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Digitalzwang auf jobcenter.digital bringt erhebliche Probleme für Bürgergeld-Beziehende
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Dossier
„Viele Bezieher von Bürgergeld nutzen das Portal jobcenter.digital um einfacher und schneller mit ihrem Jobcenter zu kommunizieren und um vorab über Einladungen, Bescheide usw. informiert zu sein, ohne auf deren postalische Zusendung zu verzichten, da die Postzustellung erfahrungsgemäß nicht immer zuverlässig und pünktlich ist. Wer jobcenter.digital nutzen will, muss jedoch seit dem 18.11.2024 erklären, dass er auf die postalische Zustellung von sämtlichen Schriftstücken verzichtet. Ohne diese generelle Verzichtserklärung ist es nicht mehr möglich jobcenter.digital zu nutzen…“ Beitrag von Ottokar vom 14.03.2025 auf gegen-hartz.de
mit Informationen zur Rechtslage und praktischen Problemen und dazu:
- Weiterbewilligungsanträge nicht mehr in Papierform: Faktischer Zwang zur Verwendung von Jobcenter.digital als rechtswidrige Zugangshürde?
„Das Jobcenter Bremen und andere Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung erklären in Informationsschreiben an Leistungsbeziehende, dass „zukünftig keine Weiterbewilligungsanträge per Post zugeschickt werden“. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass der Weiterbewilligungsantrag „einfach und unkompliziert“ über Jobcenter.digital gestellt werden könne. Das entsprechende Informationsschreiben gibt es hier: https://t1p.de/wmk4v
Auch andere Jobcenter kündigen dies an, siehe z. B. das Jobcenter Kaiserslautern: https://t1p.de/zacxj
Kommentar: Ich halte diese Verwaltungspraxis für rechtswidrig. § 37 SGB II bestimmt, dass hinsichtlich der Antragstellung Formfreiheit besteht. Das bedeutet: Anträge können auch weiterhin in Papierform gestellt werden. Mit der Einstellung der Übersendung von Antragsformularen wollen die Jobcenter zunächst Portokosten sparen. Gleichzeitig hoffen sie offenbar darauf, dass Leistungsbeziehende vergessen, den Weiterbewilligungsantrag zu stellen, und dadurch aus dem Leistungsbezug herausfallen.
Andererseits sind die Jobcenter verpflichtet, SGB-II-Leistungsbeziehende umfassend zu beraten. Die Beratungspflicht ist eine Amtspflicht. Dazu gehört nach der Rechtsprechung: „Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt.“ BGH, Urteil vom 02.08.2018 – III ZR 466/16
Diese Hinweispflicht wird als Spontanberatung bezeichnet. Sie ist nach § 14 SGB I verpflichtend. Das bedeutet: Das Jobcenter muss auf eine drohende Nichtzahlung von Leistungen hinweisen, siehe dazu auch: https://t1p.de/4n8k7
Diese Beratungspflicht versuchen die Jobcenter mit dieser Verfahrensweise planmäßig zu unterlaufen.
Gleichzeitig verschwinden von den Webseiten der BA und der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen die papiernen Antragsformulare. Damit werden Menschen faktisch dazu gedrängt, Anträge nur noch über Jobcenter.digital zu stellen. Solange die analoge Antragstellung rechtlich nicht ausgeschlossen ist, ist das rechtswidrig.
Alternativ können bei Tacheles die aktuellen Antragsformulare heruntergeladen werden: https://t1p.de/rttgs
Zudem besteht nach § 17 Abs. 1 SGB I die Rechtspflicht der Jobcenter, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Sozialleistungen ohne unnötige Zugangshürden organisiert wird. Mit dem faktischen Zwang, Jobcenter.digital verwenden zu müssen, werden jedoch genau solche Zugangshürden aufgebaut.
Mit der Einstellung der Übersendung der Papierunterlagen wollen die Jobcenter die Leistungsberechtigten zur Verwendung von Jobcenter.digital drängen. Wenn Jobcenter.digital faktisch als einziger Kommunikationskanal angeboten wird und die Papieranträge verschwinden, läuft dies auf eine erzwungene Nutzung dieses Kommunikationskanals hinaus.
Die BA muss verstehen, dass es immer Menschen geben wird, die mit dem digitalen Zugang nicht klarkommen, die nicht über entsprechende Geräte oder Datenvolumen verfügen oder die nicht ausreichend lesen und schreiben können. Daher muss es immer auch einen analogen Zugang geben. Notwendig sind außerdem BürgerInnenbüros, zu denen Menschen mit Schwierigkeiten hingehen können, um Unterstützung zu erhalten – und nicht Ablehnung.“ Aus dem Thomé Newsletter 33/2026 vom 27.09.2026
(„Weiterbewilligungsanträge nicht mehr in Papier“) - Analoge Zugangswege zu Jobcentern sollen erhalten bleiben
„Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, analoge Zugangswege zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dauerhaft zu erhalten. Leistungsberechtigten dürften keine rechtlichen Nachteile entstehen, wenn sie nicht die digitalen Angebote nutzen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/7276
) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/6621
) hervor. Zugleich räumt die Bundesregierung ein, dass es bei der Registrierung und Authentifizierung im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) wiederholt zu Schwierigkeiten gekommen ist. Insbesondere die nach einem Sicherheitsvorfall eingeführte verpflichtende Mehr-Faktor-Authentifizierung habe für zusätzliche Herausforderungen gesorgt. Um den Zugang zu erleichtern, hat die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben den technischen Support ausgebaut und mit der „BA-Secure-App“ eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung geschaffen.“ Aus dem Thomé Newsletter 28/2026 vom 23.08.2026
, siehe dazu auch:
- Basta Erwerbsloseninitiative: „Warum wir davon abraten ausschließlich digital mit dem #Jobcenter zu kommunizieren:
Der für uns zentrale Punkt, warum wir den digitalen Kontakt mit dem Jobcenter ablehen ist, daß die #Digitalisierung aller Lebensbereiche Menschen und menschliches Handeln überfüssig machen soll.
Dagegen haben wir etwas. Dazu kommen noch einige praktische Probleme mit der digitalen Plattform der #Jobcenter: Die Benutzung von „Jobcenter digital“ setzt oft neue Endgeräte (Computer, Handys oder Laptops) voraus. Die sind teuer und können sich viele von uns nicht leisten. Und nehme ich teil an der digitaler Kommunikation mit dem #Jobcenter, dann muss ich mich bereit erklären, nur noch digital mit der Behörde zu kommunizieren. Das Ding ist weder mehrsprachig, noch barrierefrei. Eine Verschlüsselung klappt nicht, gibt es nicht. Das Hochladen von Unterlagen haut oft nicht hin,
Die ganze Geschichte ist störanfällig. Der Stand des Antragsverfahren kann nicht vernünftig nachvollzogen werden und Unterlagen verschwinden trotzdem weiterhin, nur habe ich dann keine*n Zeug*in. Deshalb empfehlen wir euch weiter per Papier zu kommunizieren.“ Thread von bastaberlin vom 18.08.2026 auf bsky
- Basta Erwerbsloseninitiative: „Warum wir davon abraten ausschließlich digital mit dem #Jobcenter zu kommunizieren:
Siehe auch unser Dossier Aktion von Digitalcourage: Digitalzwang (nicht nur bei der Bahn) melden! und die gesamte Rubrik Die Arbeitsagentur und ihre „Kundendaten“
Der Beitrag Digitalzwang auf jobcenter.digital bringt erhebliche Probleme für Bürgergeld-Beziehende erschien zuerst auf LabourNet Germany.
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Source: labournet.de