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Ersatzfreiheitsstrafen: Strafender Staat bekämpft die Armen

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Dossier

Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)Vor dem Hintergrund eines globalen Kapitalismus mit seinen sozialen Desintegrationsprozessen gibt es mittlerweile kaum ein gesellschaftliches Problem mehr, auf das seitens der Politik mit der Verschärfung des Strafrechts reagiert wird. (…) Es ist kein Zufall, dass Arme härter bestraft werden als Reiche und für Bagatelldelikte drakonische Bestrafungen erfahren. Wenn man staatliches Strafen in Zusammenhang mit sozialen Ungleichheiten setzt, wird schnell deutlich, dass die Gefangenenraten eines Staates umso höher liegen, je größer die Einkommensunterschiede in der Gesellschaft sind. (…) Die enorme Wucht, mit der der Staat straft, wird bespielhaft besonders bei den folgenden Delikten und Sühnemaßnahmen deutlich: Schwarzfahren und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind klassische Armutsdelikte und müssen mit Ersatzfreiheitsstrafen gesühnt werden. (…) Bei der Alternative zum strafenden, autoritären Staat muss es um eine Politik gehen, die auf allen Gebieten gegen den sozialen Ausschluss gerichtet ist…“ Beitrag vom 11. Dezember 2018 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link. Siehe dazu Kritik und Forderungen:

  • Fahren ohne Fahrschein: Zwei Drittel in Berlin für Entkriminalisierung – über alle Partei- und Einkommensgrenzen hinweg New
    Seit 1935 ist das Fahren ohne Ticket in Deutschland eine Straftat. Eine klare Mehrheit in Deutschland will das ändern, zeigt eine neue repräsentative Umfrage. Mit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin könnte neuer Wind in die Debatte kommen.
    Seit 1935 wird das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland außergewöhnlich hart als Straftat verfolgt. 9.000 Menschen müssen jedes Jahr ins Gefängnis, weil sie ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind und die Geldstrafe nicht zahlen können.
    Das muss sich ändern – sagt ein Großteil der Bevölkerung in Berlin, wie eine neue repräsentative Umfrage von Pollytix externer Link im Auftrag der Open Knowledge Foundation zeigt. 71% der Menschen wollen, dass sich das Land beim Bund für eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket einsetzt. Überwältigende Unterstützung gibt es über alle Partei- und Einkommensgrenzen hinweg. Anhänger*innen von Grünen über SPD und CDU bis hin zur AfD sind mit teils bis zu 85% dafür, Fahren ohne Ticket aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
    Mehrheit aller Parteien fordert Verzicht auf Strafanzeigen
    Berlin muss allerdings nicht auf die Bundespolitik warten, um etwas zu ändern: Bereits 14 deutsche Städte haben entschieden, auf Strafanzeigen in ihren Verkehrsbetrieben zu verzichten. Unter anderem in Köln, Halle und Wiesbaden müssen Menschen ohne Ticket zwar weiter das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Eine zusätzliche Strafanzeige und damit eine mögliche Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis haben sie aber nicht mehr zu befürchten…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 14. September 2026 bei FragDenStaat.de externer Link („Zwei Drittel für Entkriminalisierung“)
  • App warnt vor Ticketkontrollen in Berlin: BVG kritisiert „FreiFahren“-Anwendung als unsolidarisch
    Mit der App „FreiFahren“ können Nutzer im Berliner Nahverkehr vor Ticketkontrollen warnen. Zehntausende machen dem Entwickler zufolge mit. Werden seither weniger ohne Ticket erwischt?
    Wer mit der App „FreiFahrenexterner Link andere Fahrgäste im Berliner Nahverkehr vor Ticketkontrollen warnt, handelt aus Sicht der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unsolidarisch. (…)Mit der App „FreiFahren“ können Fahrgäste seit einiger Zeit melden, wenn sie auf einer bestimmten Strecke zu einer bestimmten Zeit Ticketkontrolleurinnen oder -kontrolleuren begegnen. Wer ohne Ticket unterwegs ist, kann diese Linie dann meiden. Nach Angaben von App-Entwickler Johan Trieloff hat das Programm rund 40.000 regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer.
    App-Entwickler will unterstützen
    Die Idee sei entstanden, nachdem er von den Tausenden Menschen gelesen habe, die jedes Jahr in einem deutschen Gefängnis säßen, weil sie ohne Ticket im Nahverkehr gefahren seien, sagte er der „taz“. „Das sind meist Menschen, die unter sehr prekären Umständen leben und in deren Leben viel schiefgelaufen ist.“ Eigentlich müsste der Staat ihnen helfen. „Stattdessen errichtet er ein Kontrollregime im Nahverkehr, mit dem sie aktiv gejagt werden“, sagte Trieloff…“ dpa-Meldung vom 07.08.2026 im Tagesspiegel online externer Link, siehe auch:

    • App „FreiFahren“ für ÖPNV-NutzerInnen: „Mich hat dieses Kontrollregime emotional sehr aufgebracht“
      Johan Trieloff hat eine „Blitzer-App“ für Kontrollen im ÖPNV entwickelt. Er erklärt, wie das geht, und warum er keine ethischen Bedenken hat…“ Interview von Claudius Prößer vom 4.8.2026 in der taz online externer Link zu:
    • FreiFahren e.V. in Berlin: Die Blitzer-App für Öffis.
      FreiFahren verbindet Berliner ÖPNV-Nutzende zu einer Solidargemeinschaft: Kontrollmeldungen in Echtzeit, gegenseitige Absicherung und die Überzeugung, dass freie Fahrt kein Privileg sein sollte…“ Homepage zur App externer Link
  • Die Freifahrerinnen: Salome Krug und Kijell Winter fahren bewusst ohne Ticket mit der Bahn durch Deutschland – aus Protest gegen die Kriminalisierung von Armut 
    „Salome Krug und Kjell Winter steigen ganz vorne in den ICE ein. „So werden wir entweder ganz am Anfang oder gar nicht kontrolliert“, erklärt Krug. Sie ist zugerfahren, weiß Bescheid, wann und wo es üblicherweise Kontrollen gibt und welche Züge sie besser meidet. Der ICE von Berlin Hauptbahnhof nach Amsterdam ist einer der wenigen mit Fahrradabteil, dort stellen sich Krug und Winter an den Rand und warten. „Ich fahre ohne Ticket – da setze ich mich nur, wenn alle anderen einen Platz gefunden haben“, sagt die 39-Jährige. Als sich das Aneinander-vorbei-Geschiebe und das Taschen-Verstauen gelegt hat und alle sitzen, geht Krug – schlank, mit Zopf und Brille – durch die Reihen und scannt bei noch freien Sitzen die Reservierungsanzeigen. Ein Platz ist frei, sie setzt sich. Winter läuft weiter und setzt sich im Vorraum auf den Boden. Diesen Zug haben sie gewählt, weil er nicht – wie andere ICEs auf dieser Strecke – in Stendal und Wolfsburg hält. Das heißt: Sollten sie aus dem Zug geworfen werden, dann immerhin erst in Hannover. „In Stendal rausgeworfen werden, ist richtig doof“, sagt Krug. Der Bahnhof ist klein, ICEs halten hier nur selten – und er liegt gerade einmal 44 Minuten hinter Berlin. Bis zu ihrem Ziel, Osnabrück, ist es da noch weit. Von Hannover hingegen können sie notfalls auch mit der Regionalbahn weiterfahren – mit dem ICE dauert das eine Stunde, 6 Minuten. Mit dem Regio gerade mal 22 Minuten mehr. Salome Krug und Kjell Winter sind sogenannte Aktions-Freifahrerinnen. Sie fahren ohne Ticket mit der Deutschen Bahn. Zum einen, weil sie wenig Geld haben, aktivistisch viel unterwegs sind und ICE-Fahrkarten teuer sind. Vor allem aber, weil sie finden, dass Mobilität allen Menschen möglich sein sollte. Gut sichtbar tragen sie Schilder vor ihren Oberkörpern. Auf Krugs Schild steht: „Kostenloser Verkehr für alle! Eine wirklich soziale und ökologische Verkehrswende kann nur mit einem kostenlosen, gut ausgebauten, öffentlichen Verkehrsnetz gelingen“. Und weiter: „Nulltarif statt Knast. Strafe löst keine Probleme, sondern schafft nur neues Elend“. Niemand sollte, findet Krug, wegen nicht bezahlter Fahrkarten ins Gefängnis kommen. (…)
