgericht Lissabon und beruht auf einem schriftlich dokumentierten Arbeitsverhältnis mit Teleperformance Portugal S.A. Entsprechend geht es nicht um Sonderrecht, sondern um arbeitsvertragliche Vergütung und die Rechtsfolgen einer streitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Streitgegenstand lässt sich in drei Blöcke fassen:
    Vergütungs- und Differenzansprüche: aus der tatsächlichen Aufgaben- und Rollenentwicklung, faktische Höhergruppierung, verdeckte Promotionen, variable Bestandteile und damit zusammenhängende Abrechnungsfragen.
    Rechtsfolgen der Beendigung: Streit darüber, ob und wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde, und welche gesetzlichen Zahlungsfolgen daraus bis zur gerichtlichen Klärung resultieren.
    Schadenpositionen: materiell: entgangener Verdienst; immateriell: persönliche Beeinträchtigung.
    Dass bislang wenig spruchreif wirkt, liegt nicht an fehlender Anspruchsgrundlage, sondern daran, dass zentrale Punkte tatsachen- und beweisgetrieben sind und ohne konsequente Terminierung und ohne bisherige Beweisaufnahme faktisch in der Schwebe bleiben. Der Streitwert der Klage ist auf 137’938,20 EUR festgesetzt…“ Die aktuelle mehrsprachige Spendenkampagne bei GoFundMe externer Link

Siehe zu Teleperformance auch:

Der Beitrag Seit Mai 2023 blockiertes Arbeitsgerichtsverfahren in Lissabon: Teleperformance Portugal, Google-Integration und die Frage nach wirksamem Rechtsschutz erschien zuerst auf LabourNet Germany.

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