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BND-Reform: Nicht nur das Internet und JournalistInnen im NSA-Stil überwachen
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Dossier
„Der BND soll künftig auch im Inland Daten aus ganzen „internationalen Telekommunikationsnetzen“ abschnorcheln und Passwörter abfragen dürfen, geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Umstrittene Praktiken würden so legalisiert. Die Bundesregierung und die große Koalition wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen weitgehend freien Zugriff auf Netzknoten im Inland erlauben und so eine heftig umstrittene Praxis des Auslandsgeheimdienstes legalisieren. Der BND dürfte das Internet so im NSA-Stil überwachen, also die aus „internationalen Telekommunikationsnetzen“ abgefischten Datenbestände mit Selektoren durchsuchen, Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat speichern, Passwörter abfragen und Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA austauschen…“ Beitrag von Volker Briegleb bei heise online vom 06.06.2016
. Siehe dazu:
- Ärzte, Aktivistinnen und Internetnutzer: Diese Geheimdienstreform betrifft uns alle
„Bei der Geheimdienstreform geht es nur um Bedrohungen durch „fremde Mächte“ und Terror? Mitnichten. Die Regeln, die derzeit der Bundestag debattiert, gehen uns alle an: beim Arztbesuch, in der Autowerkstatt und auf der Demo.
Terrorismus, Extremismus, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, hybride Anschläge, Destabilisierung und vor allem „fremde Mächte“. Salvenartig ratterte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am vergangenen Donnerstag im Bundestag all die Bedrohungen herunter, wegen derer wir seiner Meinung nach dringend neue Geheimdienstgesetze brauchen. (…) Bei der Geheimdienst-Reform, die Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) als „größte Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste in der Geschichte unseres Landes“ nannte, geht es um die ganz großen Gefahren. Das heißt auch: Wenn ich keine aus Russland gesteuerte Wegwerfagentin bin oder verdeckter Hamas-Kämpfer in Deutschland, hat das nichts mit mir zu tun. Aber das ist falsch. Die Geheimdienstreform, die BND und Verfassungsschutz – O-Ton Dobrindt – „selbstverständlich“ operative Fähigkeiten geben soll, betrifft uns alle. (…)
Die Geheimdienstreform betrifft Ärzt:innen und ihre Patient:innen. Sie schränkt die Vertraulichkeit im Behandlungszimmer ein. (…) Im Entwurf für das BND-Gesetz fehlt im Paragrafen zum „Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen“ die Ärzteschaft. Laut Entwurf für das Bundesverfassungsschutzgesetz soll eine Abwägung stattfinden: Aufklärungs- versus Vertraulichkeitsinteresse. (…)
Die Geheimdienstreform betrifft Journalist:innen und ihre Quellen. Sie höhlt die Grundlagen der journalistischen Arbeit aus. Wie Ärzt:innen sind Medienschaffende Berufgeheimnisträger:innen. Denn um Missstände recherchieren zu können und ihre Informant:innen zu schützen, müssen sie Vertraulichkeit garantieren. Das torpediert die Geheimdienstreform, denn auch für sie gilt nur ein relativer Schutz. (…) Eine Überwachung durch den BND soll dann möglich sein, wenn die Betroffenen „in Zusammenhang“ mit einer erheblichen Bedrohung stehen. Das kann heißen, mit einer Person in Kontakt zu sein, bei der entsprechende Informationen zu holen sind. (…)
Die Geheimdienstreform betrifft Klimaaktivistinnen und Sitzblockierer. Sie geraten schneller ins Visier der Dienste. Was für den Verfassungsschutz „erheblich beobachtungsbedürftig“ ist, definiert der Gesetzesentwurf sehr breit. Denn das treffe für eine Bedrohung unter anderem dann zu, „wenn zur Zielverfolgung Straftaten begangen werden“ und ein definiertes Schutzgut beeinträchtigt wird. Straftaten, das können alle möglichen Handlungen sein. Das ist der Sticker auf dem Straßenschild, der als Sachbeschädigung gilt. Die Formulierung, dass eine Handlung dann als Bedrohung geeignet ist, wenn das Ziel mit Gewalt verfolgt wird, schränkt hier nur weniges ein. (…) Die Geheimdienstreform betrifft Autowerkstätten. Deren Mitarbeitende werden zu Erfüllungsgehilf:innen der Dienste. Die geplanten Gesetze verpflichten jede Menge private Akteure, den deutschen Geheimdiensten zuzuarbeiten. Neben Anbietern von digitalen Diensten und Telekommunikation sind hier auch explizit Autowerkstätten und Kfz-Hersteller erwähnt. Die sollen dem Verfassungsschutz auf Anfrage die Telemetriedaten von Autos zuliefern. (…)
Die Geheimdienstreform betrifft dich, wenn du durch ein Einkaufszentrum läufst. Denn die Dienste könnten dich künftig dabei beobachten. (…) Videoüberwachung ist überall. Und künftig soll der Verfassungsschutz weitreichenden Zugriff auf die Abertausenden privat installierten Überwachungskameras bekommen können. Wer eine private oder öffentliche Videoüberwachung betreibt, soll künftig vom Inlandsgeheimdienst verpflichtet werden können, die Daten an den Verfassungsschutz auszuleiten, dem Geheimdienst gespeicherte Daten zu übermitteln oder ihm gleich die Mitbenutzung der Kameras zu ermöglichen. Die Voraussetzung: eine „wenigstens erheblich beobachtungsbedürftige Bedrohung“. Doch bei der Suche nach dem Extremisten oder der Wegwerfagentin wären unzählige Menschen mitbetroffen. (…)
Die Geheimdienstreform betrifft alle, die das Internet nutzen. Denn der BND darf faktisch alle übertragenen Daten abschnorcheln und durchsuchen. (…) Auch bei der Beschränkung auf „ausländische“ Kommunikation wird es schwammig, nicht nur, weil die sich kaum mit hundertprozentiger Sicherheit von Inlandskommunikation unterscheiden lässt. Die bisherigen Schranken für Kommunikation zwischen Inland und Ausland werden an die reine Auslandskommunikation angepasst, schreibt der Deutsche Anwaltverein. Künftig sollen Ausnahmen hinzukommen, nach denen der BND in den Inlandsdatenverkehr schauen darf – etwa bei „terroristischen, staatlichen oder internationalen“ Hacking-Angriffen oder wenn die Erhebung mutmaßlich „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut“ nötig ist.“ Analyse von Anna Biselli vom 29. September 2026 in Netzpolitik.org
- Die Menschen im Land befinden sich dann in einem Panoptikum: Die schlimmsten Grundrechtseingriffe im Reformvorhaben der Nachrichtendienste
„Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Kabinett selbst spricht davon, dass der Gesetzentwurf die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der bundesdeutschen Geschichte darstelle. Das ist nicht untertrieben. Jedoch sorgt die Gesetzneufassung weniger für eine Modernisierung oder eine bessere Kontrolle von Nachrichtendiensten als vielmehr für einen massiven Umbau unseres Staates hin zu einem Überwachungsstaat. Bevor der Bundestag über das mehr als 700 Seiten umfassende Paket entscheidet (BT-Drucksache 21/7868), appelliert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) an die Abgeordneten, gegen die Reform zu entscheiden, da sie in weiten Teilen verfassungswidrig ist und bürgerliche Freiheiten sowie Grundrechte angreift. (…) Ohne Rechtsstaat und Demokratie wirkliche Resilienz zu verleihen, sorgt der Entwurf (…) für eine massive Ausweitung der Kompetenzen der Nachrichtendienste. Diese soll nicht nur deutlich leichter alle Menschen in Deutschland und wesentlich leichter im Ausland überwachen dürfen – womit ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat geschaffen ist –, sondern die Dienste sollen auch mit operativen Befugnissen ausgestattet werden, obwohl sie bereits frühzeitig überwachen dürfen. Das widerspricht dem Trennungsgebot und schafft Unklarheiten im institutionellen Gefüge der Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig sollen diese Geheimdienste de facto schlechter politisch kontrolliert werden. Besonders problematisch ist daran der eingeschränkte individuelle Rechtsschutz bei heimlichen Maßnahmen. Betroffene erfahren häufig nichts von einem Eingriff und können deshalb ihre Rechte vielfach nicht selbst wirksam wahrnehmen. Eben deshalb kommt der unabhängigen Kontrolle von Amts wegen besondere Bedeutung zu. In besonderen Krisenlagen werden zudem Kontroll-, Dokumentations- und Benachrichtigungsmechanismen teilweise