    Auf diesen Missstand wollen Aktions-Freifahrerinnen aufmerksam machen. Und sie nutzen dafür eine Gesetzeslücke. Der Paragraf des „Erschleichens von Leistungen“ – 1935 von den Nazis eingeführt – setzt voraus, dass sich jemand, so heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009, mit dem „Anschein umgibt“, ein ordnungsgemäßer Fahrgast zu sein. Wer also versucht, sich ohne Ticket durchzumogeln, macht sich strafbar. Deshalb tragen Salome Krug und Kjell Winter die Schilder vor der Brust. Ganz oben steht darauf: „Ich habe kein gültiges Ticket“. Damit „erschleichen“ sie sich keine Leistung, so ihre Argumentation. (…) Krug fährt seit drei bis vier Jahren ohne Ticket, aber mit Schild – insgesamt etwa 50 Mal. Rund 40 Mal sei sie kontrolliert worden und habe eine Fahrpreisnacherhebung erhalten. Die Bundespolizei sei bislang nie gerufen worden. Nachdem sie jedoch innerhalb kurzer Zeit mehrfach ohne Fahrschein angetroffen worden war, zeigte die Bahn sie an. Im April musste Krug deshalb in Greifswald vor Gericht erscheinen. Ihr passte das gut. Denn die juristische Auseinandersetzung versteht sie als Teil einer größeren gesellschaftlichen Debatte. Ein Prozess bringt Aufmerksamkeit: Vor dem Gericht gibt es Protestaktionen, die Presse berichtet. In ihrem Fall begleitete die Ostsee-Zeitung das Verfahren engmaschig. Das Thema polarisiert. (…) Für Krug ist die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein „ein entscheidender Hebel, um arme Menschen nicht noch weiter aus Bus und Bahn auszuschließen“, sagte sie der taz. „Niemand soll sich dafür schämen müssen, nachhaltig mobil zu sein, auch wenn das Geld knapp ist.“ (…) Keine vier Wochen nach der Fahrt von Berlin nach Osnabrück hat Winter einen Anhörungsbogen der Bundespolizei erhalten, um sich zum Vorgang zu äußern. Auch für sie könnte es demnächst also vor Gericht weitergehen.“
    Bericht von Johanna Treblin vom 27. Mai 2026 in der taz online externer Link

    • Darin auch: „… Auf die Problematik weisen Aktivist*innen seit Jahren hin. Bereits 2004 organisierte das Berliner Bündnis „Recht auf Mobilität – Fahrt Schwarz“ um den Politikprofessor Peter Grottian sogenannte „Schwarzfahrertage“. Ein Jahr später rief die linke Gruppe FelS zu spontanen „Pinkfahrgruppen“ auf, erkennbar an pinken Buttons an den Jacken. Nach längerer Ruhe rückte das Thema in diesem Jahr erneut in die Öffentlichkeit: Die Gruppe „Freifahren jetzt“ verteilte zunächst im April in Berliner U-Bahnen Flyer im Stil der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) mit dem Slogan „Zur Arbeit fahren ist kein Luxus“. Am 27. Mai folgte eine ähnliche Aktion in mehreren Berliner Trams. Ein QR-Code auf den Flyern führt zu einer Telegram-Gruppe, in der sich inzwischen mehr als 36.000 Mitglieder vor Ticketkontrollen warnen…“
  • Bundesjustizministerin will Schwarzfahren endlich (etwas, zur Justiz-Entlastung) entkriminalisieren – GDL (wie CDU) in Sorge um (den Job der) Fahrkartenkontrolleure 
    • Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ab
      Nach einer tagelangen Debatte über das Fahren ohne gültigen Fahrschein hat der Bundestag jetzt entschieden: Wer ohne Ticket fährt, begeht weiter eine Straftat. (…)
      Die Union stellte sich in der Bundestagsdebatte gegen eine Entkriminalisierung. »Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen«, sagte der CDU-Abgeordnete Alex Müller. Ähnlich argumentierte die AfD. Ihr Abgeordneter Tobias Peterka befürchtete weitere Entkriminalisierungen als Folge: »Ich sehe hier schon den Ladendiebstahl wackeln.« Die SPD wiederum betonte in der Debatte erneut ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung und stimmte offenbar aus Koalitionsdisziplin gegen das Vorhaben.
      »Wer zu wenig Geld für Fahrkarten hat, ist alles andere als kriminell«, sagte der Linkenabgeordnete Luke Hoß und fügte insbesondere an die SPD gerichtet hinzu: »Sorgen Sie dafür, dass Menschen nicht mehr im Knast landen, weil sie kein Geld haben.« Der Grünenabgeordnete Helge Limburg kritisierte, dass durch den Straftatbestand auch Menschen im Gefängnis landeten, wenn sie verhängte Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht bezahlen könnten. Und auch als bloße Ordnungswidrigkeit werde Schwarzfahren nicht sanktionslos bleiben, denn Bußgelder werde es dann weiter geben…“ Meldung vom 16. April 2026 in der Zeit online externer Link und auch:

      • Vorstoß von Grünen und Linken: Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab
        Der Bundestag hat Gesetzentwürfe von Grünen und Linkspartei zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Union, SPD und AfD stimmten dagegen. Die Gesetzentwürfe sahen vor, dass das Fahren in Bussen und Bahnen ohne Ticket nicht mehr als Straftat verfolgt wird. Bundesjustizministerin Hubig von der SPD hatte zuletzt betont, aus ihrer Sicht sprächen gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Durch die Verfahren würden viele Ressourcen in der Justiz gebunden, die man sinnvoller einsetzen könne. Die Union argumentiert dagegen, dass mehr Menschen Schwarzfahren würden und in der Folge die Ticketpreise angehoben werden müssten.“ Nachricht am 16.04.2026 im Deutschlandfunk externer Link
    • RAV: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen! Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen
      Zur Kriminalisierung von Armut durch die strafrechtliche Sanktionierung des Erschleichens von Leistungen: Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unterstützt den aktuellen Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig und fordert den Gesetzgeber auf, § 265a StGB – den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen – endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Norm ist rechtspolitisch verfehlt, sozial diskriminierend und verursacht einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Strafjustiz. Die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder aus dem Projekt »Schnellgericht« am Amtsgericht Tiergarten in Berlin belegen: Dieser Paragraph ist ein Instrument zur Kriminalisierung von Armut – und kein Mittel zur Wahrung des Rechtsfriedens. (…) Der RAV ruft den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags auf, die Streichung des § 265a StGB ohne Ersatztatbestand unverzüglich in die Wege zu leiten. Gleichzeitig engagieren wir uns mit unserem Projekt »Schnellgericht« weiter dafür, dass Betroffene bis dahin eine faire Chance im Verfahren erhalten.“ Stellungnahme vom 15.04.2026 beim RAV externer Link
    • [BAG Wohnungshilfe] Armut ist kein Verbrechen: Schwarzfahren entkriminalisieren, kostengünstige und diskriminierungsfreie Angebote im ÖPNV schaffen
      „Wer kein Geld für ein Ticket hat, riskiert in Deutschland im schlimmsten Fall Gefängnis. (…) Für viele wohnungslose Menschen ist der öffentliche Nahverkehr essenziell: Sie müssen täglich weite Strecken zurücklegen, etwa zu Beratungsstellen, Behörden, medizinischer Versorgung oder Unterkünften. Gleichzeitig sind selbst vergünstigte Tickets für viele unerschwinglich. Die Folge: Aus purer Not gehen Menschen das Risiko ein, ohne Fahrschein zu fahren. Was für viele ein Kavaliersdelikt ist, wird für sie schnell zur existenziellen Bedrohung. Nach aktueller Rechtslage drohen bei sogenannter „Beförderungserschleichung“ Geldstrafen und wenn diese nicht bezahlt werden können, Ersatzfreiheitsstrafen. Inhaftiert werden vor allem arme Menschen. Die BAG W schätzt, dass jährlich mehr als 1.000 wohnungslose Menschen Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrschein verbüßen. Für die Menschen bedeutet das zusätzliche soziale Ausgrenzung, Stigmatisierung und eine weitere Verschlechterung ihrer Lebenssituation. (…)
      Die BAG W unterstützt die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein neu zu bewerten: „Die aktuelle Regelung kriminalisiert Menschen in existenzieller Not – doch wer aus finanzieller Verzweiflung ohne Fahrschein fährt, handelt nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus Überlebenswillen. Armut ist kein Verbrechen“, so Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
      Eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greift jedoch zu kurz. Notwendig ist eine echte Entkriminalisierung, die verhindert, dass mittellose Menschen im Rahmen der Erzwingungshaft inhaftiert werden könnten. Zusätzlich braucht es nachhaltige soziale Lösungen. Es ist entscheidend, dauerhaft kostengünstige und diskriminierungsfreie Angebote im öffentlichen Nahverkehr zu schaffen und gezielte Unterstützung für einkommensarme sowie wohnungslose Menschen bereitzustellen. Der große Erfolg des 9-Euro-Tickets hat gezeigt, wie wirksam einfache und erschwingliche Mobilitätslösungen sein können.“
      Pressemitteilung der BAG Wohnungshilfe e.V. vom 13. April 2026 externer Link, siehe auch:

    • Entkriminalisierung von Schwarzfahren: U-Bahnfahren muss billiger werden
      Wäre der ÖPNV nicht so teuer, würden weniger Menschen ohne Ticket fahren. Warum geht in Deutschland nicht, was andere Länder längst praktizieren?
