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Erhöhung der Asylbewerberleistungen: Die Regierung steht in der Pflicht [denkste! Bezahlkarte!]
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Dossier
„… Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistungen regelmäßig der Teuerungsrate anzupassen. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Asylbewerberleistungsgesetzes. Da die letzte Erhöhung über drei Jahre zurückliegt, liegt es auf der Hand, dass der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist. Vor diesem Hintergrund kritisiert PRO ASYL die von Unionspolitikern losgetretene Debatte darüber, ob überhaupt erhöht werden sollte, als verfehlt. Populisten aus der Union versuchen eine Metadebatte darüber zu führen, welche Leistungshöhe im europäischen Vergleich angemessen ist und wie man Ansprüche absenken könnte. (…) Maßstab bei der Bemessung ist der tatsächliche Bedarf, so das Bundesverfassungsgericht verbunden mit dem Hinweis, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei. (…) Einzelne Sozialgerichte haben bereits Asylsuchenden, die den erhöhten Bedarf nun eingeklagt haben, den entsprechenden Betrag zugesprochen und Leistungsbehörden verurteilt, die Differenz nachzuzahlen…“ Pressemeldung von Pro Asyl vom 13. März 2019
– siehe dazu seitdem:
- »Alle zahlen drauf«: Nach 2 Jahren Schikane Petition und Aktionstag gegen die Bezahlkarte in Brandenburg und Berlin am 25.September in Potsdam und Berlin
- Bezahlkarte in Brandenburg: Zwei Jahre Schikane
„Mit der Bezahlkarte können Geflüchtete kaum Bargeld abheben und vielerorts nicht einkaufen. Ein Bündnis in Potsdam plant eine Demo gegen das Kartensystem.
An der Entwicklung der Bezahlkarte hat die Firma Publk sicher gut verdient. So sieht das ein Bündnis verschiedener Akteure wie des evangelischen Kirchenkreises Potsdam und »Women in Exile«, das für den 25. September eine Demo in Potsdam und zum Büro von Publk in Charlottenburg plant. An diesem Tag jährt sich in Brandenburg die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge zum zweiten Mal – abgesehen von einigen Landkreisen, die zuvor schon vorgeprescht waren.
Die Initiatoren haben mit einer Online-Petition mehr als 2000 Unterschriften gesammelt, die sie dem Landtag übergeben werden. Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass neben Publk einzig die AfD von der Bezahlkarte profitiert. »Denn sie trägt dazu bei, Alltagsrassismus zu normalisieren«, sagt Mitorganisatorin Josephine Furian von der Evangelischen Kirche. Dank der Unterstützung eines Potsdamer Chores »werden wir hörbar sein«. (…)
»Alle zahlen drauf«, lautet das Fazit einer Studie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur Bezahlkarte. Mit dieser wollte der Bundesgesetzgeber 2024 den Missbrauch von Sozialleistungen durch Flüchtlinge unmöglich machen, insbesondere das Überweisen von Geld ins Heimatland. Denn Auslandsüberweisungen sind damit prinzipiell nicht möglich. Geldüberweisungen innerhalb Deutschlands wie für das Deutschlandticket oder für Anwälte müssen vorab vom Sozialamt genehmigt werden. Dabei erhalten Asylsuchende ohnehin wenig Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 455 Euro im Monat und ist damit deutlich geringer als der für alleinstehende Bürgergeldempfänger, die 563 Euro erhalten. Missbrauchsmöglichkeiten sind dadurch kaum denkbar.
»Die Bezahlkarte erschwert den geflüchteten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und führt nicht zu der erhofften Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Behörden«, heißt es in der Studie, die von Wiebke Bartelt vom AWO-Bezirksverband Potsdam mitverfasst wurde. Dabei war die Vereinfachung der Verwaltung für den Bundesgesetzgeber ein Argument gewesen, um die Bezahlkarte überhaupt einzuführen. Doch, so die AWO, bestehe im Gegenteil ein Mehraufwand, weil Ämter individuelle Überweisungen genehmigen müssten. Und auch für Sozialarbeiter in den Unterkünften ist laut AWO ein höherer Betreuungsaufwand damit verbunden.
Als einzige Brandenburger Kommune hat sich die Stadt Potsdam bereits 2024 gegen die Bezahlkarte entschieden. Flüchtlinge in der Landeshauptstadt erhalten ihre geringen Sozialleistungen weiterhin in bar. Berlin hat die Bezahlkarte im August eingeführt, allerdings nur für die ersten sechs Monate Aufenthalt in Deutschland.
An vielen Orten in Brandenburg organisieren Initiativen einen Umtausch von Gutscheinen in Bargeld…“ Artikel von Marina Mai vom 14.09.2026 in ND online
- Kommt mit uns zum Aktionstag gegen die Bezahlkarte 25.09.26 in Potsdam und Berlin
„10:30 Demo Landtag Potsdam (AlterMarkt/ Landtag) / 14:30 Kundegebung Publk GmbH Berlin (Knesebeckstr. 59, 10719 Berlin)
Warum eine Demo am 25. September 2026? Am 25. September 2024 gewann Secupay und Publ°k (sitzt in Berlin) das Ausschreibungsverfahren. Die Bezahlkarte wurde begonnen umzusetzen. Gerne möchten wir an den zwei „Tatorten“ demonstrieren: Vor dem PUBLK-Büro in Berlin und vor dem Brandenburger Landtag in Potsdam…“ Infos beim Bündnis Nein-zur-Bezahlkarte Berlin-Brandenburg
– in Potsdam sollen dem Landtag die Unterschriften aus der Petition übergeben werden: - [Petition] Bezahlkarte abschaffen! Wir fordern die Abschaffung der Bezahlkarte in Brandenburg!
„Die Bezahlkarte führt im Alltag von vielen Geflüchteten zu Diskriminierung, Einschränkungen und erschwert die gesellschaftliche Teilhabe. Bereits zahlreiche Städte und Gemeinden haben sich deshalb gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden, darunter Potsdam sowie Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie Düsseldorf, Aachen, Dortmund, Krefeld, Münster und Wiesbaden. Diese Kommunen beweisen, dass es möglich ist, eine menschenwürdige Alternative zu schaffen und sich der rassistischen Abschreckungspolitik der Bundesregierung zu widersetzen. Wir fordern deshalb die Landesregierung in Brandenburg sowie die Landkreise und kreisfreien Städte dazu auf, die Bezahlkarte abzuschaffen und Geflüchteten in Brandenburg und in ganz Deutschland Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen…“ Petition bei campact von Women in Exile & Friends u.a.
an Brandenburger Minister René Wilke, Staatssekretär Dr. Johannes Wagner, Abgeordnete im Brandenburger Landtag, Kreistagsabgeordnete im Land Brandenburg und die Brandenburger Landrät*innen - Siehe: Women in Exile & Friends
– Nein-zur-Bezahlkarte Berlin-Brandenburg
– Evangelischer Kirchenkreis Potsdam 
- Bezahlkarte in Brandenburg: Zwei Jahre Schikane
- [Ein Beispiel zeigt, wie kompliziert und oft demütigend das Leben mit diesen Karten ist] Bezahlkarten für Geflüchtete: „Hoffentlich geht diesmal alles gut“
„Immer mehr Asylbewerber*innen müssen zum Bezahlen spezielle, stark funktionsbeschränkte Karten benutzen. Wir haben eine Betroffene bei einem Einkauf begleitet. Ihr Beispiel zeigt, wie kompliziert und oft demütigend das Leben mit diesen Karten ist.
Inga steht in einer Supermarktschlange und wartet darauf, dass sie abkassiert wird. Was für andere ein ganz gewöhnlicher Moment ist, ist für sie ein Abenteuer. Ein Erlebnis mit ungewissem Ausgang. Eine Herausforderung. In der Schlange vor der Kasse steht Inga unter Druck.
Diese Geschichte handelt eigentlich nur von einer jungen Frau, die ihrem Kind Trauben kaufen möchte. Aber gleichzeitig ist es auch eine Art Gruselgeschichte, denn es geht darin zentral um Angst. Die junge Frau, von der dieser Text handelt, nennen wir sie Inga, hat viele Ängste. Und wer in ihrer Lage wäre, hätte diese Ängste wohl auch.
Inga hat Angst um ihre Sicherheit. Wenn sie in ihrer ostdeutschen Kleinstadt unterwegs ist, passiere es immer wieder, dass ihr Menschen gemeine Dinge zurufen, sagt sie. Rassistische Beschimpfungen oder „Geh zurück nach Hause“. Inga lebt mit ihrem Kind in einem Container-Camp für Geflüchtete. Vor den Mitarbeiter*innen des Camps hat sie ebenfalls Angst. Denn was ist, wenn diese vor der Einwanderungsbehörde negativ über sie sprechen – gefährdet das dann ihr Asylverfahren?
