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[Remonstrationsrecht] Die Beamtenschaft zwischen Courage und Pflicht Konfliktlagen für Beamt:innen bei Weisungen einer autoritär-populistischen Hausspitze
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„In den nächsten Wochen stehen in diversen Bundesländern Kommunalwahlen an, im September in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen. Welche Reaktionsmöglichkeiten oder gar -pflichten bestehen für die Beamtenschaft, falls Funktionäre einer autoritär-populistischen Partei in höchste Verwaltungspositionen gelangen und in der Folgezeit im Dienst juristisch bedenkliche Anordnungen erteilen sollten? Wie die Beamtengesetze zeigen, können Beamt:innen in solchen Konstellationen in rechtliche und emotionale Unsicherheits- und Konfliktsituationen geraten, die nicht unterschätzt werden sollten…“ Artikel von Andreas Nitschke vom 24. Mai 2024 im Verfassungsblog
und mehr daraus/dazu:
- Remonstrationspflicht: Beamtinnen und Beamte tragen Verantwortung – ver.di steht an der Seite der Beamtinnen und Beamten sowie aller Beschäftigten in Sachsen-Anhalt
„Die AfD ist bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit deutlichem Abstand stärkste Kraft geworden. (…) Die Partei hat einen Personalaustausch bis tief in den öffentlichen Dienst angekündigt, um möglichen Widerstand zu brechen und durchregieren zu können. Zudem ist in ihrem Programm ein massives Spardiktat geplant (…) Beamtinnen und Beamte müssen die Rechts- und Sachlage prüfen und darauf fußend unter Beachtung aller Umstände eine begründete Entscheidung treffen. Bei Rechtmäßigkeitsbedenken gilt dann für die Beamtin oder den Beamten die Pflicht, zu remonstrieren (§ 63 Absatz 2 BBG bzw. § 36 Absatz 2 und Satz 3 des BeamtStG für die Landes bzw. Kommunalbeamtinnen und beamten). „Ich darf nicht schweigen oder wegschauen.“ Nicht zu verwechseln mit: „Ich mach das nicht“. Dieses Recht haben Beamtinnen und Beamte nicht, da sie grundsätzlich Weisungen folgen müssen. Die persönliche Meinung, die anders sein kann, entbindet die Beamtinnen und Beamten nicht von der Pflicht, die Maßnahme umzusetzen.
Ablauf der Remonstration:
1. Gegendarstellung, Remonstration, ist immer an unmittelbare Vorgesetzte zu richten. (…)
2. Die Form ist nicht vorgeschrieben. (…)
3. Dann hat die unmittelbar vorgesetzt Person die Weisung anhand der gemachten Einwände zu prüfen. (…)
4. Wenn die unmittelbar vorgesetzte Person entscheidet, dass die Weisung aufrechterhalten werden soll, dann bestehen zwei Möglichkeiten: a. Die Beamtin oder der Beamte führt die Weisung aus oder b. geht in der Behördenhierachie eine Stufe höher und macht seine Bedenken dort erneut geltend. Dort wird dann endgültig entschieden, wie damit umzugehen ist. (…) Das Remonstrationsverfahren ist hier beendet. (…)
Welche Folge hat eine Remonstration für Beamtinnen und Beamte?
Das Remonstrationsverfahren wurde komplett durchlaufen, es wurde auf alle Zweifel hingewiesen. Dann entfällt für die einzelne Beamtin und den einzelnen Beamten die Haftung. Es kann auch keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen geben, denn es besteht die Pflicht zu remonstrieren. Spätere Regressforderungen an die Beamtin oder den Beamten sind ausgeschlossen. Wichtig ist, dass die Weisung dann umgesetzt werden muss, die individuelle Amtspflicht wird dadurch nicht verletzt. Es gibt hier allerdings folgende weitere Einschränkung: Wäre das aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und ist die Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeit erkennbar oder würde dadurch die Würde des Menschen verletzt, so muss die Ausführung der Anordnung weiterhin abgelehnt werden. Wird sie dennoch ausgeführt, bleibt die persönliche Verantwortung in vollem Umfang erhalten.“ Rechtsaufklärung von ver.di vom 7. September 2026
- Remonstrationspflicht: Nach dem Vizechef der GdP ruft auch Berliner GEW-Landesvorsitzende zum Widerstand gegen Anweisungen von AfD-Amtschefs auf
- »Wir werden nicht helfen, demokratische Prinzipien abzubauen«
„Der GEW-Landesvorsitzende Gökhan Akgün ruft im Interview zum Widerstand gegen Anweisungen von AfD-Amtschefs auf.
[Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei hat deren Mitglieder in Sachsen-Anhalt aufgerufen, rechtswidrigen Anordnungen eines möglichen AfD-Innenministers nicht Folge zu leisten. Auch in Berlin kämpft die AfD um die vorderen Plätze. Was bedeutet das für Lehrkräfte?]
An einer Landesregierung wird die AfD in Berlin höchstwahrscheinlich nicht beteiligt sein, aber es kann durchaus passieren, dass die AfD nach der Wahl Bezirksstadträte stellt. Die Posten werden nach Proporz vergeben. Dann besteht auch die Gefahr, dass AfD-Politiker in Verantwortung für Schulen und Jugend kommen. Ich kann dazu nur sagen: Faschistische und rassistische Politik darf im öffentlichen Dienst niemals zur Normalität werden. Wer glaubt, man könne Beschäftigte dazu zwingen, eine Politik der Ausgrenzung, Diskriminierung und Einschüchterung umzusetzen, der wird auf unseren Widerstand treffen. Mein Appell an unsere Mitglieder ist: Seid wachsam, seid solidarisch! Widersprecht! Organisiert euch! Wenn versucht wird, antifaschistisches Engagement zu bekämpfen oder demokratische Bildungsarbeit zurückzudrängen, dann darf niemand schweigen. Das betrifft ganz besonders unsere Personalräte. Die sind das Schutzschild für unsere Beschäftigten. Das müssen diejenigen sein, die Vorgänge dokumentieren, die Beteiligungsrechte nutzen und juristisch dagegen vorgehen, wenn Grenzen überschritten werden. Wir arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir verteidigen die Würde jedes Menschen und werden nicht dabei helfen, demokratische Prinzipien abzubauen.
[Was heißt das konkret?]
Widerstand kann heißen, öffentlich zu widersprechen, Personalräte einzuschalten, gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu organisieren, Personalversammlungen einzuberufen und politische Öffentlichkeit herzustellen. Aber auch zu remonstrieren, also rechtswidrigen Anweisungen zu widersprechen und sich ihnen mit den Mitteln des Rechtsstaats entgegenzustellen. Wenn wir sagen »Kein Fußbreit dem Rassismus«, dann gilt das auch für unsere Verwaltungen, Schulen und Jugendeinrichtungen. Unsere Geschichte zeigt, was passiert, wenn Menschen einfach nur ihre Arbeit machen. Demokratie braucht Menschen, die widersprechen….“ Interview von Marten Brehmer vom 19.08.2026 in ND online
. Gökhan Akgün ist seit November 2024 Vorsitzender des Berliner Landesverbands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Lehrer, Pädagogen und Wissenschaftler vertritt. Zuvor war der studierte Pädagoge Mitglied des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen in Berlin. Siehe zum Hintergrund: - Remonstrationspflicht: Steckt genug Antifa in der Polizei?
„Die Debatte über den Umgang von Polizisten mit einer AfD-Regierung zeigt, welche Bereitschaft bei Beamten vorhanden ist, die Demokratie zu verteidigen (…)
Deswegen ist es umso bemerkenswerter, dass der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber, mit seinem Text »Richtig Nein sagen«
die Titelseite des Mitgliedermagazins der Gewerkschaft schmückt. Hüber befasst sich in seinem Text mit den Rechten und Pflichten von Polizeibeamt*innen und damit, wann es aus seiner Sicht Zeit ist, der Remonstrationspflicht nachzukommen. Als Hintergrund dient dem Bundespolizisten eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. »Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil«, heißt es etwa in Hübers Text. Die Remonstrationspflicht solle dafür sorgen, dass sich eine »Rolle der Polizei wie 1933–1945 niemals mehr wiederholen kann.« Wer seinen Diensteid ernst nehme, könne die AfD weder wählen, unterstützen, noch bei ihr mitmachen. Der GDP-Vizechef positioniert sich klar und scheut sich auch nicht, die AfD in eine Linie mit der NSDAP zu stellen.
Nun gilt die GdP als sozialdemokratische Polizeigewerkschaft, im Gegensatz zur deutlich weiter rechts positionierten »Deutschen Polizeigewerkschaft«. In Statements äußern sich GdP-Funktionäre immer wieder grundsätzlich gegen Rassismus, Antisemitismus oder Queerfeindlichkeit. Eine so deutliche und mit Handlungsempfehlungen verbundene Äußerung wie Sven Hübers Text ist aber mehr als unüblich. Daran kann man erkennen, dass die Gefahr, die von der AfD für die Demokratie ausgeht, mittlerweile auch in Teilen der viel beschworenen Mitte der Gesellschaft wirklich ernst genommen wird. Ein positives Signal, gerade auch, weil Beamt*innen aus dem Sicherheitsapparat in der Vergangenheit eher nach rechts neigten. Unentschlossenen Polizist*innen konnte Hüber möglicherweise Denkanstöße geben.
