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Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Ein Privileg, das kaum ankommt

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Eigentlich dürfen Instagram, TikTok & Co. journalistische Inhalte nicht mehr einfach löschen. So will es ein EU-Gesetz. Nun haben die Online-Dienste erstmals Transparenzberichte veröffentlicht und offengelegt, wie oft sie dennoch eingreifen. Doch die Zahlen zeichnen ein unvollständiges Bild.


https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... class="attachment-landscape-860 size-landscape-860 wp-post-image" alt="DIE FERNSEHMODERATORIN DUNJA HAYALI ZEIGT DAS TIKTOK VIDEO VON STEFFEN BAUMGART AUF EINEM TABLET" decoding="async" loading="lazy" srcset="https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... 2560w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... 860w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... 1200w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... 380w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... 1536w, https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/09/imago1009596896h-scaled-e1... 2048w" sizes="auto, (max-width: 2560px) 100vw, 2560px" />
Journalist:innen versuchen, ihr Publikum auch über Soziale Medien zu erreichen. Die EU will sie dabei vor willkürlicher Moderation schützen. – Alle Rechte vorbehalten: https://www.imago-images.de/sp/1009596896?searchID=918b8a4d-734a-43f2-94... >IMAGO / Martin Hoffmann

Manchmal ist die Antwort ein klares Jein. Das gilt auch bei der ziemlich grundsätzlichen Frage, ob große Social-Media-Konzerne journalistische Inhalte auf ihren Plattformen löschen dürfen. Für diesen Fall hat nämlich die EU den großen Plattformen besondere Regeln auferlegt. Funktioniert das?

Seit etwas mehr als einem Jahr gilt nun in der EU das https://commission.europa.eu/topics/democracy/eu-actions-protect-democra...äische Medienfreiheitsgesetz (EMFA). Dieses soll Medien nicht nur gegen staatliche Einflussnahme verteidigen, sondern auch ihre Position gegenüber großen Internetplattformen stärken, die häufig zwischen Nutzer:innen und Medien stehen. Zuvor hatten die Plattformen immer wieder journalistische Beiträge entfernt, oft mit dem Hinweis auf vermeintliche Verstöße gegen die Plattform-eigenen Regeln.

Zwei Beispiele aus Deutschland: Facebook und Instagram löschten 2021 etwa einen https://www.facebook.com/monitor.wdr/videos/hanau-t%C3%B6dliche-vers%C3%... des ARD-Magazins Monitor zum Terroranschlag in Hanau. Die Plattformen hätten den Beitrag auf Basis ihrer Community-Standards entfernt und Monitor nicht weiter darüber informiert, heißt es in einer Lobbybroschüre der Europäischen Rundfunkunion (EBU), die netzpolitik.org vorliegt. 2023 sperrte X (damals Twitter) kurzzeitig den Account von Frontal21 (ZDF), https://www.spiegel.de/netzwelt/frontal-21-twitter-sperrt-konto-von-zdf-... wegen eines fehlerhaften Altersnachweises.

So soll der EMFA funktionieren

Als Schutz gegen solche Eingriffe wurde https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401083#... 18 des EMFA geschaffen, der das „Medienprivileg“ regelt. Dieser verpflichtet sehr große Plattformen nach dem DSA, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-... sogenannten VLOPs, Medien einen besonderen Account-Status bereitzustellen, wenn sie sich dort als anerkannte Medienanbieter registrieren. Dafür muss ein Medienanbieter unter anderem angeben, dass er redaktionell unabhängig von beispielsweise politischen Parteien ist, wie er mit KI-Inhalten umgeht und ob er Teil eines Selbstregulierungsverfahrens (Presserat, Journalism Trust Initiative) ist oder anderweitig beaufsichtigt wird (Rundfunkrat, Landesmedienanstalt). Dann muss die Plattform entscheiden, ob sie solche Anträge annimmt. Dieser Teil des Verfahrens heißt Selbstdeklaration.

Die Inhalte derart deklarierter Medien dürfen große Plattformen wie TikTok oder Facebook dann nicht einfach sofort löschen. Will die Plattform einen Inhalt entfernen oder seine Sichtbarkeit einschränken („Shadowban“), muss sie den Medienanbieter 24 Stunden vorher informieren. Dieser hat dadurch die Gelegenheit zum Widerspruch. Am Ende entscheidet dann die Plattform. Dieses Verfahren ist auch als sogenannte „Stay-Up-Regelung“ bekannt.