Was ist, wenn die Karte streikt?
Inga lebt – das ist der Anlass dieses Textes – mit einer Bezahlkarte. Die verursacht bei ihr weitere Ängste. Was ist, wenn Sie es nicht schafft, das Geld von der Bezahlkarte herunter zu bekommen – und deshalb ihr Deutschlandticket oder ihren Handyvertrag nicht bezahlen kann? Und was ist, wenn die Bezahlkarte im entscheidenden Moment streikt? (…)
Und auch Überweisungen sind für Inga eigentlich ein elementarer Bestandteil des Alltags in Deutschland. Das Deutschland-Ticket bezahlen, einen Handy-Vertrag abschließen, Dinge online kaufen – für so etwas muss man Geld überweisen – oder abbuchen lassen können. Eigentlich sollte auch das mit den Karten gehen, aber in der Praxis gibt es immer wieder Probleme. Überweisungen und Abbuchungen müssen teils manuell freigeschaltet werden, das ist ein hoher Verwaltungsaufwand. Für Inga ist das quasi nicht nutzbar. Es gibt zwar eine App zur Karte und darin einen Button, auf dem „Transfer“, also „Überweisung“ steht, doch wenn Inga den drückt, wird sie einfach nur ausgeloggt. (…)
Und verhindert die Karte denn nun die sogenannten Rücküberweisungen in die Heimat? Inga lacht. Dafür müsse ja erst einmal Geld übrig bleiben am Ende des Monats. Etwa 750 Euro stehen einer Person mit Kind monatlich zu. Mehr als 50 Euro bleibe auch bei größter Sparsamkeit nicht übrig, sagt Inga…“ Beitrag von Martin Schwarzbeck vom 17. August 2026 bei Netzpolitik
– unbedingt komplett lesen - Berlin führt als letztes Bundesland die Bezahlkarte ein – der Flüchtlingsrat kritisiert die Regelung
„Als letztes Bundesland führt Berlin die Bezahlkarte für neu ankommende Asylsuchende ein. Bargeldauszahlungen entfallen, Erwachsene können in den ersten sechs Monaten monatlich 50 Euro abheben. Der Flüchtlingsrat kritisiert die Regelung. (…)
Die sogenannte „Berlin SocialCard“ funktioniert wie eine Bankkarte, mit der die Inhaber bargeldlos bezahlen können. Pro Monat ist es dennoch möglich, 50 Euro für Erwachsene in bar abzuheben, zusätzlich 50 Euro pro Kind. Diese Obergrenze gilt für die ersten sechs Monate. Die Karte ist in ganz Deutschland einsetzbar, dort wo Visa akzeptiert wird. Die SocialCard werde vorerst nicht für Asylleistungsbeziehende, die bereits jetzt Geldleistungen erhalten, nachträglich eingeführt, hieß es weiter. Auch Menschen mit Behinderung, die die Karte nicht barrierefrei nutzen können, sind davon ausgenommen. (…)
Als Gründe für die lange Verzögerung nannte die Senatssozialverwaltung im Frühjahr noch die Gewährleistung der IT-Sicherheit und die Schaffung datenschutzrechtlicher Voraussetzungen. Die Einführung der Karte war im CDU-SPD-regierten Senat lange umstritten. Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert das Vorhaben schon seit langem. „Geflüchtete Menschen brauchen keine Sonderkarte“, erklärte die Organisation jetzt. „Sie brauchen Zugang zu regulären Konten und die Möglichkeit, über ihre Leistungen selbstbestimmt zu verfügen.“ Die Einführung der Karte werfe Fragen zu Diskriminierung, Datenschutz und den Kosten des Systems auf.“ Agenturmeldung vom 13.08.2026 im Migazin
- [Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz] Fachkräfte schlagen Alarm: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland massiv benachteiligt
„Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. (…) „Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen eindeutig: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Sie sind hier, weil sie Schutz brauchen, doch stattdessen wird ihnen das Leben schwer gemacht. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt und lässt zu, dass sogar Neugeborene monatelang ohne Gesundheitsversorgung sind. Das ist skandalös“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, dass alle Kinder in Deutschland dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten – ein Anfang wäre eine echte Kindergrundsicherung.“ (…) Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. (…) Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte. Die Forderungen von Save the Children und dem Paritätischen Gesamtverband: – Der Gesetzgeber muss Leistungskürzungen und -ausschlüsse für Familien mit minderjährigen Kindern ausnahmslos ausschließen. Sie bringen Kinder und Familien in existenzielle Not. – Behörden müssen die Versorgung Neugeborener immer vorrangig sicherstellen, auch wenn Geburtsurkunden fehlen. Ihre Mitarbeitenden brauchen dafür Schulungen. Die Versorgung Neugeborener muss Vorrang haben. – Der Gesetzgeber muss prüfen, ob die statistisch ermittelten Regelsätze im AsylbLG eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung von Kindern überhaupt ermöglichen. – Im SGB V sowie im AsylbLG sollte der Gesetzgeber dringend einen Rechtsanspruch auf Dolmetscher verankern. Sprachbarrieren gefährden den Erfolg jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. – Für Familien mit Kindern muss der Gesetzgeber Bezahlkarten abschaffen. Sie bedeuten für Kinder Stigmatisierung, Scham und noch größere Armut…“ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 14. Juli 2026
zur kompletten 26-seitigen Expertise

- „Flickenteppich“ bei der Bezahlkarte: NRW geht einen Sonderweg
„… In Läden wie dem Gemüsegeschäft von Nezir Ugur in Mettmann kaufen auch Geflüchtete gern ein: Hier gibt es Obst und Gemüse zum kleinen Preis und Produkte, die man aus der Heimat kennt. Doch für Menschen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstehen, wird der Einkauf hier erschwert – denn die bei Düsseldorf gelegene 40.000-Menschen-Stadt führt die Bezahlkarte ein. Mit Karte kann man bei Ugur aber erst ab zehn Euro zahlen. (…) „Das ist im Alltag mein Hauptproblem“, erzählt Andrij aus der Ukraine. „Ich müsste in so einem Laden viele Sachen kaufen, nur um eine zu bekommen“, sagt der junge Asylsuchende, der in einer nordrhein-westfälischen Großstadt wohnt und eigentlich anders heißt. Mancherorts gilt ohnehin: „Nur Bargeld“. (…) Der Sozialverband AWO kritisiert das System in einer Expertise stark. Die Karte bringe „weder eine erkennbare Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Behörden noch eine Verbesserung für Betroffene“. Stattdessen führe sie „zu Diskriminierung und zu erheblichen Problemen im Alltag geflüchteter Menschen“. Und erschwere Teilhabe: „Beiträge für Schule, Vereine oder Freizeitangebote“ etwa „lassen sich häufig nicht unkompliziert bezahlen“. (…) Die Länder sind unterschiedlich weit: In Bayern läuft das System, in Hessen sind bisher 19 von 28 Landkreisen und kreisfreien Städten dabei, Berlin plant die Einführung in diesem Jahr. Auch sonst gibt es Unterschiede: So lassen Bremen und Rheinland-Pfalz höhere Barauszahlungen im Monat zu, während andere Länder besonders strikt vorgehen und Zahlungen etwa regional beschränken (Bayern) oder Online-Käufe blockieren (Sachsen-Anhalt). Einen Sonderweg beschreitet Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen. Dort entscheiden Städte und Gemeinden, ob sie die Karte einführen. Nur in den 55 Landesunterkünften gilt sie direkt. Das Integrationsministerium in Düsseldorf schreibt auf Anfrage, 208 Kommunen hätten sich dagegen entschieden, 124 dafür. Mancherorts steht die Entscheidung noch aus. (…) Nicht weit von dem beschriebenen Gemüseladen entfernt liegt Mettmanns Oberstadt. Weiß-blaue Girlanden flattern vor den geschieferten Altbauten. In einem dieser Häuser sitzt Martin Sahler, Abteilungsleiter Integration bei der örtlichen Caritas, am Schreibtisch. Darauf stapeln sich Unterlagen, obenauf ein dicker Wälzer zur Geas-Asylreform, am Bildschirm ein Sticker mit der Aufschrift: „Menschenrechte – keine Kompromisse“. Sahler, nüchtern, zugewandt, rheinischer Akzent, hat jahrzehntelange Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit und sagt zur Bezahlkarte: „Also wir halten da gar nichts davon.“ (…) Martin Sahler von der Caritas in Mettmann spricht die Stimmung an: „Überall wird verschärft, dabei sprechen wir bei Geflüchteten in den allermeisten Fällen von Erfolgsgeschichten, schauen Sie sich doch die Integration am Arbeitsmarkt an.“ Über die schiere Menge der Absurditäten kann auch er nur den Kopf schütteln. Etwa, dass der Bund künftig keine unabhängige Asylverfahrensberatung mehr finanzieren will. Stattdessen soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Leute beraten. „Aber eine Behörde kann doch keine behördenunabhängige Beratung machen“, stellt Sahler konsterniert fest. Und dann erzählt er, fast nebenbei, was der Haupt- und Finanzausschuss in Mettmann am Vorabend beschlossen hat: Das Geld für die Flüchtlingsberatung im Ort soll um 50 Prozent gekürzt werden. „Aus einer vollen Stelle sollen wir jetzt eine halbe machen.“ Artikel von Fabian Scheuermann vom 28. Juni 2026 in der Frankfurter Rundschau online
- Beschwerdebericht zur Bezahlkarte in Hamburg veröffentlicht
„Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit dem Verein Multitude, der Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ und mit Förderung durch die Robert Bosch Stiftung einen Beschwerdebericht zur Bezahlkarte in Hamburg veröffentlicht. Nutzer*innen berichten darin von zahlreichen Problemen bei der Deckung ihres Bedarfs, die häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Zudem geht es um Gefühle von Ausgrenzung und Scham, die mit der Nutzung der Karte verbunden sind und in der bisherigen Diskussion viel zu wenig Beachtung gefunden haben. Es handelt sich nicht um eine klassische sozialrechtliche Publikation. Der Bericht schließt jedoch eine wichtige Lücke in der öffentlichen Debatte, denn endlich kommen Betroffene selbst zu Wort und zeigen auf, welche Hürden und Schwierigkeiten die Bezahlkarte im Alltag tatsächlich mit sich bringt.“ Thomé Newsletter 19/2026 vom 07.06.2026
zum Beschwerdebericht

- Bundesverfassungsgericht findet Grundleistungen für Geduldete im Wesentlichen verfassungskonform – Asylbewerberleistungsgesetz gehört immer noch abgeschafft
- PRO ASYL: Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin verfassungsrechtlich höchst fragwürdig!
