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Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe weiterhin mit der “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode
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Dossier
„Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat sich erkundigt, wie die Bundesregierung bei der anstehenden Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe vorgehen will. Ergebnis: Diese betreibt Politikverweigerung und will das Existenzminimum weiterhin mit der bestehenden Berechnungsmethode ermitteln. Die Bundesregierung ignoriert damit die vehemente Kritik von Fachleuten, Verbänden und Gewerkschaften, die dringend vor einem „Weiter-So“ bei den Regelsätzen warnen. (…) Dabei hat das BVerfG erst jüngst im Sanktionsurteil klargestellt: „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe zu entscheiden, wie hoch ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums sein muss […] darum zu ringen ist vielmehr Sache der Politik“…“ Aus dem Thomé Newsletter 22/2020 vom 03.07.2020
und hier die Debatte:
- Was der Mensch braucht: Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung beziffert das soziokulturelle Existenzminimum auf 999,70 Euro
- Was der Mensch braucht: Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Daten
„In den vergangenen Monaten ergingen sich Politiker der Regierungsparteien, vornehmlich der beiden Unionsparteien CDU und CSU, in heftigen Angriffen auf das von ihnen abgelehnte Bürgergeld und die Empfänger des Selbigen. Gegen das Bürgergeld, das ohnehin nur in marginalen Aspekten gegenüber der zuvor landläufig als Hartz IV bezeichneten sozialen Grundsicherung verbessert worden war, zogen sie alle Register, dieses abzuschaffen und durch eine erheblich verschärfte neue Grundsicherung zu ersetzen. Das gelang, da auch mehrere Medien diese Diffamierungskampagne mit eigenen Beiträgen und Sendekonzepten unterstützten. (…)
Das Berechnungsverfahren ist so konzipiert, dass bei Beachtung aller Vorgaben ein Betrag ermittelt wird, der neben der physischen Existenzsicherung auch eine angemessene Teilhabe an gesellschaftlich anerkannten und üblichen Verrichtungen der Mitte der Gesellschaft ermöglicht. Mittels eines Warenkorbverfahrens werden dabei sowohl grundlegende Notwendigkeiten der physischen Existenzsicherung sowie eine überschaubar große Menge an Handlungen, die in unserer Gesellschaft absolut üblich sind und so auch einen Teil unserer kulturellen Werte widerspiegeln, aufgelistet. Die Summe all der aufgeführten Punkte stellt im Sinne dieser Studie das soziokulturelle Existenzminimum dar…“ Aus dem Vorwort der Studie von Lutz Hausstein vom September 2026 bei Tacheles e.v.
und zu den Ergebnissen - Neue Studie von Lutz Hausstein: „Was der Mensch braucht“
„Lutz Hausstein hat auf Grundlage regionalstatistischer Daten eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung erstellt. Er erläutert, was das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum umfasst: Die Grundsicherung muss neben der Existenz auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten.
Lutz Hausstein positioniert sich mit der Studie zur Diskussion von Politikern der Regierungsparteien, insbesondere von CDU und CSU, die das Bürgergeld, die Höhe des Regelsatzes und die Leistungsbeziehenden immer wieder scharf angegriffen haben. Die Politiker forderten, das Bürgergeld abzuschaffen und die Regelleistung einzufrieren oder sogar abzusenken.
Die Studie beziffert das soziokulturelle Existenzminimum auf 999,70 Euro. Dabei differenziert sie zwischen „existenziell unabdingbaren Kosten“ von rund 659 Euro und den Kosten mit „soziokulturellem Existenzminimum“. Der Regelsatz von 563 Euro unterschreitet diesen Gesamtbetrag demnach um rund 437 Euro. Nach Haussteins Berechnung können Leistungsberechtigte diese Lücke nur ausgleichen, indem sie auf soziokulturelle Teilhabe verzichten und darüber hinaus bei grundlegenden Bedürfnissen wie der Ernährung sparen.
Lutz Hausstein stützt seine Studie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das Gericht hat in mehreren Urteilen unterstrichen, dass die soziale Grundsicherung nicht nur die rein physische Existenz sicherstellen, sondern darüber hinaus auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten muss. Damit folgt das BVerfG dem Grundgesetz, das in Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert.“ Aus dem Thomé Newsletter 33/2026 vom 27.09.2026
- Was der Mensch braucht: Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Daten
- Während neue Verfassungsklage gegen zu geringe Regelsätze in der Grundsicherung eingereicht wurde drohen zusätzliche Kürzungen anläßlich neuer Berechnung
- Drohen Kürzungen bei den Regelsätzen? Eine neue Berechnung der Regelsätze ist in Arbeit. Opposition und Sozialverbände fürchten Kürzungen
„… Das sogenannte Regelbedarfsermittlungsgesetz könnte es möglich machen, die Regelsätze zu kürzen. Damit hatte die Union immer wieder kokettiert. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete die Regelsätze beim einstigen Bürgergeld noch vor zwei Wochen als zu hoch. Auch der CSU-Chef schlug wenig später in diese Kerbe. „Es muss bis auf das absolut verfassungsrechtliche Minimum reduziert werden“, so Markus Söder in der Bild: „Die generellen Regelsätze müssen reduziert werden.“ (…) Die Grünen im Bundestag nennen es „schäbig“, die „ohnehin schon viel zu niedrigen Regelsätze“ weiter kürzen zu wollen: „Einem 13-jährigen Kind stehen im Regelsatz nur 5,02 Euro am Tag für Essen und Getränke zur Verfügung“, argumentiert der Grundsicherungsexperte der Fraktion, Timon Dzienus. „In der Grundsicherung ist weder eine ausgewogene Ernährung noch gesellschaftliche Teilhabe möglich.“ Der Regelsatz für einen Alleinstehenden liegt aktuell bei 563 Euro im Monat. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands müsste der Satz auf mehr als 800 Euro monatlich angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen. „Trotz erheblicher Preissteigerungen wurden die Regelsätze seit drei Jahren nicht erhöht“, sagt Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wer das Existenzminimum kürzt, vergrößert und vertieft Armut – und provoziert massenhaft Widersprüche und Klagen.“ (…) Auf Anfrage von tagesschau.de nach dem Zeitplan und ob bei der Regelbedarfsermittlung ein kleinerer Regelsatz als bisher denkbar sein könnte, kommt der Verweis auf fachliche und politische Entscheidungen, die nun getroffen werden müssten: „Nach erfolgter Vorlage der Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe werden nun die Regelbedarfe neu ermittelt und der Gesetzentwurf für das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz mit Ziel des Inkrafttretens der neu ermittelten Regelbedarfe im Jahr 2027 erstellt“, schreibt eine Sprecherin. (…) Sollte der neu berechnete Regelsatz nicht rechtzeitig kommen, werden für das kommende Jahr die geltenden Sätze fortgeschrieben. In diesem Fall würde es vermutlich eine weitere Nullrunde geben, hat das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln errechnet. Damit bliebe es für ein weiteres Jahr bei 563 Euro im Monat.“ Meldung von Jan-Peter Bartels vom 1. Juli 2026 bei tagesschau.de
- Neue Verfassungsklage gegen zu geringe Regelsätze in der Grundsicherung