zurückgenommen (siehe oben). Das Bundesverfassungsgericht verlangt für geheime Nachrichtendiensttätigkeit jedoch eine dauerhafte und umfassende unabhängige Kontrolle. Eingriffsvoraussetzungen und Kontrolldichte müssen zudem am jeweiligen Eingriffsgewicht ausgerichtet sein. Gewiss, es ist ohnehin unmöglich, Geheimdienste demokratisch und transparent zu kontrollieren – dies widerspricht dem Prinzip eines Geheimdienstes –, was solche Dienste per se undemokratisch macht. Nun aber die wenigen Möglichkeiten der teilweisen Kontrolle nicht entsprechend dem Zuwachs an Kompetenzen der Dienste zu stärken, würde für Geheimdienste sprechen, deren Leine so lang wird, dass es fraglich ist, inwiefern diese zum Schutze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beitragen. Stattdessen scheinen sie beide eher zu bedrohen. Das zeigt einmal mehr, dass der „Verfassungsschutz“ nicht im rechtsstaatlichen und demokratischen Sinne reformiert wird (und wohl auch nicht reformiert werden kann), weswegen er ersatzlos abgeschafft gehört. Dies zeigt einen generellen Mangel an Transparenz, der sich auch an anderen Stellen zeigt. Denn während das Informationsfreiheitsgesetz, das Transparenz von Staat und Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, geschliffen wird, wird die Intransparenz der Dienste ausgebaut. Das Reformpaket, das die Freiheit der Menschen auf deutschem Boden bedroht, sollte daher abgelehnt werden. Wenn der „Verfassungsschutz“ schon nicht abgeschafft werden wird, so würde es bis Jahresende reichen, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Punkte zu reformieren, anstatt einen Paradigmenwechsel der Überwachung und Gewalt einzuführen.“ Beitrag von Philip Dingeldey & Carola Otte vom 14. September 2026 bei der Humanistischen Union
- Verfassungsschutz bekommt mehr Rechte: „Das wird Antifas und die Klimabewegung treffen“
Im Interview von Timm Kühn in der taz online vom 13. August 2026
warnt Tom Jennissen vom Netzwerk „Sicherheit ohne Überwachung“ davor, dass sich Dobrindts „echte Geheimdienste“ gegen die linke Szene richten werden: „… Tom Jennissen: Dass eine Reform der Geheimdienste ansteht, wussten wir, seit das Bundesverfassungsgericht 2024 geurteilt hat, dass die Befugnisse der Geheimdienste zu schwammig geregelt sind. Aber was jetzt vorgelegt wurde, hat mich total schockiert. Das ist nicht nur ein direkter Angriff auf unsere Grundrechte, es ist auch geschichtsvergessen: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ist eine direkte Konsequenz aus der Gestapo und der Machtkonzentration im NS-Staat. Und jetzt will Dobrindt eine neue Geheimpolizei aufbauen. (…) Dass der Verfassungsschutz mit operativen Befugnissen ausgestattet werden soll (…) ist der größte Tabubruch. (…) Künftig soll der Verfassungsschutz in Wohnungen einbrechen dürfen, Laptops hacken und Staatstrojaner installieren, Datenträger zerstören – und alles im Geheimen, ohne richterliche Kontrolle. (…) Die Geschichte der deutschen Geheimdienste zeigt eindeutig, dass für sie der Feind links steht. Erst kürzlich ist aufgeflogen, dass der Verfassungsschutz in Bremen einen V-Mann bei einer friedlichen Gruppe, der Interventionistischen Linken, eingeschleust hat. Das Innenministerium veranstaltet bald eine Folgekonferenz gegen Antifaschismus mit dem Trump-Regime, das Antifaschist:innen als Terroristen verfolgt. Die Bundeszentrale für politische Bildung soll sich künftig wieder auf „Linksextremismus“ fokussieren. Ich habe keine Zweifel, dass im gegenwärtigen Rechtsruck diese Geheimpolizei auch linken und zivilgesellschaftlichen Aktivismus treffen wird. (…) Aber auch den Umwelt- und Klimaaktivismus, wo die gezielte Regelübertretung durch zivilen Ungehorsam dazugehört. Auch Gruppen, die Aktionen gegen Waffenkonzerne machen, spielen hier sicher eine Rolle. Schon nach dem Stromanschlag in Berlin hat Dobrindt transparent gefordert, mit Geheimdiensten die linke Szene auszuspähen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass einzelne militante Aktionen dafür als Rechtfertigung genutzt werden. Das passiert bereits, aber zukünftig soll der Verfassungsschutz die Szene wohl richtig bekämpfen. (…) Wir können nicht warten, bis das Verfassungsgericht das Vorhaben irgendwann als offensichtlich verfassungswidrig kippt. Diese „Reform“ darf nicht durchkommen. Es wäre natürlich sehr wünschenswert, wenn die Befugnisse der Geheimdienste mal klar geregelt und kontrolliert würden. Letztlich gehört der Verfassungsschutz aber abgeschafft. Vom NSU bis zur AfD hat er im Umgang mit der rechten Bedrohung versagt. Was wirklich die Demokratie sichert, ist kein Polizeistaat oder autoritärer Staatsumbau – sondern bezahlbarer Wohnraum, sichere Arbeitsplätze und ein gut finanziertes Bildungs- und Gesundheitssystem.“ Siehe dazu auch:
- Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich
„Diese Reform ist überfällig. Zu lange haben Verfassungsschutz und BND auf rechtlich fragwürdiger Grundlage operiert. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht kritisiert und dem Bundestag bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben, um etwa die Kontrolle des BND zu verbessern.
Die Regierung folgt der Forderung aus Karlsruhe – und schießt weit am Ziel vorbei. In ihrem rund 730-seitigen Gesetzentwurf legt sie dar, wie „echte“ Geheimdienstarbeit und deren Kontrolle künftig aussehen soll. Gleichzeitig nutzt sie die Rüge der Karlsruher Richter:innen dazu, um Grundprinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsdemokratie auf den Kopf zu stellen. Und das ist nicht nur gefährlich geschichtsvergessen, sondern auch eine Bedrohung für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte aller. (…) Es waren die Alliierten, die der Bundesrepublik das Trennungsgebot als historische Lehre aus dem Nationalsozialismus auferlegten. Nie wieder sollte eine geheim operierende, politische Staatspolizei auf deutschem Boden agieren. Die Geheimdienste sollten sich demnach darauf beschränken, Informationen zu sammeln. Und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen. Diese Trennung will die Bundesregierung nun deutlich aufweichen. (…) Der Verfassungsschutz könnte eine Bedrohung hingegen schon dann als „erheblich beobachtungsbedürftig“ einstufen, wenn jemand sein Vorgehen verschleiert, etwa indem er seine Kommunikation verschlüsselt. Ebenso reichen künftig Bagatellstraftaten dafür aus, etwa Sticker zu kleben oder Plakate abzureißen, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Und während der Beobachtung erfahren die Betroffenen in der Regel nichts von der Maßnahme. Bereits in der Vergangenheit hat der Verfassungsschutz politische Oppositionelle überwacht. Künftig müssen politische Aktivist:innen und ihr Umfeld damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandsgeheimdienstes zu geraten – der dann noch mächtiger ist. (…) Tatsächlich soll fortan ein gerade einmal neunköpfiger Unabhängiger Kontrollrat (UKRat) beide Dienste kontrollieren. Die G10-Kommission wird aufgelöst, und die Bundesdatenschutzbeauftragte soll ebenfalls außen vor bleiben. Geheimdienste verarbeiten vor allem Informationen, das Thema Datenschutz ist da offensichtlich zu lästig. (…) Reporter ohne Grenzen (…) weisen darauf hin, dass für Frankreich und die Niederlande Geheimdienstarbeit und Quellenschutz kein Widerspruch sind. Und in der britischen Geheimdienstkontrolle gibt es einen „Anwalt der Betroffenen“, der Interessen von Personen vertritt, die von Geheimdienstmaßnahmen betroffen sind. Vergleichbare Vorkehrungen zur Stärkung des Grundrechtsschutzes sucht man im Gesetzentwurf der Bundesregierung meist vergeblich. Es ist daher nur zu hoffen, dass sich die Abgeordneten des Bundestages vom „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“ (Alexander Dobrindt) nicht erschlagen lassen und nachbessern.“ Beitrag von Daniel Leisegang vom 12. August 2026 bei Netzpolitik.org
- „Ich konstatiere: die Regierung möchte also eine Geheimpolizei einführen, um feindliche inländische terroristische Aktivitäten vom Verfassungsschutz vereiteln zu lassen, während ihr Innenminister im September eine Konferenz mit dem MAGA Regime GEGEN „Antifaschisten“ in D durchführen will.