„Mit seinem heutigen Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Die 2018 geltenden Grundleistungen für Geduldete für eine Bezugsdauer von 15 Monaten waren im Wesentlichen verfassungskonform, jedoch zeitweise nicht aktuell berechnet. PRO ASYL betont: Seit 2018 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft, die Bezugsdauer auf bis zu 36 Monate mehr als verdoppelt. Die heutige Regelung, sowie weitere Aspekte des Gesetzes, bleiben damit verfassungsrechtlich mehr als fraglich. PRO ASYL fordert, das diskriminierende Sondersozialleistungsrecht endlich abzuschaffen!…“ Pressemitteilung vom 21.05.2026
- Pressemitteilung zum Urteil beim Bundesverfassungsgericht

- Nach Urteil: Abschaffung von »Asylbewerberleistungen« gefordert
„Bundesverfassungsgericht: Berechnung der Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz eigentlich verfassungswidrig, aber Nachzahlungen brauche es nicht.
Die Summen, die Asylbewerber in Deutschland für ihren Lebensunterhalt bekommen, sind sehr gering. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt derzeit mit insgesamt 455 Euro monatlich um 20 Prozent unter jenem für Bürgergeldbeziehende. Letzterer stellt eigentlich das amtlich errechnete Existenzminimum dar.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) indes im Fall einer Eritreerin eine verwirrende Entscheidung getroffen. Die Klage, die die Frau zusammen mit Unterstützern eingereicht hatte, bezog sich auf die gezahlten Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) für Personen, die nicht mehr in Aufnahmeeinrichtungen leben, im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019. Diese erklärten die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eigentlich für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil ihre Anpassung nicht angemessen zeitnah erfolgt sei.
Zugleich befanden sie aber, die Höhe der gezahlten Summe sei »im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar«. Es müsse keine Nachzahlungen geben, weil sie »nicht offensichtlich zu niedrig bemessen« gewesen sei. Zwar habe es deutliche Unterschiede zu vergleichbaren Leistungen gegeben. »Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die gewährten Leistungen die physische Existenz des Menschen, die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben keinesfalls mehr sicherstellen konnten«, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Die Richter erklärten die Differenzen auch deshalb für rechtens, weil sich Betroffene »wahrscheinlich nur vorübergehend« in Deutschland aufhielten, weshalb der Gesetzgeber einen Teil des soziokulturellen Bedarfs herausrechnen dürfe. (…)
Pro Asyl und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten bereits vorab in Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht zu dem Fall bemängelt, dass Asylbewerbern erheblich geringere Grundbedarfe als Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger*innen zugestanden werden. Die Ermittlung der Differenz sei nicht nachvollziehbar und transparent erfolgt, so Pro Asyl. Der DAV monierte, der Gesetzgeber habe »einseitig Minderbedarfe unterstellt und konstruiert« sowie sachlich begründete und durch empirische Erkenntnisse untermauerte Mehrbedarfe »gänzlich ausgeblendet«. Pro Asyl erinnerte daran, dass Karlsruhe in seinen bisherigen Entscheidungen betont habe, »dass es nur eine Menschenwürde gibt und keine verschiedenen Stufen oder Ausprägungen der Menschenwürde je nach Herkunft oder Status«.“ Artikel von Jana Frielinghaus vom 22.05.2026 in ND online
- Siehe auch die umfangreiche Bewertung im Thomé Newsletter 18/2026 vom 25.05.2026

- PRO ASYL: Asylbewerberleistungsgesetz weiterhin verfassungsrechtlich höchst fragwürdig!
- Eindeutige Bilanz nach 2 Jahren Bezahlkarte: Sie unterwirft Geflüchtete diskriminierenden Sonderregeln, technischen Beschränkungen und behördlicher Kontrolle
- Zwei Jahre Bezahlkarte: Ein Instrument der Kontrolle – nicht der Teilhabe
„Zwei Jahre nach ihrer Einführung ist klar: Die Bezahlkarte für Geflüchtete hält nicht, was politisch versprochen wurde. Sie vereinfacht Verfahren nicht, sondern schafft neue Probleme. Sie entlastet Kommunen nicht, sondern produziert zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Und sie stärkt nicht die Teilhabe von Geflüchteten, sondern schränkt ihren Alltag ein. (…) Sie unterwirft Geflüchtete Sonderregeln, technischen Beschränkungen und behördlicher Kontrolle. Statt ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, grenzt sie sie im Alltag aus. Schon vor zwei Jahren hatte PRO ASYL vor den Folgen gewarnt
. Heute zeigt sich: Die Bezahlkarte ist kein Beitrag zu weniger Bürokratie, sondern ein politisches Symbol auf Kosten schutzsuchender Menschen. Sie stigmatisiert, kontrolliert und erschwert Teilhabe. PRO ASYL fordert: Existenzsichernde Leistungen müssen diskriminierungsfrei ausgezahlt werden. Die Bezahlkarte gehört abgeschafft.“ Pressestatement von Pro Asyl vom 16. Mai 2026
, siehe auch: - Bezahlkarte verfehlt ihr Ziel: AWO kritisiert neue Hürden statt gesellschaftlicher Teilhabe
„Vor zwei Jahren, am 16. Mai 2024, wurde die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt – mit dem Anspruch, Leistungen einfacher zu verwalten. Eine aktuelle Praxis-Auswertung des AWO Bundesverbandes zeigt nun: Im Alltag führt die Bezahlkarte zu erheblichen Diskriminierungen, Einschränkungen und erschwert gesellschaftliche Teilhabe…“ Pressemitteilung der AWO vom 15.05.2026
– wobei wir kein Ziel kennen, dass die Bezahlkarte rechtfertigt - Zwei Jahre nach Einführung: Gemischte Bilanz der Bezahlkarte für Asylbewerber
„Karte statt Bargeld: Seit zwei Jahren gibt es die Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Regierung wollte so Missbrauch von Leistungen verhindern. Verbände kritisieren den Aufwand und sprechen von Diskriminierung…“ Beitrag von Claudia Kornmeier, ARD-Hauptstadtstudio, vom 15.05.2026 bei tagesschau.de
– auch eine „gemischte Bilanz“ ist nicht nachvollziehbar. Siehe hingegen: - Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete: Endlich wieder mehr Solidarität
„Das Ziel, geflüchtete Menschen abzuschrecken, haben die Erfinder der Bezahlkarte klar verpasst. Im Gegenteil: Das unsägliche Vorgehen hat die Bereitschaft zur Hilfe nur vergrößert.
