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SoKo LinX verliert vor Gericht und stürmt die nächste Wohnung in Connewitz

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Symbolbild · Steffen Löwe Gera / CC BY 4.0 · Wikimedia Commons

Am Dienstag plante die Staatsanwaltschaft Leipzig eine Klinikangestellte zu verurteilen, die angeblich persönliche Daten von Rechten an erklärte "Linksextremisten" weiter gegeben haben soll. Anfang Februar diesen Jahres war die Angestellte vom Amtsgericht Leipzig wegen angeblicher Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, zu eineinhalb Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden.

Die Staatsanwältin Sandra Daute hielt bei der Berufungsverhandlung am Landgericht Leipzig an ihrer Konstruktion fest. Den linken Tätern sei es darum gegangen, politische Gegner auszuschalten und Selbstjustiz zu üben und die Daten hätten sie angeblich von der Klinikangestellten erhalten. Der Vorwurf, am 30. Oktober 2018 hätten Vermummte den damals 20‑jährigen Cedric S. in der Nähe seines Wohnhauses bei Wurzen krankenhausreif geprügelt. Der Neonazi war am Überfall auf den Stadtteil Connewitz am 11. Januar 2016 beteiligt. Ein anderer Fall betraf einen Angriff auf eine Prokuristin der Wassermühle Immobilien GmbH in deren Leipziger Eigentumswohnung. Beweise für die angebliche weitergabe der Daten an die Täter*innen durch die Angestellte, konnten Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch keine vorlegen.

„Aber es gibt keine nachvollziehbaren Feststellungen, an wen welche Daten weitergegeben wurden“, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf bei seinem Urteil und brachte seine Unzufriedenheit zum Ausdruck, die Angeklagte frei sprechen zu müssen.

Die Verteidigerin der Angestellten sah dies anders: Sie stimmte der Staatsanwaltschaft nur zu, dass Cedric S. und die Prokuristin tatsächlich angegriffen wurden. Dennoch sei der Neonazi bereits im Frühjahr 2018 an seiner Berufsschule geoutet worden, was dann im März zum Abbruch seiner Ausbildung führte. Seine Daten waren also ohnehin längst öffentlich bekannt.

Auch bei der Prokuristin gäbe es Unklarheiten. So soll sich beispielsweise auch ein Polizeibeamter für die Prokuristin interessiert und eine Abfrage durchgeführt haben, ohne dass man dem nachgegangen sei, erklärte die Verteidigerin, die einen einseitigen Verfolgungseifer gegen ihre Mandantin vor Gericht sah.

Keine 24 Stunden später, erneute Hausdurchsuchung in Connewitz 

Die Soko LinX vom LKA Sachsen hat dann am Mittwoch auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Leipzig-Connewitz, die nächste Wohnung gerazzt. Nach unbestätigten Informationen  des MDR soll die Durchsuchung im Rahmen von Ermittlungen mit dem Überfall auf die Mitarbeiterin der Wassermühle Immobilien GmbH stehen. Nach der Durchsuchung wurde eine Person von vermummten Cops abgeführt. Ein Haftbefehl bestehe jedoch nicht. Nach bald 100 dokumentierten Hausdurchsuchungen in Leipzig, ging diese abermals ohne Protest und solidarischer Unterstützung für die betroffene Person von statten. Die Rote Hilfe Leipzig berichtete erst in dieser Woche davon, dass das Interesse an Hausdurchsuchungen und deren Folgen innerhalb der linken Szene auf Null gesunken ist.

Bundesverfassungsgericht erklärt zwei Hausdurchsuchungen gegen Linke als verfassungswidirg 

Am Donnerstag erklärte das Bundesverfassungsgericht zwei Durchsuchungen, eine in Sachsen und eine in Bayern, als verfassungswidrig. Thomas hat hier richtigerweise für die Entscheidung der Durchsuchungen in Sachsen im Ausblick geschrieben:

So erfreulich der Beschluss aus Karlsruhe auf den ersten Blick anmutet, das Verfahren und der Beschluss offenbaren erhebliche Schwächen. Zum einen ist da der Zeitablauf, wir sprechen hier von über vier Jahren Verfahrensdauer, gerechnet ab Zeitpunkt der Razzia. Diese erfolgte am 27.04.2022. Das Landgericht Chemnitz wies die Beschwerde gegen die Durchsuchung am 22.08.2024 ab. Erst rund zwei Jahre später, am 03.08.2026 befand nun das Bundesverfassungsgericht, dass die Durchsuchung verfassungswidrig gewesen ist.