      Ein Einzelfahrschein in Berlin kostet mittlerweile 4 Euro. Ja, richtig gelesen: 4 Euro! Egal, ob man U-Bahn oder S-Bahn, Bus oder Straßenbahn fährt. Fährt man nur vier Stationen, kostet eine Station mit der Bahn einen Euro. Die spinnt ja wohl, die BVG! Die ganz Schlauen kommen jetzt sicher wieder mit ihrem Standardargument: Wenn du ein Viererticket kaufst oder eine Monatskarte oder das Deutschlandticket, wird es billiger. Stimmt, aber wenn man nichts davon braucht, ist es eben teuer. Viel zu teuer! Da wundert es nicht, dass (nicht nur finanziell schwächere) Menschen das Schwarzfahren zu ihrer persönlichen Challenge machen: Sie halten auf dem Bahnsteig nach den Kontrolleuren Ausschau, die Expert:innen unter den ticketlos Fahrenden erkennen die Kontrollettis rasch. (…) Wäre das Einzelticket nicht überteuert, gäbe es weniger Schwarzfahrer:innen – zumindest unter den nicht ganz Armen, ganz sicher! Selbst in New York zahlt man für die Subway 2,50 Dollar, in Luxemburg, Malta, der estnischen Hauptstadt Tallinn und im französischen Dunkerque fährt man kostenlos. In Melbourne in Australien kostet die Straßenbahn in der Innenstadt nichts. Der Autoverkehr in Melbourne hat sich dadurch reduziert, die ÖPNV-Nutzung hingegen verdoppelt. Warum geht das nicht in Berlin und in anderen deutschen Großstädten? In Monheim, Erlangen und Augsburg versucht man es immerhin. In Tübingen fahren die Menschen am Samstag kostenfrei. Würde sich ein kostenfreier, zumindest aber ein günstiger ÖPNV bundesweit durchsetzen, würde sich das Land all die Verfahren gegen und Gefängniskosten für Schwarzfahrer:innen sparen. Und auch die Debatten darum sowieso.“ Kommentar von Simone Schmollack vom 11. April 2026 in der taz online externer Link, siehe auch das Dossier: „Kostenloser“ Nahverkehr, oder: Die Frage, wofür Steuergelder ausgegeben werden. Statt für Giftautos.
    • Stellungnahme zu Plänen des Justizministeriums: GDL warnt vor Entkriminalisierung von Schwarzfahren – „Gefährliches Signal für Sicherheit im Bahnsystem“
      „… Eine Herabstufung des „Erschleichens von Leistungen“ zu einer Ordnungswidrigkeit würde die Sicherheitslage im Bahnbetrieb weiter verschärfen, erklärte die GDL. Sie schließt sich damit der Kritik aus der Bundespolizei an, die vor einer Entwicklung hin zu einem „Kavaliersdelikt“ warnt. GDL-Bundesvorsitzender Mario Reiß betont: „Wer das Schwarzfahren entkriminalisiert, sendet ein fatales Signal. Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Konflikte, mehr Aggression und eine steigende Gefährdung im Arbeitsalltag.“
      Die GDL widerspricht zudem der Annahme, eine Entkriminalisierung könne Konflikte entschärfen. „Die Vorstellung, dass weniger Strafandrohung automatisch zu weniger Konflikten führt, ist schlicht realitätsfern. Konflikte entstehen nicht wegen der strafrechtlichen Einordnung, sondern weil Regeln durchgesetzt werden müssen. Wenn diese an Verbindlichkeit verlieren, steigt nicht die Akzeptanz, sondern die Bereitschaft, sie zu missachten“, so Reiß. (…)
       Ohne klare strafrechtliche Einordnung fehle ein wesentliches Signal für die Verbindlichkeit der Beförderungsregeln. Gerade in konfliktträchtigen Situationen könne dies dazu führen, dass Kontrollen weniger akzeptiert werden und Auseinandersetzungen häufiger eskalieren. „Wer glaubt, dass sich Konflikte dadurch vermeiden lassen, dass man die Regel abschwächt, verlagert das Problem auf die Beschäftigten vor Ort“, so Reiß. (…) Zugleich sieht die GDL die Debatte im direkten Zusammenhang mit der angespannten Sicherheitslage im Bahnsystem. „Wir diskutieren seit Monaten über steigende Gewaltzahlen und den Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen – und gleichzeitig wird darüber nachgedacht, eine zentrale Konfliktquelle rechtlich zu relativieren. Das passt nicht zusammen“, so Reiß.  Die GDL fordert die Politik auf, die sicherheitspolitischen Auswirkungen der geplanten Änderungen umfassend zu berücksichtigen und die Durchsetzung von Regeln im öffentlichen Verkehr konsequent zu stärken
      .“ GDL-Pressemitteilung vom 07. April 2026 externer Link
    • Siehe zum Hintergrund das Dossier Zunehmende Übergriffe erfordern u.a. Rückzugsräume für das Zugpersonal und:
    • Bundesjustizministerin Hubig Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden
      Wer beim Fahren ohne Fahrschein erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert bisher, im Gefängnis zu landen. Bundesjustizministerin Hubig denkt über eine Änderung nach. Das „Erschleichen von Leistungen“ soll strafrechtlich neu bewertet werden. (…) „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, so die Ministerin. Die schwarz-rote Koalition habe ein modernes Strafrecht vereinbart, man müsse die „Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten“, so Hubig.
      Anwaltsverein fordert „echte Entkriminalisierung“
      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält das für überfällig. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, ebenfalls in der NOZ. Die Verfahren und Freiheitsstrafen für Fahrten ohne Fahrschein kosteten den Steuerzahler rund 200 Millionen Euro im Jahr, so Walentowski. Ein Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit wäre nicht ausreichend, es brauche eine echte Entkriminalisierung, sagte Walentowski: „Andernfalls würde zwar die Ersatzfreiheitsstrafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwingungshaft trotzdem im Gefängnis landen.“ (…)
      Nur weil das Schwarzfahren eine Straftat sei, dürften Fahrkartenkontrolleure heute eine verdächtige Person so lange festhalten, bis die Polizei vor Ort ist. „Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben. Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen“, sagte Krings [stellvertretender Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag]. In den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sei darüber bereits ausführlich gesprochen und das Thema dann verworfen worden
      .“ Meldung vom 07.04.2026 auf tagesschau.de externer Link
  • Die Hälfte der Menschen, die in Berlin ohne Ticket erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, gehen ins Gefängnis. Die meisten sind arm und wohnungslos
    „In Berlin kommen weit mehr Menschen für das Fahren ohne Ticket ins Gefängnis als bisher angenommen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Über alle Delikte hinweg geht etwa ein Drittel der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, ins Gefängnis, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Beim Fahren ohne Ticket sind es sogar 50 Prozent. Bisher waren Schätzungen davon ausgegangen, dass nur jede siebte Person dafür ins Gefängnis geht, also knapp 14 Prozent. (…) Im Mittel sollten die Menschen für Fahren ohne Fahrschein Geldstrafen in Höhe von 54,9 Tagessätzen á 16,10 Euro zahlen, wobei der Tagessatz im Durchschnitt aller Delikte bei 22,30 Euro lag. „Dies deutet darauf hin, dass die Menschen, die wegen dieses Delikts verurteilt werden, ärmer sind“, schreiben die Autorinnen in der Studie. „Die Menschen lösen kein Ticket, weil sie kein Geld haben“, ergänzt Bögelein auf taz-Nachfrage, „viele leben in äußerst prekären Bedingungen, sind lange schon arbeitslos und viele sogar wohnungslos, viele haben mit Suchtthemen zu tun.“ So bleibe ihnen nichts anderes übrig, als wegen einer Geldstrafe in Haft zu gehen. (…) Auf taz-Anfrage forderte Lehmann nun das Entkriminalisieren des Fahrens ohne Ticket. Vorstellen könne er sich auch ein besseres Angebot bei Sozialtickets oder gar die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV in Berlin. Initiativen wie der Freiheitsfonds, die sich seit Jahren gegen die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen, fordern hingegen, Delikte wie das Fahren ohne Fahrschein gänzlich zu entkriminalisieren…“ Artikel von Johanna Treblin vom 31. März 2026 in der taz online externer Link („Mehr Fälle „Fahren ohne Fahrschein“ als gedacht“), siehe dazu auch:

    • Ersatzfreiheitsstrafen: Öfter Knast für Fahren ohne Fahrschein
      Die Hälfte der Menschen, die in Berlin wegen Fahrens ohne Ticket zu einer Geldstrafe verurteilt werden, können ihre Strafe nicht zahlen und landen im Gefängnis. Das sind deutlich mehr Menschen als bislang gedacht.