Z wei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete, das sind zwei Jahre weitere Einschränkung der ohnehin stark reduzierten Teilhabe von Asylbewerber:innen in Deutschland. Die Politik wollte mit der Einführung der Karte das Leben von Geflüchteten schwieriger machen, und das Ziel hat sie zweifellos grandios erreicht. Die Idee, dass dies auch der Abschreckung von Migration dienen würde, kann man aber getrost ins Reich der Fantasie verweisen. (…) Was die Bezahlkarte aber auch zeigt: Repression nährt Solidarität und Widerstand. Seit zwei Jahren gibt es bundesweit zahlreiche Initiativen, die die Einschränkungen durch die Bezahlkarte lindern, so gut es geht…“ Gastkommentar von Martin Sökefeld vom 20.5.2026 in der taz online
- Zwei Jahre Bezahlkarte: Ein Instrument der Kontrolle – nicht der Teilhabe
- Bezahlkarten in Freiburg: „Wir waren die Einzigen, die bis zum Schluss gekämpft haben“
Das baden-württembergische Regierungspräsidium hat die Stadt Freiburg angewiesen, Bezahlkarten einzuführen. Der dortige Sozialbürgermeister, Ulrich von Kirchbach (SPD), erzählt im Interview von Anna Biselli vom 17. März 2026 bei Netzpolitik.org
, warum sich seine Stadt so lange gegen die Maßnahme gewehrt hat und wie sie weiter kämpft: „… Wir haben uns dagegen ausgesprochen, aber bekamen dann Ende 2025 eine Weisung und mussten das umsetzen. Ich habe nicht verstanden, warum Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung die Zügel so anzieht. Es wurde auch zunächst gesagt, es würde Pilotgemeinden oder Pilotstädte geben – die gab es dann aber doch nicht. (…) Wir haben beim Land einen Antrag gestellt, dass die landesrechtlichen Vorgaben ausgesetzt werden. Das hatte der Freiburger Gemeinderat angeregt. Aber über unseren Antrag wurde bislang noch nicht entschieden. (…) Durch die Bezahlkarten kommt es nicht zu einem Bürokratieabbau, sondern im Gegenteil zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand: Es entstehen zusätzliche Schritte bei der Ausgabe, bei der Aufladung, bei den Einzelfallprüfungen, bei der Information der Betroffenen, bei der Klärung praktischer Probleme. Darauf habe ich bereits im Vorfeld öffentlich hingewiesen. Auch in anderen Kommunen wird von zusätzlichem und nicht von sinkendem Aufwand berichtet. (…) Neben dem Verwaltungsaufwand sehen wir vor allem Nachteile bei der Integration. Durch die Bezahlkarten besteht die Gefahr, dass Menschen stigmatisiert werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Was wir auch nicht verstanden haben, ist, dass auch Menschen auf Bezahlkarten umgestellt werden müssen, die schon länger in Deutschland sind. Das hat uns nicht eingeleuchtet. Für mich ist die Einführung reine Symbolpolitik. Dabei wäre es viel wichtiger, ob solche Dinge rechtssicher, praktikabel und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. (…) Die Bundesvorgaben formulieren keinen Zwang, dass Bezahlkarten eingeführt werden müssen. Sondern sie geben Rahmenbedingungen, um das umsetzen zu können. Gleichzeitig ist den Ländern freie Hand gegeben worden. Daher haben wir nur die Möglichkeit, auf eine Änderung der landesrechtlichen Vorgaben hinzuwirken – und dafür setzen wir uns natürlich weiter ein. Aber ich habe da ehrlich gesagt keine große Hoffnung, auch nicht bei der neuen grün-schwarzen Landesregierung, die von der Konstellation wohl die gleiche sein wird wie die vorherige. Es könnten allerdings Betroffene klagen, wenn sie auf Bezahlkarten umgestellt werden und dann könnte ein Gericht prüfen, ob die Vorgaben vom Bundesgesetzgeber so intendiert waren, dass den kreisfreien Städten und Landkreisen kein Ermessensspielraum mehr gegeben wird. Da könnte es noch gerichtliche Entscheidungen geben.“ - Diskriminierung via Bezahlkarte: An der Kasse aussortiert. Einige Supermärkte verweigern willkürlich Gutscheine und damit die Hilfe durch Tauschbörsen
„Um die Bezahlkarte zu umgehen, kaufen Asylbewerber in Supermärkten Gutscheine und tauschen sie gegen Bares ein. Einzelne Märkte wollen das verhindern.
Dennis Schneider arbeitet bei Edeka in Halle (Saale). „Es ist ganz schrecklich, wie hier Racial Profiling betrieben wird“, sagt er der taz. Schneider heißt eigentlich anders und möchte anonym bleiben, damit er seinen Job nicht verliert. Reden will der junge Mann trotzdem: „An der Kasse frage ich Menschen, die phänotypisch nicht deutsch aussehen und die Gutscheine kaufen wollen, wie sie bezahlen, also nach der Bezahlkarte“, sagt Schneider. Das müsse er so machen, denn er sei von seiner Schichtleitung angewiesen worden, keine Gutscheine an Personen zu verkaufen, die mit einer Bezahlkarte zahlen wollen. Also nicht an Asylbewerber. (…)
Wer eigentlich kein Problem mit den Tauschbörsen haben sollte, sind die Supermarktketten, deren Gutscheine dafür genutzt werden. Denn jeder verkaufte Gutschein bedeutet für sie höheren Umsatz. Doch in mehreren Städten berichten Initiativen von ähnlichen Vorfällen. Zum Beispiel in einem Lidl im Nürnberger Hauptbahnhof. Als Benedikt Aumeier von der lokalen Initiative davon hörte, begleitete er im Sommer letzten Jahres einen Asylbewerber dorthin.
Und tatsächlich, als dieser einen Gutschein kaufen wollte, verweigerten die Mitarbeitenden der Filiale ihm das, sagt Aumeier der taz. Als Begründung sei gesagt worden, die Asylbewerber würden mit den Gutscheinen „Betrug“ anstellen und „ohnehin nur Alkohol“ kaufen. Der Nichtverkauf sei eine Weisung der Filialleitung.