Ob ihr uns eigentlich verkackeiern wollt, möchte ich wissen?“ Post von Silka Lem vom 13.08.2026 auf bsky
- Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich
- Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste dürfen verfassungsrechtlich geschütztes Patientengeheimnis nicht gefährden
„Ärzte und Psychotherapeuten sind von nachrichtendienstlicher Überwachung auszunehmen und in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufzunehmen. Das fordert die KBV angesichts von Plänen der Bundesregierung, die Nachrichtendienste im Kampf gegen Bedrohungen mit mehr Befugnissen auszustatten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet…“ Meldung vom 13.08.2026 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
, siehe auch:
- Novelle des Nachrichtendienstrechts soll Abhöraktionen vereinfachen: Droht Praxen bald der Lauschangriff?
„Eine potenzielle Risikoperson sitzt im Wartezimmer. Seit Tagen hört der Inlandsgeheimdienst das Praxistelefon ab, kontrolliert den Maileingang und entschlüsselt Daten des Patienten – vermutlich nicht nur seine. Die Novelle des Nachrichtendienstrechts kann ein solches Szenario nun einfacher ermöglichen. Die Bundesärztekammer sieht darin einen Frontalangriff auf das ärztliche Berufsgeheimnis.
Ist der staatliche Lauschangriff auf Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte demnächst erlaubt? Geht es nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium im Zuge der Reform des Nachrichtendienstrechts, dann schon. Diese hat das Kabinett im August beschlossen. Danach dürfen vertrauliche Gespräche mit Patientinnen und Patienten künftig einfacher abgehört und Praxen heimlich betreten werden. Mit der Gesetzesnovelle will die Regierung die Rechte von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst ausweiten, um damit auf zunehmende Bedrohungslagen für Staat und Bevölkerung besser und schneller reagieren zu können.
Geplante Regelung gefährdet Behandlung
In dem vorgelegten Entwurf würden das ärztliche Schweigerecht unterminiert und der schutzbedürftige Geheimnisbereich zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten verletzt, kritisiert die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Stellungnahme
. Statt Ärztinnen und Ärzte demnach gegen Mittel der Nachrichtendienste ausreichend zu schützen, räumt die Regierung den Diensten „weitgehende Befugnisse ein, wie das Abhören oder Aufzeichnen des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes und das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen“, so die BÄK…“ Artikel von Angela Monecke vom 12.08.2026 in der Medical Tribune online 
- Novelle des Nachrichtendienstrechts soll Abhöraktionen vereinfachen: Droht Praxen bald der Lauschangriff?
- Reform der Nachrichtendienste: BND soll Zugriff auf Autodaten und Schwachstellen erhalten
„BND und Verfassungsschutz sollen „echte Geheimdienste“ werden. Die Wirtschaft warnt vor der Weitergabe von Zero-Day-Lücken und Eingriffen in IT-Systeme…“ Bericht von Friedhelm Greis vom 12. August 2026 bei Golem
- Geheimdienstreform: „Der Schutz von Journalist:innen wird systematisch abgebaut“
„Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat.
Eine der wichtigsten Voraussetzung für die journalistische Arbeit ist die Vertraulichkeit: Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit Medienschaffenden sicher ist. Journalist:innen brauchen Schutz für sensible Recherchen, wenn sie mit Gesprächspartner:innen auf aller Welt kommunizieren. Doch dieser Schutz ist durch die geplante Geheimdienstreform für BND und Bundesverfassungsschutz in Gefahr, warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen.
Über diesen Aspekt sprechen wir mit Maximilian Jung. Er setzt sich als Advocacy Referent bei Reporter ohne Grenzen (RSF) für die Presse- und Informationsfreiheit weltweit ein. Er recherchiert zu und arbeitet gegen staatliche Überwachung von Journalist*innen sowie den Einsatz von Spionagesoftware an. Im Interview erklärt er, wie die Geheimdienstreform die Arbeit von Journalist:innen betrifft und was man besser machen könnte…“ Interview von Anna Biselli vom 11. August 2026 in Netzpolitik
- Geheimdienst-Gesetz: Maßlos, unkontrolliert und intransparent: „Eine freiheitliche Demokratie kann sich diese unausgewogene und gefährliche Mischung nicht leisten“
„Die Bundesregierung will den Geheimdiensten neue Befugnisse im bisher beispiellosen Ausmaß geben. Zugleich schwächt sie Betroffenenrechte, unabhängige Aufsicht und Möglichkeiten für Transparenz.. (…) Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (…) setzt zwar einige verbindliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und führt für bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen eine unabhängige Vorabkontrolle ein. Zugleich erweitert er die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in bisher beispiellosem Ausmaß. Dem stehen deutlich eingeschränkte Betroffenenrechte, eine geschwächte Kontrolle und ein nahezu flächendeckender Rückzug bei der Informationsfreiheit gegenüber. (…) Der Gesetzentwurf verlagert wesentliche Zuständigkeiten von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie der G10-Kommission zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Die Begründung dafür überzeugt nicht. (…) In Zukunft wäre die Datenschutzaufsicht im Sicherheitsbereich zweigeteilt. Der UKRat wäre zuständig für BND und BfV. (…) Aus der Erfahrung aus meiner Zeit als Bundesbeauftragter weiß ich: Entscheidend für eine effiziente und starke Kontrolle sind Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugang zu allen relevanten Informationen und die Fähigkeit, Rechte im Konfliktfall durchzusetzen. Genau hier bleibt der Entwurf hinter dem Allernotwendigsten zurück. Der UKRat wird einem verweigerten Einsichtsrecht nichts entgegensetzen können. Damit entscheiden am Ende die Nachrichtendienste und ihre Fachaufsicht darüber, was überhaupt kontrolliert werden darf. (…) Neben der historisch beispiellosen Ausdehnung der Kompetenzen der Nachrichtendienste und dem Umbau der Aufsicht bliebe die Öffentlichkeit auch jahrelang ohne Auskunft über die Praxis der neuen Regeln. Denn der erste öffentliche Bericht des Kontrollrats für seine neuen Aufgaben soll die Jahre 2028 bis 2030 umfassen und folglich frühestens 2031 erscheinen. (…) Zudem sollen Bundeskanzleramt oder Bundesinnenministerium Berichte ganz oder teilweise untersagen können – auch gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Mit der Idee von Unabhängigkeit ist das nicht zu vereinbaren. Im Spannungs- und Verteidigungsfall will der Entwurf die Kontrolle zusätzlich reduzieren und Abstriche bei Datenpflege, Dokumentation und Protokollierung zulassen. In einer akuten Krise ist sicherlich Flexibilität im Handeln notwendig. Doch ohne verlässliche Aufzeichnungen ist nicht nur die laufende Aufsicht erschwert. Auch eine sp��tere Prüfung durch Gerichte, Parlament und Untersuchungsausschüsse wird unmöglich. Noch weiter geht der neue „Zustimmungsfall“ des BND-Gesetzes: Er soll weitreichende Sonderbefugnisse und verringerte Kontrollen ermöglichen, ohne dass der Bundestag den Ausnahmefall als solcher beschließt. Das ist eine verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament. Die BfDI verliert ihre Zuständigkeit für individuelle Eingaben Betroffener sofort mit Inkrafttreten Anfang 2027, während der Kontrollrat solche Ersuchen erst ab 2029 bearbeiten soll. (…) Der Übergang der Aufsichtsfunktion ist schlecht bzw. überhaupt nicht geregelt. Die vorgesehene Austauschmöglichkeit zwischen BfDI und UKRat ist völlig unzureichend. (…) Der Referentenentwurf betrifft auch das Informationsfreiheitsgesetz, zusätzlich zu dem vom Koalitionsausschuss angedachten Verschlechterungen. Schon heute sind die Nachrichtendienste davon ausgenommen, Bürger:innen Informationen zur Verfügung stellen zu müssen. Künftig soll diese Bereichsausnahme ausdrücklich auch ihre Aufsichtsbehörden und den UKRat erfassen. (…) Eine einzelfallbezogene Prüfung, ob eine Veröffentlichung tatsächlich ein Sicherheitsinteresse gefährdet, findet nicht statt. (…) Informationsfreiheit ermöglicht Journalist:innen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft staatliches Handeln zu überprüfen. Da Betroffene wegen der Geheimhaltung kaum klagen können, ist öffentliche Kontrolle besonders wichtig. Wenn der Staat den Diensten beispiellos mehr Befugnisse gibt, die Fachaufsicht schwächt und dann auch noch den Informationszugang massiv beschneidet, entsteht ein gefährliches Legitimationsdefizit des Rechtsstaats. (…) Der Rechtsstaat kann wehrhaft sein und dennoch seine Macht beschränken. Das für eine freie Gesellschaft notwendige Vertrauen in die wichtige Arbeit ihrer Nachrichtendienste entsteht nur durch klare Gesetze, wirksame Kontrolle und nachvollziehbare (öffentliche) Rechenschaft. Diese Balance verfehlt der Referentenentwurf völlig.“ Gastbeitrag von Ulrich Kelber vom 22. Juli 2026 bei Netzpolitik.org