Zum zweiten betrifft der Beschluss ausschließlich einen „nicht-verdächtige“ Mitbewohner des Wohnprojekts.

Zum dritten ist die Verdachtsstufe, die das Bundesverfassungsgericht annimmt um auch bei nicht-verdächtigen Personen eine Durchsuchung zu legitimieren, relativ niedrig, es reichen „Indizien als konkrete Anhaltspunkte“, die auch „nicht besonders stark sein“ müssen aus, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen (dazu Rz. 16).

Schließlich gilt auch hier, dass gemeinschaftlich genutzte Räume immer eine offene Flanke bieten.

Dennoch erschwert, zumindest in der Theorie, das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung. Durchsuchungen bei „nicht-verdächtigen“ Personen die in einem (linken) Wohnprojekt leben. Dies am Ende eher im theoretischen Bereich zu verorten liegt daren, dass sich in der Praxis weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft oder Gerichte, wie auch dieser Fall zeigt, wenig bis keine Gedanken um die Verfassung machen. Wenn dann, wie hier viereinhalb Jahre später irgendein Gericht in Karlsruhe eine Durchsuchung beanstandet, beunruhigt das vor Ort weder Polizist:innen, noch Richter:innen oder Staatsanwält:innen.

Die Einschätzung, dass dies in Sachsen keinerlei Effekt auf die Repressionsbehörden haben wird, wird durch die Pressemitteilung einer Soligruppe aus Leipzig von 2023 untermauert (da noblogs.org bald verschwindet, hier nochmal in voller länge):

Dritte Hausdurchsuchung rechtswidrig - Soko LinX auflösen!  

Im Wurzen-Verfahren wurde die insgesamt dritte Hausdurchsuchung der Soko LinX für rechtswidrig erklärt. Mit Beschluss vom 24.04.2023 gab das Landgericht Leipzig einer Beschwerde der betroffenen Person Recht.

Am 12.01.2023 stürmten vermummte Cops eine Wohnung in Connewitz (Leipzig) mit der Begründung, dass sie die betroffene Person auf einem Blitzerfoto erkannt hätten. Eine der darauf abgebildeten Personen hätte augenscheinliche Übereinstimmungen mit einem offiziellen Lichtbild der betroffenen Person und weiteren Fotos, die auf einem konfiszierten Telefon gefunden wurden. Außerdem bestünden Kennverhältnisse zu weiteren Beschuldigten im Wurzen-Verfahren. Das genügte dem Amtsgericht Leipzig, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am 22.11.2022 einen Durchsuchungsbeschluss auszustellen.

Das Landgericht Leipzig erhob nun erhebliche Zweifel am Vorliegen eines Anfangsverdachts und bemängelte, dass keine Auseinandersetzung mit der Auffindewahrscheinlichkeit von Beweismitteln zu erkennen sei. Die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss könne nicht nachvollzogen werden, die Durchsuchung sei nicht verhältnismäßig gewesen.

Seit Beginn der Ermittlungen wurden bereits zwei Hausdurchsuchungen sowie zwei DNA-Entnahmen als rechtswidrig erklärt. Gegen einen der Beschuldigten musste das Verfahren sogar eingestellt werden. Mehr Informationen dazu finden sich hier.

Für Cops und Staatsanwaltschaft ergeben sich keine Konsequenzen. Im Gegenteil: Die Soko LinX hat, was sie will: Sie konnten morgens in die Wohnung der Betroffenen einbrechen, in ihrer Privatsphäre herumwühlen und alle technischen Geräte klauen. Was bleibt, ist eine häufig traumatisierende Erfahrung, finanzielle Belastung für Neuanschaffungen und – wie auch in diesem Fall – eine zerstörte Wohnungstüre.

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Source: de.indymedia