      Wer ohne Ticket in Bus und Bahn fährt, macht sich in Deutschland strafbar und riskiert eine Geldstrafe. Grundlage ist Paragraf 265a des Strafgesetzbuches „Erschleichen von Leistungen“. Eine in dieser Woche veröffentlichte Studie des Berliner Justizvollzugs zeigt: Zumindest in der Hauptstadt kann die Hälfte der Verurteilten (50,9 Prozent) die Geldstrafe nicht bezahlen und muss sie deshalb zumindest teilweise im Gefängnis absitzen. In den untersuchten Jahren 2022 und 2023 wurden in Berlin demnach 6192 Menschen wegen des Fahrens ohne Fahrschein zu einer Geldstrafe verurteilt. In 3149 Fällen verbüßten die Verurteilten eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das sind deutlich mehr Menschen, als bisher gedacht.
      Eine systematische Erfassung des Anteils an Ersatzfreiheitsstrafen bei Menschen, die wegen des Fahrens ohne Ticket verurteilt wurden, gibt es Deutschland nicht. Frühere wissenschaftliche Erhebungen, etwa aus Nordrhein-Westfalen, gingen davon aus, dass etwa jede:r siebte Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt. Für die neue Studie haben Nicole Bögelein und Jana Meier vom Institut für Kriminologie der Universität Köln alle abgeschlossenen Berliner Geldstrafenfälle aus den beiden Jahren sowie staatsanwaltschaftliche Akten analysiert. Zudem führten sie Interviews, unter anderem mit Betroffenen und Justizangestellten.
      Wissenschaftlerinnen schlagen Maßnahmen vor
      Das Fazit der Wissenschaftlerinnen ist eindeutig: „Die aktuelle Form der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen führt Menschen, die in Armut und Benachteiligung leben, deutlich häufiger ins Gefängnis.“ Als Handlungsempfehlung an die Politik verweisen sie auf viele deutsche Städte, die das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr zur Anzeige bringen. Zudem könnten sich Länder auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bestrafung des Fahrens ohne Ticket aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Kurzfristig könnten kostenlos Tickets an Menschen vergeben werden, die schon einmal ohne Fahrschein angetroffen wurden und in Obdachlosigkeit oder anderen belastenden Situationen leben
      …“  Artikel von Lukas Gilbert vom 2. April 2026  aus der Ausgabe 398 von Hinz&Kunzt externer Link
  • Kriminalisierung von Armut als gesellschaftlicher Prozess der Marginalisierung und Enteignung
    „Gerichte kriminalisieren Armut, indem sie massenweise Menschen für Bagatelldelikte bestrafen, die eng mit deren systematisch eingeschränktem Zugang zu Ressourcen in Verbindung stehen – darunter etwa Fahren ohne Fahrschein und Diebstahl notwendiger Gegenstände wie Lebensmittel und Kleidung. Richter*innen zeigen wenig Verständnis für die strukturellen Umstände und finanziellen Notlagen der Betroffenen, denen sie stattdessen sowohl die volle juristische als auch die moralische Verantwortung für kriminalisierte Überlebensstrategien zuschieben. Dadurch setzt sich die systematische Enteignung der Betroffenen fort, indem ihnen existenzgefährdende Geld- oder Haftstrafen auferlegt werden. Aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen sind Haftstrafen zudem auch oft die Folge davon, dass Menschen Geldstrafen nicht bezahlen können. Aus strukturellen Gründen sind migrantisierte und rassifizierte Gruppen besonders anfällig für diesen gesellschaftlichen Prozess der Marginalisierung und Enteignung. (…)
    Wenn zum Beispiel gesetzliche Vorschriften Menschen davon abhalten, eine Arbeitserlaubnis zu erlangen (wie es oft etwa für Asylbewerber*innen der Fall ist), haben Betroffene oft keine andere Wahl, als auf kriminalisierte Erwerbsmethoden wie bspw. Drogenverkauf zurückzugreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Durch die jüngsten Reformen des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde zudem die so genannte Bezahlkarte eingeführt, die dafür sorgt, dass Asylbewerber*innen nur noch 50 € Bargeld im Monat zur Verfügung stehen, was es ihnen z.B. unmöglich macht, Anwaltskosten zu bezahlen. Allgemeiner ausgedrückt wirkt sich Rassifizierung auf die Verteilung materieller Ressourcen auf globaler Ebene aus, was sich auch auf lokaler Ebene widerspiegelt: Neue Untersuchungen belegen empirisch, dass rassistisch markierte Personen in Deutschland eher von Armut betroffen sind, als nicht rassistisch markierte Personen. Dabei hängt die Kriminalisierung von Armut nicht nur mit Rassismus zusammen, sondern auch mit Gender: FLINTA* sind mit größerer Wahrscheinlichkeit von Armut betroffen als Männer. Expert*innen sprechen daher seit Jahrzehnten auch von der „Feminisierung der Armut“. Wir sehen also, wie ineinandergreifende Systeme sozialer Herrschaft – darunter Rassismus, Patriarchat und Kapitalismus, aber auch etwa Ableismus – Einfluss darauf haben, wer wegen armutsbezogener Vergehen kriminalisiert wird. (…)
    Wie zahlreiche Sozial- und Politikwissenschaftler*innen deutlich gemacht haben, erfüllen Kriminalisierung und Bestrafung im neoliberalen Kapitalismus wichtige Funktionen staatlicher Regulierung, da sie als Reaktion auf soziale Unsicherheit und als Mittel zur Krisenbewältigung dienen. Bestrafung bietet eine scheinbar einfache (und relativ billige) Auffanglösung für die Kontrolle und Disziplinierung der wachsenden Zahl sozial und wirtschaftlich marginalisierter Bevölkerungsgruppen in einem zunehmend stratifizierten System. (…)
    Darüber hinaus nahm das deutsche Sozialsystem im Zuge der Hartz-Reformen eine Wende hin zu Bestrafung und Sanktionierung, die sich im neuen System des Bürgergeldes weiter verfestigt hat, wie Organisationen wie Sanktionsfrei immer wieder betonen. Vor diesem Kontext ist es umso wichtiger, zu erkennen, dass Strafgerichte in Deutschland mit großer Routine armutsbetroffene Menschen für ihre Überlebensstrategien bestrafen. Dies ist das Ergebnis eines zusammenhängenden Systems, das in erster Linie diejenigen isoliert, enteignet, vertreibt, überwacht, poliziert und bestraft, die keinen nennenswerten Wert für das System produzieren und somit strukturell überflüssig gemacht sind. Prozessbeobachtung als Strategie dient dazu, dieses System aufzudecken, der Isolation entgegenzuwirken und Macht aufzubauen, um sich dagegen organisiert zur Wehr zu setzen.“
    Beitrag vom Januar 2026 von und bei RacismOnTrial.org („Kriminalisierung von Armut „) – Racism on Trial ist eine von Justice Collective initiierte Kampagne, die Rassismus im deutschen Strafsystem beleuchtet und dagegen Widerstand leistet.