und:
- Der BND rüstet auf: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider schlägt wegen der geplanten Geheimdienstreform Alarm. Sie hält sie für hochgradig verfassungswidrig
„Würde man die Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, an der geplanten Geheimdienstreform aus Beamtendeutsch in Alltagssprache übersetzen, hieße das wohl: Seid ihr eigentlich komplett bescheuert und was macht ihr eigentlich beruflich?! Oder inhaltlich zusammengefasst: Die Bürger*innen werden mit einem komplett aufgerüsteten Geheimdienst allein gelassen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wollen gern „echte Geheimdienste“ haben, die nicht nur überwachen, sondern auch Aktionen durchführen können. Den 700-seitigen Gesetzentwurf will Dobrindt über die Sommerpause durchs Kabinett peitschen, entsprechend kurz sind die Fristen für Stellungnahmen. Dennoch hat es die von Deutschlands oberster Datenschützerin in sich: Wörtlich schreibt Specht-Riemenschneiders Behörde zu den geplanten Gesetzesänderungen: „Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“ Beides lasse deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen. Der Gesetzesentwurf werde dem Anspruch an einen Ausgleich zwischen Sicherheits- und Freiheitsrechten nicht gerecht. Die Behörde von Specht-Riemenschneider ist bisher die einzige mit einem vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien. Sie ist gewissermaßen Anwalt der Bürger*innen. Dorthin können sich auch Betroffene wenden, wenn sie wissen wollen, ob sie möglicherweise überwacht werden und wie das im Einklang mit dem Fernmeldegeheimnis und Datenschutz steht. (…) Specht-Riemenschneiders Behörde befürchtet „nicht hinnehmbare Einschränkungen der Kontrolle und der Grundrechte“. (…) Die Datenschutzbeauftragte steht mit ihrer Kritik nicht allein. Auch das Bundessicherheitsamt BSI, die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und die Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur haben die angestrebte Reform bereits bemängelt. Die Bundesregierung kontert die Kritik mit Verweis auf die „ernste Sicherheitslage“. Man wolle auf Augenhöhe mit „anderen europäischen Nachrichtendiensten“ arbeiten.“ Artikel von Gareth Joswig vom 23. Juli 2026 in der taz online
- Siehe auch das Dossier: Union will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen – und in die Zeit des „Amtsgeheimnisses“ zurückkehren und die Meldung zuvor:
- Der BND rüstet auf: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider schlägt wegen der geplanten Geheimdienstreform Alarm. Sie hält sie für hochgradig verfassungswidrig
- Angriff aufs Grundgesetz? Dobrindt will Inlandsgeheimdienst Razzien erlauben
„Innenminister Dobrindt treibt eine radikale Reform des Nachrichtendienstrechts voran. Agenten des Verfassungsschutzes sollen sogar Wohnungen durchsuchen dürfen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt eine Umgestaltung des Nachrichtendienstrechts voran, die den deutschen Geheimdiensten weitreichende operative Befugnisse einräumen soll. Das Vorhaben, das bereits am 13. August das Bundeskabinett passieren soll, stößt aber auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn Dobrindt will ein bundesrepublikanisches Tabu brechen: Agenten des Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), sollen das Recht erhalten, in akuten Gefahrenlagen Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. (…)
Razzien durch Agenten: Bruch mit Trennungsgebot
Der neue Vorschlag würde in der Praxis eine Aufweichung eines der wichtigsten Prinzipien der bundesdeutschen Nachkriegsordnung bedeuten: des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten. Das Durchsuchen von Wohnungen etwa war bislang der Polizei vorbehalten, die dabei unter richterlicher Kontrolle agiert und an die Strafprozessordnung gebunden ist. Denn das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung und setzt damit hohe Hürden für einen Eingriff. Wenn nun Verfassungsschützer in Wohnungen eindringen dürften, würde diese Grenze überschritten. (…) Ferner sollen die Dienste im Rahmen sogenannter Schutzmaßnahmen Informationen gezielt verändern dürfen, um Sabotagepläne zu stören. (…)
Systemwechsel im Nachrichtendienstrecht
Das Innenministerium veröffentlichte jüngst einen Referentenentwurf für „Super-Geheimdienste“
. Schon darin zeichnete sich ein Systemwechsel im Nachrichtendienstrecht ab. Er sieht etwa vor, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einem Zulieferer für staatliche Cyberangriffe zu degradieren: Sicherheitslücken sollen nicht geschlossen, sondern für Geheimdienst-Hacks offengehalten werden…“ Artikel von Stefan Krempl vom 20.07.2026 in heise news 
- Massenüberwachung und Hacking: Der BND soll neue mächtige Instrumente bekommen
„… Es ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche: Mit jeder neuen Legislaturperiode kommt auch die Forderung nach erneutem Ausbau der geheimdienstlichen Überwachung. Aktuell wird dem Bundesnachrichtendienst (BND) seine Wunschliste kredenzt. (…) Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen. Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen. Manche der bekanntgewordenen Pläne sind noch vage und ohne technische Details. Erst der Wortlaut im geplanten Gesetz wird Klarheit bringen. Sicher ist aber: All diese Überwachungsmaßnahmen sind geheim, was einen Rechtsschutz für Betroffene fast unmöglich macht. Die Kontrolle dieser mächtigen Instrumente soll im Kern beim Nationalen Sicherheitsrat liegen, der im Kanzleramt angesiedelt ist. Sieht er eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“ oder eine „systematische Gefährdung“ und stimmt das Parlamentarische Kontrollgremium zu, können die Geheimen loslegen. (…)
Ein gezieltes Hacken oder Sabotieren ist eine glasklare Eingriffsbefugnis und damit weit weg von den Aufklärungsmaßnahmen, für die der BND geschaffen wurde, aber gefährlich nah am Gewaltverbot des Grundgesetzes, das selbstverständlich auch den Auslandsgeheimdienst bindet. (…)
Kaum oder nur schlecht kontrollierte geheime Instanzen mit Milliarden-Budget und so mächtigen Werkzeugen darf es in einer parlamentarischen Demokratie gar nicht geben. Schon gar nicht, wenn sie in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen haben, dass sie die Kontrollgremien über technische Sachverhalte und Operationen gar nicht oder nur lückenhaft informieren. (…)
Der Deutsche Journalisten-Verband protestiert und sieht nach den vorab bekannt gewordenen neuen Plänen die Pressefreiheit in Gefahr. Um den mit hoher Sicherheit umfangreichen Gesetzentwurf genauer zu analysieren, muss er aber erstmal vorliegen. Dass auch diesmal wieder nur eine Simulation der Verbändebeteiligung stattfinden wird, ist nicht auszuschließen.“ Beitrag von Constanze Kurz vom 12. Januar 2026 bei Netzpolitik.org
- Entwurf des neuen BND-Gesetzes: Redaktionsgeheimnis in Gefahr
„Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, Journalistinnen und Journalisten vor der Ausspähung ihrer elektronischen Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst zu schützen.