Auch auf die Mitarbeitenden kommt es an
Auch in einem Edeka in Osnabrück werde der Verkauf von Gutscheinen an Asylbewerber teils verweigert. „Es scheint ein Mix aus Racial Profiling und daraus zu sein, wie sehr einzelne Mitarbeiter dahinterstehen, denn einigen werden Gutscheine verkauft und anderen nicht“, sagt ein Mitglied der Osnabrücker Initiative. Wie in Nürnberg sei auch hier gesagt worden, der Kauf von Gutscheinen mit einer Bezahlkarte sei illegal – was nicht stimmt. Im nahe gelegenen Hesepe hieß es, die „Leitungsebene“ des Supermarkts NP habe entschieden, dass es nicht mehr erlaubt sei, Gutscheine an Menschen mit Bezahlkarte zu verkaufen. (…)
Auch auf Nachfrage seien den Asylbewerbern die Gutscheine verweigert worden. Die Person von der Initiative ist überzeugt, dass es sich bei diesen Vorfällen um Racial Profiling handelt. „Die Karte sieht ja ähnlich aus wie jede andere Debitkarte, daran kann man nicht direkt erkennen, dass es sich um Asylbewerber handelt.“ Vielmehr würden einzelne Mitarbeitende der Märkte auswählen, wem sie die Gutscheine verkauften. (…)
Die Unterstellung etwas Kriminelles zu tun
Betroffene hätten der Initiative bisher von mindestens zehn Vorfällen in verschiedenen Supermarktfilialen in Berlin und Brandenburg berichtet, bei denen ihnen der Kauf von Gutscheinen verweigert wurde. „Mein Eindruck ist, dass es ganz klar eine rassistische Dynamik ist, die den Leuten unterstellt, dass sie etwas Kriminelles tun, obwohl sie es nicht tun.“
Die taz hat zu den Vorwürfen sowohl Lidl als auch Rewe und Edeka (wozu auch NP gehört) sowie, wo es möglich war, die Filialleitungen der genannten Märkte befragt. Alle, die antworteten, sagten, dass es keine Regelung gebe, Asylbewerbern mit Bezahlkarte die Gutscheine zu verwehren. Lidl erklärte, Hinweisen nachzugehen und Mitarbeitende bei Bedarf nachzuschulen. Eine Sprecherin von Edeka betonte den Anspruch des Unternehmens, allen Kunden einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen; die Kette stehe für Vielfalt und gegen Diskriminierung. (…)
Auch mehrere Monate später hat sich im halleschen Edeka nichts geändert, sagt Dennis Schneider. Er werde noch immer dazu angehalten, Menschen, die „nicht deutsch“ aussähen, nach ihrem Zahlungsmittel zu fragen und ihnen, falls es sich um eine Bezahlkarte handelt, Warengutscheine vorzuenthalten. Das finde er „ganz schön mies“. Mittlerweile würden aber kaum noch Asylbewerber versuchen, dort Gutscheine einzukaufen.“ Artikel von Alice von Lenthe vom 8.2.2026 in der taz online
(„Diskriminierung via Bezahlkarte: An der Kasse aussortiert“) - Hessen: Warum Wechselstuben Bezahlkarten für Geflüchtete umtauschen
„… Auch rund ein Jahr nach ihrer Einführung ist die Bezahlkarte für Geflüchtete noch nicht in jeder Kommune Hessens so einsetzbar, wie ursprünglich geplant. Das soll sich ändern, wie das hessische Sozialministerium mitgeteilt hat. Mit Ausnahme der Stadt Hanau sollen die Karten dann flächendeckend im Einsatz sein. (…) Für die Geflüchteten bringe dies jedoch große Nachteile mit sich, erklärt eine der Mitarbeiterinnen einer Gießener Wechselstube. 15 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer organisieren dort seit Jahresbeginn an einem Abend pro Woche Möglichkeiten für die Asylbewerber, an Bargeld zu kommen. Sie sehen in der Bezahlkarte eine massive Einschränkung der Selbstbestimmung, weil die Asylbewerber damit nur noch 50 Euro Bargeld im Monat zur Verfügung hätten und gezwungen seien, in bestimmten Geschäften einzukaufen. Deshalb bieten Wechselstuben eine Tauschmöglichkeit: Mit ihrer Bezahlkarte können sich Asylbewerber Lebensmittel-Gutscheine in Supermärkten kaufen, die an Bürgerinnen und Bürger weitergereicht werden. Geflüchtete können die Gutscheine dann in der Wechselstube in Bargeld tauschen. Etwa 30 bis 50 „solidarische Haushalte“ unterstützen die Gießener Wechselstube demnach regelmäßig. Illegal sei das zwar nicht, aber von den Behörden auch nicht gerne gesehen, sagt eine der Helferinnen, die sich Jenny nennt, ihren richtigen Namen aber nicht nennen möchte. Sie ist überzeugt: „Von dem wenigen Geld, dass die Menschen im Monat erhalten, sind sie ohnehin nicht in der Lage, Beträge nach Hause zu überweisen.“ Vielmehr benötigten sie das Geld in der Regel dringend für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs. (…) Auch in weiteren hessischen Städten gibt es solche Wechselstuben, beispielsweise in Offenbach. Dort gibt die Stadt die Bezahlkarten noch nicht aus, daher kommen meist Menschen aus dem Umland zu den Terminen, die es alle zwei Wochen gibt, wie Hinrich Garms erläutert. Er unterhält das Angebot gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Vereins Offenbach Solidarisch. „Man will den Menschen ganz klar das Leben schwer machen“, sagt Garms zur Einführung der Bezahlkarte. (…) Derzeit gibt es Garms zufolge mehr Bürger und Bürgerinnen, die kommen und Gutscheine mitnehmen und dafür Bargeld da lassen. Daher tauscht sich die Wechselstube mit einer in Bayern aus, wo die Situation umgekehrt ist. Das Vorgehen sei legal, sagt Garms. „Entweder sie schaffen die Bezahlkarte ab oder sie müssen mit unserem Angebot leben“, sagt er mit Blick auf die Politik. Sobald die Nachfrage ansteige, werde man das Angebot ausweiten…“ Beitrag von Isabell Scheuplein und Christine Schultze vom 27. Januar 2026 im MiGAZIN
- Asyl-Leistungen: Ohne Geld, ohne Unterkunft, ohne Gesundheitskarte – Thüringen setzt selbst geflüchtete Minderjährige mit voller Härte unter Druck.
„Während die Landesregierung von „Anreizen zur Ausreise“ spricht, warnen Verbände vor blanker Entrechtung. Schaltet sich die UN ein?
Kein Geld, keine Gesundheitskarte, keine Unterkunft? Dutzenden Flüchtlingen in Thüringen sind in den vergangenen Monaten die Leistungen gestrichen worden. Ende September habe das insgesamt 144 Menschen betroffen, 29 davon minderjährig, wie das Migrationsministerium mitteilte. Mindestens 26 der Betroffenen seien in den ersten neun Monaten des Jahres ausgereist, sieben von ihnen seien abgeschoben worden. Seit rund einem Jahr gibt es die Möglichkeit, bestimmten Flüchtlingen Asylbewerberleistungen komplett zu streichen. So sollen Anreize für den Aufenthalt in Deutschland beseitigt werden, wie die Landesregierung argumentiert. Flüchtlingsverbände üben daran Kritik und werfen Thüringen besondere Strenge vor. Und auch die Vereinten Nationen sollen sich nach Darstellung der Verbände bereits eingeschaltet haben. (…) Ein Fall im Ilm-Kreis sorgte jüngst auch bundesweit für Aufsehen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl berichtete, dass der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) Deutschland wegen des Umgangs mit einem Flüchtling dort gerügt habe. Eine UN-Sprecherin in Genf äußerte sich nicht direkt zu dem Fall. Generell seien solche Verfahren vertraulich, bis eine finale Entscheidung steht, sagte sie auf Anfrage. (…) Nach Ansicht von Pro Asyl und Thüringer Flüchtlingsrat sind die Behörden und Gerichte im Freistaat besonders restriktiv in der Umsetzung des Leistungsentzugs. „Leistungsstreichungen für Geflüchtete werden in etlichen Orten in Thüringen rücksichtslos durchgesetzt, selbst Kinder sind davon betroffen“, heißt es vom Flüchtlingsrat. Er fordert von der Landesregierung eine Aufforderung an die Landkreise, die Praxis zu unterlassen…“ Beitrag von David Hutzler vom 17. November 2025 im MiGAZIN
(„Thüringen setzt Geflüchtete auf Null – auch Kinder“), siehe auch:
- Flüchtlingsrat Niedersachsen: Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG: Widerspruch, Eilantrag und ggf. Klage erheben!
„Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. weist auf Fälle vollständiger Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG hin. Diese Praxis betrifft nicht nur Niedersachsen, sondern auch Thüringen.
Die Leistungsstreichungen betreffen Menschen, die einen als „unzulässig“ abgelehnten Asylbescheid erhalten haben und deren Asylverfahren gem. der Dublin III-Verordnung in einem anderen EU-Staat durchgeführt werden soll. Bei den Leistungsstreichungen wird sich auf den § 1 Abs. 4 AsylbLG berufen. Nach diesem neu gefassten Passus sieht das AsylbLG vollständige Leistungsstreichung vor, wenn ein:e Asylantragsteller:in in einem anderen EU-Staat bereits internationalen Schutz erhalten hat oder gem. Dublin-III-VO ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Diese Leistungskürzungen sind auch nach Ansicht bereits mehrerer Sozialgerichte EU-rechtswidrig (EU-Aufnahmerichtlinie) und verfassungswidrig. Es sollte daher bei Leistungskürzungen unbedingt sofort Widerspruch eingelegt und gleichzeitig Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht gestellt werden. Im Fall der Ablehnung des Widerspruchs wäre dann beim Sozialgericht Klage zu erheben…“ Meldung beim Flüchtlingsrat Thüringen
(mit dem fehlerhaften Datum 31. Dezember 2025) - Siehe gleichzeitig die Meldung: Gut jedes siebte Kind armutsgefährdet, bei Einwanderungsgeschichte vier Mal so häufig betroffen – auch laut Unicef stagniert die Entwicklung in Deutschland seit Jahren
- Flüchtlingsrat Niedersachsen: Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG: Widerspruch, Eilantrag und ggf. Klage erheben!