  • Paragraf 265a abschaffen: Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von ticketlosem Fahren wurde im Bundestag eingebracht
    Kamila W. saß im Knast, weil sie kein Ticket hatte. Der Linken-Abgeordnete Luke Hoß hat sie freigekauft. Ein Gesetzentwurf dazu kommt am Donnerstag. (…)  
    Der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, eingeführt von den Nazis im Jahr 1935, erlaubt sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu einem Jahr für Bagatelldelikte wie das Fahren ohne Ticket. Die Linke fordert die ersatzlose Streichung des Paragrafen. Am Donnerstag will die Partei ihren Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von ticketlosem Fahren in den Bundestag einbringen. (… )
    „Die Inhaftierungen ziehen oft einen Rattenschwanz der Verarmung nach sich“, sagt Leonard Ihßen, er ist Sprecher des Freiheitsfonds. Rund 1.500 Einsitzende hat die Initiative seit 2021 laut eigenen Angaben freigekauft, für knapp 1,3 Millionen Euro. „Menschen verlieren wegen der Haft teilweise ihre Wohnung, ihren Schlafplatz im Heim oder ihren Job. In den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Suizidrate in den Knästen am höchsten. Deswegen ist es so wichtig, dass wir davor besonders viele Leute rausholen“, sagt Ihßen
    .“ Artikel von Franziska Schindler vom 12.11.2025 in der taz online externer Link („„Aber das sind ja Glückstränen““) – siehe den Gesetzentwurf externer Link
  • Am 1. September 2025 ist Freedom Day! Freiheitsfonds ruft auf zu Spenden für größte Gefangenenbefreiung der bundesdeutschen Geschichte
    Mach mit beim 14. Freedom Day! Am 1. September 2025 ist Freedom Day! Dieser Tag ist historisch: Denn vor genau 90 Jahren – am 1. September 1935 – wurde jenes Gesetz eingeführt, das bis heute Menschen wegen fehlender Tickets in Bus und Bahn ins Gefängnis bringt. Am Freedom Day befreien wir deshalb bundesweit gleichzeitig so viele Menschen wie möglich, die wegen Fahren ohne Ticket im Gefängnis sitzen. Es ist die größte Gefangenenbefreiung der bundesdeutschen Geschichte…“ Alle Infos auf freiheitsfonds.de externer Link
  • Über 220 Euro je Tag und steigende Häftlingszahlen: Die Justizministerien lassen sich Drangsalierung was kosten – nur 3 Länder wollen Fahren ohne Fahrschein streichen
    Jedes Jahr sitzen Zehntausende Menschen in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Oft wurden Reformen diskutiert – die Bundesländer wollen laut einem Bericht aber vorerst daran festhalten. Trotz Kritik an Ersatzfreiheitsstrafen wollen die Justizministerien aller 16 Bundesländer grundsätzlich daran festhalten. Das ergab eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). (…) 
    Mehrere Länder streben deshalb Reformen an. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte: „Häufig sind Menschen in einer prekären Lebenssituation von Ersatzfreiheitsstrafen betroffen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können.“ Damit werde Armut kriminalisiert.  Auch sei es im Sicherheitsinteresse der Gesellschaft, dass Ressourcen im Justizvollzug für die Resozialisierung derjenigen eingesetzt werden, die aufgrund schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) nannte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrschein überfällig. „Jeder ersparte Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Gewinn für das Land, die betroffenen Menschen und den Steuerzahler“, so Limbach. (…)
    Jedes Jahr sitzen mehr als 40.000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Das entspricht in etwa zehn Prozent aller Häftlinge. Allerdings sind die Zahlen zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich. So waren laut Deutschem Anwaltsverein (DAV) 2022 in Berlin 28 Prozent aller Insassen der Gefängnisse nie zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Delikte, die den Geldstrafen zugrunde liegen, sind oft nicht schwer, etwa wiederholtes Schwarzfahren. Laut DAV kostet ein Tag Haft in Berlin die Landeskasse mehr als 220 Euro. Durch die hohe Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen sei so in den vergangenen Jahren ein Millionenbetrag zusammengekommen
    .“ Meldung vom 24.08.2025 in tagesschau.de externer Link („Bundesländer halten an Ersatzfreiheitsstrafe fest“) – Bremen, Hamburg und NRW wollen zumindest das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht streichen
  • Ersatzfreiheitsstrafen: Knete statt Feile. Der Freiheitsfonds kauft arme Menschen aus dem Gefängnis frei – und wird dabei von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten unterstützt
    „… In Deutschland ist die Rechtslage so: Wer sein Auto falsch parkt und dabei erwischt wird, bekommt ein Knöllchen. Wer mit der Bahn ohne Ticket fährt und kontrolliert wird, bekommt auch eines. Nur der Schwarzfahrer begeht im Gegensatz zum Falschparker keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, für die Haft drohen kann. Grundlage dafür ist der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, das sogenannte Erschleichen von Leistungen – ein Erbe aus der Zeit des Nationalsozialismus. Dafür ist bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe vorgesehen. (…)
    »Eine Person fährt drei Mal ohne Ticket – so die Daumenregel – dann kommt es zur Anzeige durch das Verkehrsunternehmen«, erklärt Leonard Ihßen vom Freiheitsfonds dem »nd«. »Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft und Rechtspfleger*innen werden mit dem Fall beschäftigt. Dann bekommt die Person eine Geldstrafe, die sie nicht zahlen kann, denn sie ist arm. Das ist nur folgerichtig, schließlich konnte sie schon das Ticket nicht bezahlen. Dann ermittelt die Polizei, sucht die Person und steckt sie zum Beispiel in die JVA Plötzensee. Und wenn die Person dann in der JVA ist, schreibt ein Justizbeamter oder eine Justizbeamtin uns – einem spendenfinanzierten Verein – einen Antrag und sagt: ›Bitte könnt ihr diese Person freikaufen?‹«, schildert der Aktivist den typischen Ablauf: »Eine Kaskade.« Ein riesiger Bürokratieaufwand steckt hinter der strafrechtlichen Verfolgung des Fahrens ohne Ticket.
    Wer die Strafe nicht zahlen oder aufgrund von Wohnungslosigkeit oder Suchterkrankung nicht abarbeiten kann, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen – meist für mehrere Monate. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist in Deutschland inzwischen die häufigste Form der Freiheitsstrafe. Der Transparenzplattform FragDenStaat zufolge kostet ein Hafttag den Steuerzahler je nach Bundesland zwischen 98 und 188 Euro. (…)
    »Zu wenig auf der Geldkarte? Knast. Genug auf der Geldkarte? Kein Knast«, fasst Leonard Ihßen das Prinzip zusammen. Er spricht auch von der Geldkarte als bestem Instrument der Gefangenenbefreiung anstelle der Feile – und davon, welche Schlüsselfunktion Mitarbeitende in der Justiz einnehmen. »Die meisten Aufforderungen zum Freikauf kommen von Justizvollzugsbeamt*innen«, sagt Ihßen. Manche handelten aus Solidarität, andere eher, um die JVA zu entlasten und freie Gefängnisplätze zu schaffen. Wenn es nicht die Beamt*innen selbst sind, die sich an den Freiheitsfonds wenden, kommen die Anfragen von Sozialarbeiter*innen aus der JVA (…)
    Manche lehnen das Angebot ab, da sie Obdachlosigkeit außerhalb der Haft erwarte. In der Kriminalisierung des Fahrens ohne Ticket sehen die Sozialarbeiter*innen eine Politik, die Arme straft. »Der Staat übernimmt Aufgaben von Unternehmen«, sagt Schmidt.
    Politische Fortschritte im Kleinen
    Aber in der Frage bewegt sich etwas. 13 Städte in der Bundesrepublik haben sich entschieden, das wiederholte Fahren ohne Fahrschein nicht mehr zur Anzeige zu bringen. Zuletzt entschied im Februar der Stadtrat von Bonn, künftig auf Strafanzeigen in diesen Fällen zu verzichten. Zudem sollen keine Bußgeldverfahren mehr eingeleitet werden, falls die sogenannte Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden sollte. Der Freiheitsfonds fordert statt einer Herabstufung die ersatzlose Streichung des Paragrafen…“ Artikel von Jule Meier vom 25.04.2025 in ND online externer Link, siehe https://freiheitsfonds.de/ externer Link
  • ÖPNV: Leipzig will Schwarzfahrer nicht mehr anzeigen
    Wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird, muss dafür 60 Euro Strafe zahlen. Passiert das nicht, droht im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe – allerdings nur, wenn Strafanzeige bei der Polizei gestellt wurde. In Leipzig hat der Stadtrat nun entschieden, dass die Verkehrsbetriebe auf derartige Anzeigen verzichten sollen, damit Betroffenen keine Haftstrafen drohen. Hat der Rat damit also Schwarzfahrern einen Freifahrtschein ausgestellt? Auch wenn Schwarzfahrer bald um eine Anzeige herumkommen – die Geldstrafe von 60 Euro bleibt. Die überlasteten Gerichte sollen sich nicht mehr mit Schwarzfahrern befassen müssen. Andere Städte ziehen eine positive Bilanz – so zum Beispiel Halle an der Saale…“ Beitrag von Marius Rudolph vom 21. März 2025 im MDR externer Link
  • Beim 11. Freedom Day hat der Freiheitsfonds bundesweit 60 Gefangene freigekauft – erstmals auch weil ein Sozialticket nicht richtig ausgefüllt wurde!
    Der Freiheitsfonds kauft erneut Gefangene frei und drängt auf eine Reform des Strafrechts noch vor der Wahl. Eine Frau war trotz Sozialticket in Haft.