Die Debatte, die der Text ausgelöst hat, deutet allerdings auch darauf hin, dass nur wenige Polizist*innen die offensive Positionierung gegen die AfD teilen. Nachdem die »Bild« und rechte Medien über den Beitrag berichteten und dabei immer wieder betonten, dass Hüber in der DDR ausgebildet wurde, sahen sich Kreisgruppen und Landesverbände der GdP aus ganz Deutschland dazu gezwungen, sich zu dem Text zu äußern…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 19.08.2026 in ND online
, siehe übrigens auch:
- Rücktritt von Sven Hüber: Polizist plötzlich Antifa. Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei ruft zum Widerstand gegen eine mögliche AfD-Landesregierung auf. »Bild« startete eine Kampagne gegen ihn
„Den blauen Elefanten im Raum will Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht länger totschweigen. Deren Mitgliedermagazin hat das Thema unter dem Titel ��Steht ein Elefant im Raum … Richtig Nein sagen« zum Titel der August-Ausgabe gemacht. Sie enthält Tipps, in welchen Fällen Beamte Vorschriften ablehnen können, ja müssen. Im Fachjargon heißt der Begriff dafür: Remonstrieren. Hüber hat in dem Magazin einen Aufruf an seine Kolleg*innen veröffentlicht, Widerstand zu leisten, sollte es zu einer AfD-Landesregierung kommen. Die Verpflichtung dazu leitet er aus dem Grundgesetz ab: Artikel 20, Absatz 4: Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung des Staates zu beseitigen. Auf dieses Grundgesetz schwören Beamt*innen einen Eid. »Wer seinen geleisteten Eid ernstnimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!«, schreibt der 62-Jährige. (…) GdP-Vize Hüber geht in seinen Forderungen aber noch einen Schritt weiter. Er sieht es nicht nur als individuelle Pflicht aller Polizist*innen, nicht die AfD zu wählen. Er fordert, sich auf eine mögliche Übernahme einer Landesregierung durch die AfD, wie sie etwa in Sachsen Anhalt bei den Landtagswahlen im September befürchtet wird, vorzubereiten. (…) Er sagt deutlich: Sollte eine AfD-Landesregierung gegen das Grundgesetz verstoßen, müssten Bereitschaftspolizist*innen aus anderen Bundesländern bereit sein, auf Weisung des Bundesinnenministeriums die verfassungsmäßige Ordnung etwa in Sachsen-Anhalt wieder herzustellen. (…) Hübers Beitrag hat nicht nur innerhalb der GdP für Kritik gesorgt. Rechte Medien fahren seit der Veröffentlichung eine Kampagne gegen den Polizeigewerkschafter. »Bild« nennt ihn einen »Aufwiegel-Polizisten«, das rechte Portal »Apollo News« wirft ihm vor, in seiner Argumentation die AfD mit der NSDAP gleichzusetzen. (…) Am Mittwochmorgen wurde bekannt, dass Hüber von seinem Amt zurückgetreten ist.“ Artikel von Henrike Stier vom 26. August 2026 in Neues Deutschland online
- Rücktritt von Sven Hüber: Polizist plötzlich Antifa. Der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei ruft zum Widerstand gegen eine mögliche AfD-Landesregierung auf. »Bild« startete eine Kampagne gegen ihn
- »Wir werden nicht helfen, demokratische Prinzipien abzubauen«
- Die Beamtenschaft zwischen Courage und Pflicht – Konfliktlagen für Beamt:innen bei Weisungen einer autoritär-populistischen Hausspitze
Weiter aus dem Artikel von Andreas Nitschke vom 24. Mai 2024 im Verfassungsblog
: (…) Beamt:innen trifft die sogenannte Folgepflicht gemäß § 62 Abs. 1 S. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG)/§ 35 Abs. 1 S. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Sie sind danach verpflichtet, die von ihren jeweiligen Vorgesetzten erlassenen dienstlichen Anordnungen auszuführen sowie deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig von der politischen Couleur der Vorgesetzten oder generell des Leitungspersonals einer Behörde. Für den Fall also, dass eine autoritär-populistische Partei nach den Wahlen die Hausspitzen von beispielsweise Ministerien oder Rathäusern mit ihren Parteimitgliedern besetzen kann, müssten demnach alle Beamt:innen grundsätzlich sämtliche Weisungen dieser neuen Führung befolgen. (…) Obwohl die Beamtenschaft insofern