„Die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten des Jahres 2022 beschäftigen weiterhin die Sozialgerichte. Eine Klage vor dem Sozialgericht Mannheim zeigt, wie Leistungsbeziehende die damaligen Regelbedarfe im SGB II rechtlich angreifen. Es geht um die Frage, ob das Bürgergeld in einer Phase rasanter Preissteigerungen noch ausreichte, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Die Kläger wenden sich gegen das Jobcenter Neckar-Odenwald und verlangen höhere Regelleistungen für den Zeitraum Juni bis November 2022. Nach ihrer Auffassung waren die damaligen Beträge nicht ausreichend, weil die gesetzliche Fortschreibung der Regelbedarfe die tatsächliche Preisentwicklung zu spät und zu schwach erfasst habe. Zugleich beantragen sie, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht offene verfassungsrechtliche Fragen vorzulegen. (…) Die Klage richtet sich nicht nur gegen die konkrete Entscheidung des Jobcenters. Sie stellt zugleich die gesetzliche Methode infrage, mit der Regelbedarfe in Zeiten schneller Preissteigerungen angepasst werden. Damit berührt der Fall eine Frage von erheblicher sozialpolitischer Bedeutung. (…) Ein wesentlicher Teil der Klage setzt sich mit einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Dezember 2025 auseinander. Das Gericht hatte nach der Darstellung in der Klageschrift entschieden, dass die Regelbedarfe im Jahr 2022 nicht verfassungswidrig zu niedrig gewesen seien. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hielt es demnach nicht für erforderlich. Die Kläger halten diese Bewertung für falsch. Sie werfen dem Gericht vor, den Kaufkraftverlust zu niedrig berechnet zu haben. Besonders kritisiert wird, dass das Bundessozialgericht nach Auffassung der Kläger von einem ungeeigneten Ausgangswert ausgegangen sei. (…) Ein weiterer Schwerpunkt der Klage betrifft das Verfahren selbst. Die Kläger machen geltend, Gerichte hätten die maßgeblichen Preisindizes und Berechnungsgrundlagen genauer ermitteln müssen. Sie berufen sich dabei auf die Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren. Außerdem rügen sie eine Verletzung rechtlichen Gehörs. Nach ihrem Vortrag sei ihre eigentliche Frage nicht hinreichend beantwortet worden: War das Existenzminimum in den konkreten Monaten tatsächlich gedeckt? Stattdessen sei lediglich geprüft worden, ob eine Einmalzahlung einen bestimmten Kaufkraftverlust rechnerisch übersteigen könne. Diese Unterscheidung ist für den Fall bedeutsam. Denn die Kläger wollen nicht nur eine abstrakte Einschätzung der Inflationsentwicklung erreichen. Sie verlangen eine Prüfung, ob die ihnen gewährten Leistungen im jeweiligen Monat den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprachen…“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 27. Juni 2026 bei gegen-hartz.de
- Drohen Kürzungen bei den Regelsätzen? Eine neue Berechnung der Regelsätze ist in Arbeit. Opposition und Sozialverbände fürchten Kürzungen
- Festsetzung der Regelleistungen auf Armutsniveau. Auch ab 2027 gilt: Der Regelsatz beruht auf Haushalten, die sich kein ausreichendes Essen leisten können…
„Die realen Kosten von Schulmaterial sind der Bundesregierung egal.
Die Regelsätze in der Grundsicherung (noch: Bürgergeld), der Altersgrundsicherung und der Sozialhilfe werden gerade neu berechnet, basierend auf einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023. Der Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber wesentliche Vorentscheidungen sind schon lange getroffen, vor allem für den Auftrag des Sozialministeriums ans Statistische Bundesamt. Dazu hat die Linke im Bundestag ein paar Fragen gestellt. Einige Ergebnisse:
Fragen zu den „Referenzhaushalten“ – also zu den Einkommensgruppen, an deren Ausgaben sich die Regelsätze orientieren werden – beantwortet die Bundesregierung gar nicht. Angeblich laufen dazu noch regierungsinterne Abstimmungen laufen. Das ist Unsinn, weil die Fragen nur abgeschlossene Vorentscheidungen betreffen und objektive, der Bundesregierung vorliegende Zahlen…“ Mehr dazu im Thomé Newsletter 20/2026 vom 14.06.2026
- Bundessozialgericht zu Hartz IV: Urteil stützt Regierungspläne. Die Arbeitslosengeld-II-Sätze waren trotz starker Teuerung im Jahr 2022 ausreichend
„Gut, wenn die Gerichte im Sinne der Regierenden entscheiden – zumindest für die derzeitige Bundesregierung. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in drei Revisionsverfahren entschieden, dass monatliche 449 Euro Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 ausreichend gewesen seien, um den Lebensunterhalt zu decken. Kläger in Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen hatten versucht, auf dem gerichtlichen Instanzenweg eine Nachzahlung zur damals geltenden Grundsicherung zu erreichen. (…) Die Richter des 7. Senats am BSG befanden die so genannten Regelbedarfe für Nahrungsmittel, Kleidung, Hygieneprodukte und anderes mehr in Höhe von 449 Euro für ausreichend. Sie seien nicht verfassungswidrig niedrig gewesen, wie die Kläger argumentiert hatten. Sie hätten keinen rückwirkenden Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld II, da kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vorliege. Deshalb scheiterten die Kläger mit ihren Revisionsverfahren. Dabei sind gerade die Preise für Waren des täglichen Bedarfs 2022 deutlich gestiegen. Sie stiegen im Durchschnitt auf zwölf Prozent, während die Regelsätze der damals umgangssprachlich »Hartz IV« genannten Leistung zum Jahresbeginn um lediglich 0,76 Prozent erhöht worden waren. Die Richter des BSG behaupteten gleichwohl, dass mit diesem Betrag ein menschenwürdiges Existenzminimum finanzierbar gewesen wäre, zumal die Kläger neben dem Regelbedarf noch Anspruch auf weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II geltend machen konnten. Die besonders starken Preissteigerungen bei Gas und Öl, die sich auf die Heizkosten auswirkten, seien von den Jobcentern – zusätzlich zur Regelleistung – »in tatsächlicher Höhe« bezahlt worden. Zudem hätten die Bezieher von Arbeitslosengeld II im Juli des Jahres eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Und immerhin sei der Regelbedarf dann zum 1. Januar 2023 um 11,8 Prozent angehoben worden. Damit ist allerdings nicht beantwortet, wie die Betroffenen im Verlauf des schwierigen Jahres 2022 ihren Alltag bewältigen sollten. Denn dass eine einmalige Extrazahlung von 200 Euro nicht den Mangel eines ganzen Jahres ausgleichen kann, sollte selbst gut besoldeten Bundesrichtern einleuchten…“ Artikel von Gudrun Giese in der jungen Welt vom 4. Dezember 2025 zu Details im BSG-Terminbericht 37/25 vom 2. Dezember 2025 zur BSG-Entscheidung B 7 AS 20/24 R
- Wir erinnern an das Dossier: Für wen Inflation ein Problem ist – und was es für die (Tarif)Politik bedeutet
- Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 vorgelegt: Real-Kaufkraftverlust trotz „Nullrunde“
„Das BMAS hat nun seinen Entwurf zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 – RBSFV 2026 vorgelegt. Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://t1p.de/7qino
und Erklärung des BMAS: https://t1p.de/z20f6 
Dazu der Aufruf des Pari: Nullrunde beim Bürgergeld verhindern und ausführlichen Hintergrund: https://t1p.de/wy3y4
…“ Aus dem Thomé Newsletter 27/2025 vom 31.08.2025 
- Ein würdevolles Leben für BürgergeldempfängerInnen hat keine Priorität: Heil kündigt für 2025 Nullrunde an – Kritik an der Berechnung der Regelsätze muss lauter werden
- Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren: Die jetzige Höhe ist schon deutlich unzureichend und eine Erhöhung erforderlich
- Entwurf zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im Jahr 2025
„Das BMAS hat den Referentenentwurf zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs-verordnung 2025 (RBSFV 2025) vorgelegt. Nach dieser sollen die Eurobeträge des Jahres 2024 auch im Jahr 2025 unverändert weitergelten.