    Mit einem silbernen Koffer voller Geld stehen zwei Vertreter vom Freiheitsfonds vor den Toren der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee. Es ist Dienstag 9 Uhr, gleich werden Leonard Ihßen und Vivian Kube in der Zahlstelle des Gefängnisses 3.400 Euro aus dem Koffer holen und damit sechs Gefangene freikaufen. Alle sitzen wegen Fahrens ohne Ticket in öffentlichen Verkehrsmitteln ein: Herr K. zum Beispiel, habe eine Ersatzfreiheitsstrafe von 217 Tagen bekommen, weil er seine Geldstrafe nicht bezahlen konnte, erklärt Ihßen. „Weil wir ihn rausholen, wird er seine Wohnung nicht verlieren.“ Dies passiere sonst oft bei Strafen von über 6 Monaten, weil das Sozialamt die Miete nur so lange übernehme. Zum elften Mal kauft der Freiheitsfonds Gefangene frei, die wegen „Schwarzfahrens“ einsitzen – heute sind es bundesweit 60. (…)
    Mit der Freikaufaktion an diesem Tag will die Kampagne darauf aufmerksam machen, dass sich das Zeitfenster für die von der Ampel geplante Änderung des Strafrechts am Mittwoch schließt. Ein fertiger Gesetzesentwurf, mit dem Paragraf 265a zu einer Ordnungswidrigkeit reduziert würde, liege seit Oktober vor, erklärt Kube. „Es ist unverständlich, warum er noch nicht verabschiedet wurde.“ (…)
    Der Fall von Susanne Deuerling aus Spandau illustriert, was so eine Strafe für Betroffene bedeutet. Die 55-Jährige wurde im November freigekauft. Wie sie der taz erzählt, hatte sie ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bekommen, weil sie ihr Sozialticket nicht richtig ausgefüllt hatte. Auf das vergünstigte Ticket für 9 Euro pro Monat hat sie als Bürgergeldempfängerin Anspruch. Nur hatte sie nach eigener Aussage vergessen, die „BG-Nummer“, die Nummer ihres Bürgergeld-Bescheids, auf das Ticket zu schreiben. Mit diesem Problem ist sie nicht allein: Seit der Abschaffung des Berlin-Passes vor zwei Jahren gab es viele Unklarheiten, wie sich Menschen als Berechtigte des Sozialtickets auszuweisen haben und es gab deswegen tausende Bußgeldbescheide. Die BVG sagt, dass sie einen Strafbefehl, also die Verurteilung zu einer Geldstrafe, nur beantragt, wenn jemand innerhalb eines Jahres drei Mal beim „Schwarzfahren“ erwischt wird. Deuerling beteuert allerdings, zuvor noch nie eine 60-Euro-Buße bekommen zu haben. Sie ist der erste bekannte Fall, bei dem jemand wegen eines falsch ausgefüllten Sozialtickets ins Gefängnis musste
    …“ Artikel von Susanne Memarnia vom 28.1.2025 in der taz online externer Link („Fahren ohne Ticket entkriminalisieren: 217 Tage Knast für „Schwarzfahren“)

  • [Fahren ohne Fahrschein] Mach mit bei der Gefangenenbefreiung  am 11. Freedom Day am 28. Januar 2025 
    Am 28. Januar 2025 ist wieder Freedom Day! An einem einzigen Tag befreien wir bundesweit gleichzeitig so viele Menschen wie möglich, die wegen Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis sitzen. Die größte Gefangenenbefreiung der bundesdeutschen Geschichte…“ Aktion von und bei Freiheitsfonds externer Link
  • Schwarzfahren: Deutscher Anwaltverein fordert eine kom­plet­te Entkriminalisierung: Die Justiz ist kein Inkassobüro! Die Strafbarkeit kann Existenzen kosten
    • Fahren ohne Fahrschein: Die Justiz ist kein Inkassobüro! Verkehrs­verbünde verkennen Zweck des Strafrechts
      Bereits seit November lässt ein Gesetz­entwurf zur Entkri­mi­na­li­sierung der Beförde­rungs­er­schleichung auf sich warten. Nun sträuben sich Verkehrs­verbünde gegen die notwendige Reform. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) dringt auf echte Entkri­mi­na­li­sierung. Bei einer bloßen Herabstufung zur Ordnungs­wid­rigkeit drohe Betroffenen statt Ersatz­frei­heits­strafe die Erzwin­gungshaft – gewonnen wäre dadurch nichts. „Zivilrechtliche Ansprüche werden in aller Regel auch auf dem Weg des Zivilrechts geklärt“, erklärt Rechts­anwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellver­tre­tender Vorsit­zender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Dass im Fall der Beförde­rungs­er­schleichung das Strafrecht herangezogen werde, sei kaum zu rechtfertigen. Ein sozialer Nutzen entstehe dadurch nicht, der soziale Schaden hingegen sei enorm: „Die Verfahren und Freiheits­strafen für Fahrten ohne Fahrschein kosten den Steuer­zahler im Jahr etwa 200 Millionen Euro“, so Norouzi. Dabei handele es sich um ein typisches Armuts­delikt. Die Betroffenen seien überhaupt nicht in der Lage, sich den Fahrschein oder die Strafen zu leisten, ein strafwürdiges Verhalten liege jedoch ohne Manipu­lations- oder Täuschungs­versuche nicht vor. Der Rechts­anwalt macht deutlich: „Die Strafbarkeit schützt niemanden, sondern belastet den Fiskus und kann Existenzen kosten.“
      Deswegen gehe das Vorhaben des Bundes­jus­tiz­mi­nis­teriums dem DAV auch nicht weit genug. „Eine Herabstufung zur Ordnungs­wid­rigkeit ist nicht ausreichend, es braucht eine echte Entkri­mi­na­li­sierung“, meint Prof. Dr. Norouzi. Andernfalls würde zwar die Ersatz­frei­heits­strafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwin­gungshaft im Gefängnis landen. Die zivilrecht­lichen Möglich­keiten, gegen Schwarz­fahrer:innen vorzugehen, seien völlig ausreichend
      …“ DAV-Presse­mit­tei­lung vom 15.08.2024 externer Link
    • Streit ums Schwarzfahren geht weiter: DAV fordert Entkriminalisierung
      „Der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter hat an­ge­kün­digt, Schwarz­fah­ren zur Ord­nungs­wid­rig­keit her­ab­stu­fen zu wol­len. Einen ent­spre­chen­den Ent­wurf gibt es aber bis­her nicht. Wäh­rend Ver­kehrs­be­trie­be Sturm lau­fen, for­dert der DAV eine kom­plet­te Ent­kri­mi­na­li­sie­rung. Er ist damit auf der Linie vie­ler Ex­per­ten. (…)
      Vollständige Entkriminalisierung gefordert
      Statt der bloßen Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit fordert der DAV aber eine vollständige Entkriminalisierung. Durch eine bloße Herabstufung sei nichts gewonnen, heißt es in dem Statement. Jährlich gehen bundesweit etwa 150.000 Anzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ein. Das Massendelikt wird häufig aus finanzieller Not heraus begangen. Verhängen Gerichte Geldstrafen, können Betroffene diese häufig nicht zahlen und kommen in Ersatzhaft. Das belaste nicht nur die Justiz und Verwaltung, sondern habe laut DAV auch keinen sozialen Nutzen: „Dabei handelt es sich um ein typisches Armutsdelikt. Die Betroffenen sind überhaupt nicht in der Lage, sich den Fahrschein oder die Strafen zu leisten“, so Norouzi. Ein strafwürdiges Verhalten liege jedoch ohne Manipulations- oder Täuschungsversuche nicht vor. Für solche Fälle das Strafrecht als Ultima Ratio zu bemühen, sei kaum zu rechtfertigen. Die Justiz sei nicht das Inkassobüro der Verkehrsbetriebe. Mit seinem Statement wiederholt der DAV eine jahrelange Forderung – und liegt damit auf einer Linie mit vielen Experten. Anfang des Monats hatte sich eine Gruppe von Kriminologen und Hochschullehrern in einem offenen Brief an Minister Buschmann gewandt und eine vollständige Entkriminalisierung gefordert. Ihre Kritik geht in eine ähnliche Richtung. Der Straftatbestand treffe überproportional arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen. Ihr Weg führe regelmäßig in Ersatzhaft, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen könnten.
      Eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit würde an dieser Situation nichts ändern. Denn: Bei Ordnungswidrigkeiten droht Betroffenen statt Ersatzfreiheitsstrafe die Erzwingungshaft. Gewonnen wäre dadurch nichts, heißt es im DAV-Statement. Deswegen gehe das Vorhaben des BMJ dem DAV auch nicht weit genug.
    • Verkehrsunternehmen gegen Herabstufung
      Das DAV-Statement ist Teil einer vehementen Debatte, die in den vergangenen Tagen um den BMJ-Vorschlag entbrannt ist. Von Seiten der Verkehrsbetriebe hagelt es Kritik. „Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten“, sagte etwa Ingo Wortmann, der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen der Tagesschau. Er schätzte den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. „Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden.“ Auch der Hamburger Verkehrsverbund äußerte sich kritisch: „Durch das Fahren ohne Fahrschein entstehen Kommunen, Verkehrsverbünden und -unternehmen erhebliche Verluste in Millionenhöhe. Im HVV zur Zeit jährlich in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro (…) Es wäre das falsche Signal das Fahren ohne gültiges Ticket zu bagatellisieren“, sagte ein Sprecher dem NDR.