weisungsgebunden ist, tragen Beamt:innen gemäß § 63 Abs. 1 BBG/§ 36 Abs. 1 BeamtStG für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen selbst die volle persönliche Verantwortung. Das gilt auch für den Fall, dass zuvor eine entsprechende Weisung ergangen ist. Man soll sich also als Beamt:in gewissermaßen nicht einfach auf „blinden Befehlsgehorsam“ berufen können. Im Falle rechtswidriger Weisungen durch Vorgesetzte sehen die Beamtengesetze daher die sogenannte Remonstration vor, also das Recht – und nach ganz herrschender Meinung zugleich auch die Dienstpflicht – der Beamt:innen, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen auf dem Dienstweg in Form einer Gegenvorstellung geltend zu machen (…). Das bedeutet, dass entsprechende Bedenken zunächst gegenüber der beziehungsweise dem Vorgesetzten vorgetragen werden müssen. Sollte die Weisung aufrechterhalten werden, muss man sich an die nächsthöhere Vorgesetztenstelle wenden (…) Ein großer Unsicherheitsfaktor dürfte in der Praxis obendrauf kommen: Aufgrund der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist in Grenzfällen gerade nicht eindeutig, ob beziehungsweise wann genau eine Weisung wirklich strafbar, ordnungswidrig oder die Menschenwürde verletzend ist. (…) Sich als Beamt:in vor diesem Hintergrund aber pauschal darauf zu berufen, kein Jurist und/oder Straf- bzw. Menschenwürdespezialist zu sein und insofern gewissermaßen den Kopf in den Sand zu stecken, dürfte aber kein Ausweg sein und ist bereits im Lichte von § 63 Abs. 1 BBG/§ 36 Abs. 1 BeamtStG nicht ratsam. Angesichts der nunmehr bereits seit längerer Zeit medial intensiv geführten Diskussion über den Umgang mit autoritär-populistischen Parteien sowie die von ihnen ausgehenden potenziellen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung wird jedenfalls ein sensibilisiertes Mitdenken seitens der dem demokratischen Rechtsstaat verpflichteten Beamtenschaft ebenso erwartet werden müssen wie eine dem hier angedeuteten Szenario gerecht werdende Prüfung unter gebotener Anspannung der jeweiligen individuellen Fähigkeiten. Bei evidenten und gravierenden Rechtsverletzungen ist die Beamtenschaft daher gefordert. (…) In der bis heute von den Verwaltungsgerichten immer wieder zitierten Radikalenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 heißt es, dass der freiheitliche demokratische Rechtsstaat gerade in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen darauf angewiesen sei, dass die Beamtenschaft Partei für ihn ergreift. Staat und Bürger:innen müssten „sich darauf verlassen können, daß der Beamte in seiner Amtsführung Verantwortung für diesen Staat, für ‚seinen‘ Staat zu tragen bereit ist (…).“ Die Zukunft wird zeigen, ob und auf welche Weise sich das Instrument der Remonstration in dem hier nur in groben Umrissen aufgezeigten Szenario bewähren muss.“
Grundinfos:
- Das Remonstrationsrecht bzw. die Remonstrationspflicht ergibt sich aus § 36 BeamtStG (Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern). Dort heißt es unter anderem: „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen.“Siehe einen Aufruf dazu z.B. im Dossier: Gendern mit Sonderzeichen an Schulen in Sachsen-Anhalt verboten – weitere Länder (wollen) folgen
- Übersicht zum Remonstrationsrecht für Lehrkräfte
„Das Remonstrationsrecht, bzw. die -pflicht, ist ein bedeutendes rechtliches Instrument für Beamt*innen, insbesondere Lehrkräfte, um sich gegen rechtswidrige oder unrechtmäßige Weisungen ihrer Vorgesetzten zu wehren. Es dient dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung von Demokratie und Grundrechten. Beamt*innen, und speziell Lehrkräfte, sind verpflichtet, die Verfassung und die Gesetze zu wahren und zu verhindern, dass antidemokratische Strukturen und Praktiken in den Staatsapparat eindringen. Es ist somit ein Werkzeug, das zu einer aktiven Verteidigung der Grundrechte und der Demokratie beiträgt…“ Work in Progress auf google-docks
(ohne Autor)
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