Hier nun die RBSFV 2025 zum Download: https://t1p.de/9611l
Dazu ein Positionspapier von Sozialverbänden und DGB, die klar und deutlich sagen, die jetzige Höhe ist deutlich unzureichend und eine Erhöhung fordern: https://t1p.de/742bd
Dazu auch der neue Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Joachim Rock, der eine Erhöhung des Bürgergeld fordert: https://t1p.de/fvklp “ Aus dem Thomé Newsletter 31/2024 vom 08.09.2024
- Positionspapier: Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten
„Die Regelsätze in der Grundsicherung sollen zusammen mit weiteren Leistungen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. Der Höhe nach sind die Regelsätze weiterhin unzureichend. Wichtige Bedarfe können durch sie nicht hinreichend gedeckt werden. Neben der grundsätzlichen Kritik an dem Ermittlungsverfahren erscheint mit Blick auf die Anpassung 2025 der durch die Bürgergeldreform eingeführte Fortschreibemechanismus als kurzfristig reformbedürftig. (…) Der gesetzliche festgelegte Fortschreibemechanismus führt in Zeiten, in denen die Preisent-wicklung gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgeht, zu einer Dämpfung der Fortschrei-bung, bis hin zu Nullrunden. Die tatsächlichen aktuellen Kostensteigerungen werden nicht abgebildet. Es droht aktuell eine Nullrunde, d.h. eine Absenkung der Kaufkraft, die die Regelsätze ermöglichen. Die Unterzeichnenden befürchten, dass aufgrund dieser Fehlentwicklung der verfassungsmäßig gebotene Werterhalt des menschenwürdigen Existenzminimums nicht gewährleistet werden kann. Darum ist dringende Abhilfe geboten. (…) Das Gesetz schließt Kürzungen der Regelsätze aus. Diese Schutzklausel dürfte für die Anpassung 2025 einschlägig werden. Das ist zu begrüßen. Allerdings fehlt eine analoge Bestandsschutzklausel bei den Schulbedarfen. Dies könnte schon kurzfristig zur Senkung der Leistungen für Bildung und Teilhabe führen. Daher ist hier ebenfalls dringlicher Handlungsbedarf gegeben. Umgehend muss auch hier als erster Schritt eine Bestandsschutzklausel verwirklicht werden, die noch den o.g. unbedingt nötigen Korrekturen vorangehen muss. (…) Die Unterzeichnenden fordern daher weiterhin eine realitätsgerechtere Ermittlung der Regelsätze. Notwendig ist eine Abkehr von der unreflektierten Gleichsetzung des menschen würdigen Existenzminimums mit den Konsumausgaben der Ärmsten der Armen (einschließlich verdeckter Armut) und ein Verzicht auf willkürliche, nicht sachlich begründbare Streichungen einzelner Ausgaben als nicht regelsatzrelevant…“ Positionspapier
von AWO Bundesverband e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund DGB, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Sozialverband Deutschland e.V., Sozialverband VdK Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V. – siehe z.B.: - Studie unter Verschluss: Bürgergeld zu niedrig für eine gesunde Kinderernährung
„Arbeitsminister Hubertus Heil liegt seit einem Jahr ein Gutachten mit brisanten Ergebnissen vor – veröffentlicht wurde es nie. Die Berliner Zeitung kennt den Inhalt…“ Artikel von Martin Rücker vom 11.09.2024 in der Berliner Zeitung online
- Entwurf zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im Jahr 2025
- Minister Heil kündigt Nullrunde beim Bürgergeld an. Der SoVD kritisiert die Berechnung der Regelsätze
„Der Regelsatz beim Bürgergeld wird auch 2025 für Alleinstehende bei monatlich 563 Euro liegen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bestätigte damit frühere Spekulationen, wonach die Anpassung im nächsten Jahr gering ausfallen könnte oder es gar keine Erhöhung gibt. Vertreter*innen der Koalitionspartner FDP und Grüne begrüßten in ersten Reaktionen diesen Schritt. Grund dafür ist die gesunkene Inflation. Nach dem Berechnungsmechanismus ergibt sich für das nächste Jahr ein gleichbleibendes Niveau der Regelsätze. Der SoVD kritisiert die Berechnung der Regelsätze. Denn obwohl die Inflation insgesamt zurück gegangen ist, steigen gerade die Preise für Lebensmittel weiter und belasten Menschen, die vom Existenzminimum leben müssen. (…) Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt dazu fest: „Dass nach Jahren der Krise und auf hohem Niveau verharrenden Preisen für Dinge des täglichen Bedarfs nun eine Nullrunde droht, liegt an der geltenden Berechnungsformel für die Regelbedarfe. Sie zielt darauf ab, die Höhe der Regelbedarfe herunterzurechnen, nicht den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.“ Der SoVD fordert deshalb ein neues Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe, das die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen im Blick hat und die weitere Zunahme im Land verhindert.“ Pressemitteilung des Sozialverbandes Deutschland vom 4. September 2024
- An der Bürgergeld-Nullrunde ist nichts »richtig so« – Statt sich hinter technische Gründe zu flüchten, sollte Hubertus Heil eingestehen: Ein würdevolles Leben für Bürgergeldempfänger hatte keine Priorität
„Hubertus Heil bestätigte nun, was die FDP lange fordert: Es wird im kommenden Jahr keine weiteren Erhöhungen der Bürgergeldbeträge geben. Und der SPD-Politiker befand sogar: »Das ist auch richtig so«. Bei der Begründung versteckt sich der Arbeitsminister hinter einem technischen Argument: Die Inflation sei so stark gesunken, dass nach dem bestehenden Rechtsweg keine weiteren Erhöhungen vorgesehen sind. Das stimmt zwar, ist aber für einen Minister, der sich mal für eine bessere Sozialpolitik einsetzen wollte, ein schwaches Argument. Man hätte die Regelung, wie schon 2023, ändern können. Der jetzige Betrag sei eben »das Existenzminimum, nicht mehr aber auch nicht weniger,« erklärte Heil die Entscheidung. Genau das stimmt aber nicht. Seit 2021 wurden Bürgergeld beziehungsweise Hartz IV nämlich massiv entwertet, weil der Regelsatz deutlich langsamer gestiegen ist als die Inflation. Bedeutet: Mit dem gleichen Geld kann man viel weniger Waren kaufen als vorher. Laut Berechnungen des Paritätischen erlitt das Bürgergeld 2021, 2022 und 2023 einen Kaufkraftverlust von jeweils 160, 445 und 407 Euro. Demnach hat ein erwerbsloser Single insgesamt also 1012 Euro weniger erhalten, als es zur Sicherung des Existenzminimus nötig gewesen wäre. Aufgrund der Leistungserhöhung von 2023 wird sich das Defizit in diesem Jahr zwar verringern, liegt dann aber immer noch bei 867 Euro pro Single-Bürgergeldempfänger. Soll Heil es doch sagen, wie es ist: Ein würdevolles Leben für Bürgergeldempfänger war schlichtweg nicht seine politische Priorität.“ Kommentar von Pauline Jäckels vom 4. September 2024 in Neues Deutschland online
– vor allem kann keine Schuldenbremse befürwortet werden, wenn gleichzeitig das verfassungsrechtliche Existenzminimum nach Art. 1 i.V.m. Art. 20 GG nicht gewährleistet werden kann. Gehört nämlich zur Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Ein Klage bis hin zur VB ist also durchaus möglich. Auch muss die Höhe immer transparent nachvollziehbar sein – mit oder ohne Inflation.
- Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren: Die jetzige Höhe ist schon deutlich unzureichend und eine Erhöhung erforderlich
- Verbände und Gewerkschaften warnen vor Nullrunde beim Bürgergeld – Bündnis fordert kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025
„Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden. Verena Bentele, Präsidentin, Sozialverband VdK Deutschland: „Zwar fallen die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Energie deutlich geringer aus als noch im vergangenen Jahr. Menschen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen, spüren sie dennoch jeden Tag. Die Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen führt dazu, dass sich viele Menschen schlechter versorgen können. Daher müssen die Regelsätze dringend grundlegend neu berechnet werden. Der heutige Regelsatz spiegelt in keiner Weise wider, was für ein Existenzminimum notwendig wäre.” VdK-Pressemitteilung vom 4. Juni 2024
zum gemeinsamen 6-seitigen Positionspapier
: „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ - Ernährung am Existenzminimum: Wie viel Gesundheit verlangt das Grundgesetz?
„Ist das Bürgergeld verfassungswidrig, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht? Ernährungswissenschaftliche Befunde, die erst nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind, sprechen dafür. Unter anderem der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert: „Ein […] Bürgergeld muss […] ausreichend sein, um materielle und soziale Ernährungsarmut zu vermeiden. Die aktuellen […] Beträge entsprechen allerdings nicht diesem Anspruch“ (ebd., I). Entgegen aktuellen Forderungen, die Regelleistungen zur Herstellung eines Lohnabstands abzusenken oder nicht weiter anzuheben, spricht verfassungsrechtlich viel für eine Erhöhung. Immerhin sind nach aktuellen Zahlen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen 6,9 Prozent der Menschen in Deutschland von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen; 13 Prozent sind nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel, Fisch oder einem vegetarischen Äquivalent zu leisten. Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf diesen Zustand nicht perpetuieren. Zwei verfassungsrechtlich zulässige Lösungsmöglichkeiten liegen auf der Hand, nämlich eine Vergrößerung der Referenzgruppe oder eine Steigerung des Ernährungsanteils. (…) Die Ernährungswissenschaften beschäftigen sich seit mehreren Jahren mit der Frage, ob die Anteile, die bei der Regelbedarfsberechnung für Ernährung berücksichtigt werden, für eine gesunde Ernährung ausreichen. (…) Die darin gelisteten Studien unterscheiden sich im Design, in der Preisbildung usw., sind aber in ihrer Einhelligkeit deutlich: Alle bis auf eine ältere und sehr umstrittene Arbeit (Thießen/Fischer 2008) stellen fest, dass eine gesunde Ernährung mehr kostet, als bei der Regelbedarfsberechnung für Nahrungsmittel berücksichtigt wird. Die neuere ernährungswissenschaftliche Forschung weicht also von dem, was das BVerfG 2010 als Forschungsstand annehmen musste, ab. Die Frage, ob die Leistungen „nicht als evident unzureichend erkannt werden“ können (BVerfG 2010, Rz. 151) oder die „Festsetzung der Gesamtsumme für den Regelbedarf nicht erkennen [lässt], dass der existenzsichernde Bedarf offensichtlich nicht gedeckt wäre“ (BVerfG 2014, Rz. 87), müsste nach den aktuellen Erkenntnissen mithin anders beantwortet werden. (…) Zusätzlich ist der Gesetzgeber auch durch völkerrechtliche Verpflichtungen bei der Bestimmung des Existenzminimums gebunden (BVerfG 2014, Rz. 74, mit Verweis auf BVerfG vom 18.7.2012, Rz. 68). Mit Verweis auf die niedrigen Ernährungsanteile an der Berechnung kommt ein aktuelles Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Höhe des Existenzminimums das Menschenrecht auf angemessene Ernährung aus Art. 11 des UN-Sozialpakts verletzt, denn „eine gesunde Ernährung wäre mit den Bürgergeld-Regelsätzen nur unter Verzicht auf andere grundlegende Bedürfnisse möglich. Dies ist aber gerade nicht ausreichend, um den völkerrechtlichen Anforderungen zu genügen, sodass im Ergebnis eine Erhöhung der Regelsätze geboten ist“ (S. 23). Weil Deutschland 2023 dem Individualbeschwerdeverfahren des Pakts beigetreten ist, könnte dies nun auch individuell geprüft werden.“ Beitrag von Sarah Lincoln und Ulrike Müller vom 30. April 2024 beim Verfassungsblog
- Dringender Appell: Sozialverbände und ver.di warnen vor Sozialkürzungen: „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“
„In einer gemeinsamen Erklärung zeigt sich der Paritätische Gesamtverband zusammen mit sechs weiteren Organisationen äußerst besorgt über die aktuelle Debatte um Kürzungen beim Bürgergeld. Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine sofortige Beendigung der zugespitzten Debatte und weisen darauf hin, dass eine potentielle Kürzung des Bürgergeldes nicht nur die Ärmsten hart treffen würde, sondern eine Kürzung beim Existenzminimum auch verfassungswidrig wäre. Auch falsche Behauptungen zum angeblichen Lohnabstandsgebot und die Forderung nach einem Arbeitszwang werden deutlich zurückgewiesen. (…) Neben dem Paritätischen Gesamtverband haben noch ver.di, die AWO, die Diakonie, der VdK, die Volkssolidarität und der SoVD den Aufruf “Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!” unterzeichnet.“ Pressemitteilung vom 08. Dezember 2023 beim Paritätischen Gesamtverband
zum Aufruf „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“

- Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor: Bürgergeld müsste auf 813 Euro angehoben werden – nicht gekürzt
„Aktuelle Forderungen nach einer Kürzung beim sogenannten Bürgergeld kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Die geplante Erhöhung der Grundsicherungsleistungen zum 1.1.2024 auf 563 Euro sei völlig gerechtfertigt und dürfe nicht ausgesetzt werden, mahnt der Verband. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz tatsächlich sogar deutlich stärker auf mindestens 813 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden, um nicht nur die Inflation auszugleichen, sondern wirksam vor Armut zu schützen. “Die angekündigte Erhöhung ist nichts anderes als ein Inflationsausgleich, der zuletzt völlig unzureichend war. Die aktuell abflachende Inflationsrate als Begründung für Kürzungen beim Bürgergeld heranzuziehen, geht vollständig an der Sache vorbei. (…) Der Paritätische warnt vor einem neuen Verfassungsbruch, sollte die Ampel-Regierung Kürzungen beim Bürgergeld in Erwägung ziehen bzw. die angekündigte Anhebung aussetzen. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz vielmehr noch deutlich höher liegen als bisher geplant. “Wenn auf alle Tricksereien verzichtet und die Regelbedarfe nicht durch willkürliche Streichungen künstlich kleingerechnet würden, müsste das Bürgergeld 2024 um 60 Prozent auf mindestens 813 statt 563 Euro angehoben werden”, resümiert Schneider.“ Pressemitteilung des Paritätischen vom 4. Dezember 2023
– siehe zum aktuellen Hintergrund:
- Die Gefahr ist real: Kürzungen beim »Bürgergeld«