Anlass ist ein Bericht von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, nach dem die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes durch eine Reform des BND-Gesetzes ausgeweitet werden sollen. So soll es dem BND künftig möglich sein, die Inhalte von Emails und Chatnachrichten, die über den Frankfurter Internetknoten DE-CIX laufen, zu lesen und zu speichern. Das würde die gesamte Kommunikation zwischen Deutschland und dem Ausland betreffen. Emails, die deutsche Redaktionen mit ausländischen Informanten austauschen, könnten legal vom BND ausgespäht werden. „Das würde für das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz das Ende bedeuten“, warnt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.
Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schutzstatus von Journalistinnen und Journalisten zu lockern. Beuster: „Der Schutzstatus ist jetzt schon nicht absolut. Ein Aufweichen kommt einer Abschaffung gleich.“ Sollte der Reformentwurf in den Bundestag kommen, müsse der Gesetzgeber ein klares Nein aussprechen. „Sonst ist die Pressefreiheit in großer Gefahr“, sagt der DJV-Vorsitzende.“ DJV-Pressemitteilung vom 09.01.2026
zu
- Entwurf des neuen BND-Gesetzes: Mehr Speichern, mehr Überwachen, mehr Hacken
„Der BND soll unabhängiger werden von US-Geheimdiensten. Dafür sollen seine Befugnisse nach Informationen von NDR, WDR und SZ deutlich erweitert werden – etwa bei der Dauer und dem Ausmaß der Speicherung von Internet-Datenströmen. (…)
Diese Überwachung der Internetkommunikation möchte das Kanzleramt mit einer Überarbeitung des BND-Gesetzes rechtlich neu regeln – und gleichzeitig die Befugnisse des BND deutlich ausweiten. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung vorliegt
.
Demnach soll der BND künftig Datenverkehr, der über Erfassungsstellen wie den Frankfurter Internetknoten läuft, bis zu einem halben Jahr speichern und auswerten dürfen – und zwar nicht nur wie bislang die Metadaten wie IP-Adressen, sondern auch die Inhalte der Kommunikation. Dabei soll nicht nur Kommunikation aufgeklärt werden, die vom Ausland kommt und ins Ausland führt. Auch Internetverkehr, der von Deutschland aus ins Ausland verläuft, soll künftig überprüft werden dürfen. (…)
Stoff für politische Diskussionen liefern insbesondere die Pläne zur umfassenderen Speicherung von Daten aus der Strategischen Aufklärung. Denn es geht um die Speicherung von immerhin rund 30 Prozent des Datenverkehrs. Neu ist neben der Dauer und des Ausmaßes der erlaubten Speicherung auch der Entwurf eines neuen, zweistufigen Verfahrens bei der Durchsuchung der Inhalte: Erst soll der BND Daten erheben und speichern, und dann in einem zweiten Schritt – „Einsichtnahme“ genannt – die Inhalte von E-Mails oder Chats einsehen. Bislang darf der BND einen Suchbegriff nur in zukünftiger Kommunikation als Filter einsetzen.
Das Vorhaben erinnert an die Vorratsdatenspeicherung, über die seit Jahren in Deutschland gestritten wird. Laut Papier sei dies nach Ansicht der Juristen aus dem Kanzleramt aber nicht vergleichbar. Ihrer Argumentation zufolge würden bei der geplanten BND-Praxis nicht grundsätzlich alle Provider in Deutschland zu einer Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten verpflichtet, sondern nur bestimmte Datenverkehre an ausgewählten Stellen erfasst…“ Bericht von Manuel Bewarder, NDR/WDR und Florian Flade, WDR am 08.01.2026 auf tagesschau.de
- Entwurf des neuen BND-Gesetzes: Mehr Speichern, mehr Überwachen, mehr Hacken
- Mehr Befugnisse: Spionage, Sabotage – brisanter Entwurf zum BND-Gesetz
„… Der Entwurf, der WDR, NDR und SZ vorliegt, zeigt: Es geht künftig um mehr als nur Spionage. Der Geheimdienst soll auch Sabotage verüben dürfen. (…) Bislang darf der BND nur Informationen gewinnen und auswerten. Das soll sich ändern. Die Spione sollen künftig auch operativ tätig werden dürfen. Das heißt: Sie dürfen auch aktive Handlungen zum Schutz der Bundesrepublik durchführen. Zum Beispiel Sabotage, um gegnerische Streitkräfte zu schwächen oder Cyberoperationen, um Waffensysteme unschädlich zu machen. (…) Nach Vorstellung des Kanzleramtes soll der BND solche Aktionen durchführen dürfen, wenn der Nationale Sicherheitsrat eine besondere Sicherheitslage ausruft, die als „Nachrichtendienstliche Sonderlage“ mit einer „systematischen Gefährdung“ bezeichnet wird. Dann solle auch das Parlament einbezogen werden: Das Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) müsste der Bewertung der Lage mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen, so das Papier. (…) Bei Cyberangriffen soll es dem BND erlaubt werden, aktiv zurückzuschlagen, etwa Datenströme umzuleiten und sogar IT-Infrastruktur anzugreifen, die für solche Attacken genutzt wird. Der BND soll selbst verdächtige Drohnen über seinen Liegenschaften mit „geeigneten Mitteln“ abwehren dürfen. Künftig soll der Dienst auch Daten über Fahrzeuge, etwa Standortdaten oder gefahrene Routen, von Herstellern oder Werkstätten anfordern dürfen. Auch der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware soll erlaubt werden. Um Spionagesoftware auf Computern von Zielpersonen installieren zu können, soll dem BND außerdem erlaubt werden, heimlich in Wohnungen einzudringen. Den BND-Spionen soll zudem gestattet werden, an gegnerischen Geräten oder Waffensystemen Technik zur Nachverfolgung anzubringen – oder diese so zu manipulieren, dass sie nicht mehr funktionsfähig sind. Dies könnte zum Beispiel Raketentechnik oder Zentrifugen betreffen, die in den Iran geliefert werden sollen. (…) Neu ist außerdem: Menschlichen Quellen, Nachrichtendienstliche Verbindungen (NDV) genannt, soll es erlaubt werden, im Ausland auch bestimmte Straftaten zu begehen, wenn dies für ihre Quellentätigkeit erforderlich ist. (…) Eine geplante Änderung könnte für die größte Kontroverse sorgen. Sie findet sich gleich im ersten Paragraph des Entwurfs. Dort heißt es: „Der BND ist der zivile und militärische Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland.“ Das klingt banal. Damit würde jedoch erstmals gesetzlich definiert, dass der BND der deutsche militärische Auslandsnachrichtendienst ist. (…) Ob das finale BND-Gesetz schließlich die Wünsche des Kanzleramtes erfüllen wird, ist unklar. (…) Aus der Bundesregierung heißt es, man wolle das Gesetz im kommenden Jahr schnell über die Bühne bekommen. Die Zeit dränge.“ WDR-Beitrag von Manuel Bewarder und Florian Flade vom 18. Dezember 2025 bei tagesschau.de
- Gegen die Überwachung durch den BND: RSF, GFF und weitere ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
„Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz) ein. Damit reagieren die Organisationen auf ungenügende Reformen des Gesetzes, das den Schutz von Medienschaffenden nicht ausreichend berücksichtigt. RSF und GFF erwarten sich von der Entscheidung ein Grundsatzurteil, das nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland haben wird, sondern auch Strahlkraft in die anderen Mitgliedstaaten des Europarates. „Das BND-Gesetz ermöglicht immer noch die umfassende Überwachung von Medienschaffenden, vor allem außerhalb Deutschlands, und gefährdet damit die Pressefreiheit. RSF wendet sich deswegen mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der das BND-Gesetz überprüfen soll. Auch die internationalen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit müssen in Deutschland beachtet werden. Es gibt gravierende Schutzlücken, die geschlossen werden müssen“ (…)