Gelten soll der EMFA für Plattformen, die gleichzeitig VLOPs im Sinne des DSA sind und als potenzielle Mittler zu journalistischen Inhalten fungieren. Aus Sicht der EU-Kommission sind das Facebook, Instagram, LinkedIn, Snapchat, TikTok, X und YouTube. Das teilte eine Sprecherin auf netzpolitik.org-Anfrage mit.




Bei den Verhandlungen zum Gesetz war die Regelung umstritten. Eine https://edri.org/wp-content/uploads/2023/01/EMFA_policystatement_V3_2601... zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Wikimedia und die Electronic Frontier Foundation, sahen in dem priviligierten Status einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Auch manipulative Akteure könnten diesen priviligierten Status erlangen und den öffentlichen Diskurs verzerren, so eine der Sorgen. Außerdem argumentierten die Organisationen, dass Verzerrungen durch Plattform-Algorithmen sowie die Monopolisierung des weltweiten Online-Werbemarktes viel größere Probleme für den Journalismus darstellten.

Andere wiederum kämpften für eine noch schärfere Regelung. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger setzte sich etwa dafür ein, dass journalistische Beiträge nur hätten gesperrt werden dürfen, wenn die Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Später machten sich europäische Medienverbände dafür stark, dass Plattformen zumindest nicht das letzte Wort bei der Löschung haben sollten, sondern nationale Aufsichtsbehörden oder Organe wie der Presserat.




Wird der EMFA wird nicht eingehalten?

Einer, der die Umsetzung des Medienprivilegs eng begleitet, ist https://www.ebu.ch/topics/media-freedom-pluralism">Thomas Bergmann. Bergmann arbeitet für die Europäische Rundfunkunion (EBU), zu der ARD und ZDF genauso gehören wie der ORF (Österreich), RAI (Italien) oder Radio Vatikan.

Im Gespräch mit netzpolitik.org berichtet Bergmann, dass der EMFA das ursprüngliche Problem bislang nicht behoben habe. „Es kommt weiter zur Löschung von Inhalten und zu Shadowbans.“ Auch die Europäische Journalistenföderation gibt gegenüber netzpolitik.org an, dass die „Stay-Up-Regelung“ ihrer Ansicht nach nicht eingehalten werde.

Konkrete Fälle nennt Bergmann indes nicht. Auch der Bund Deutscher Zeitungsverleger, der Deutsche Journalistenverband, die Europäische Journalistenföderation sowie das ZDF konnten auf Anfrage von netzpolitik.org auf keinen konkreten Fall verweisen, bei dem Inhalte eines Kanals gelöscht wurden, obwohl der Medienanbieter bei einer Social-Media-Plattform nach dem EMFA registriert war.

Bergmann sagt: „Unsere Mitglieder haben ganz klar die Vermutung, dass das weiterhin stattfindet, vor allem auf TikTok ist das ein großes Problem.“ Eine Ankündigung der Plattform-Entscheidungen inklusive Schonfrist bleibe oft aus, obwohl der EMFA das vorschreibt.

TikTok weist den Vorwurf zurück. „Wir haben Mediendiensteanbieter 24 Stunden vor der Einschränkung oder Aussetzung ihrer Inhalte, wie in Artikel 18 Absatz 4 EMFA vorgeschrieben, informiert“, teilt eine TikTok-Sprecherin auf Anfrage mit. Keiner der betroffenen Mediendiensteanbieter habe sich daraufhin bei TikTok gemeldet.

Zu den Einschränkungen der Sichtbarkeit schreibt die TikTok-Sprecherin: „Bestimmte Inhalte kommen für eine Empfehlung im ‚Für dich’-Feed für ein breites Publikum nicht in Frage, und wir legen https://www.tiktok.com/safety/de-DE/policies-and-engagement/recommendati... dar, welche Arten von Inhalten in diese Kategorie fallen.“ Den Hausregeln zufolge geht es vor allem darum, schädliche Inhalte wie Hassrede nicht massenhaft in die Feeds der Nutzer:innen zu spülen. Zumindest benachrichtige TikTok die Urheber:innen, wenn ihre Inhalte nicht für eine Empfehlung in Frage kommen, so die Sprecherin, und gebe ihnen die Möglichkeit zum Einspruch.