„Die Ampelkoalition will trotz Haushaltskrise am hemmungslosen Aufrüstungskurs für die kommenden Jahre festhalten. Gleichzeitig aber fährt das marktradikale Regierungslager mitsamt der rechten Opposition rhetorisch schwere Geschütze gegen Arme auf, fordert weitere Kürzung von Sozialleistungen und Arbeitspflicht. Wer dachte, in der Legislatur der Ampel könne es nicht unsozialer kommen, der muss gewarnt sein. So verlangen FDP- und Unionspolitiker, die Erhöhung des »menschenwürdigen Existenzminimums« – des sogenannten Bürgergelds – um 61 Euro zum 1. Januar 2024 zurückzunehmen
. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte am Dienstag im Deutschlandfunk, seine Partei werde im Frühjahr ein Konzept vorstellen, das das Existenzminimum »gerade bei jüngeren Menschen« stärker »kürzen« soll, sprich, man plant Sanktionen. Wer nicht früh lerne, »dass Arbeit wichtig ist im Leben, für die soziale Teilhabe«, lerne es auch später nicht mehr, so Linnemann. Wer arbeiten könne, solle also »nach gewisser Zeit« eine Arbeit annehmen müssen, »gemeinnützig arbeiten, oder das Geld wird gekürzt«. Im Gespräch mit Verfassungsrechtlern sei ihm signalisiert worden, das Bundesverfassungsgericht werde noch tiefere Einschnitte als die schon im »Bürgergeld« vorgesehenen Sanktionen von 30 Prozent der Bezüge akzeptieren.
Im Urteil zur Abschaffung von Totalsanktionen bei »Hartz IV« stellte das Bundesverfassungsgericht
zwar fest, dass es »dem nicht relativierbaren Gebot der Unantastbarkeit« widerspreche, würde ein »Existenzminimum« unterhalb dessen gesichert, »was der Gesetzgeber bereits als Minimum normiert hat«. Doch seien Leistungsminderungen »verhältnismäßig, wenn die Belastungen der Betroffenen auch im rechten Verhältnis zur tatsächlichen Erreichung des legitimen Zieles stehen, die Bedürftigkeit zu überwinden«, heißt es in einer Randnummer. Werde eine »ihnen angebotene zumutbare Arbeit« von Leistungsberechtigten nicht aufgenommen, sei auch »ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen«, da eine Situation vorliege mit »derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt«. Die Gefahr weiteren sozialen Kahlschlags ist also real…“ Kommentar von David Maiwald in der jungen Welt vom 06.12.2023 
- Bundesagentur für Arbeit: „Verzicht auf Bürgergeld-Erhöhung zum Jahreswechsel ist technisch nicht mehr möglich“
„Der von FDP und Union geforderte Verzicht auf eine Erhöhung des Bürgergelds zum Jahreswechsel ist laut der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr möglich…“ Meldung vom 06.12.2023 im Deutschlandfunk
– die Betonung liegt auf „technisch“, sonst scheint es keine Vorbehalte zu geben…
- Die Gefahr ist real: Kürzungen beim »Bürgergeld«
- Regelsätze für 2024 beschlossen: Bundesrat stimmt zu
„Der Bundesrat hat am 13.10. den neuen Regelsätzen für das Jahr 2024 zugestimmt; genauer der – Achtung Wortungeheuer: – Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024; siehe BR-Drs. 454/23. Siehe: https://t1p.de/5dwpi
und auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/93yi7 
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Übersicht:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) 563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen) 506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII) 451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre) 471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre) 390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre) 357 Euro
Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. (…) Die Regelleistungen sind und bleiben zu niedrig, soziokulturelle TEILHABE, also menschenwürdiges Leben ist damit nicht möglich. Der Paritätische fordert richtig, diese müssten mindestens 813 EUR betragen. Erste Schritte in diese Richtung können und müssen sein:
– Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelsätzen, Einordnung der Haushaltsenergie in die KdU!
– Wegen der eklatanten Unterdeckung der Regelleistungen grundsätzliche Gewährung von Ersatzbeschaffungsgegenständen oberhalb von 100 EUR auf Zuschussbasis, d.h. konsequente Umsetzung des § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.
– Aufgabe der Deckelung der Unterkunftskosten wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II.
Das sind natürlich nur teilweise Vorschläge, aber damit könnte die Not kurzfristig gemildert werden. Für den zweiten Punkt bedarf es nur einer Änderung einer Dienstanweisung durch das BMAS, hier ist also Herr Heil gefragt!“ Aus dem Thomé Newsletter 34/2023 vom 01.11.2023
- [DGB] Das Bürgergeld ist nicht zu hoch – die Löhne sind zu niedrig
„Seit dem Beschluss für ein höheres Bürgergeld ab Januar 2024 sorgen sich Arbeitgeber und Politiker*innen von CDU und FDP über den Abstand zwischen Bürgergeld und Löhnen. Sie erzählen das Märchen von der bequemen sozialen Hängematte, fantasieren von grassierendem Sozialmissbrauch und Kündigungswellen von faulen Beschäftigten, die lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten. Keine dieser Behauptungen ist von Fakten gestützt. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, muss jeden Tag und bei jedem größeren Einkauf und jeder wichtigen Anschaffung schauen, ob das Geld noch bis zum Monatsende reicht. Und wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand, der vom Bürgergeld lebt. Diejenigen, die das Gegenteil behaupten, unterschlagen beim Rechnen oft soziale Leistungen wie das Wohngeld und den Kinderzuschlag, auf die Menschen mit niedrigem Einkommen Anspruch haben. Das belegen unsere detaillierten, aktuellen Vergleichsrechnungen
. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat ebenfalls nachgerechnet und kommt zum gleichen Ergebnis
. (…) „Die Kampagne gegen das Bürgergeld ist böswillige und verantwortungslose Stimmungsmache. Beschäftigte und Erwerbslose werden gegeneinander ausgespielt“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Dieser Theaterdonner ist ein reines Ablenkungsmanöver. Bürgergeld-Sätze und Löhne sollen klein bleiben, damit diejenigen auf der Sonnenseite von ihrem Wohlstand nichts abgeben müssen. Das ist das einzige Ziel dieser schäbigen Diskussion“, macht Anja Piel deutlich…“ DGB-Beitrag vom 01.11.2023 
- Regelsätze bleiben Armutssätze: Bürgergeld-Regelsatz wird ab 2024 auf 563 Euro erhöht – armutsfester Regelsatz müsste mind. 813 Euro betragen
- Bürgergeld-Regelsatz wird auf 563 Euro erhöht
„Die Regelleistungen im Bürgergeld werden ab 2024 im Eckregelsatz auf 563 Euro steigen. Das teilte heute der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute mit. Steigen werden auch die weiteren Regelbedarfsstufen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Anpassungen ausfallen…“ Beitrag von Carolin-Jana Klose vom 29.08.2023 bei gegen-hartz.de
mit Details - Siehe auch die neue Torte „Bürgergeld Regelsätze 2024 Übersicht“ im ähnlichen Beitrag von André Maßmann am 30. August 2023 bei HartzIV.org

- Regelsätze bleiben Armutssätze: Paritätischer kritisiert geplante Anhebung der Regelsätze als viel zu niedrig. Armutsfester Regelsatz müsste 813 Euro betragen
„Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (“Bürgergeld”) auf 563 Euro zum 1.1.2024 als viel zu niedrig. Nach eigenen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.
“Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Ausgeglichen wird gerade einmal knapp der aktuelle Kaufkraftverlust.Von einer Leistungsverbesserung kann keine Rede sein. Es bleibt bei willkürlicher Kleinrechnerei und im Ergebnis bei Leistungen, die vorne und hinten nicht reichen. Es ist bitter, dass diese Bundesregierung einkommensarmen Menschen weiter echte Teilhabe verwehrt und sie in Armut belässt”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode der Regelsätze als nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung entsprechend des von der Ampel-Koalition vorgeschlagenen neuen Fortschreibungsmechanismus vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ab dem 1.1.2024 mindestens 813 Euro betragen…“ Pressemitteilung vom 29. August 2023 beim Paritätischen
- Bürgergeld-Regelsatz wird auf 563 Euro erhöht
- Urteile erwartet: Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu gering – Widerspruch einlegen!
„Die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe nach wird seit geraumer Zeit immer wieder kontrovers diskutiert. Sozialverbände, Gewerkschaften und Juristen argumentieren, dass die Regelsätze nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und damit unzureichend sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen prüft nun in zwei Verfahren, ob die damaligen Hartz-IV-Regelsätze angemessen bemessen waren und ob die Regelleistungen heute richtig berechnet wurden. Leistungsbeziehenden wird empfohlen gegen den Bescheid des Jobcenters oder Sozialamt Widerspruch einzulegen…“ Meldung von Sebastian Bertram vom 25.06.2023 bei gegen-hartz.de
- Lohnabstand vor Existenzsicherung: Düsseldorfer Sozialgericht weist Klage gegen den HartzIV-Regelsatz ab, sonst „lohne sich Arbeit nicht mehr“…
- Sozialgericht weist Klage gegen den Hartz IV Regelsatz ab
„… Der Entschluss, gegen die bestehende Methode zur Fortschreibung der Regelsätze zu klagen, wurde im vorigen Jahr in die Tat umgesetzt. Die Hartz IV Anpassung von 2021 zu 2022 fiel mit 3,00 Euro für Erwachsene (von seinerzeit 446 auf 449 Euro) so knapp aus, dass nicht nur Betroffenen die Hutschnur platze. (…) Daher wurden Musterverfahren angestrebt. Eines davon führt Thomas Wasilewski. Er gehört zu denen, die ihre Stimme schon lange erheben. (…) Basis für die Klage ist ein Gutachten von Dr. Irene Becker. Sie hat nachgewiesen, dass die Regelsatzanpassung zum Jahr 2022 und die Einmalzahlungen nicht ausreichend waren. Klartext: Mit Hartz IV war das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Daher haben der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland die Musterverfahren auf den Weg gebracht. (…) Eine erste Entscheidung liegt mit dem Bescheid des Sozialgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: S 40 AS 1622/22 vom 21.02.2023) jetzt vor. Sie ist für den Kläger, seine Familie und alle, die ihn unterstützen, ein kleiner Rückschlag. Die Klage gegen die Regelsatzfortschreibung wurde abgewiesen, weil keine Verfassungswidrigkeit der Leistung erkennbar sei. (…) Zwar habe die Inflationsrate „erheblich angezogen“ und sei die Kaufkraft dadurch reduziert worden. Daraus ergebe sich allerdings noch keine Verfassungswidrigkeit. Denn: Der Regelsatz sei mit dem Bürgergeld um zuletzt zehn Prozent angehoben und dadurch die Inflation „jedenfalls zum aktuellen Jahreswechsel“ ausgeglichen worden. (…) Die zweite Begründung, auf der die Entscheidung des Sozialgerichts fußt, hat dann schon etwas Klischeehaftes. Sie spiegelt genau die Stammtischparolen wider, die Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Einführung des Bürgergelds nur allzu gerne bei jeder Gelegenheit wiederholte und die nach wie vor die Runde machen. Demnach geht es Bürgergeld-Empfänger viel zu gut. Oftmals lohne sich Arbeit nicht mehr. Dass ein Gericht sich auf dieses Niveau begibt, ist schon erschreckend. Im Bescheid heißt es: Das Bürgergeld sei gerade für Familien in Großstädten so hoch, „dass Geringverdiener bis Normalverdiener, die keinen entsprechenden Inflationsausgleich erhalten, nicht über ein wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher“. Das Sozialgericht Düsseldorf sieht daher das Risiko, „dass breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben sollen.“ Das gefährde den Sozialstaat. (…) Thomas Wasilewski bezeichnet diese Erwägung im Gespräch mit gegen-hartz.de als „sachfremd“. (…) Ähnlich äußerten sich auch jene, die Thomas Wasilewski unterstützen. Inge Hannemann, Expertin bei armutverbindet.de schreibt nur „ohne Worte …“. Helena Steinhaus belässt es bei einem „Wow“. Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist weniger zurückhaltend: „Mal ganz abstrakt gefragt: Wie dumm und vorurteilsbeladen dürfen Richter sein.“ Gegen den Bescheid wurde Berufung eingelegt. Das heißt: Es geht weiter an das Landessozialgericht. Auf diesem Weg wünscht sich Thomas Wasilewski, dass auch arme Menschen auf die Straße gehen und Solidarität zeigen: „So wie es jetzt ist, darf es nicht bleiben.“ Beitrag von André Maßmann vom 15. März 2023 bei hartziv.org
, siehe dazu: - den Gerichtsbescheid

- „… Es macht den Eindruck, als sollte hier von der 40. Kammer des SG Düsseldorf eine politische Entscheidung getroffen werden. Der Gerichtsbescheid hat nicht im Entferntesten mit dem dezidiert vorgetragenen Klageinhalt zu tun. Außerdem ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, allgemeinpolitische Erwägungen und zudem falschen Erwägungen haben dabei außer Betracht zu bleiben.
Die Argumentation des Gerichts verkennt weiterhin die Rolle des Erwerbstätigenfreibetrages, durch den ArbeitnehmerInnen immer ein deutlich höheres Einkommen haben als Nichterwerbstätige. Auch ist es bei Nichtleistungsbeziehenden üblich, dass, anders als im SGB II/SGB XII, das Kindergeld nicht wieder vom Lohn abgezogen wird und schließlich macht es gewiss Menschen im Regelfall keinen Spaß von den SGB II – / SGB XII – Hungerregeleistungen leben zu müssen.