- Rechte von Flüchtlingen: Bundesregierung setzt UN-Aufforderung nicht um
„Deutschland muss sich das erste Mal in einem UN-Verfahren zur Wahrung sozialer Rechte verantworten. Eine Aufforderung des zuständigen Gremiums befolgt die Bundesregierung seit Wochen nicht. Keine Unterkunft, keine Verpflegung, keine Gesundheitsversorgung – gar nichts mehr sollen abgelehnte Asylbewerber vom Staat bekommen, die ihr Asylverfahren in einem anderen europäischen Land als Deutschland durchführen müssten. Diese Verschärfung hatte noch die Ampelkoalition durchgesetzt, obwohl es große rechtliche Bedenken gab und gibt. Einer der Kritikpunkte war stets: Betroffenen Menschen drohe die Obdachlosigkeit. Genau das ist einem Mann aus Syrien in Thüringen passiert. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Zuständig sei Malta, da er über diesen Weg in die Europäische Union eingereist ist. Sozialleistungen wurden ihm vollständig gestrichen. Er musste im Februar die Unterkunft verlassen und seine Gesundheitskarte abgeben. Nach Malta ausreisen könne er nicht. Er habe keine Passdokumente. Die Behörden hätten außerdem nicht mit Malta abgesprochen, dass und wann er dort einreisen könne. So berichtet es die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Der Verein unterstützt den 20-Jährigen bei Gerichtsverfahren gegen den Leistungsausschluss. In Deutschland allerdings bislang ohne Erfolg. (…) Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat den Fall daraufhin vor den UN-Sozialausschuss gebracht. Ein in Deutschland neues und bislang wenig bekanntes Verfahren. 2023 hat Deutschland das sogenannte Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen unterzeichnet. Seither sind auch hierzulande Individualbeschwerden beim UN-Sozialausschuss möglich. (…) Mitte Oktober hat der Ausschuss Deutschland aufgefordert, während des laufenden Verfahrens sicherzustellen, dass der Mann zumindest eine grundlegende Versorgung bekommt. Das heißt: Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Zugang zu einem Existenzminimum. (…) Passiert ist seitdem nicht viel. Aus Sicht des Mannes: nichts. Er bekomme weiterhin keinerlei Leistungen und sei auf die Hilfe von Freunden und Unterstützern angewiesen, sagt Verfahrenskoordinatorin Lena Frerichs von der GFF. Er müsse zudem dringend zum Zahnarzt. (…) Zumindest eine Prüfung scheint die Bundesregierung schon abgeschlossen zu haben: die Frage, inwieweit diese Aufforderung des UN-Sozialausschusses rechtlich verbindlich ist. Das Auswärtige Amt schreibt von einer „Empfehlung“. Deutschland habe ein Ermessen bei der Umsetzung. Wobei man sich „selbstverständlich“ an internationalen Standards und den Menschenrechten orientiere. (…) Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht das anders. „Das ist keine nette Empfehlung, kein nice to have“, sagt Verfahrenskoordinatorin Frerichs. „Anders als die endgültigen Entscheidungen des Ausschusses sind diese vorläufigen Anordnungen bindend. Das hat der Ausschuss mehrfach so entschieden.“ Die UN selbst erklärt in ihren Regularien, dass von den Unterzeichner-Staaten erwartet wird, dass sie vorläufige Maßnahmen befolgen. Staaten, die das nicht tun, verstießen gegen ihre Verpflichtung, „in gutem Glauben“ („in good faith“) das Verfahren zu respektieren…“ Beitrag von Claudia Kornmeier und Philipp Eckstein vom 13. November 2025 bei tagesschau.de
- Studie zur Bezahlkarte: Geflüchtete bezahlen mit ihrer Freiheit
„Der Mediendienst Integration veröffentlicht die dritte Untersuchung zum Stand der Aufnahme und Integration Schutzsuchender (…) Doch wie steht es um die zweite Begründung, den angeblichen Bürokratieabbau durch die Bezahlkarte? Eine Antwort darauf findet sich in der nun veröffentlichten, dritten Untersuchung zum Stand der Aufnahme und Integration von Geflüchteten, die der Mediendienst Integration gemeinsam mit Forschenden der Universität Hildesheim regelmäßig durchführt. Von 167 zur Bezahlkarte befragten Gemeinden, Städten und Landkreisen gaben rund 40 Prozent an: Auch nach den erwartbaren Anlaufschwierigkeiten bleibt der Aufwand für die Verwaltung dauerhaft erhöht. Etwa gleich viele Befragte stellten indes eine Arbeitserleichterung fest. Die Veränderungen in beide Richtungen wurden zumeist als gering eingestuft. Was hat es mit den unterschiedlichen Einschätzungen auf sich? Die Autor*innen des Berichts vermuten einen Zusammenhang mit dem vorherigen System der Auszahlung: Im Vergleich zu Überweisungen auf Girokonten bedeutet die Bezahlkarte Mehraufwand; im Vergleich zur persönlichen Bargeldauszahlung Erleichterung. Unabhängig davon sind mit dem neuen Vorgehen Arbeitsschritte hinzugekommen: Händische Freigaben einzelner Aufträge und bestimmter Funktionen etwa, oder Beratungsgespräche. (…)
Bisher ist die Bilanz der Verfahren durchwachsen: Einen ersten Erfolg in einem Eilverfahren gegen ein zu geringes Bargeldlimit vor dem Hamburger Sozialgericht hob das Landessozialgericht Hamburg auf, weil es keine Eilbedürftigkeit sah. Ähnlich sieht es mit einem Fall in Bayern aus. »Eine Entscheidung zu den rechtlichen Fragen, die sich auf die Sozialkartenpraxis auswirken könnte, wird es also erst im Hauptsacheverfahren geben«, so Lincoln gegenüber »nd«. »Und die sind leider langwierig.« Erfolgreicher scheint derweil der Widerstand gegen die Bezahlkarte aus der Zivilgesellschaft: Die Geflüchtetenorganisation Seebrücke listet fast 90 Kartentausch-Initiativen gegen die Bezahlkarte. Deren Prinzip ist einfach: Die Geflüchteten kaufen bei einem Supermarkt zum Beispiel einen 50-Euro-Gutschein. Diesen können sie dann bei den Aktionsbündnissen gegen Bargeld tauschen. (…)
Im Oktober trafen sich Initiativen und Organisationen aus dem ganzen Land in Berlin, um zu besprechen, wie der Widerstand gegen die Bezahlkarte fortgesetzt werden kann. »In Zukunft wollen wir uns darauf konzentrieren, Betroffene noch besser über die Bezahlkarte aufzuklären und diese stärker in den Widerstand dagegen einzubinden«, sagt Mitorganisator Adam Bahar vom Flüchtlingsrat Berlin dem »nd« und kündigte neue Formen des Protests an. Er betont: »Die Bezahlkarte betrifft nicht nur Geflüchtete – es gibt bereits konkrete Pläne, sie auch auf weitere von Armut betroffene Menschen auszuweiten«. In Hamburg denkt der Senat schon offen darüber nach, auch andere Sozialleistungen über eine Bezahlkarte abzuwickeln.“ Artikel von Anton Benz vom 12.11.2025 in ND online
- Flüchtlingsaufnahme: Viele Kommunen sind nicht mehr am Limit
„Eine Befragung unter knapp 900 Kommunen zeigt: Der „Notfallmodus“ bei der Flüchtlingsunterbringung ist 2025 seltener geworden. Für die überwiegende Mehrheit bleibt die Situation dennoch herausfordernd…“ Beitrag vom 12.11.2025 beim Mediendienst Integration
- Flüchtlingsaufnahme: Viele Kommunen sind nicht mehr am Limit
- Leistungsentzug für Geflüchtete verstößt gegen EU- und Verfassungsrecht: Deutschlandweit in über 60 Gerichtsfällen gerügt, nun auch durch den UN-Sozialausschuss
- Erstmals hat der UN-Sozialausschuss Deutschland wegen der Verletzung sozialer Menschenrechte gerügt. Aber auch laut deutscher Gerichte: Leistungsentzug verstößt gegen EU- und Verfassungsrecht
„… Inzwischen haben deutschlandweit Gerichte in über 60 Fällen in Eilverfahren den Leistungsausschluss gestoppt, darunter das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und das Hessische Landessozialgericht. Den Entscheidungen liegt vielfach die Einschätzung zugrunde, dass der Leistungsentzug europarechts- und/oder sogar verfassungswidrig ist, wie beispielsweise das Sozialgericht Karlsruhe ausführlich darstellt. Darüber hinaus weisen Gerichte darauf hin, dass Behörden verpflichtet sind, verfassungswidrige Regelungen nicht anzuwenden. Auch das Land Rheinland-Pfalz sieht mit Blick auf Europarecht und die deutsche Verfassung keine rechtliche Handhabe für einen vollständigen Leistungsentzug. Selbst eine Kürzung der Leistungen ist nach Auffassung vieler Expert*innen nach EU-Recht unzulässig, das Bundessozialgerichts hat dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt (siehe Beschluss vom 25.07.2024, B 8 AY 6/23 E, sowie Plädoyer des Generalanwalts vom 23. Oktober 2025). Im Fall des jungen Geflüchteten im Ilm-Kreis hatten sowohl das Sozialgericht Gotha als auch das Thüringer Landessozialgericht (LSG) die Eilanträge gegen den Leistungsausschluss zurückgewiesen – zwei überraschende Ausreißer. Das LSG Thüringen sieht keinen Widerspruch zum EU- oder zum Verfassungsrecht. Es hat sich aber mit dieser Frage kaum oder gar nicht auseinandergesetzt, analysierte Fachanwalt Volker Gerloff im Asylmagazin 9/2025. Das vom Betroffenen angerufene Bundesverfassungsgericht entschied den Rechtsstreit nicht inhaltlich, sondern verwies auf das vorrangige aufenthaltsrechtliche Verfahren am Verwaltungsgericht, was allerdings scheiterte. Unterstützt von seinem Anwalt und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wandte sich der Betroffene schließlich mit einer Beschwerde an den UN-Sozialausschuss. (…)