Nach Auffassung von RSF und GFF verletzt der deutsche Auslandsgeheimdienst mehrere Grund- und Menschenrechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Denn die Vorgaben im BND-Gesetz schützen nicht ausreichend vor Verletzungen von Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 10 (Informations- und Pressefreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). Medienschaffende in und außerhalb von Deutschland sind Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt, die nicht den Anforderungen genügen, die der EGMR in seiner Rechtsprechung entwickelt hat (…)
Wer vermutet, überwacht worden zu sein, muss eine effektive Möglichkeit haben, eine unabhängige Überprüfung zu verlangen. Das BND-Gesetz wird dem aber nicht gerecht. „Das Bundesverfassungsgericht wollte nicht in der Sache darüber entscheiden, ob der Bundestag die vom Gericht selbst aufgestellten Maßstäbe für das Recht des Auslandsgeheimdienstes eingehalten hat. Das ist sehr bedauerlich – denn das Gesetz enthält mehr Grundrechtsverstöße denn je. (…)
Neben Reporter ohne Grenzen und der GFF führen weitere Medienschaffende die EGMR-Beschwerde, darunter Meron Estefanos (Schweden), Goran Lefkov (Nordmazedonien), Dragana Pećo (Serbien) und Kerem Schamberger (Deutschland). Auch die unabhängige Journalistin und frühere RSF-Stipendiatin Elif Akgül (Türkei) zieht mit uns vor den EGMR. Sie sitzt seit Ende Februar 2025 wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Istanbul in Untersuchungshaft. Sie streitet diesen Vorwurf ab und RSF fordert ihre sofortige Freilassung. Das zeigt: Auch wenn es uns hier um den deutschen BND geht, sind Medienschaffende weltweit betroffen…“ RSF-Pressemitteilung vom 11.03.2025
(„Beschwerde gegen das BND-Gesetz beim EGMR“), siehe auch
- Beschwerdeführende gegen das BND-Gesetz
und alles im Dossier Kritik am BND-Gesetz
der Reporter ohne Grenzen – riniges dazu auchhier weiter unten
- Beschwerdeführende gegen das BND-Gesetz
- Databroker Files: Datenhändler verkaufen die Standortdaten von Millionen Menschen in Deutschland. Sie wurden angeblich nur zu Werbezwecken erfasst
„Aber Recherchen von netzpolitik.org und BR zeigen: Mit den Daten lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten ausspionieren. (…) Am frühen Morgen verlässt die Person ihr Zuhause, irgendwo in Bayern. Sie steigt ins Auto und macht sich auf den Weg zur Arbeit. Die Fahrt endet auf dem Parkplatz eines Areals, zu dem nur wenige Menschen Zutritt haben. Es ist die Mangfall-Kaserne in Bad Aibling. Der Bundesnachrichtendienst (BND) betreibt hier eine Außenstelle. Es ist ein Ort, der schon vor zehn Jahren für Schlagzeilen sorgte, denn womöglich überwacht von hier aus auch die NSA das Internet. Das jedenfalls zeigten im Jahr 2014 Dokumente, die der Whistleblower Edward Snowden veröffentlicht hat. Nach dem NSA-Skandal wurde die Zusammenarbeit ausgesetzt, doch 2016 berichteten deutsche Medien: Die gemeinsame Spionage von BND und US-Auslandsgeheimdienst gehe weiter. (…) Es handelt sich dabei nicht etwa um Informationen aus einem Datenleck, die wir im Darknet gefunden haben. Sondern um Daten aus der Werbebranche, die wir auf einem öffentlichen Online-Marktplatz erhielten – und zwar kostenlos. So enthüllen die Daten die Bewegungsprofile von zehntausenden Telefonen in Arealen von Militär und Geheimdiensten. In Stichproben haben wir die Wege zahlreicher Menschen gesichtet, die offenbar für Geheimdienste, Sicherheitsbehörden, Bundesministerien oder das Militär arbeiten. Wir sahen ihre Bewegungen in Kasernen, Munitionsdepots und auf Übungsplätzen der Bundeswehr. In den Bundesministerien für Inneres und Verteidigung. Sogar an Standorten deutscher Geheimdienste, wo auch Agent*innen der NSA im Einsatz sein sollen. (…) Zwar ist bereits seit Jahren bekannt, dass Datenhändler die Standortdaten von Abermillionen Menschen verkaufen. Das zeigten Recherchen aus den USA, Norwegen den Niederlanden und der Schweiz. Forschende warnen eindringlich: Die Datensammelei der Werbe-Industrie ist auch in Europa eine Gefahr. Aber der Gesetzgeber hat die Spionagegefahr durch Werbe-Tracking bislang nicht ausreichend auf dem Schirm. Jetzt zeigen die Recherchen von netzpolitik.org und BR: Die massenhafte Überwachung durch Handy-Ortung passiert auch in Deutschland. 3,6 Milliarden Standortdaten von Millionen Menschen enthält ein Datensatz, den wir ausgewertet haben. Sie stammen aus Handy-Apps und wurden offenbar für Werbezwecke erhoben. Den Datensatz haben wir auf einem Datenmarktplatz erhalten. Betrieben wird der Marktplatz von der deutschen Firma Datarade aus Berlin. Datenhändler aus aller Welt können sich dort registrieren und ihre Daten anbieten. Wer Kontakt zu den Händlern aufnehmen möchte, muss bei dem Marktplatz nur einen Account anlegen. Dafür genügt eine berufliche E-Mail-Adresse. Auch für Geheimdienste dürfte es ein Leichtes sein, sich an den Daten zu bedienen. (…) Dass ausländische Geheimdienste in Deutschland aktiv sind, ist kein Geheimnis. Wie die Enthüllungen von Edward Snowden zeigten, handelte die US-amerikanische NSA nicht nur als Partnerin des BND, sondern überwachte auch selbst das Handy der Bundeskanzlerin. Wie mehrere Medien im Jahr 2016 berichteten, spioniert die NSA gemeinsam mit dem BND etwa in Bad Aibling weiter. (…) Die Daten der Werbeindustrie sind für die deutschen Geheimdienste und Sicherheitsbehörden allerdings nicht nur eine potenzielle Gefahr. Sie können auch ein Mittel für eigene Spionage sein. Der Fachbegriff dafür ist ADINT, das steht für „advertising-based intelligence“; auf Deutsch: werbebasierte Erkenntnisse. Wenn Datenmärkte den Verkauf von Standortdaten so einfach wie möglich gestalten – greifen unsere Behörde da nicht auch selbst gerne zu? Sicher wissen wir das nicht, doch die Wahrscheinlichkeit halten einige für hoch. (…) Ein klares Ja zu ADINT durch deutsche Dienste bringt der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) zum Ausdruck, stellvertretender Vorsitzender im Parlamentarischen Kontrollgremium. (…) Fachleute aus der Zivilgesellschaft fordern seit Jahren strengere Regeln gegen das ausufernde Geschäft mit personenbezogenen Daten. Behörden in USA und der EU müssten dringend handeln, verlangte 2023 etwa die irische Menschenrechtsorganisation ICCL in einem Bericht…“ Recherche von Sebastian Meineck und Ingo Dachwitz am 16. Juli 2024 in Netzpolitik.org
(„Wie Datenhändler Deutschlands Sicherheit gefährden“), siehe auch:
- Databroker Files: ADINT – gefährliche Spionage per Online-Werbung
„Die Technologie hinter Online-Werbung lässt sich für Überwachung und Spionage missbrauchen. Um diese Risiken sichtbar zu machen, prägten Forschende vor sieben Jahren den Begriff ADINT. Unsere jüngsten Recherchen mit dem BR zeigen: Ihre Warnungen waren berechtigt, die Gefahr wird noch immer unterschätzt…“ Beitrag von Sebastian Meineck und Ingo Dachwitz vom 19.07.2024 in Netzpolitik
- Wichtig dazu: So stoppt man das Standort-Tracking am Handy
„Telefone von Millionen Menschen in Deutschland verraten der Werbeindustrie genau, wo sie sich gerade aufhalten. Bei unserer Recherche mit BR fanden wir massenhaft Bewegungsprofile von nichts ahnenden Nutzer*innen, erfasst von Handy-Apps. Mit wenigen Handgriffen lässt sich das stoppen…“ Beitrag von Sebastian Meineck und Ingo Dachwitz vom 16.07.2024 in Netzpolitik
- Databroker Files: ADINT – gefährliche Spionage per Online-Werbung
- Gesetzesentwurf zur BND-Reform nach breiter Kritik vorläufig gestoppt