All das wurden in dem Düsseldorfer Gerichtsentscheid nicht berücksichtigt, stattdessen wird Klassenkampf von oben betrieben.
Zum Glück geben die Kläger nicht auf und es gibt weitere Instanzen. Den Klägern ist ein langer Atem und viel Kraft zu wünschen.“ Kommentar im Thomé Newsletter 10/2023 vom 19.03.2023
- Urteil zu Sozialleistungen: Zynischer Richter
„Der Regelbedarf für Leistungsbezieher*innen nach dem Sozialgesetzbuch II soll nicht steigen, weil sich »Geringverdiener und Normalverdiener« sonst überlegen könnten, »ihre Arbeit aufgeben« und von Sozialleistungen leben zu wollen. Das gefährde den Sozialstaat. Zumindest glaubt das ein Richter am Düsseldorfer Sozialgericht. Außerdem würden durch die Inflation alle Menschen ärmer, da müssten auch die Empfänger von Sozialleistungen »mit weniger auskommen«. Selten gibt es etwas so Zynisches zu lesen wie den Düsseldorfer Gerichtsbeschluss. Man fragt sich, ob der Richter schon einmal die Schlangen vor den Ausgabestellen der Tafeln in Deutschland gesehen hat. Oder ob er schon mal mit jemandem gesprochen hat, der vom Jobcenter gegängelt und von einer sinnlosen Maßnahme in die andere gesteckt wurde. (…) Eine Gefahr für den Sozialstaat sind Richter, die über arme Menschen Urteile wie dieses sprechen. Es ist eine Absage an jede Form von gesellschaftlichem Zusammenhalt.“ Kommentar von Sebastian Weiermann im 19.03.2023 im ND online
- Sozialgericht weist Klage gegen den Hartz IV Regelsatz ab
- Auch „Bürgergeld“ deckt keine Stromkosten, Grundsicherung nicht die Inflation – DGB-Studie schlägt Änderungen im Mechanismus für die Anpassung der Regelsätze vor
- Nach Berechnungen eines Vergleichsportals: Bürgergeld deckt Stromkosten ebenso wenig wie Hartz IV
„Das Bürgergeld hat Hartz IV ersetzt, die Bundesregierung verspricht „mehr Chancen und mehr Respekt“. Doch in Krisenzeiten deckt auch das Bürgergeld laut einem Vergleichsportal die Stromkosten nicht. (…) Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich trotz Strompreisbremse aber auf 641 Euro, teilte das Münchner Unternehmen am Donnerstag mit. „Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.“…“ Meldung vom 05.01.2023 bei RND
- Trotz Hartz IV unter dem Existenzminimum
„Ärmere Menschen haben im vergangenen Jahr drastisch an Kaufkraft verloren. Laut DGB sind auch Bürgergeldempfänger nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt.
Neue Zahlen werfen die Frage auf, ob die Bundesregierung ihr Versprechen, in der Energiekrise niemanden alleinzulassen, tatsächlich eingelöst hat. Das gilt insbesondere für die Ärmsten der Gesellschaft, also die Empfänger von Hartz IV, das zum 1. Januar vom neuen Bürgergeld abgelöst wurde. Einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds zufolge, die der SZ vorliegt, verloren sie im gerade zu Ende gegangenen Jahr teilweise erheblich an Kaufkraft und rutschten so de facto unter das Existenzminimum. (…) Insgesamt aber konnten die Entlastungen den DGB-Berechnungen zufolge die Teuerung bei Weitem nicht ausgleichen. Eine arbeitslose Alleinerziehende mit einem zehnjährigen Kind büßte demnach aufs Jahr gerechnet etwa 750 Euro ein, ein Alleinstehender 470 Euro, ein Paar mit zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren etwa 1600 Euro. Bei Menschen, die ihre Rente oder ihren Lohn aufstockten, waren die Verluste etwas geringer, da sie zusätzlich Anspruch auf die Energiepauschale der Bundesregierung von 300 Euro hatten. Die Einbußen dürften die Grundsicherungsempfänger empfindlich getroffen haben, da viele von ihnen über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen. Sie müssen einen Großteil ihres Geldes für Lebensmittel ausgeben, deren Preise stiegen besonders stark. Die Tafeln meldeten zuletzt Rekordzahlen, weil immer mehr Menschen mit den Hartz-IV-Sätzen nicht mehr auskamen. „‚You’ll never walk alone‘ – das galt für die Grundsicherungsempfänger im vergangenen Jahr finanziell ganz sicher nicht“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in Anspielung auf ein bekanntes Zitat von Kanzler Olaf Scholz (SPD). Mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar wird die Inflation nun ausgeglichen, der Regelsatz steigt auf 502 Euro, also um 11,8 Prozent. Aus Sicht des DGB ist die Reform aber verbesserungsbedürftig. Die Gewerkschafter kritisieren, dass die Empfänger auch künftig nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt seien, weil der Mechanismus für die Anpassung der Regelsätze unzureichend sei. Diese Anpassung findet immer zum 1. Januar statt und berücksichtigt das Lohn- und Inflationsniveau bis zum zweiten Quartal des Vorjahres. (…) Stattdessen schlägt der DGB vor, für die Anpassung die Inflation des letzten verfügbaren Monats einzubeziehen und sie nicht mehr an das Lohnniveau zu koppeln. Außerdem sollen Änderungen des Regelsatzes häufiger möglich sein als nur einmal im Jahr…“ Artikel von Benedikt Peters vom 3. Januar 2023 in der Süddeutschen Zeitung online
, siehe dazu: - Neue Studie im Auftrag des DGB: Erhebliche Kaufkraftverluste bei der Grundsicherung
„Während Arbeitnehmer*innen derzeit Reallohnverluste verkraften müssen, sind Bezieher*innen von Grundsicherung von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten. Dies ist ein zentrales Ergebnis einer empirischen Studie von Dr. Irene Becker im Auftrag des DGB.“ DGB Stellungnahme vom 3. Januar 2022
zu ‚Regelsätzen und Inflationsentwicklung‘ von Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung) vom November 2022 - Siehe zum Hintergrund unsere Dossiers:
- Nach Berechnungen eines Vergleichsportals: Bürgergeld deckt Stromkosten ebenso wenig wie Hartz IV
- Hartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums unter der Inflationsrate – Paritätischer fordert ein neues Berechnungsverfahren
- Hartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums
„Die anstehende Regelsatzanpassung zum 1.1.2023 droht ein weiteres Mal zu einer faktischen Kürzung der Leistungen bei Hartz IV und anderen existenzsichernden Leistungen zu werden. (…) Die Daten, die zur Ermittlung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung benötigt werden, liegen nunmehr vor. Damit kann die Fortschreibung der Leistungen berechnet werden. Die Methode der Fortschreibung ist zunächst gesetzlich in § 28a SGB XII festgelegt. Die konkrete Berechnung wird in der Begründung zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung detailliert ausgeführt. Danach ergibt sich die Fortschreibung der Regelbedarfe aus einem Mischindex, der sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Lohnentwicklung zusammensetzt. Nach den Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle ergibt sich danach eine Preisentwicklung von 4,7 Prozent und eine Nettolohnentwicklung von 4,3 Prozent. Mit der genannten Gewichtung ergibt sich daraus eine Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 in Höhe von 4,6 Prozent (…). Für eine alleinlebende Leistungsberechtigte in der Grundsicherung ergibt sich daraus rechnerisch ein Regelbedarf in Höhe von 470 Euro. Wie ist eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent zu bewerten? Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein. Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent. Und auch die Preisentwicklung bei den regelbedarfsspezifischen Gütern und Diensten liegt im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,1 Prozent. Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer. Im Grundsatz befinden wir uns damit in derselben Situation wie vor einem Jahr. Auch bei der Regelbedarfsanpassung zu 2022 übertraf die Inflation die Anpassung der Regelbedarfe. Im Auftrag des Paritätischen Gesamtverband hat Prof. Anne Lenze diesen Sachverhalt in einem kurzen Gutachten verfassungsrechtlich bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Bundesgesetzgeber eingreifen muss, wenn eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums droht. Diese Situation ist heute wiederum gegeben: das menschenwürdige Existenzminimum wird nicht mehr gesichert, wenn die Preisentwicklung die reale Kraftkraft der Leistungen schmälert…“ Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes vom 26. August 2022