      Im Saarland sei in den vergangenen Tagen sogar noch verstärkt kontrolliert worden. Wenn Schwarzfahren „nur noch“ eine Ordnungswidrigkeit sei, „käme das für Wiederholungstäter einem Freifahrtschein gleich“, teilte die KVS dem Saarländischen Rundfunk mit.
      Bremen und Mainz zeigen nicht mehr an
      In einigen Städten wird das Fahren ohne gültigen Fahrschein dagegen überhaupt nicht mehr angezeigt. Dahinter stecken Weisungen aus der Verwaltung…“ Redaktioneller Beitrag vom 16. August 2024 bei beck-aktuell externer Link
  • Offener Brief von 128 WissenschaftlerInnen für die Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket: Wir fordern die ersatzlose Abschaffung des § 265a StGB!
    Sehr geehrter Herr Minister Dr. Buschmann, als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen bitten wir Sie eindringlich, Ihr Versprechen auf eine Reformierung des § 265a StGB schnellstmöglich einzulösen. Wir möchten Sie in diesem Brief auf die tiefgreifenden Probleme der derzeitigen Rechtslage hinweisen und aufzeigen, wie eine konsequente Entkriminalisierung des sogenannten Erschleichens von Leistungen armutsbetroffene Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Justiz entlasten wird. Die Unterzeichnenden fordern eine konsequente Entkriminalisierung des § 265a StGB. Eine Vielzahl an Argumenten spricht dafür…“ Offener Brief vom 06. August 2024 externer Link bei der Uni Köln
  • Nach Wiesbaden nun auch Mainz entkriminalisiert Schwarzfahren: Bußgeld statt Anzeige
    Mainz folgt anderen Städten: Schwarzfahren nicht mehr strafbar, aber weiterhin Ordnungswidrigkeit. Auch andere Städte an Rhein und Main ziehen nach. Die Stadt Mainz hat entschieden, in Zukunft auf Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer im ÖPNV zu verzichten. Dieser Vorschlag der Linken erhielt Mitte Mai 2024 die Zustimmung der Mehrheit im Stadtrat von Mainz. (…) Die Linke verweist in ihrem Antrag vor allem darauf hin, dass auch in mehreren anderen deutschen Städten Schwarzfahren schon nicht mehr als eine Straftat verfolgt werden. Es gelte dann lediglich als Ordnungswidrigkeit. Ein anderer grundlegender Punkt sei außerdem, dass die Kriminalisierung von Fahren ohne gültigen Fahrschein vor allem Menschen mit geringem Einkommen betreffe. (…) Fahren ohne gültigen Fahrschein sei zudem ein Antragsdelikt (Paragraf 265a Strafgesetzbuch). Das heißt, es handelt sich um eine Straftat, die nur verfolgt wird, wenn sie zur Anzeige gebracht und die Strafverfolgung beantragt wird. Nach der Sicht der Linken können die Verkehrsbetriebe auf diese Anzeige verzichten, wie es beispielsweise schon in Wiesbaden, Köln, Berlin und einigen anderen deutschen Städten gemacht wird. Das sein ein Schritt in Richtung eines sozial gerechteren Mainz, betont die Linke in der Stadtratssitzung am Mittwoch (15. Mai 2024). Angriffe auf Kontrolleurinnen und Kontrolleure sind aber weiterhin strafbar. (…)
    Die Stadt Wiesbaden geht einen ähnlichen Weg wie die Mainzer. Sie hat ihre Beteiligungsgesellschaft ESWE Verkehr beauftragt, „auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten“. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein blieben hiervon unberührt, heißt es in einem Beschluss der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung. Als Grund nennt die Kommune, dass das Anzeigen von Fahren ohne Fahrschein häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen führe, da insbesondere ärmere Menschen häufiger schwarz führen und die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen könnten. Ludwigshafen, Frankfurt und Koblenz teilen dagegen auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit, dass wiederholtes Fahren ohne Fahrschein bei ihnen weiter angezeigt werde
    …“ Artikel von Lena Rißmann vom 23.05.2024 in inRLP.de externer Link („Schwarzfahrer werden in Mainz nicht mehr angezeigt“)
  • Düsseldorf stoppt ÖPNV-Unternehmen: Zwei Bahnfahrten, sechs Monate Haft
    Gisa März war mehrere Monate in Haft, weil sie ohne Ticket fuhr. Der Düsseldorfer Stadtrat hat das Fahren ohne Fahrschein daraufhin entkriminalisiert. (…)
    Von November 2022 bis März 2023 saß die heute 57-Jährige wegen „Erschleichens von Leistungen“ in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf ein – das heißt wegen Fahrens ohne Fahrschein. Sie hatte sogar noch Glück: Das Strafgesetzbuch lässt dafür eine Strafe von bis zu einem Jahr zu. Der Paragraf 265a wurde 1935 von den Nazis eingeführt. Bis heute ist er nicht abgeschafft. Das Justizministerium hat zuletzt lediglich den Zeitraum halbiert. Fast 90.000 Menschen bundesweit werden jährlich angezeigt, weil sie ohne gültiges Ticket angetroffen wurden. Im Knast landen vor allem die, die sich keinen Fahrschein leisten können. Das betrifft nach Schätzungen der taz fast 2.000 Menschen pro Jahr– etwa 800 sitzen so wie Gisa März eine Freiheitsstrafe ab. Etwa 1.100 eine Ersatzfreiheitsstrafe – weil sie das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt nicht zahlen können. Den Staat kostet das pro Tag und Person 100 bis 200 Euro – insgesamt also mehr als eine Viertelmillion Euro. (…)
    Auch der Stadtrat wird auf das Thema aufmerksam. Im November 2022 fordert der den Aufsichtsrat der Rheinbahn AG auf, keine Anzeigen mehr wegen „Beförderungserschleichung“ zu stellen. Doch das Unternehmen setzt das nicht um. Im Juni 2023, Gisa März ist inzwischen aus der Haft entlassen, präzisieren die Linken, Grünen, die SPD, FDP und die PARTEI-Klima-Fraktion im Stadtrat ihre Forderung und weisen die Rheinbahn gegen die Stimmen von CDU und AfD an, künftig auf Strafanzeigen zu verzichten. Dieses Mal muss das Verkehrsunternehmen sich daran halten.
    Andere Städte folgen dem Düsseldorfer Weg
    Überzeugt ist es davon nicht. Eine Sprecherin sagt auf taz-Anfrage: „Der Rheinbahn entgehen im Jahr geschätzte 4 Millionen Euro an Einnahmen durch Fahrgäste ohne gültiges Ticket. Diese Kosten müssen von der Gemeinschaft über Steuergelder ausgeglichen werden.“ Anzeigen sollen abschreckend wirken. Ähnlich sieht es der Verband der Verkehrsunternehmen. Der wehrt sich gegen Vorhaben des Bundesjustizministeriums, die Beförderungserschleichung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit umzuwidmen. (…)
    Nach Düsseldorf fällte die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden im November 2023 die Entscheidung, Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Münster folgte im Dezember. Im März entschied Köln, auf Strafanzeigen zu verzichten. Anfang April zog Halle nach
    …“ Artikel von Johanna Treblin vom 9.4.2024 in der taz online externer Link
  • Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Kein Gefängnis mehr fürs Schwarzfahren nun auch in Köln – wann folgt der Bund?
    Eine Gefängnisstrafe wegen wiederholten Schwarzfahrens gibt es in Köln nicht mehr. Auch der Bund plant Regelungen, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren. Gefängnisstrafen treffen derzeit vor allem Ärmere.