Der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz auch UN-Sozialpakt, ist eines der beiden großen Menschenrechtsabkommen. Er garantiert das Recht auf Wohnen, Nahrung, Gesundheit und soziale Sicherheit. Diese Rechte gelten ohne Diskriminierung – auch für Geflüchtete. Der Sozialpakt wurde zusammen mit dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und von Deutschland 1973 ratifiziert. Seit 2023 sind hierzulande individuelle Beschwerdeverfahren möglich. Anlässlich der Entscheidung des UN-Sozialausschusses fordern PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Thüringen, dass die Behörden bundesweit Leistungsstreichungen für Geflüchtete umgehend beenden und die Bundesregierung die Leistungsstreichung sowie alle Kürzungen am Existenzminimum gesetzlich abschafft. Allen sollte bewusst sein: Sobald Menschenrechte nicht mehr für alle gelten, sind sie für alle in Gefahr.“ Meldung vom 31. Oktober 2025 von Pro Asyl
- UN-Sozialausschuss rügt Menschenrechtsverletzung in Deutschland – PRO ASYL und Flüchtlingsrat Thüringen fordern sofortiges Ende der Leistungsstreichungen für Geflüchtete
„Die Bundesrepublik Deutschland ist vom UN-Sozialausschuss aufgefordert worden, einen 20-jährigen Geflüchteten im „Dublin-Verfahren“, der von den Behörden im Thüringer Ilm-Kreis auf die Straße gesetzt worden war, wieder unterzubringen und mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Zum ersten Mal hat damit der UN-Sozialausschuss Deutschland für einen Verstoß gegen die im UN-Sozialpakt gewährten sozialen Menschenrechte gerügt. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Thüringen fordern, dass die Behörden bundesweit die Praxis der Leistungsstreichungen umgehend beenden und die Bundesländer entsprechende Anweisungen treffen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Gesetzgebung zu korrigieren und die zugrunde liegende Regelung umgehend aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu streichen (Paragraf 1 Abs. 4 AsylbLG). (…) Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL, erklärt: „Die Entscheidung des UN-Ausschusses ist blamabel für Deutschland. Die Regierung muss sich jetzt von höchster Stelle erklären lassen, dass ein zivilisiertes Land niemanden dem Hunger und der Obdachlosigkeit aussetzt. Hätte sich der Gesetzgeber an die deutsche Verfassung gehalten, wäre es gar nicht zur UN-Beschwerde gekommen.“ Der 20 Jahre alte syrische Kriegsflüchtling hatte sich, unterstützt von seinem Anwalt Dr. Scheibenhof und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), mit einer Beschwerde an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gewandt. Er war im Sommer 2024 nach Deutschland geflüchtet. Nach der EU-Dublin-Verordnung lehnte das Bundesamt die Zuständigkeit für sein Asylverfahren ab, Malta sei zuständig. Im Dezember 2024 teilte das Landratsamt des Ilm-Kreises ihm mit, dass er die staatliche Unterkunft verlassen muss, keine Sozialleistungen mehr erhält und seine Gesundheitskarte abgeben muss. Ohne geregelten Zugang zu Unterkunft, Essen, warmer Kleidung und Krankenschutz lebte er fortan von der Hilfe von Freunden und Freiwilligen. (…)
Der Beschwerde vor dem UN-Sozialausschuss war ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gotha und dann vor dem Thüringer Landessozialgericht vorausgegangen. Beide Thüringer Gerichte hatten aber den Leistungsausschluss nicht gestoppt – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Sozialgerichten bundesweit, die unter anderem unions- und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten. Das daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht hatte den Rechtsstreit inhaltlich nicht entschieden, sondern auf das aufenthaltsrechtliche Verfahren am Verwaltungsgericht verwiesen. Als auch dieses scheiterte, blieb nur der Weg zur UN-Beschwerde. Bei der Eilentscheidung des UN-Sozialausschusses vom 17. Oktober 2025 handelt es sich um eine vorläufige Anordnung (interim measure). Wenn das Verfahren abschließend entschieden wird, geht es neben der Frage der Menschenrechtsverletzung auch um etwaigen Schadensersatz für den Betroffenen…“ Pressemitteilung vom 30. Oktober 2025 von Pro Asyl
- Erstmals hat der UN-Sozialausschuss Deutschland wegen der Verletzung sozialer Menschenrechte gerügt. Aber auch laut deutscher Gerichte: Leistungsentzug verstößt gegen EU- und Verfassungsrecht
- Netzwerktreffen (KONFERENZ) am 18. und 19. Oktober 2025 in Berlin: Gleiche soziale Rechte für alle – Widerstand gegen die ausgrenzende Bezahlkarte!
„Das 2. bundesweite Netzwerkstreffen (Konferenz) wird im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin stattfinden. Hier nun das aktuelle Prorgamm für die Konferenz. Es sind Beiträge zu den folgenden Themen geplant: soziale Rechte, weitere politische Angriffe in den sozialen Bereichen, rechtliche und politische Auseinandersetzungen mit dem Bezahlkartensystem bzw. der Bezahlkarte sowie Informationen zum vielfältigen Protest. Bei der Konferenz werden die Erfahrungen der bundesweit aktiven Gruppen ausgetauscht, die am solidarischen Gutscheintausch teilnehmen. Neben der Frage, wie wir das Netzwerk besser für politische Initiativen nutzen können, wird der Gutscheintausch und die damit zusammenhängenden Fragen in Workshops selbst thematisiert. Zu dem bundesweiten Netzwerktreffen (Konferenz) sind auch solidarische Erwerbslosengruppen eingeladen. Im Bereich des Bürgergeldes finden aktuell erhebliche Angriffe von Schwarz-Rot auf finanziell schwache Menschen statt…“ Einladung samt ausführlichem Programm
bei der Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Basta-Beitrag bei der Konferenz: „Gleiche soziale Rechte für alle – Widerstand gegen die ausgrenzende Bezahlkarte!“
„Liebe Freund*innen, ich bin von Basta! der Berliner Erwerbsloseninitiative. Wir sind einer der Orte gegenseitiger Hilfe und Solidarität und beraten vorwiegend zum Bürgergeld. Wir von Basta! orientieren unsere Arbeit an den Personen, die wir sind und die zu uns kommen. Es sind Menschen mit unterschiedlichem Status und diverser Sprachen. Eine Person, die ihren Job verliert, verliert ihre Einkünfte, ihre Ersparnisse, eventuell ihre Wohnung. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten im Jahr 2024 ein Drittel der Bevölkerung (32,2 Prozent) in Haushalten, die nicht in der Lage waren, unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten. Wohnungsnot und stark wachsende Mietkosten prägen den Alltag von immer mehr Menschen. Und die Preise steigen weiter, besonders für Nahrungsmittel. (…) Die aktuellen Debatte in Politik und diversen Medien zum harzigen Bürgergeld vermitteln eher den Eindruck, es handele sich beim Bürgergeld um ein unverdientes Geschenk an Schmarotzer. Das Erwerbslose an den Pranger gestellt werden vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosenzahlen, das hat es auch mit der Einführung der Agenda 2010 gegeben. Der Unterschied zur anhaltenden Hetze bei der Einführung der Agenda 2010 ist vielleicht die brutale Gleichgültigkeit und Häme gegenüber der Verelendung und Armut von Migrant*innen, Obdachlosen und Erwerbslosen, die wir erfahren. Das Feindbild vom „unnützen“ Menschen ist heute wieder stärker denn je vorhanden. Nicht umsonst wird die negative Stimmungsmache von uns und den Leuten die bei uns Rat suchen als Drohung wahrgenommen. Die Bekämpfung und Verächtlichmachung der Armen ist nicht nur ein Markenzeichen der aktuellen Regierung oder der AFD, sie ist also weit in der Gesellschaft verbreitet. (…) Damit sich in dieser Gesellschaft etwas ändert und eine weitere Ausgrenzung verhindert wird, ist es enorm wichtig das auch wir jede Komplizenschaft aufgeben, die zu Ausgrenzungen führt, mit der wir selbst Ausgrenzung unterstützen. Diskriminierungen verlaufen entlang verschiedener Linien. So sind es oft als Romnija gelesenen Personen, Migrant*innen, Schwarze Menschen, Alleinerziehende Frauen, Erwerbslose, Obdachlose, soziale Gefangene und Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen, oder psychatrischen Erkrankungen, die nicht Wert geschätzt und ausgegrenzt werden. Deshalb streiten wir von Basta! für eine inklusive Gesellschaft, was bedeutet dass alle Menschen möglichst lange optimal und ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden.“ Beitrag von Basta! Berlin vom 21. Oktober 2025
- Basta-Beitrag bei der Konferenz: „Gleiche soziale Rechte für alle – Widerstand gegen die ausgrenzende Bezahlkarte!“
- Regierungspräsidium zwingt die Stadt Freiburg gegen den Willen der Gemeinderatsmehrheit die Bezahlkarte einzuführen – Demo am 25.9.