„Die Ampel-Regierung wollte ihre Geheimdienste besser kontrollieren lassen, versprach sie im Koalitionsvertrag. Zwei Jahre später haben SPD, Grüne und FDP ein neues Gesetz für den Bundesnachrichtendienst (BND) vorgeschlagen. Allerdings nicht aus freien Stücken, sondern nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Schon der Vorlauf zeigt, dass Vorschläge zur besseren Kontrolle gar nicht gewünscht sind: Für eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf gab das Bundeskanzleramt den einschlägigen Verbänden 24 Stunden Zeit, um das 88-seitige Papier zu lesen und zu kommentieren. Das ist selbst für Geheimdienstexperten unmöglich. Nun zieht dasselbe Kanzleramt den Gesetzentwurf zurück, offenbar wegen Dissens über den Unabhängigen Kontrollrat. Der soll dem BND als oberste Bundesbehörde auf die Finger schauen. Von den Geheimdienstkontrolleuren des Bundestags wollen sich die Richter indes nicht in die Karten schauen lassen. Mit dem neuen Unabhängigen Kontrollrat ist also eine neue Black Box entstanden, die ebenfalls schwer kontrollierbar ist. Die Geheimdienste abzuschaffen wäre auch hierfür eine Lösung.“ Kommentar von Matthias Monroy vom 28.08.2023 in ND online
(„Neue Black Box für den BND“) - BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist
„Gerade mal einen Tag hat das Bundeskanzleramt Verbänden eingeräumt, um zum neuen BND-Gesetz Stellung zu nehmen. Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sind empört. Sie werfen dem Bundeskanzleramt Geheimniskrämerei vor – und veröffentlichen den Referentenentwurf.
Das Bundeskanzleramt hat Verbänden eine Frist von gerade einmal gut 24 Stunden gesetzt, um zum 88-seitigen Referentenentwurf des neuen BND-Gesetzes Stellung zu nehmen. Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen veröffentlicht das Dokument
und kritisiert gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) das Vorgehen der zuständigen Behörden als unzureichende Verbändebeteiligung und mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit.
Das Bundeskanzleramt arbeitet derzeit an einer weiteren Reform des BND-Gesetzes (BNDG), das die rechtliche Grundlage für die Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND legt. Es ist die dritte Änderung des Gesetzes seit den Snowden-Enthüllungen vor rund zehn Jahren. Laut Reporter ohne Grenzen fördere bereits eine erste Prüfung der geplanten Änderungen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen. „Der Gesetzgeber verpasst erneut die Chance auf eine längst überfällige und ganzheitliche Reform des BNDG, das auf den festen Boden der Verfassung gehört“, so Reporter ohne Grenzen (ROG) in einer Pressemitteilung…“ Beitrag von Markus Reuter vom 23.08.2023 in Netzpolitik
, siehe auch dju:
- ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes: Eine irrwitzige Frist
„ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz: „Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert“
Zur Kommentierung des gestern veröffentlichten Referentenentwurfs für die Überarbeitung des BND-Gesetzes hat das Kanzleramt betroffenen Verbänden lediglich 24 Stunden Zeit eingeräumt. Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di wurde zur Stellungnahme eingeladen. Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, kommentiert die kurze Frist: „Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen. Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie. Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist…“ dju-Pressemitteilung vom 22.08.2023
- ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes: Eine irrwitzige Frist
- Neue Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz von Reporter ohne Grenzen (RSF) und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
„Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben erneut Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht. Mit Journalistinnen und Menschenrechtsaktivisten wehren sie sich gegen die globale Überwachung des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Nach der ersten Beschwerde beider Organisationen erklärte das Gericht im Mai 2020 in einem wegweisenden Urteil weite Teile der Auslandsüberwachung des BND für grundrechtswidrig. Jedoch wird auch das reformierte BND-Gesetz den Anforderungen aus Karlsruhe nicht gerecht. Zudem hat der Gesetzgeber neue verfassungswidrige Regelungen in das Gesetz aufgenommen. „Seit den ersten Enthüllungen, die das Ausmaß der weltweiten Überwachung durch Geheimdienste offenlegten, sind bald zehn Jahre vergangen. An der Überwachungspraxis änderte sich wenig. Wir kämpfen noch immer um ein Minimum an Schutz für Journalistinnen und Journalisten vor unrechtmäßigen Abhöraktionen – auch bei deutschen Behörden wie dem BND“, sagte Helene Hahn, Referentin für Internetfreiheit bei RSF. „Der Massenüberwachung und schrankenlosen Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste muss ein Ende gesetzt werden. Das wurde durch den Gesetzgeber bislang verfehlt.“
Journalistinnen und Journalisten sind nach wie vor nicht ausreichend vor Überwachung durch den BND geschützt. Das betrifft vor allem die vertrauliche Kommunikation mit ihren Quellen. Auch sind journalistische Recherche-Ergebnisse für den BND nicht eindeutig tabu. Während deutsche Medienschaffende einen höheren Schutz genießen, sind Journalistinnen und Journalisten aus der EU und dem Nicht-EU-Ausland umso einfachere Überwachungsziele für den BND. (…)
Urteil aus Karlsruhe bei der Reform des BND-Gesetzes missachtet
Das im Mai 2020 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts
klärte eine für den internationalen Menschenrechtsschutz bedeutende Grundsatzfrage: Die Bindung der Bundesregierung an das Grundgesetz sei „nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.“ Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis (Artikel 10 GG) und die Pressefreiheit (Artikel 5 GG) sind von deutschen Behörden auch im Ausland zu achten. Demnach sollte es verboten sein, ausländische Medienschaffende nach Belieben zu überwachen, und auch die Weitergabe von Recherche-Ergebnissen an ausländische Geheimdienste sollte an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten sollte gesetzlich geschützt werden. RSF bezeichnete das damalige Urteil als einen Meilenstein zum Schutz der Pressefreiheit
. Bei der anschließenden Reform des BND-Gesetzes setzte sich der Gesetzgeber der ehemals Großen Koalition jedoch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinweg. (…) Unzureichend ist zum einen der Schutz von Daten, die im Rahmen von journalistischen Vertraulichkeitsbeziehungen und bei der Kommunikation mit Kontaktpersonen entstehen. Nach dem BND-Gesetz darf die Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten mit einer Quelle nicht überwacht werden, wohl aber die Kommunikation über diese Quelle. Damit würden Inhalte beispielsweise von E-Mails nicht erfasst, Verkehrsdaten – die Erkenntnisse darüber geben, wer mit wem wann wie und wie lange kommuniziert – sind jedoch nicht geschützt. Gerade die Menge und Verknüpfung solcher Metadaten gibt tiefe Einblicke in die Tätigkeiten und Vorlieben einer Person. Besorgniserregend ist zudem, dass sich der Schutz der Vertraulichkeitsbeziehung lediglich auf den eigentlichen Kommunikationsvorgang erstreckt. Recherche-Ergebnisse sind damit nicht geschützt und könnten dem BND Einsicht in Publikationsabsichten geben…“ Meldung vom 26.01.2023 bei Reporter ohne Grenzen 
- BND-Gesetz: Bundesnachrichtendienst erhält so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie
„Der Bundesnachrichtendienst darf jetzt Internet-Anbieter hacken und fast unbegrenzt abhören. Bundestag und Bundesrat haben das neue BND-Gesetz beschlossen. Vor ein paar Jahren waren solche Geheimdienst-Befugnisse ein Skandal. Nichtregierungsorganisation kündigen rechtliche Schritte an. Unvorstellbar große Datenmengen ausleiten und verarbeiten. Internet-Anbieter wie Google oder Facebook hacken. Milliarden Menschen überwachen, auch Inländer. All das war ein Skandal, als Edward Snowden vor acht Jahren die globale Überwachung westlicher Geheimdienste enthüllte. All das darf der deutsche Geheimdienst BND jetzt ganz legal. Gestern Abend hat der Bundestag das neue BND-Gesetz beschlossen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die gesamte Opposition stimmte dagegen. Heute hat der Bundesrat zugestimmt. Als nächstes unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, dann tritt es in Kraft. (…) Das neue Gesetz
, das vom Bundestag nur minimal verändert wurde
, gibt dem BND erneut immense Überwachungs-Befugnisse. Der BND darf jetzt riesige Datenmassen abhören, bis zu „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“. Diese Fantasiegrenze ist weit mehr, als der BND je erreichen kann. Klaus Landefeld, Betreiber des Internet-Knotens DE-CIX, sagt: „Das kann man sich auch schenken und überhaupt keine Grenze reinschreiben.“ Der BND darf jetzt Kommunikations-Anbieter hacken, „auch ohne deren Wissen“. Das betrifft sämtliche Dienste im Ausland, im Internet-Zeitalter also so ziemlich alles, inklusive Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft. Damit legitimiert Deutschland, dass alle 192 anderen Staaten ebenfalls hacken.Der BND darf jetzt auch Deutsche abhören. Das Gesetz schützt „nur individuelle Kommunikationen von natürlichen Personen“, alles andere wird als Kommunikation mit Maschinen definiert. Damit bekommt der Auslandsgeheimdienst umfassenden Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten auch von Deutschen. Eine vermeintliche Anonymisierung durch Hash-Werte
bezeichnet Landefeld als wirkungslos und „lächerlich“. Das Fazit des neuen Gesetzes lautet erneut: Ausspähen unter Freunden wird legalisiert und ausgeweitet. Experten kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten. Im Innenausschuss warnten mehrere Sachverständige, das Gesetz dürfte wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen…“ Beitrag von Andre Meister vom 26.03.2021 bei Netzpolitik 
- Reporter ohne Grenzen: Kritik am BND-Gesetz – #NotYourSource-Kampagne
„Mit der aktuellen Kampagne #NotYourSource fordert RSF ein Ende der Überwachung ausländischer Journalistinnen und Journalisten. Der Deutsche Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, entsprechende Änderungen am neuen BND-Gesetzentwurf vorzunehmen und international ein Zeichen für die Menschenrechte zu setzen. Unser Aufruf an die Abgeordneten bei Twitter, Facebook und Instagram. Unterstützerinnen und Unterstützer sind eingeladen, den Aufruf zu teilen oder sich per E-Mail an Ihre Abgeordneten zu wenden. (…) Die Kernforderungen von RSF: Das BND-Gesetz muss Vertraulichkeitsbeziehungen beispielsweise zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen umfassend vor Überwachung schützen. Dieser Schutz muss sämtliche mit der journalistischen Arbeit verbundenen Informationen und Daten einschließen. Dazu gehören personenbezogene Daten (Namen, Telefonnummern, IP-Adresse, etc.) ebenso wie Recherchematerial und Verkehrsdaten, wie zum Beispiel Mailadressen oder Betreffzeilen von E-Mails der Beteiligten. Die anlasslose Massenüberwachung muss eingeschränkt werden. Der verdachtsunabhängige Zugriff auf Hunderte Millionen von E-Mails aus dem weltweiten Internetverkehr pro Jahr ist mit Pressefreiheit und Bürgerrechten nicht vereinbar. Sowohl die Zahl der angezapften Kommunikationsnetze als auch die Suchbegriffe, mit denen der BND diese durchkämmt, müssen enger begrenzt und auf ihre Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Nur spezifische Anhaltspunkte für den Verdacht staatsgefährdender Bedrohungen können die Verletzung von Vertraulichkeitsbeziehungen rechtfertigen. Die Aufsicht über die deutschen Geheimdienste muss gestärkt und mit angemessenen Befugnissen ausgestattet werden, um die Mechanismen zum Grundrechtsschutz überprüfen und missbräuchliche Überwachung aufdecken zu können. (…) Der Regierungsentwurf sieht zwar Vorgaben zum Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen vor, will konkret aber nur einige ausgewählte Daten schützen. Demnach wären beispielsweise journalistische Rechercheergebnisse für BND-Mitarbeitende nicht eindeutig tabu. Ebenso wenig sieht der Entwurf vor, Verkehrsdaten zu schützen, die zum Beispiel Aufschluss darüber geben, wer wann und wie lange mit wem gesprochen hat. Diese Daten machen jedoch den Großteil der gesammelten Informationen aus. Seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden ist bekannt, welch hohe Bedeutung sie für die Arbeit der Geheimdienste haben. Würden solche Daten ungefiltert an andere Geheimdienste weitergegeben, könnte dies Medienschaffende in vielen Staaten in Gefahr bringen…“ Protestaufruf der Reporter ohne Grenzen vom Februar 2021
- BND-Gesetz: Bundesregierung beschließt Geheimdienst-Überwachung wie zu Snowden-Zeiten
„Der Bundesnachrichtendienst soll Mobilfunk- und Internetanbieter hacken und die Kommunikation aller Kunden überwachen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Der Geheimdienst wächst weiter und bekommt nächstes Jahr erstmals über eine Milliarde Euro. (…) Wir hatten den ersten Entwurf im September und den zweiten Entwurf im November veröffentlicht. Expert:innen kritisierten die Entwürfe: Think Tanks, Journalisten, Pressefreiheits-NGOs, Internet-Verbände und der Bundesdatenschutzbeauftragte. Trotz Gelegenheit zur Stellungnahme hat die Regierung nicht mehr viel geändert. (…) Der Auslands-Geheimdienst darf in Zukunft ganz legal hacken, nicht nur einzelne Personen und Geräte, sondern gleich Server und Dienste-Anbieter bis hin zu vollständigen Mobilfunk- und Internet-Providern. (…)Die deutschen Spione dürfen massenhaft Daten sammeln und auswerten. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Beschränkung gefordert hat, soll der BND nicht mehr als 30 Prozent aller weltweit existierenden Telekommunikationsnetze abhören. Diese Fantasiegrenze liegt viele Größenordungen über den tatsächlichen Fähigkeiten des BND. Ähnliche Beschränkungen hat der Geheimdienst in der Vergangenheit sogar absichtlich umgangen. Neben Kommunikationsinhalten sammelt der Geheimdienst riesige Mengen an Bestands- und Verkehrsdaten und rastert daraus Verbindungsnetzwerke. Eigentlich darf der Auslandsgeheimdienst keine Deutschen überwachen, doch das neue Gesetz erlaubt weitreichende Ausnahmen für „Maschine-zu-Maschine-Kommunikation“ oder auch rudimentär „unkenntlich“ gemachte Daten wie Hashes von Telefonnummern. Als Edward Snowden nachwies, dass Geheimdienste so handeln, war das ein weltweiter Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung dieses Treiben. Und weitet es aus: Im Snowden-Jahr 2013 bekam der BND noch 531 Millionen Euro Steuergelder, nächstes Jahr bekommt er erstmals mehr als eine Milliarde Euro. (…) Die Aufsicht über den BND ist schon heute zersplittert. In Zukunft kommt eine neue Behörde dazu, der „Unabhängige Kontrollrat“. Viele Experten und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatten gefordert, diese Aufgabe an die oberste Datenschutzbehörde zu geben. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte es zur Bedingung gemacht, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Funktion übernimmt: „Das ist eine ganz, ganz wichtige Bedingung. […] Das gehört auf jeden Fall zu den Dingen, die wir einfordern werden.“ Das ist nicht passiert. Die SPD-Ministerien haben das nicht durchgesetzt und heute trotzdem zugestimmt. Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag. Da sic
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Source: labournet.de