    Ins Gefängnis, weil jemand ohne Fahrschein den öffentlichen Nahverkehr genutzt hat? Klingt für die meisten überraschend, betrifft aber jedes Jahr hunderte Menschen. In Köln ist damit nun Schluss. Im Dezember hatte der Stadtrat beschlossen, keine Strafanzeige mehr zu stellen, wenn Schwarzfahrer erwischt werden. Nun wird es Realität. Auch künftig wird zwar eine Strafe in Höhe von 60 Euro fällig, mehr aber nicht. „Die bisherige Praxis sah so aus, dass gegen eine Person, die dreimal innerhalb eines Jahres oder vier Mal innerhalb von zwei Jahren aufgefallen ist, Anzeige erstattet wurde. Dabei darf der letzte Vorgang allerdings nicht länger als drei Monate zurückliegen. Das entfällt jetzt“, so Matthias Pesch, Leiter der Unternehmenskommunikation bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB). Es gebe aber weiter die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf zivilrechtlichem Weg einzuklagen. „Von dieser Möglichkeit werden wir auch weiterhin Gebrauch machen“, so der Sprecher der KVB. (…) Die Forderung, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren, gibt es schon lange. Andere Städte wie Düsseldorf haben sie bereits umgesetzt. Der Verband Deutscher Verkehrsbetriebe sieht das skeptisch. (…) Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren und sich bei den Strafen am Falschparken orientieren. (…) Es sei zwar nicht in Ordnung, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, „für die alle anständigen Menschen bezahlen“. Das Sanktionsverfahren solle aber standardisiert, die Bearbeitung weniger personalintensiv werden. Das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren ist Teil der geplanten Reform des Strafgesetzbuches. Ein konkreter Entwurf ist aktuell in Arbeit. Laut einer Umfrage von infratest dimap sprechen sich mehr als zwei Drittel der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren. Linke und Grüne drängen schon seit einigen Jahren darauf.“ Beitrag von Jens Eberl vom 25. März 2024 bei tagesschau.de externer Link („Kein Gefängnis mehr fürs Schwarzfahren“)
  • Umrechnungsmaßstab einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe ab 1.2.2024 halbiert
    Seit dem 1.2.2024 gilt die neue Fassung des § 43 Satz StGB: „An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. …“ Damit wurde der Umrechnungsmaßstab halbiert. Mehr in der Dokumentation des Bundestages zum „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“. Siehe auch die Synopse bei buzer.de. An sich sollte die Regelung zum 1.10.2023 in Kraft treten, was dann allerdings auf den 1.2.2024 verschoben wurde (vgl. Art. 3 Nr. 2 des Änderungsgesetzes, BGBl. 2023 Nr. 218). Die Verschiebung erfolgte auf Bitten einiger Bundesländer, die sich nicht zu einer zeitnahen Umsetzung in der Lage sahen (vgl. taz.de: Deutschlands digitale Inkompetenz und BT-Drucksache 20/9019). Wichtig zu wissen ist die Übergangsregelung des Art. 316o Abs. 2 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB): „Für die Vollstreckung von vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig verhängten Geldstrafen gelten § 43 des Strafgesetzbuches und § 11 des Wehrstrafgesetzes jeweils in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Artikel 313 Absatz 2 gilt entsprechend.“ Der neue Umrechnungsmaßstab hängt also vom Tag der Verurteilung ab!…“ Aus Thomé Newsletter 07/2024 vom 18.02.2024 externer Link und mehr Infos bei der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. externer Link
  • Bündniss zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe: Gefängnis löst keine sozialen Probleme – „Nein“ zur Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit. „Ja“ zur vollständigen Entkriminalisierung.
    Wer in Deutschland von A nach B kommen will, braucht Geld. Auch mit Einführung des „Deutschlandtickets“ hat längst nicht jede Person in der Bundesrepublik die finanziellen Möglichkeiten dazu, sich einen Fahrschein für den ÖPNV zu kaufen. Schließlich liegt der Preis für ein solches Ticket (49€) aktuell recht genau bei einem Zehntel des gesamten monatlichen Bürgergeld-Grundsatzes (502€). Wem das zu viel ist, drohen heftige Strafen: Verkehrsbetriebe verlangen von Zuwiderhandelnden zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt, was diese oftmals erst recht nicht bezahlen können. Zudem erstatten Betriebe vielerorts Strafanzeigen an die örtlichen Behörden. Denn, so absurd es auch klingt: Das Fahren ohne Fahrschein gilt in Deutschland als sogenanntes „Erschleichen von Leistungen“ und ist damit, nach § 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Straftat, die bis ins Gefängnis führen kann. Und das tut sie auch – Jahr für Jahr, viele tausende Male. Denn wenn eine Geldstrafe für das vermehrte Fahren ohne Fahrschein unbezahlt bleibt, wird die Geldstrafe in eine Haftstrafe verwandelt – die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) greift. Das trifft gerade diejenigen, die schon am Anfang dieses Prozesses nicht genug Geld für einen Fahrschein hatten und jene, die besonders häufig ins Visier der Kontrolleur:innen und Sicherheitsdienste geraten.
    Die Absurdität des Straftatbestands „Erschleichen von Leistungen“ steht längst außer Frage. In den vergangenen Jahren auch verstärkt medial diskutiert, stößt er mittlerweile geradezu gesamtgesellschaftlich auf Entrüstung und Ablehnung. Dazu gehört die wachsende Aufmerksamkeit dafür, dass Verkehrsbetriebe besonders vermeintlich wohnungslose Personen und rassifizierte Menschen teilweise gewaltvollen Kontrollen unterziehen und besonders oft anzeigen. Mobilität ist das Recht aller – und darf nicht länger das Privileg derjenigen sein, die ökonomisch abgesichert und sozial anerkannt leben. Vor dem Hintergrund historischer Armutsraten in Deutschland ist es kein Wunder: Bundesweit sind die Gefängnisse voll von Menschen, die nicht genug Geld haben, sich regelmäßig ein ÖPNV-Ticket zu kaufen, und die aufgrund äußerer Merkmale Gefahr laufen, kontrolliert und schikaniert zu werden.  Deswegen hat § 265a zuletzt auch die Debatte um die Reform zur Ersatzfreiheitsstrafe geprägt. (…)
    Für unser Bündnis steht fest:
    – Gefängnis löst keine sozialen Probleme.
    – Die Bundesregierung hat bis dato ihr Koalitionsversprechen, eine neue Strafpolitik einzuführen, nicht eingelöst. Im Sommer 2023 hat sie zuletzt durch einen halbgaren Gesetzentwurf die Möglichkeit vergeben, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen. Wenigstens die Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein muss nun dringend umgesetzt werden.
    – Das Fahren ohne Fahrschein ist einTeil eines umfassenden Strafsystems, das sozioökonomische Ungleichheit aufrechterhält und verstärkt.
    Dieses System umfasst mehr als § 265a. Es reicht vom Racial Profiling in den ÖPNVs und an sogenannten „kriminalitätsbelasteten“ Orten über rassistische Razzien gegen sogenannte „Clankriminalität“ bis zur Kriminalisierung von Armutsdelikten wie dem Fahren ohne Fahrschein oder Lebensmitteldiebstahl, die mit unverhältnissmäßigen Tagessatzhöhen geahndet werden und deswegen oftmals bis ins Gefängnis führen. Wirtschaftlich und gesellschaftlich marginalisierte sowie rassifizierte Menschen trifft staatliche Bestrafung somit härter und gezielter. (…) Auch wenn die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein längst überfällig ist: Sie darf nicht als Augenwischerei dienen, um über das Versäumnis der jüngst beschlossenen „Reform“ der Ersatzfreiheitsstrafe hinwegzutäuschen. Eine Entkriminalisierung kann nur dann effektiv sein, wenn sie an den Wurzeln der sozialen und wirtschaftlichen Probleme ansetzt und mit der Entkriminalisierung aller Armuts- sowie Migrationsdelikte und der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe einhergeht.“ Gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses vom 6. Dezember 2023 beim Komitee für Grundrechte und Demokratie externer Link zum Gesetzentwurf „Straffreiheit für das Erschleichen von Leistungen“ (Fahren ohne gültigen Fahrschein)
  • IT-Versagen der Regierungen darf nicht zu Lasten der Gefangenen fallen: Bündnis zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe fordert Vollstreckungsstopp, Sammelgnadenerlass und Aufklärung 
    „Wie diverse Medien zuletzt berichteten (u.a. LTO, SZ, taz und nd, nachdem die BAG-S externer Link darauf aufmerksam machte), soll die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe, die der Bundestag Ende Juni beschlossen und auf den 1. Oktober angesetzt hatte, um vier Monate verschoben werden. Grund dafür ist: Ein Verbund aus neun Bundesländern unter der Federführung Bayerns scheitert daran, ihre IT-Systeme rechtzeitig anzupassen. Dass zukünftig ein Tag Gefängnisstrafe für zwei Tagessätze einer Geldstrafe aufwiegt (statt wie bisher für einen Tagessatz), stellt für die von Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen genutzte Software web.sta angeblich eine aktuell unüberwindbare Hürde dar. Der Bundestag schleuste daraufhin am 18. August eine Anpassung des Gesetzes zur Ersatzfreiheitsstrafe in ein Gesetz zur Verkehrsstatistik externer Link – Aufschiebung durch die Hintertür. Die Verantwortlichen in der Bundes- sowie in den Landesregierungen handeln in diesem Fall dreist, unverantwortlich und menschenfeindlich: Anstatt für das staatliche Versagen geradezustehen und aufzukommen, sollen die Konsequenzen nun von den Gefangenen ge

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Source: labournet.de