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Nett hier – aber scheiße ohne Bargeld
„Per förmlicher Weisung wurde Freiburg gezwungen, als letzte Kommune in Baden-Württemberg die Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Außerhalb und innerhalb des Gemeinderats wird überlegt, wie man sie umgehen oder wieder abschaffen kann…“ Artikel von Fabian Kienert vom 08.10.2025 in der Kontextwochenzeitung
- Kundgebung und Migrationsausschuss in Freiburg: Die Einführung der Bezahlkarte sorgt innerhalb und außerhalb des Rathauses für Protest
„Wir haben mehrfach darüber berichtet. Mit einer förmlichen Weisung hat das Regierungspräsidum Freiburg die Stadt Freiburg als letzte Kommune in Baden-Württemberg gezwungen, den Prozess zur Einführung der Bezhalkarte für Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zu starten. Etwa 500 Menschen könnten davon betroffen sein. Im Migraionsausschuss des Freiburger Gemeinderats am 25.09. gab Sozialbürgermeister Kirchbach nun bekannt, dass die Stadt Freiburg am 24.09. die ersten 200 Bezahlkarten bestellt hat. Parallel zur Sitzung des Gemeinderats fand vor dem Rathaus eine Kundgebung unter dem Motto „Nein zur Bezahlkarte in Freiburg und anderswo!Nein zur Bezahlkarte für Bürgergeldbezieher*innen! Nein zur Bezahlkarte für Geflüchtete!“ statt. Etwa 120 Menschen haben sich daran beteiligt. Radio Dreyeckland hat die Ausschusssitzung und den Protest begleitet.“ Beitrag vom 26. September 2025 im Radio Dreyeckland
und extra die Reden der Kundgebung - „Land zwingt Stadt Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen: „Die Stadt Freiburg könnte sich für eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die Bezahlkarte entscheiden“
„Der Bürgergeld-Regelsatz ist mit 563 € für eine alleinstehende Person schon sehr niedrig. Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen erhalten mit 441 € für Alleinstehende noch einmal deutlich weniger Geld. Bundesweit wird jetzt auch noch, bis auf wenige Ausnahmen, für diese Menschen die Bezahlkarte Pflicht. Das Bargeld ist üblicherweise auf 50 Euro/Monat begrenzt. Die Stadt Freiburg hatte sich bisher geweigert sie einzuführen. Statt auf die rassistische Entmündigung der Betroffenen aufmerksam zu machen, wurde zumeist einfach auf den hohen bürokratischen Aufwand verwiesen. Nun hat, wir haben darüber berichtet, das Regierungspräsidium Freiburg in Folge eines Erlasses des baden-würtembergischen Justizministeriums aus dem Oktober 2024, der die landesweite Einführung vorsah, die Stadt per Weisung gezwungen, die Bezahlkarte einzuführen. Freiburg ist die letzte Kommune in Baden-Württemberg, die den Einführungsprozess nun startet. Das geschieht gegen den expliziten Willen der Gemeinderatsmehrheit und der Stadtverwaltung. Der für die Einführung der Bezahlkarte notwendige „Rollout-Prozess“, solle, so das Regierungspräsidium, bis spätestens zum 10. Oktober angestoßen sein. Auf der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration und des Ausschusses für Schulen und Weiterbildung am 25. September soll über den Stand der Dinge informiert werden. An diesem Tag möchte auch die Initiative Bezahlkarte Stoppen die Sitzung mit Protest begleiten. Darüber haben wir mit Walter Schlecht von Aktion Bleiberecht und der Initiative Bezahlkarte-Stoppen gesprochen.“ Info und Interview vom 12. September 2025 im Radio Dreyeckland
– siehe zuvor: - Für Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen: Regierungspräsidium zwingt die Stadt Freiburg dazu, die Bezahlkarte einzuführen
Info vom 3. September 2025 im Radio Dreyeckland

- Komm zur DEMO gegen die Bezahlkarte! 25.09. ab 16:00, Rathausplatz Freiburg
Aufruf bei der Initiative Bezahlkarte stoppen
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Nett hier – aber scheiße ohne Bargeld
- Geflüchtetenhilfte mit Tauschaktion: Hamburgs Linke hebelt Bezahlkarte aus
„Hamburg hat die Bezahlkarte als erstes Bundesland eingeführt. Vorreiter ist es auch beim solidarischen Gutscheintausch – trotz Angriffen von Rechts. (…) Zumindest das Bargeldlimit soll durch den Gutscheintausch umgangen werden. Das Prinzip ist einfach und legal Menschen mit „Social Card“ kaufen damit in Supermarkt- oder Drogerieketten Gutscheine und bringen sie zu einer Tauschbörse wie der im Linken-Büro. Menschen ohne Bezahlkarte kaufen dort die Gutscheine mit Bargeld. Angestoßen hat die Tauschaktionen die Hamburger Initiative „Nein zur Bezahlkarte“. Laut einer Sprecherin werden mittlerweile monatlich rund 40.000 Euro Bargeld gegen Gutscheine getauscht. Das geht etwa im Linken-Büro in Eimsbüttel jeden zweiten Freitag zwischen 17 und 19 Uhr. In Hamburg gibt es 17 solcher Tauschorte, vier davon in Büros der Linken. In immer mehr Städten organisieren ähnliche Initiativen den Tausch, etwa „Offen! München“ oder „Konten statt Karten Leipzig“.
AfD, SPD und „Bild“ diskreditieren Gutscheintausch
In Hamburg steigt der Bedarf. Am Anfang bekamen nur Menschen die Bezahlkarte, die nach dem 15. Februar 2024 Asyl beantragt hatten und in Unterkünften untergebracht waren. Seit Mitte April 2025 wird sie schrittweise auf mehr Menschen ausgeweitet. Stand Mitte August bekommen 4.980 Erwachsene und 1.772 ihnen zugeordnete Kinder das Geld nach AsylbLG nur über die „Social Card“, so die Sozialbehörde auf taz-Anfrage. Der solidarische Gutscheintausch wird in Hamburg gerade aus verschiedenen Ecken angegriffen. (…)
Tatsächlich verstößt der Gutscheintausch nicht gegen geltendes Recht. Inhaber*innen der Bezahlkarte kann nicht vorgeschrieben werden, dass sie damit keine Gutscheine kaufen. Ebenso wenig kann Menschen verboten werden, Bargeld gegen Gutscheine zu tauschen.
Linke Hamburg fordert Abschaffung der Bezahlkarte
Das weiß auch die bayerische CSU. Sie forderte als erste Partei, juristische Mittel gegen den Gutscheintausch zu schaffen und brachte eine entsprechende Initiative im Januar in den Bundesrat ein. Perspektivisch ist das auch erklärtes Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen, dass die Bezahlkarte deutschlandweit zum Einsatz kommt, und werden ihre Umgehung beenden.“ (..)
Die Linke in Hamburg fordert wie die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ die Abschaffung der Bezahlkarte und als Alternative die Einführung eines Basiskontos für Asylsuchende und andere Menschen ohne Konto, wie etwa obdachlose Menschen. Dass das geht, zeigen unter anderem Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die ein Basiskonto als Alternative zur Bezahlkarte diskutieren…“ Artikel von Amira Klute vom 19.8.2025 in der taz online
- Brandenburg und Berlin sagen NEIN zur Bezahlkarte!
„Im April 2024 ha
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Source: labournet.de