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So oft löschen TikTok, Insta & Co. journalistische Inhalte

Obwohl sich aktuelle Fälle gelöschter journalistischer Beiträge offenkundig nicht so einfach auffinden lassen, so gibt es sie doch. Das wissen wir von den Online-Diensten selbst: Sie müssen einmal im Jahr einen Transparenzbericht zu ihren Handlungen gegen Mediendienstanbieter veröffentlichen, auch das schreibt der EMFA vor.

TikTok hat laut eigenem https://sf16-va.tiktokcdn.com/obj/eden-va2/zayvwlY_fjulyhwzuhy%5B/ljhwZt... in den vergangenen zwölf Monaten nur vier mal Inhalte von anerkannten Medienanbietern gelöscht oder eingeschränkt.

Dabei ging es laut dem Bericht um „Entblößung und sexualisiertes Verhalten“, „schockierende und explizite Inhalte“ und den Handel mit verbotenen Gegenständen. Mehr Details bietet der Bericht nicht, auch auf Anfrage von netzpolitik.org wollte TikTok die Fälle nicht genauer erklären.

Meta hat laut seinem https://transparency.meta.com/reports/regulatory-transparency-reports/">... 549 (Facebook) bzw. 528 (Instagram) Fällen Inhalte von zuvor deklarierten Medienanbietern entfernt – und das nur von August bis zum Jahresende 2025.

In etwa 90 Prozent dieser Fälle ging es laut Meta um Werbeanzeigen „über soziale Themen, Wahlen oder Politik“. https://netzpolitik.org/2026/wahlen-ohne-werbung-wie-google-und-meta-die... lässt Meta in der Europäischen Union nicht mehr zu – als Reaktion auf eine Verordnung der EU, die für politische Werbung zusätzliche Regeln aufstellt, die Meta nicht erfüllen will.

Meta löschte zudem Inhalte von anerkannten Medien wegen Nacktheit, Sexualität, Kindesmissbrauch und „sexuell-expliziter Sprache“, 13 Mal auf Facebook, zwei Mal auf Instagram. Hier gab es auch die meisten formalen Einsprüche der Medien (12). Wie viele dieser Einsprüche erfogreich waren, beantwortet Meta weder im Bericht noch auf Nachfrage.

Außerdem wurden Medieninhalte wegen Urheberrechtsverletzungen, „gefährlichen Individuen oder Organisationen“ und Spam gelöscht. 

YouTube zählt insgesamt 89 Einschränkungen und Löschungen in seinem https://storage.googleapis.com/transparencyreport/report-downloads/pdf-r...älfte davon verbucht YouTube als „altersspezifische Einschränkungen“. Auch „gewaltvoller Content“, Suizide und Selbstverletzungen sowie sexuelle Inhalte werden als Gründe für Einschränkungen angeführt. Wie oft anerkannte Medienanbieter dagegen Einspruch eingelegt haben, teilte YouTube auf Nachfrage nicht mit.

X hat https://transparency.x.com/content/dam/transparency-twitter/emfa/EMFA-Re... Bericht gar keine Inhalte von anerkannten Medienanbietern gelöscht.

LinkedIn hat https://delivery-p143253-e1476319.adobeaemcloud.com/adobe/assets/urn:aai... eigenen Angaben keine einzige vollständige Selbstdeklaration erhalten.

Diese Zahlen stammen von den Plattformen selbst. Unabhängige Zahlen konnten weder die EBU noch der Bund Deutscher Zeitungsverleger auf Anfrage bereitstellen. Auch die EU-Kommission könne aktuell keine Zahlen nennen, schreibt eine Sprecherin auf Anfrage von netzpolitik.org.

Schon an der Registierung scheitert es oft

Die Zahlen der Plattformen haben einen Haken. Sie beziehen sich nur auf Medien, die sich zuvor bei ihnen registriert haben. Und das sind nicht so viele. Bei Meta waren das bis Ende 2025 nur die öffentlichen Sender Rai (Italien), Yleisradio Oy (Finnland), RTBF (Belgien) und das ZDF. TikTok https://www.tiktok.com/safety/en/transparency/emfa-transparency">nennt auf seiner Seite sieben Anbieter, https://help.x.com/en/rules-and-policies/european-media-freedom-act">X bis zu 25. Zugleich gibt etwa X an, im Berichtszeitraum insgesamt 29 Anträge nicht angenommen zu haben.