- Neuer Hartz‑IV-Regelsatz: Anstieg wird deutlich unter der Inflationsrate liegen. Das sei nicht hinnehmbar, sagt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider – und fordert ein neues Berechnungsverfahren
„… Eine neue Berechnung der Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat ergeben, dass der Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Januar 2023 nur um 4,6 Prozent steigen und damit der vor allem durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Inflationsrate weit hinterherhinken wird. Die Berechnung liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, forderte vor diesem Hintergrund eine deutlichere Erhöhung und ein neues Berechnungsverfahren. (…) Schneider sagte dem RND: „Die Ergebnisse der Paritätischen Forschungsstelle belegen, dass das herkömmliche Verfahren zur Anpassung der Regelsätze nicht mehr trägt. Eine Erhöhung um 4,6 Prozent zum 1. Januar 2023 wäre deutlich unter dem aktuellen Anstieg der Lebenshaltungskosten.“ Der Forderung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), dass sich an der Berechnungsformel der Regelsätze nichts ändern dürfe, sei „daher eine klare Absage zu erteilen“. Denn die Armen würden wegen des Kaufkraftverlustes nach dieser Berechnungsmethode immer ärmer werden. Der Hauptgeschäftsführer fügte hinzu: „Vor diesem Hintergrund fordert der Paritätische die Erhöhung der Regelsätze um 200 Euro monatlich noch im Herbst dieses Jahres und die zügige, seriöse und zeitgemäße Berechnung auskömmlicher Regelsätze für das Jahr 2023.“ (…) Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Mittel Juli seine Pläne für die Ausgestaltung des geplanten Bürgergeldes präsentiert, das im kommenden Jahr Hartz IV ablösen soll. Unter anderem sieht Heil vor, die Regelsätze zu erhöhen und die Auflagen weniger streng zu handhaben als bei Hartz IV. Bei der Gelegenheit sagte der SPD-Politiker: „Ich bin fest entschlossen, die Art, wie wir den Regelsatz berechnen, zu verändern. Der bisherige Mechanismus hinkt der Preisentwicklung zu sehr hinterher.“…“ Artikel von Markus Decker vom 26. August 2022 beim RND
- Hartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums
- Notwendig ist eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und dauerhaft von rd. 200 Euro sowie sofortige Aussetzung jeder Kürzung – und keine Ankündigungen vom Arbeitsminister Heil
- Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind
„Arbeitsminister Heil kündigt öffentlichkeitswirksam eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze an. Gleichzeitig sagt er „mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind“ und „Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können“. Eine der vielen Quellen: https://t1p.de/0rjmb
Nichts anderes hat Herr Heil schon Ende Mai 2022 erzählt. Damals hieß es, er plane, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein würden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent. Dazu ist zu sagen: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Dies jetzt als „Menschen in der Not verlässlich abzusichern“ zu bezeichnen, ist falsch und zynisch. Herr Heil kündigt seit Monaten den Referentenentwurf an, hier ist nun „liefern“ angesagt. (…) Eine derartige Preisexplosion wie im Moment ist nicht mit einem Einmalzuschlag von 200 EUR/16,66 EUR im Monat abgegolten. Notwendig ist kurzfristig eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR. Und eine sofortigen Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehn, Erstattungs- und Ersatzansprüchen…“ Aus dem Thomé Newsletter 27/2022 vom 17.07.2022
- Zur Höhe der Hartz IV- bzw. „Bürgergeld“-Leistungen: Die einen geben Gas und gleichzeitig wird gebremst, andere machen sich auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht
„… Nun ist der durchschnittliche Anstieg der Inflationsrate das eine, aber eben ein Durchschnittswert – und gerade bei den Gütergruppen, die bei den unteren Einkommensgruppen einen überdurchschnittlichen Anteil der Ausgaben ausmachen, haben wir Preissteigerungsraten, die weit über dem an sich schon hohen Durchschnitt liegen. Konkret geht es um die Energie- und Nahrungsmittelpreise [Tabelle] Die eskalierende Inflationsentwicklung war schon im vergangenen Jahr Thema, als es um die jährliche Dynamisierung der Regelsätze im Grundsicherungssystem ging, denn zum 1. Januar 2022 wurden die Regelbedarfe nur um 0,76 Prozent erhöht. Wir sprechen hier von drei Euro mehr für Erwachsene und zwei Euro für Kinder – pro Monat. (…) Nun kann man überall solche Meldungen lesen: Bundesarbeitsminister Heil plant eine „deutliche Erhöhung“ der Hartz-IV-Regelsätze. Wie immer muss man genauer hinschauen. Quelle ist ein Interview des Ministers mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, das am 15. Juli 2022 veröffentlicht wurde: Können wir es uns noch leisten, dass der Staat jeden Nachteil ersetzt, Herr Heil? »Künftige Entlastungspakete infolge der Inflation und der Gaskrise müssten gezielt eingesetzt werden, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im RND-Interview. Und er kündigt an: Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen sollen im kommenden Jahr mit der Einführung des Bürgergeldes deutlich steigen«, so haben Tobias Peter und Eva Quadbeck ihr Gespräch mit dem Sozialdemokraten zusammengefasst. Es geht also um die möglichen Veränderungen, die mit dem „Bürgergeld“ einhergehen könnten, je nach gesetzgeberischer Umsetzung des seit langem als „Abschaffung von Hartz IV“ angekündigten Vorhabens. Was genau hat der Minister gesagt? Auf die Frage „Im kommenden Jahr soll Hartz IV zum Bürgergeld werden. Werden dann auch die Regelsätze kräftig steigen – oder geht Ihnen da finanziell die Puste aus?“ antwortet Hubertus Heil: »Mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind. Ich werde den Gesetzentwurf in diesem Sommer vorlegen und es wird zu Beginn des nächsten Jahres eine deutliche Erhöhung der Regelsätze geben. Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können. Ich bin fest entschlossen, die Art, wie wir den Regelsatz berechnen, zu verändern. Der bisherige Mechanismus hin
- Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind
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Source: labournet.de