EBU-Fachmann Bergmann sagt: „Wegen der fehlenden Kommunikation seitens der Plattformen und der Komplexität der Registrierung haben bisher eher wenige Mediendiensteanbieter vom Medienprivileg Gebrauch gemacht.“

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So waren laut Thomas Bergmann die Formulare für eine Selbstdeklaration nicht vernünftig auffindbar. „Man konnte die so gar nicht finden, nicht über das Interface und über die Google-Suche nur, wenn man sich durch mehrere Ergebnis-Seiten durchgeklickt hat“, berichtet Bergmann. Inzwischen findet man die entsprechenden Stellen etwas einfacher, zumindest über Suchmaschinen. Zur besseren Auffindbarkeit hat die EBU die verschiedenen Anlaufstellen auch https://www.ebu.ch/news/2026/03/lost-and-found-helping-media-outlets-nav... der eigenen Seite aufgelistet.

Trotzdem gibt es noch Probleme. Wie die ARD auf Anfrage mitteilt, sei es herausfordernd,


dass es kein zentrales, plattformübergreifendes, Selbstdeklarationsverfahren gibt und die Vorgaben aus Art. 18 EMFA sowie die dazu ergangenen https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-under-articl... der EU-Kommission von den Plattformen unterschiedlich umgesetzt wurden. Manche Plattformen ermöglichen eine gebündelte Anmeldung mehrerer Accounts, andere verlangen eine Einzelregistrierung je Account bzw. Kanal, teils mit zusätzlichen Verifikationsanforderungen oder sehr detaillierten Erklärungen.


Wie fällt die Bilanz aus?

Wie fällt also die Bilanz zum Medienprivileg aus, etwa ein Jahr, nachdem es in Kraft getreten ist?

Das ZDF schreibt auf netzpolitik.org-Anfrage: „Seit der Registrierung sind keine erheblichen Veränderungen im Moderationsverhalten der Plattformen oder der Sichtbarkeit der ZDF-Inhalte festzustellen.“

Die ARD schreibt, dass eine abschließende Bewertung für sie aktuell noch nicht möglich sei. Sie ist bisher noch auf keiner der Plattformen als Medienanbieter deklariert. Neben den unterschiedlichen Verfahren der Plattformen liege das auch „an der besonderen Organisationsstruktur der ARD als föderalem Medienverbund“, schreibt uns eine Sprecherin. Bisher habe man Sperrungen und Löschungen meist durch direkte Kommunikation mit der Plattform zeitnah klären können.

Thomas Bergmann von der EBU sagt: „So ein bisschen hat man das Gefühl: Es ist nur eine kosmetische Änderung an der Verfahrensweise der Plattformen. Trotzdem gibt es keine Bereitschaft, das umzusetzen.“

Die Europäische Journalistenföderation teilt netzpolitik.org mit, dass der EMFA schlecht umgesetzt werde: „Es fühlt sich so an, als ob die Plattformen diese Aufgabe nicht ernst genommen haben, auch die Kommission hat ihre Guidelines erst relativ spät veröffentlicht.“

Die Europäische Kommission gibt gegenüber netzpolitik.org an, dass sie die Implementierung und den Effekt des Medienprivilegs beobachte. Sie verweist auf einen strukturierten Dialog, den das neu geschaffene Media Board Anfang November abhalten soll. Dort sind auch die Plattformen eingeladen, die unter die EMFA-Regelungen fallen.

Konsequenzen? Vermutlich nur durch Klagen

Auch Bergmann setzt seine Hoffnungen in solche Dialogformate. Er sagt aber auch: „Ohne Druck von oben wird nichts passieren, weil es keine direkten Rechtsfolgen im EMFA gibt.“ Der EMFA sehe keine Strafen bei Nicht-Einhaltung vor, im Unterschied etwa zum Digital Services Act, bei dem die EU-Kommission Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen kann. „Bei Artikel 18 EMFA wurde komplett vergessen, dass es dazu kommen könnte, dass die Plattformen das nicht umsetzen“, bemängelt Bergmann.

Solange dieser Umstand nicht korrigiert wird, bleibt den von den Plattformen anerkannten Medienunternehmen nur eine Klage, um den EMFA für sich durchzusetzen. Bergmann bleibt jedoch skeptisch. So sei es fraglich, ob ein Mediendiensteanbieter ein Verfahren einleiten würde, das unter Umständen lange dauert und Geld kostet. „Selbst wenn ein nationales Gericht einen Verstoß von Artikel 18 EMFA feststellt, ohne abschreckende Sanktionen besteht für die Plattformen weiterhin wenig Anreiz, sich an Artikel 18 zu halten.“


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Source: de.indymedia